TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand 03.07.2007:
Seite: 1 von 9
TEILEGUTACHTEN 366-0044-07-MURD-KG05
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 18 Zoll
Typ: OMUG, OMUA
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Das Vorderachsrad hat die ABE Nr. 46917, das Hinterachsrad hat die ABE Nr. 46918 eine Begutachtung nach
§19 Abs. 3 der StVZO ist erforderlich.
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5
StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Raddaten:
siehe IV. Verwendungsbereich
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung :
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand 03.07.2007:
Seite: 2 von 9
Radtyp OMUG OMUA -- --
Hersteller AEZ AEZ -- --
Leichtmetallräder Leichtmetallräder
GmbH GmbH
Radtyp OMUG OMUA -- --
Radausführung OMUG9BP35726 OMUA9BP18726 -- --
Radausführung OMUG9BP35726 -- -- --
Radgröße 8 J X 18 EH2+ 9 J X 18 H2 -- --
Einpresstiefe ET35 ET18 -- --
Herstelldatum 02/07 02/07 -- --
Herkunftsmerkmal MIC MIC -- --
II. Sonderradprüfung
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Verwendungsbereich:
Kombination : Achse 1 + Achse 2
Raddaten : 8 J X 18 EH2+ ET35 + 9 J X 18 H2 ET18
Technische Daten, Achse 1
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUG9BP3572 LK120 ET35 ohne 72,6 695 2114 02/07
6
OMUG9BP3572 LK120 ET35 ohne 72,6 710 2065 02/07
6
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand 03.07.2007:
Seite: 3 von 9
Technische Daten, Achse 2
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUA9BP1872 LK120 ET18 Ø74.1 Ø72.6 72,6 Kunststoff 720 2114 02/07
6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB3
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; M346; 5/H; 8/E
120 Nm für Typ : M85; 390L; 390X; 392C; 560L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET18
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
M346 e1*2001/116*0150*.., 252-252 235/40R18 91Y 265/35R18 93Y 10B; 11K; 11G; 11H;
e1*98/14*0150*.. 24J; 689 22B; 24D; 689 12A; 51A; 56C; 71K;
245/40R18 93Y 275/35R18 95Y 723; 729; 73C; 74A;
24C; 688 22B; 24D; 688 74P
Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET18
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252-252 235/40R18 91W 265/35R18 93W M Roadster (Cabrio);
689 22I; 24D; 689 10B; 11K; 11G; 11H;
245/40R18 93W 275/35R18 95W 12A; 51A; 533; 56C;
24J; 688 22I; 24D; 688 71K; 723; 73C; 74A;
74P; 97K
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand 03.07.2007:
Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET18
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85-127 225/40R18 245/35R18 88W Limousine;
51G; 68T 22B; 24D; 5FE; 68T Heckantrieb;
10B; 11K; 11G; 11H;
225/40R18 245/35R18 92 12A; 51A; 56C; 71K;
nicht 330D, 51G; nicht 330D; 22B; 723; 729; 73C; 74A;
68T 24D; 68T 74P
225/40R18 255/35R18
51G; 68B 22B; 24D; 51G; 68B
127-190 225/40R18 245/35R18 92
51G; 68T nicht 330D; 22B;
24D; 68T
225/40R18 255/35R18
51G; 68B; 22B; 24D; 51G; 68B
190-225 225/40R18 255/35R18
51G; 68B; 22B; 24D; 51G; 68B
390L e1*2001/116*0308*.. 85-127 235/40R18 91 235/40R18 91 Limousine;
22I; 24M Heckantrieb;
225/40R18 88W 245/35R18 88W 10B; 11K; 11G; 11H;
5FE, 68T 22B; 24D; 5FE; 68T 12A; 51A; 56C; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
225/40R18 92 245/35R18 92 74P
nicht 330D, 68T nicht 330D; 22B;
24D; 68T
225/40R18 88W 255/35R18
5FE, 68B 22B; 24D; 51G; 68B
235/40R18 91 265/35R18 93
689 22B; 22H; 24D; 689
127-190 235/40R18 91 235/40R18 91
22I; 24M
225/40R18 92 245/35R18 92
nicht 330D,68T nicht 330D; 22B;
24D; 68T
225/40R18 92 255/35R18
51G, 68B 22B; 24D; 51G; 68B
235/40R18 91 265/35R18 93
689 22B; 22H; 24D; 689
190-225 235/40R18 91 235/40R18 91
22I; 24M
225/40R18 92 255/35R18
51G, 68B 22B; 24D; 51G; 68B
235/40R18 91 265/35R18 93
689 22B; 22H; 24D; 689
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand 03.07.2007:
Seite: 5 von 9
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET18
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89-190 235/40R18 91Y 235/40R18 91Y Touring;
22I; 24M Heckantrieb;
225/40R18 92Y 245/35R18 92Y 10B; 11K; 11G; 11H;
nicht 330D, 68T nicht 330D; 22B; 12A; 51A; 56C; 71K;
24D; 68T 723; 729; 73C; 74A;
225/40R18 88Y 255/35R18 74P
68B 22B; 24D; 51G; 68B
235/40R18 91Y 265/35R18 93
689 22B; 22H; 24D; 689
190-225 225/40R18 88Y 235/40R18 91Y
68B; 68T 22I; 24M
235/40R18 91Y 255/35R18
22B; 24D; 51G; 68B
390L e1*2001/116*0308*.. 89-190 225/40R18 245/35R18 92Y Touring;
nicht 330D, 51G; nicht 330D; 22B; Heckantrieb;
68T 24D; 68T 10B; 11K; 11G; 11H;
225/40R18 255/35R18 12A; 51A; 56C; 71K;
51G; 68B 22B; 24D; 51G; 68B 723; 729; 73C; 74A;
74P
190-225 225/40R18 255/35R18
51G; 68B 22B; 24D; 51G; 68B
392C e1*2001/116*0346*.. 115-200 235/40R18 91 235/40R18 91 Coupe; Heckantrieb;
22I; 24M 10B; 11K; 11G; 11H;
225/40R18 92 245/35R18 92 12A; 51A; 56C; 71K;
68T 22B; 24D; 68T; 97I 723; 729; 73C; 74A;
74P
225/40R18 88 255/35R18
5FE; 68B 22B; 24D; 51G; 68B;
97I
235/40R18 91 265/35R18 93
689 22B; 22H; 24D; 689;
97I
200-225 225/40R18 88 255/35R18
5FE; 68B 22B; 24D; 51G; 68B;
97I
235/40R18 91 265/35R18 93
689 22B; 22H; 24D; 689;
97I
392C e1*2001/116*0346*.. 115-200 225/40R18 245/35R18 92 Coupe; Heckantrieb;
51G, 68T 22B; 24D; 68T; 97I 10B; 11K; 11G; 11H;
12A; 51A; 56C; 71K;
225/40R18 255/35R18 723; 729; 73C; 74A;
51G, 68B 22B; 24D; 51G; 68B; 74P
97I
200-225 225/40R18 255/35R18
51G, 68B 22B; 24D; 51G; 68B;
97I
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand 03.07.2007:
Seite: 6 von 9
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand 03.07.2007:
Seite: 7 von 9
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
688) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R18
Hinterachse: 275/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand 03.07.2007:
Seite: 8 von 9
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
97I) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größerer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
V. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 70008612 ) erbracht, dass er ein
Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 9 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURD-KG05
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand 03.07.2007:
Seite: 9 von 9
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Elbert
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 03.07.2007
PFE
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.