GUTACHTEN zur ABE Nr. 44971 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55024001 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller Brock GmbH
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Auftraggeber Brock GmbH
Gewerbegebiet
53919 Weilerswist - Derkum
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell B8
Typ B8 707
Radgröße 7Jx17H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Ausführung Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
X10 B8 707 X10/N40 Ø76,9xØ72,6 5/120/72,6 38 650 1975
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 44971
Herstellerzeichen Brock Car Fashion
Radtyp und Ausführung B8 707 (s.o.)
Radgröße 7Jx17H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Giessereikennzeichen JAW
Herkunftsmerkmal Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 28
Prüfungen
Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz e. V. (Gutachten Nr. 55024001) durchgeführt.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 44971 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55024001 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller Brock GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er Reihe 77-170 205/50R17 M+S R09 T89 T93 A02 A04 A05
346C, 346R 77-170 205/50R17 R37 T89 T93 A08 A09 A12
e1*98/14,2001/116* A14 A19 A71
0112, 0146*.. B03 Cbo Cpe
R21 V17 S01
BMW 3er Reihe 77-170 205/50R17 M+S R09 T89 T93 A02 A04 A05
346L 77-170 205/50R17 T89 T93 A08 A09 A12
e1*97/27*0097*.., A14 A19 A71
e1*98/14*0097*.. B03 Car Lim
R21 V17 S01
BMW 3er- Allrad 135-170 205/50R17 R37 T89 T93 A02 A04 A05
346X A08 A09 A12
e1*98/14*,2001/116* A14 A19 A71
0144*.. B03 Car Lim
V17 S01
BMW 3er-Compact 85-141 205/50R17 T89 A02 A04 A05
346K 85-141 215/45R17 T87 T88 A08 A09 A12
e1*98/14*,2001/116* A14 A19 A71
0167*.. B03 V17 S01
BMW Z4 141 205/50R17 M+S R37 A02 A04 A05
Z85 141 215/45R17 M+S R37 A08 A09 A10
e1*2001/116*0219*.. 141 225/45R17 A14 A19 B03
Cbo S01
Auflagen und Hinweise
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
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A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
A71 Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:
Ventilfarbe: Grün
Ventillänge [mm]: 48
BERU Artikel-Nr.: 0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.: 590 307
Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!
B03 Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.
R37 Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.
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Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
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T87 Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T88 Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T89 Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 205/40R17 225/35R17
Nr. 2 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 3 215/40R17 245/35R17
Nr. 4 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 6 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 7 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 8 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 9 235/40R17 265/35R17, 275/35R17
Nr. 10 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr. 11 235/50R17 255/45R17
Nr. 12 235/55R17 255/50R17
Nr. 13 245/40R17 255/40R17, 275/35R17
Nr .14 245/45R17 275/40R17
Nr. 15 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.
Hinweise zum Sonderrad
entfällt
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GUTACHTEN zur ABE Nr. 44971 nach §22 StVZO
Anlage 28 zum Gutachten Nr. 55024001 (3. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 7Jx17H2 Typ B8 707
Hersteller Brock GmbH
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 5 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2000.
Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.
Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95
Lambsheim, 21.Mai 2003
Bohlander 00051304.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim