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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46566 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC15-807
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC15
Typ                            RC15-807
Radgröße                       8Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5             RC15-807 W5/ohne Ring               5/120/72,6         20        775    2100
X10            RC15-807 X10/
               BA22 N40 Ø76,9-Ø72,6

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46566
Herstellerzeichen              RCD Germany
Radtyp und Ausführung          RC15-807 (s.o.)
Radgröße                       8Jx17H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110                    28
S02    Schraube M14x1,5             Kegel 60°       140                    28
S03    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       120                    28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55073006) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC15-807
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                  Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe         85-190        225/45R17       K41 K42 K49 T90 T91 T93 T94   A01 A02 A04
390L, 390X            85-190        235/45R17       K41 K42 K49 T93 T94           A05 A08 A09
e1*2001/116*          85-190        245/40R17       K41 K42 K49 K50 T91 T95       A12 A14 A21
0308, 0344*..                                                                     Car Lim V17
                                                                                  S01
BMW 5er Reihe         66-160        225/45R17       K41 K42 K44 K49 K50           A01 A02 A04
5/1                   66-160        235/40R17       K41 K42 K44 K49 K50           A05 A08 A09
8339/2, /3, /4        66-160        235/45R17       K41 K42 K44 K49 K50           A12 A14 A21
                                                                                  L02 R21 S01
BMW 5er Reihe         83-210        225/45R17       T90 T91 T93 T94               A02 A04 A05
5/H                   83-210        245/40R17       A01 Car K42 K46 Lim R03 T91   A08 A09 A12
E700, /1                                            T95                           A14 A21 Car
                      83-210        255/40R17       A01 Car K42 K46 Lim R03 R70   Lim R21 V17
                                                                                  S01
BMW 5er Reihe         120-245       225/50R17       A32 R37 T93 T94               A02 A04 A05
560L                  120-245       235/45R17       A32 R37 T93 T94               A08 A09 A14
e1*2001/116*0230*..   120-245       245/45R17       A12                           A21 A58 A70
                                                                                  A71 A72 A73
                                                                                  B03 Lim V17
                                                                                  S03
BMW 5er-Kombi         120-245       225/50R17       A32 R37 T93 T94               A02 A04 A05
560L                  120-245       235/45R17       A32 R37 T93 T94               A08 A09 A14
e1*2001/116*0230*..   120-245       245/45R17       A12 T95                       A21 A58 A70
                                                                                  A71 A72 A73
                                                                                  B03 Car V17
                                                                                  S03
BMW 6er Reihe         135-210       225/45R17                                     A02 A04 A05
6CS/1                 135-210       235/45R17       A01 K49                       A08 A09 A12
9892/1, /2            135-210       255/40R17       A01 K42 K44 R03               A14 A21 R21
                                                                                  V17 S01
BMW 7er Reihe         138-220       235/45R17       R35                           A02 A04 A05
7/1                   138-220       255/40R17       A01 K42 R03 R70               A08 A09 A12
E296, /1                                                                          A14 A21 R21
                                                                                  V17 S01
BMW 7er Reihe         105-240       225/55R17       R37 T01 T97                   A02 A04 A05
7/G                   105-240       235/55R17       R35 T97 T99                   A08 A09 A12
e1*93/81*0007*..,     105-240       245/45R17       T95 T99                       A14 A21 A70
e1*98/14*0007*..      105-240       245/50R17       A01 K41 R02 T98 T99           A71 A72 A73
                      105-240       245/50R17       R03 T98 T99                   R21 V17 S01
                      105-240       255/45R17       A01 K41 K49 T02 T98
                      105-240       255/50R17       A01 K42 K56 R03
BMW 7er-Reihe         150-200       225/60R17       152 R09 T99                   A02 A04 A05
765                   150-200       225/60R17       152 M+S R37 T99               A08 A09 A10
e1*98/14,2001/116     150-245       245/55R17       152                           A14 A21 A70
*0172*00-06           150-245       255/50R17       155                           A71 A72 A73
                                                                                  B03 S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46566 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC15-807
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 8

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 8er Reihe         160-240        235/45R17                                           A02 A04 A05
8/E                   160-240        245/40R17         A01 K45 T91 T93                   A08 A09 A12
F383,                 160-240        255/40R17         A01 K42 R03                       A14 A21 R21
e1*92/53*0008*..,                                                                        V17 S01
e1*93/81*0008*..


Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46566 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC15-807
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 4 von 8

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A70    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             schwarz
Ventillänge [mm]:        49
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:   590 387 bzw. 590 388

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A72   A72     Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK,
RDC) der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             orange
Ventillänge [mm]:        51
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:   590 357 bzw. 590 358

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46566 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC15-807
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 5 von 8

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46566 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC15-807
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                           Seite 6 von 8

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
verwendet werden.

T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46566 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC15-807
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                          Seite 7 von 8

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      205/40R17     225/35R17
Nr. 2      205/45R17     235/40R17
Nr. 3      205/50R17     225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 4      215/40R17     245/35R17
Nr. 5      215/45R17     225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6      215/50R17     235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 7      225/45R17     245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 8      225/50R17     245/45R17, 255/45R17
Nr. 9      225/55R17     245/50R17, 255/50R17
Nr. 10     235/40R17     265/35R17, 275/35R17
Nr. 11     235/45R17     255/40R17, 265/40R17
Nr. 12     235/50R17     255/45R17
Nr. 13     235/55R17     255/50R17
Nr. 14     245/40R17     255/40R17, 275/35R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

152     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1520 kg.

155     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1550 kg.




Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46566 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55073006 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ RC15-807
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 8 von 8


Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 12.Juli 2006




Bohlander                                                                     00096764.DOC




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                                              Herstellerempfehlung
                                             Aftermarkt RDKS/TPMS




Radtyp                                                    RC15 807

KBA                                                       46566



Hersteller RDKS/TPMS                                      Ventilart                 Montierbar

Alligator RS3                                             Metall                        ja

BaoLong 3901B.1                                           Metall                        ja

CUB Universal                                             Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G2,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590690 (43mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590691 (48mm)            Metall                        ja

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590692 (49mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590694 (51mm)            Metall                       nein

Huf Intelli Sens G3,4 mit Ventil 590693 (56mm)            Metall                        ja

Schrader EZ *                                             Gummi                         ja

Schrader EZ                                               Metall                        ja

Schrader 40700-1AYOA                                      Metall                        ja
*zulässige Höchstgeschwindigkeit lt. Hersteller 185km/h


Die angegebenen RDK Sensoren sind auf der oben genannten Felge freigegeben.
Für die Bereitstellung der Software sind die einzelnen Hersteller verantwortlich.
						
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