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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                         Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                             366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc                Stand 03.07.2007:


                                                                                                          Seite: 1 von 9

                       TEILEGUTACHTEN 366-0044-07-MURD-KG05

Hersteller:                              AEZ Leichtmetallräder GmbH

                                         53721 Siegburg
Art:                                     Sonderrad 18 Zoll
Typ:                                     OMUG, OMUA

       0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Das Vorderachsrad hat die ABE Nr. 46917, das Hinterachsrad hat die ABE Nr. 46918 eine Begutachtung nach
§19 Abs. 3 der StVZO ist erforderlich.
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5
StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.


I.1.        Beschreibung der Sonderräder
Raddaten:
siehe IV. Verwendungsbereich
I.3.        Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung :




                                Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                  von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand 03.07.2007:


                                                                                                              Seite: 2 von 9
Radtyp                   OMUG                   OMUA                    --                       --
Hersteller               AEZ                    AEZ                     --                       --
                         Leichtmetallräder      Leichtmetallräder
                         GmbH                   GmbH
Radtyp                   OMUG                   OMUA                    --                       --
Radausführung            OMUG9BP35726           OMUA9BP18726            --                       --
Radausführung            OMUG9BP35726           --                      --                       --
Radgröße                 8 J X 18 EH2+          9 J X 18 H2             --                       --
Einpresstiefe            ET35                   ET18                    --                       --
Herstelldatum            02/07                  02/07                   --                       --
Herkunftsmerkmal         MIC                    MIC                     --                       --
II.      Sonderradprüfung
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Verwendungsbereich:
Kombination                               : Achse 1               +            Achse 2
Raddaten                                  : 8 J X 18 EH2+ ET35 +               9 J X 18 H2 ET18
Technische Daten, Achse 1
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-      zul.        zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-        Abroll   ab
            Kennzeichnung                     Kennzeichnung           (mm)                      last        umf.     Fertig
            Rad                               Zentrierring                                      (kg)        (mm)     datum
OMUG9BP3572 LK120 ET35                        ohne                      72,6                       695       2114     02/07
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OMUG9BP3572 LK120 ET35                        ohne                      72,6                          710    2065     02/07
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                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
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                                                                                                           Seite: 3 von 9
Technische Daten, Achse 2
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
OMUA9BP1872         LK120 ET18                Ø74.1 Ø72.6               72,6       Kunststoff    720      2114     02/07
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJB3
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; M346; 5/H; 8/E
                                            120 Nm für Typ : M85; 390L; 390X; 392C; 560L
Verkaufsbezeichnung:    BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW             Achse 1                   Achse 2                 Auflagen
                                             8 J X 18 EH2+ ET35        9 J X 18 H2 ET18
                                             Reifen/Auflagen           Reifen / Auflagen
M346            e1*2001/116*0150*.., 252-252 235/40R18 91Y             265/35R18 93Y           10B; 11K; 11G; 11H;
                e1*98/14*0150*..             24J; 689                  22B; 24D; 689           12A; 51A; 56C; 71K;
                                             245/40R18 93Y             275/35R18 95Y           723; 729; 73C; 74A;
                                             24C; 688                  22B; 24D; 688           74P

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Achse 1                       Achse 2                 Auflagen
                                         8 J X 18 EH2+ ET35            9 J X 18 H2 ET18
                                         Reifen/Auflagen               Reifen / Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252-252 235/40R18 91W                 265/35R18 93W           M Roadster (Cabrio);
                                         689                           22I; 24D; 689           10B; 11K; 11G; 11H;
                                         245/40R18 93W                 275/35R18 95W           12A; 51A; 533; 56C;
                                         24J; 688                      22I; 24D; 688           71K; 723; 73C; 74A;
                                                                                               74P; 97K




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand 03.07.2007:


                                                                                                          Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Achse 1                        Achse 2                 Auflagen
                                        8 J X 18 EH2+ ET35             9 J X 18 H2 ET18
                                        Reifen/Auflagen                Reifen / Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 85-127 225/40R18                      245/35R18 88W           Limousine;
                                        51G; 68T                       22B; 24D; 5FE; 68T      Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11K; 11G; 11H;
                                               225/40R18               245/35R18 92            12A; 51A; 56C; 71K;
                                               nicht 330D, 51G;        nicht 330D; 22B;        723; 729; 73C; 74A;
                                               68T                     24D; 68T                74P
                                               225/40R18               255/35R18
                                               51G; 68B                22B; 24D; 51G; 68B
                                       127-190 225/40R18               245/35R18 92
                                               51G; 68T                nicht 330D; 22B;
                                                                       24D; 68T
                                               225/40R18               255/35R18
                                               51G; 68B;               22B; 24D; 51G; 68B
                                       190-225 225/40R18               255/35R18
                                               51G; 68B;               22B; 24D; 51G; 68B
390L            e1*2001/116*0308*..    85-127 235/40R18 91             235/40R18 91            Limousine;
                                                                       22I; 24M                Heckantrieb;
                                                225/40R18 88W          245/35R18 88W           10B; 11K; 11G; 11H;
                                                5FE, 68T               22B; 24D; 5FE; 68T      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74A;
                                                225/40R18 92           245/35R18 92            74P
                                                nicht 330D, 68T        nicht 330D; 22B;
                                                                       24D; 68T
                                               225/40R18 88W           255/35R18
                                               5FE, 68B                22B; 24D; 51G; 68B
                                               235/40R18 91            265/35R18 93
                                               689                     22B; 22H; 24D; 689
                                       127-190 235/40R18 91            235/40R18 91
                                                                       22I; 24M
                                                225/40R18 92           245/35R18 92
                                                nicht 330D,68T         nicht 330D; 22B;
                                                                       24D; 68T
                                               225/40R18 92            255/35R18
                                               51G, 68B                22B; 24D; 51G; 68B
                                               235/40R18 91            265/35R18 93
                                               689                     22B; 22H; 24D; 689
                                       190-225 235/40R18 91            235/40R18 91
                                                                       22I; 24M
                                                225/40R18 92           255/35R18
                                                51G, 68B               22B; 24D; 51G; 68B
                                                235/40R18 91           265/35R18 93
                                                689                    22B; 22H; 24D; 689




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand 03.07.2007:


                                                                                                          Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Achse 1                        Achse 2                 Auflagen
                                        8 J X 18 EH2+ ET35             9 J X 18 H2 ET18
                                        Reifen/Auflagen                Reifen / Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 89-190 235/40R18 91Y                  235/40R18 91Y           Touring;
                                                                       22I; 24M                Heckantrieb;
                                                225/40R18 92Y          245/35R18 92Y           10B; 11K; 11G; 11H;
                                                nicht 330D, 68T        nicht 330D; 22B;        12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                       24D; 68T                723; 729; 73C; 74A;
                                               225/40R18 88Y           255/35R18               74P
                                               68B                     22B; 24D; 51G; 68B
                                               235/40R18 91Y           265/35R18 93
                                               689                     22B; 22H; 24D; 689
                                       190-225 225/40R18 88Y           235/40R18 91Y
                                               68B; 68T                22I; 24M
                                               235/40R18 91Y           255/35R18
                                                                       22B; 24D; 51G; 68B
390L            e1*2001/116*0308*..    89-190   225/40R18              245/35R18 92Y           Touring;
                                                nicht 330D, 51G;       nicht 330D; 22B;        Heckantrieb;
                                                68T                    24D; 68T                10B; 11K; 11G; 11H;
                                                225/40R18              255/35R18               12A; 51A; 56C; 71K;
                                                51G; 68B               22B; 24D; 51G; 68B      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P
                                       190-225 225/40R18               255/35R18
                                               51G; 68B                22B; 24D; 51G; 68B
392C            e1*2001/116*0346*..    115-200 235/40R18 91            235/40R18 91            Coupe; Heckantrieb;
                                                                       22I; 24M                10B; 11K; 11G; 11H;
                                                225/40R18 92           245/35R18 92            12A; 51A; 56C; 71K;
                                                68T                    22B; 24D; 68T; 97I      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               74P
                                                225/40R18 88           255/35R18
                                                5FE; 68B               22B; 24D; 51G; 68B;
                                                                       97I
                                                235/40R18 91           265/35R18 93
                                                689                    22B; 22H; 24D; 689;
                                                                       97I
                                       200-225 225/40R18 88            255/35R18
                                               5FE; 68B                22B; 24D; 51G; 68B;
                                                                       97I
                                                235/40R18 91           265/35R18 93
                                                689                    22B; 22H; 24D; 689;
                                                                       97I
392C            e1*2001/116*0346*..    115-200 225/40R18               245/35R18 92        Coupe; Heckantrieb;
                                               51G, 68T                22B; 24D; 68T; 97I  10B; 11K; 11G; 11H;
                                                                                           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                225/40R18              255/35R18           723; 729; 73C; 74A;
                                                51G, 68B               22B; 24D; 51G; 68B; 74P
                                                                       97I
                                       200-225 225/40R18               255/35R18
                                               51G, 68B                22B; 24D; 51G; 68B;
                                                                       97I




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand 03.07.2007:


                                                                                                         Seite: 6 von 9
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
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Daimlerstrasse 11                                            366-0044-07-MURD-KG05
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                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand 03.07.2007:


                                                                                                         Seite: 7 von 9
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          245/40R18
                     Hinterachse:                          275/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          235/40R18
                     Hinterachse:                          265/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          255/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                             Reifengröße:




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                                                                                                         Seite: 8 von 9
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
97I)   Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
       Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
       Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
       Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
V.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 70008612 ) erbracht, dass er ein
Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 9 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.




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                                                                                                         Seite: 9 von 9
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Elbert

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 03.07.2007
PFE




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