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							Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 1544 01
Stand:              8/01
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: T 707.OY.42
Hersteller:         PT. Excel Metal Industry                      LK:      5/120
                                                                                                        Seite 1 von 5
                                                  Teilegutachten
Dieses Teilegutachten dient als Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfer oder
Kraftfahrzeugsachverständigen einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der
Anlage VIII zur StVZO bei Änderungsabnahmen nach § 19 (3) Nr. 4 StVZO.


I.   Beschreibung der Sonderräder
     Hersteller:                                Stahlschmidt & Maiworm GmbH
                                                Industriegebiet
                                                67098 Bad Dürkheim

     Vertrieb:                                  Alustar Wheels Trading GmbH
                                                Mittelbergstraße 1
                                                67098 Bad Dürkheim

     Handelsmarke:                              ALUSTAR


I.1 Sonderraddaten

     Rad-Nr. bzw. Radtyp und Ausf.:             T 707.OY.42
     Radgröße nach Norm:                        7J x 17 H2
     Einpreßtiefe:                              42 +/- 0,5 mm
     Zul. Radlast:                              640 kg
     Zul. Abrollumfang:                         1950 mm
     Oberflächenbehandlung:                     Lackbeschichtung


I.2 Radanschluß
     Befestigungsart:                           BMW
                                                mit 5 Kegelbundschrauben Gewinde M 12 x 1,5 Schaftlänge 30 mm
                                                die mitgeliefert werden (VS-Set 0050)

     Anzugsmoment der Radschrauben
     bzw. muttern:                              110 Nm

     Lochkreisdurchmesser:                      120 +/- 0,1 mm

     Mittenlochdurchmesser des Rades:           72,6 + 0,1 mm

     Zentrierungsart:                           Mittenzentrierung


I.3 Kennzeichnung der Sonderräder
                           Stylingseite                                                   Anschlußseite

      Japan. Prüfwertzeichen:         JWL                                          Radtyp:          T 707
                                                                               Ausführung:          OY
                                                                              Felgengröße:          7 J x 17 H2
                                                                              Einpreßtiefe:         42
                                                                        Herstellungsdatum:          Fertigungsmonat u. -jahr



                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten              über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:       55 1544 01
Stand:                 8/01
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: T 707.OY.42
Hersteller:         PT. Excel Metal Industry                      LK:      5/120
                                                                                                        Seite 2 von 5

I.4      Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller:                                            - Bayerische Motorenwerke AG, München

Typ      Motorleist.     Handels-                       ABE-Nr. bzw.        zulässige Reifen-                 Auflagen und
         (KW)            bezeichnung                    EWG-BE              größe und Auflagen                Hinweise
3C       66-143          BMW 3er Reihe                  F 547               215/45R17                         A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                         - Limousine                                        (T87,T88)                         A12,A21,R92
3/C                      - Coupé                        e1*93/81            225/45R17
                         - Cabriolet                    *0015*..            (F8)
3/CG                     - Compact                      e1*93/81
                         - Touring                      *0017*.. bzw.
                                                        e1*97/27
                                                        *0017*.. bzw.
                                                        e1*98/14
                                                        *0017*..
3/CNG                                                   e1*96/79
                                                        *0084*..
3B                                                      F 920

3/B                                                     e1*93/81
                                                        *0016*..
346L     77-170          BMW 3er Reihe                  e1*97/27            205/50R17                         A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                         - Limousine                    *0097*.. bzw.       (T89,T93)                         A12,C12,R92
                         - Coupé                        e1*98/14            215/45R17
                         - Touring                      *0097*..            (T87,T88,T91)
346C                     - Cabriolet                    e1*98/14            225/45R17
                         - Allrad                       *0112*..            (T90,T91,T92,T93)
346R                     - Compact                      e1*98/14
                                                        *0146*..
346X                                                    e1*98/14
                                                        *0144*..
346K                                                    e1*98/14
                                                        *0167*..
R/C      85-110          BMW Z 3                        e1*93/81            215/45R17                         A3,A4,A5,A6,A7,A8,
                         - Cabriolet                    *0029*.. bzw.       (K2,K8)                           A12,C12
                                                        e1*98/14            215/45R17
                                                        *0029*..            (X120)
                                                                            225/45R17
                                                                            (K2,K8)
                                                                            225/45R17
                                                                            (X120)
         141-170         BMW Z 3                                            225/45R17
                         - Cabriolet
                         - Coupé


Auflagen und Hinweise:
A3.      Vom Fahrzeughalter ist unter Vorlage des Gutachtens oder der Bestätigung eines amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr, eines Kraftfahrzeugsachverständigen oder
         Angestellten einer anerkannten Überwachungsorganisation nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII StVZO
         über den vorschriftsmäßigen Zustand des Fahrzeugs eine erneute Betriebserlaubnis bzw. eine Berich-
         tigung der Fahrzeugpapiere nach § 27 StVZO für das Fahrzeug bei der Verwaltungsbehörde
         (Zulassungsstelle) zu beantragen (§ 19,(3) Nr. 4 StVZO).



                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 1544 01
Stand:              8/01
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: T 707.OY.42
Hersteller:         PT. Excel Metal Industry                      LK:      5/120
                                                                                                        Seite 3 von 5
Auflagen und Hinweise:

A4.      Die mindestens erforderlichen Tragfähigkeiten (zul. Achslasten beachten) und die Geschwindigkeits-
         bereiche der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Ferner sind nur
         Reifen eines Reifenherstellers und Profiltyps als Rundumbereifung zulässig. Reifen mit der
         Geschwindigkeitsbezeichnung V (alte Bezeichnung) dürfen nach DIN 7803 sowie nach der W.d.K.-
         Leitlinie 128, Blatt 1, bei Geschwindigkeiten über 210 km/h -220 km/h nur bis zu 90 % ihrer maximalen
         Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Für Geschwindigkeiten über 220 km/h sind die
         Tragfähigkeiten und der Reifenfülldruck mit den Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe
         ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der Sturzwinkel ist zu beachten. Zur bauartbedingten
         Höchstgeschwindigkeit ist eine Toleranz von 9 km/h zu addieren. Reifen mit dem
         Geschwindigkeitssymbol V (neue Bezeichnung) dürfen bei 210 km/h bis zu 100 % und bei 240 km/h bis
         zu 90 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert.
         Für Geschwindigkeiten über 240 km/h sind die Tragfähigkeiten und der Reifenfülldruck mit den
         Reifenherstellern abzustimmen (Bestätigung, siehe ggfs. Anlage Luftdrucktabelle). Der Einfluß des
         Sturzwinkels ist zu beachten. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit muß eine Toleranz von 9
         km/h addiert werden.

A5.      Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
         aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
         Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A6.      Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
         erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
         Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit glei-cher Reifengröße bzw. gleichem Abroll-
         umfang verwendet werden.

A7.      Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
         Reifenfülldruck zu beachten ist.

A8.      Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitzuliefernden Radschrauben bzw. Radmuttern
         verwendet werden. Bei der Befestigung der Sonderräder am Fahrzeug ist eine Einschraublänge
         entsprechend folgender Mindestumdrehungen (6 Umdr. bei M 12x1,5; 7 Umdr. bei M 12x1,25, M14x1,5)
         der Befestigungsteile einzuhalten.

A12.     Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß Schneeketten nicht verwendet werden können.

A21.     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metallfuß
         und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 entsprechen (z.
         B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten
         Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

C12.     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile DIN 7780-43 GS11,5 oder gerade Ventile mit Metall-
         fuß und Befestigung durch verlängerte Überwurfmutter von außen, die weitgehend der DIN 7779 ent-
         sprechen (z. B. Alligator Nr. 2024 R8 bzw. 3004 A), zulässig. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten
         Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig.

         Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischem Reifendruckkontrollsystem (Hersteller: Alliga-
         tor/Beru) können auch Leichtmetallventile der Firma Alligator Teile-Nr. 590 387und 590 357 und
         590 307 (Farbkennzeichnung: Schwarz + Orange + Grün) verwendet werden. Das serienmäßige
         Elektronikteil ist dann mit diesem Ventil zu verschrauben.
         Hierzu und bei der Reifenmontage sind die Vorgaben des Fahrzeugherstellers unbedingt zu beachten.

F8.      Gegebenenfalls ist durch Begrenzung des Lenkeinschlags oder andere geeignete Maßnahmen eine
         ausreichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.

K2.      Gegebenenfalls ist durch Umbördeln bzw. Nacharbeiten der Radausschnittkanten an Achse 2 eine aus-
         reichende Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination sicherzustellen.

                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 1544 01
Stand:              8/01
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: T 707.OY.42
Hersteller:         PT. Excel Metal Industry                      LK:      5/120
                                                                                                        Seite 4 von 5
Auflagen und Hinweise:

K8.      Gegebenenfalls ist an Achse 2 eine ausreichende Radabdeckung durch Anbau von Teilen oder sonstiger
         geeigneter Maßnahmen sicherzustellen.

R92.     Diese Reifengröße ist nicht zulässig für Fahrzeugausführungen die serienmäßig nur mit breiterer
         Bereifung und / oder größeren Serienrädern ausgerüstet sind.

T87.     Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88.     Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89.     Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T90.     Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91.     Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T92.     Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93.     Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

X120.    Rad/Reifenkombination nur zulässig für Fahrzeugeausführungen ab EWG-Nr. e1*93/81*0029*08.
         (Facelift `99 mit breiter Karosserie an Achse 2)




I.5 Spurverbreiterung                           kleiner 2 %




II. Dauerfestigkeitsprüfung                     Gutachten der Räderprüfstelle des TÜV Pfalz liegt vor.




III. Durchgeführte Prüfungen/Prüfergebnisse
Die o. g. Sonderräder wurden gemäß den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen
und für Krafträder" geprüft.
An den aufgeführten Fahrzeugen wurden Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen entsprechend den
Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 Anhang I durchgeführt.




                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
Gutachten           über Sonderräder
Prüfberichtsnr.:    55 1544 01
Stand:              8/01
Prüfgegenstand:     PKW-Sonderrad                                 Typ: T 707.OY.42
Hersteller:         PT. Excel Metal Industry                      LK:      5/120
                                                                                                        Seite 5 von 5

IV. Schlußbescheinigung
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o. g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.



Das Gutachten umfaßt Blatt 1 - 5 und ist nur als Einheit gültig.



Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu § 19 StVZO liegt vor.



Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.



Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim des TÜV Pfalz akkreditiert von
der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter
DAR-Registrier-Nr.:KBA-P 00008-95



Lambsheim, den 01. August 2001




Dipl.-Ing. P. Lüdcke
amtl. anerkannter Sachverständiger




                   Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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