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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46439 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55002506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC13 706
Hersteller                     Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Brock Alloy Wheels GmbH
                               Schleidener Straße 32
                               53919 Weilerswist - Derkum
                               QM-Nr. QA 05 102 02086/1

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         RC13
Typ                            RC13 706
Radgröße                       7Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W5             RC13 706 W5/ohne Ring               5/120/72,6         44       580     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46439
Herstellerzeichen              RCD Germany
Radtyp und Ausführung          RC13 706 (s.o.)
Radgröße                       7Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           JAW
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               28

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55002506)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55002506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC13 706
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich   Reifen         Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe          85-120       195/55R16      A11 R37 T87                    A02 A04 A05
187, 182               85-120       205/55R16      A12                            A08 A09 A14
e1*2001/116*0287*..,   85-120       225/50R16      A12 R03                        A21 B03 Flh
e1*2001/116*0352*..                                                               V16 S01
BMW 3er Reihe          66-125       205/50R16      A10 R37                        A02 A04 A05
3/CG                   66-125       205/55R16      A10                            A08 A09 A14
e1*93/81*0017*..,      66-125       225/45R16      A12 X43                        A21 B03 Com
e1*98/14*0017*..       66-125       225/45R16      A01 A12 LK6                    V16 S01
                       66-125       225/50R16      A12 R35 X43
                       66-125       225/50R16      A01 A12 K45 L02
BMW 3er Reihe          77-142       205/55R16      A10 R37 116                    A02 A04 A05
346C, 346R             77-142       225/50R16      A12 116                        A08 A09 A14
e1*98/14,2001/116*                                                                A21 A70 A71
0112, 0146*..                                                                     A72 A73 B03
                                                                                  Cbo Cpe V16
                                                                                  S01
BMW 3er Reihe          77-142       205/55R16      A10 R37 T91 T94 116            A02 A04 A05
346L                   77-142       225/50R16      A12 T92 T93 116                A08 A09 A14
e1*97/27*0097*..,                                                                 A21 A70 A71
e1*98/14*0097*..                                                                  A72 A73 B03
                                                                                  Car Lim V16
                                                                                  S01
BMW 3er Reihe          75-142       205/50R16      A10 R37 T91                    A02 A04 A05
3B, 3/B                75-142       205/55R16      A10                            A08 A09 A14
F920,                  75-142       225/45R16      A12 R70 T89 X43                A21 B03 Cbo
e1*93/81*0016*..       75-142       225/45R16      A01 A12 LK6 R70 T89            Cpe V16 S01
                       75-142       225/50R16      A12 R35 X43
                       75-142       225/50R16      A01 A12 K45 L02
BMW 3er Reihe          66-142       205/50R16      A10 R37 T91                    A02 A04 A05
3C, 3/C                66-142       205/55R16      A10                            A08 A09 A14
F547,                  66-142       225/45R16      A12 R70 T89 X43                A21 B03 Car
e1*93/81*0015*..       66-142       225/45R16      A01 A12 LK6 R70 T89            Com Lim V16
                       66-142       225/50R16      A01 A12 K45 L02                S01
                       66-142       225/50R16      A12 R35 X43
BMW 3er- Allrad        141          205/55R16      A10 R37 T91 T94 116            A02 A04 A05
346X                   141          205/55R16      A10 M+S T91 T94 116            A08 A09 A14
e1*98/14*,2001/116*    141          225/50R16      A12 116                        A21 A70 A71
0144*..                                                                           A72 A73 B03
                                                                                  Car Lim V16
                                                                                  S01
BMW 3er-Compact        85-141       205/55R16      A10 R37 116                    A02 A04 A05
346K                   85-141       225/50R16      A12 116                        A08 A09 A14
e1*98/14*0167*..,                                                                 A21 A70 A71
e1*2001/116*0167*..                                                               A72 A73 B03
                                                                                  V16 S01




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Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55002506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC13 706
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW Z3                141-170        205/55R16         A10 Cbo Cpe M+S R09               A02 A04 A05
R/C                   85-125         205/50R16         A10 Cbo                           A08 A09 A14
e1*93/81*0029*..,     85-125         205/55R16         A10 Cbo                           A21 B03 V16
e1*98/14*0029*..      85-125         225/45R16         A12 Cbo                           S01
                      85-170         225/50R16         A12 Cbo Cpe
BMW Z4                110,125        205/55R16         R37                               A02 A04 A05
Z85                   110-141        205/55R16         M+S R37                           A08 A09 A10
e1*2001/116*0219*..   110-141        225/50R16                                           A14 A21 B03
                      110-170        225/50R16         M+S                               Cbo V16 S01

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46439 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55002506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC13 706
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7
A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen, zulässig.
Bei Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A70    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             schwarz
Ventillänge [mm]:        49
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 003
Alligator Artikel-Nr.:   590 387 bzw. 590 388

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A72    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             orange
Ventillänge [mm]:        51
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 004
Alligator Artikel-Nr.:   590 357 bzw. 590 358

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46439 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55002506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC13 706
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                     Seite 5 von 7
Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Com Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Compact
(3-türig).

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muß erhalten bleiben.

L02     Durch Begrenzung des Lenkeinschlages oder sonstige geeignete Maßnahmen ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

LK6    An Achse 1 ist durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der
Radhausinnenkotflügel bzw. der Kunststoffeinsätze im Bereich der Radinnenseite eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier)

R35    Sofern bei dieser Reifengröße Reifenfabrikatsbindungen aufgeführt sind, sollten die vom
Fahrzeughersteller empfohlenen Reifen verwendet werden.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T87    Reifen (LI 87) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1090 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46439 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55002506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC13 706
Hersteller                      Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

           Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1      185/50R16     205/45R16
Nr. 2      195/40R16     215/35R16
Nr. 3      195/45R16     215/40R16, 225/40R16
Nr. 4      195/50R16     205/45R16
Nr. 5      205/45R16     225/40R16
Nr. 6      205/50R16     225/45R16
Nr. 7      205/55R16     225/50R16, 245/45R16
Nr. 8      205/60R16     225/55R16
Nr. 9      215/40R16     225/40R16, 245/35R16
Nr.10      215/50R16     245/45R16
Nr.11      215/55R16     235/50R16
Nr.12      225/40R16     245/35R16, 255/35R16
Nr.13      225/50R16     245/45R16
Nr.14      225/55R16     245/50R16
Nr.15      225/60R16     245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.

X43    Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
auch mit der Reifengröße 225/55R15, 225/50R16 oder 215/45R17 ausgerüstet werden
(Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger Lenkeinschlag-Begrenzung).

116      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1160 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Hinweise zum Sonderrad

entfällt




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 46439 nach §22 StVZO

Anlage 31 zum Gutachten Nr. 55002506 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ RC13 706
Hersteller                    Brock Alloy Wheels GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2005.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 25.April 2007




Bohlander                                                                   00107792.DOC




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