Gutachten über Sonderräder
Prüfberichtsnr.: 55 1544 01
Stand: 8/01
Prüfgegenstand: PKW-Sonderrad Typ: T 707.OY.42
Hersteller: PT. Excel Metal Industry LK: 5/120
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Teilegutachten
Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder
Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der
Anlage VIII zur StVZO bei Änderungsabnahmen nach § 19 (3) Nr. 4 StVZO.
I. Beschreibung der Sonderräder
Hersteller: Stahlschmidt & Maiworm GmbH
Industriegebiet
67098 Bad Dürkheim
Vertrieb: Alustar Wheels Trading GmbH
Mittelbergstraße 1
67098 Bad Dürkheim
Handelsmarke: ALUSTAR
I.1 Sonderraddaten
Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.: T 707.OY.42
Radgröße nach Norm: 7J x 17 H2
Einpreßtiefe: 42 +/- 0,5 mm
Zul. Radlast: 640 kg
Zul. Abrollumfang: 1950 mm
Oberflächenbehandlung: Lackbeschichtung
I.2 Radanschluß
Befestigungsart: BMW
mit 5 Kegelbundschrauben Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 30 mm
die mitgeliefert werden (VS-Set 0050)
Anzugsmoment der Radschrauben
bzw. muttern: 110 Nm
Lochkreisdurchmesser: 120 +/- 0,1 mm
Mittenlochdurchmesser des Rades: 72,6 + 0,1 mm
Zentrierungsart: Mittenzentrierung
I.3 Kennzeichnung der Sonderräder
Stylingseite Anschlußseite
Japan. Prüfwertzeichen: JWL Radtyp: T 707
Ausführung: OY
Felgengröße: 7 J x 17 H2
Einpreßtiefe: 42
Herstellungsdatum: Fertigungsmonat u. -jahr
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten über Sonderräder
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I.4 Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller: - Bayerische Motorenwerke AG, München
Typ Motorleist. Handels- ABE-Nr. bzw. zulässige Reifen- Auflagen und
(KW) bezeichnung EWG-BE größe und Auflagen Hinweise
3C 66-143 BMW 3er Reihe F 547 215/45R17 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
- Limousine (T87,T88) A12,A21,R92
3/C - Coupé e1*93/81 225/45R17
- Cabriolet *0015*.. (F8)
3/CG - Compact e1*93/81
- Touring *0017*.. bzw.
e1*97/27
*0017*.. bzw.
e1*98/14
*0017*..
3/CNG e1*96/79
*0084*..
3B F 920
3/B e1*93/81
*0016*..
346L 77-170 BMW 3er Reihe e1*97/27 205/50R17 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
- Limousine *0097*.. bzw. (T89,T93) A12,C12,R92
- Coupé e1*98/14 215/45R17
- Touring *0097*.. (T87,T88,T91)
346C - Cabriolet e1*98/14 225/45R17
- Allrad *0112*.. (T90,T91,T92,T93)
346R - Compact e1*98/14
*0146*..
346X e1*98/14
*0144*..
346K e1*98/14
*0167*..
R/C 85-110 BMW Z 3 e1*93/81 215/45R17 A3,A4,A5,A6,A7,A8,
- Cabriolet *0029*.. bzw. (K2,K8) A12,C12
e1*98/14 215/45R17
*0029*.. (X120)
225/45R17
(K2,K8)
225/45R17
(X120)
141-170 BMW Z 3 225/45R17
- Cabriolet
- Coupé
Auflagen und Hinweise:
A3. Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens oder der Bestätigung eines amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, eines Kraftfahrzeugsachverständigen oder
Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII StVZO
über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis bzw. eine Berich-
tigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 StVZO für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde
(Zulassungsstelle) zu beantragen (§ 19,(3) Nr. 4 StVZO).
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Auflagen und Hinweise:
A4. Die mindestens erforderlichen Tragfähigkeiten (zul. Achslasten beachten) und die Geschwindigkeits-
bereiche der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur
Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. Reifen mit der
Geschwindigkeitsbezeichnung V (alte Bezeichnung) dürfen nach DIN 7803 sowie nach der W.d.K.-
Leitlinie 128, Blatt 1, bei Geschwindigkeiten über 210 km/h -220 km/h nur bis zu 90 % ihrer maximalen
Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Für Geschwindigkeiten über 220 km/h sind die
Tragfähigkeiten und der Reifenfülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe
ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der Sturzwinkel ist zu beachten. Zur bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit ist eine Toleranz von 9 km/h zu addieren. Reifen mit dem
Geschwindigkeitssymbol V (neue Bezeichnung) dürfen bei 210 km/h bis zu 100 % und bei 240 km/h bis
zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
Für Geschwindigkeiten über 240 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifenfülldruck mit den
Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der Einfluß des
Sturzwinkels ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit muß eine Toleranz von 9
km/h addiert werden.
A5. Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A6. Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-cher Reifengröße bzw. gleichem Abroll-
umfang verwendet werden.
A7. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.
A8. Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern
verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge
entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5)
der Befestigungsteile einzuhalten.
A12. Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.
A21. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß
und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z.
B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
C12. Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metall-
fuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 ent-
sprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.
Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischem Reifendruckkontrollsystem (Hersteller: Alliga-
tor/Beru) können auch Leichtmetallventile der Firma Alligator Teile-Nr. 590 387und 590 357 und
590 307 (Farbkennzeichnung: Schwarz + Orange + Grün) verwendet werden. Das serienmäßige
Elektronikteil ist dann mit diesem Ventil zu verschrauben.
Hierzu und bei der Reifenmontage sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers unbedingt zu beachten.
F8. Gegebenenfalls ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder andere geeignete Maßnahmen eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.
K2. Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 2 eine aus-
reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.
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Auflagen und Hinweise:
K8. Gegebenenfalls ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder sonstiger
geeigneter Maßnahmen sicherzustellen.
R92. Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen die serienmäßig nur mit breiterer
Bereifung und / oder größeren Serienrädern ausgerüstet sind.
T87. Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T88. Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T89. Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T90. Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T91. Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T92. Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
T93. Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).
X120. Rad/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugeausführungen ab EWG-Nr. e1*93/81*0029*08.
(Facelift `99 mit breiter Karosserie an Achse 2)
I.5 Spurverbreiterung kleiner 2 %
II. Dauerfestigkeitsprüfung Gutachten der Räderprüfstelle des TÜV Pfalz liegt vor.
III. Durchgeführte Prüfungen/Prüfergebnisse
Die o. g. Sonderräder wurden gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und für Krafträder" geprüft.
An den aufgeführten Fahrzeugen wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen entsprechend den
Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 Anhang I durchgeführt.
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IV. Schlußbescheinigung
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 - 5 und ist nur als Einheit gültig.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu § 19 StVZO liegt vor.
Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz akkreditiert von
der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter
DAR-Registrier-Nr.:KBA-P 00008-95
Lambsheim, den 01. August 2001
Dipl.-Ing. P. Lüdcke
amtl. anerkannter Sachverständiger
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim