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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55141304 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V7-80
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 17
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA 05 102 7133

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         V
Typ                            V7-80
Radgröße                       8Jx17H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B9             V7-80 B9/Z18 Ø76-72,6               5/120/72,6         20       783     2135

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45860
Herstellerzeichen              ALUTEC
Radtyp und Ausführung          V7-80 (s.o.)
Radgröße                       8Jx17H2
Einpresstiefe                  (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               30,5
S02    Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°       140               32,5
S03    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       120               30,5

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55141304)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55141304 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V7-80
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                  Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung    kW-Bereich    Reifen          Reifenbezogene Auflagen und   Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                      Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er Coupé         140-200       225/45R17       K41 K42 K43 K49 T90           A01 A02 A04
392C                  140-200       235/45R17       K41 K42 K49 T93 T94           A05 A08 A09
e1*2001/116*0346*..   140-200       245/40R17       K42 K50 R03 T91 T95           A12 A14 A21
                      140-225       225/45R17       K41 K42 K49 M+S T90 T91       Cpe V17 S01
BMW 3er-Reihe         85-225        225/45R17       K41 K42 K49 T90 T91 T93 T94   A01 A02 A04
390L, 390X            85-225        235/45R17       K41 K42 K49 T93 T94           A05 A08 A09
e1*2001/116*          85-225        245/40R17       K41 K42 K49 K50 T91 T95       A12 A14 A21
0308, 0344*..                                                                     Car Lim V17
                                                                                  S01
BMW 5er Reihe         66-160        225/45R17       K41 K42 K44 K49 K50           A01 A02 A04
5/1                   66-160        235/40R17       K41 K42 K44 K49 K50           A05 A08 A09
8339/2, /3, /4        66-160        235/45R17       K41 K42 K44 K49 K50           A12 A14 A21
                                                                                  L02 R21 S01
BMW 5er Reihe         83-210        225/45R17       T90 T91 T93 T94               A02 A04 A05
5/H                   83-210        245/40R17       A01 K42 K46 R03 T91 T95       A08 A09 A12
E700, /1              83-210        255/40R17       A01 K42 K46 R03 R70           A14 A21 Car
                                                                                  Lim R21 V17
                                                                                  S01
BMW 5er Reihe         110-270       225/50R17       A32 R37 T93 T94               A02 A04 A05
560L                  110-270       235/45R17       A32 R37 T93 T94               A08 A09 A14
e1*2001/116*0230*..   110-270       245/45R17       A12                           A21 A58 B03
                                                                                  Lim V17 S03
BMW 5er-Kombi         110-270       225/50R17       A32 R37 T93 T94               A02 A04 A05
560L                  110-270       235/45R17       A32 R37 T93 T94               A08 A09 A14
e1*2001/116*0230*..   110-270       245/45R17       A12 T95                       A21 A58 B03
                                                                                  Car V17 S03
BMW 6er Reihe         135-210       225/45R17                                     A02 A04 A05
6CS/1                 135-210       235/45R17       A01 K49                       A08 A09 A12
9892/1, /2            135-210       255/40R17       A01 K42 K44 R03               A14 A21 R21
                                                                                  V17 S01
BMW 7er Reihe         138-220       235/45R17       R35                           A02 A04 A05
7/1                   138-220       255/40R17       A01 K42 R03 R70               A08 A09 A12
E296, /1                                                                          A14 A21 R21
                                                                                  V17 S01
BMW 7er Reihe         105-240       225/55R17       R37 T01 T97                   A02 A04 A05
7/G                   105-240       235/55R17       R35 T97 T99                   A08 A09 A12
e1*93/81*0007*..,     105-240       245/45R17       T95 T99                       A14 A21 A71
e1*98/14*0007*..      105-240       245/50R17       A01 K41 R02 T98 T99           A73 R21 V17
                      105-240       245/50R17       R03 T98 T99                   S01
                      105-240       255/45R17       A01 K41 K49 T02 T98
                      105-240       255/50R17       A01 K42 K56 R03
BMW 7er-Reihe         150-200       225/60R17       R09 T99                       A02 A04 A05
765                   150-200       225/60R17       M+S R37 T99                   A07 A08 A09
e1*98/14,2001/116     150-270       245/55R17                                     A10 A14 A21
*0172*00-06           150-270       255/50R17                                     A71 A73 B03
                                                                                  S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55141304 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V7-80
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 8er Reihe         160-240        235/45R17                                           A02 A04 A05
8/E                   160-240        245/40R17         A01 K45 T91 T93                   A08 A09 A12
F383,                 160-240        255/40R17         A01 K42 R03                       A14 A21 R21
e1*92/53*0008*..,                                                                        V17 S01
e1*93/81*0008*..

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 45860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55141304 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V7-80
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                           Seite 4 von 7
A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55141304 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V7-80
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                   Seite 5 von 7
K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung in den
Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

R21    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite
1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01     Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55141304 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V7-80
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R17      225/35R17
Nr. 2    205/45R17      235/40R17
Nr. 3    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 4    215/40R17      245/35R17
Nr. 5    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 6    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 7    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 8    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 9    225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 10   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 11   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 12   235/50R17      255/45R17
Nr. 13   235/55R17      255/50R17
Nr. 14   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 15   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 16   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45860 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55141304 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17H2 Typ V7-80
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7


Hinweise zum Sonderrad

entfällt


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 2.November 2006




Blauth                                                                00100482.DOC




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