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							TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                             366-0044-07-MURDKG01
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                         Seite: 1 von 10

                        TEILEGUTACHTEN 366-0044-07-MURDKG01

Hersteller:                              AEZ Leichtmetallräder GmbH

                                         53721 Siegburg
Art:                                     Sonderrad 18 Zoll
Typ:                                     OMUG, OMUA

0.      Hinweise
Das Vorderachsrad hat die ABE Nr. 46917, das Hinterachsrad hat die ABE Nr. 46918 eine Begutachtung nach
§19 Abs. 3 der StVZO ist erforderlich.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5
StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.


Weitere Hinweise
I.1.    Beschreibung der Sonderräder
Raddaten:
siehe IV. Verwendungsbereich
I.3.    Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung :




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                             366-0044-07-MURDKG01
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                             Seite: 2 von 10
Radtyp                   OMUG                   OMUA                    --                       --
Hersteller               AEZ                    AEZ                     --                       --
                         Leichtmetallräder      Leichtmetallräder
                         GmbH                   GmbH
Radtyp                   OMUG                   OMUA                    --                       --
Radausführung            OMUG9BP35726           OMUA9BP35726            --                       --
Radausführung            OMUG9BP35726           --                      --                       --
Radgröße                 8 J X 18 EH2+          9 J X 18 H2             --                       --
Einpresstiefe            ET35                   ET35                    --                       --
Herstelldatum            02/07                  02/07                   --                       --
Herkunftsmerkmal         MIC                    MIC                     --                       --
II.      Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0044-07-MURD, 366-0042-07-MURD der TÜV Automotive GmbH.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Verwendungsbereich:
Kombination                               : Achse 1               +            Achse 2
Raddaten                                  : 8 J X 18 EH2+ ET35 +               9 J X 18 H2 ET35
Technische Daten, Achse 1
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-      zul.        zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-        Abroll   ab
            Kennzeichnung                     Kennzeichnung           (mm)                      last        umf.     Fertig
            Rad                               Zentrierring                                      (kg)        (mm)     datum
OMUG9BP3572 LK120 ET35                        ohne                      72,6                       695       2114     02/07
6
OMUG9BP3572 LK120 ET35                        ohne                      72,6                          710    2065     02/07
6




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                             366-0044-07-MURDKG01
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                          Seite: 3 von 10
Technische Daten, Achse 2
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                      loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung             Kennzeichnung           (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                       Zentrierring                                      (kg)     (mm)     datum
OMUA9BP3572         LK120 ET35                ohne                      72,6                       720    2114     02/07
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Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 187; Z85; 346C; 346L; 346X; 390X; 392C; 390L; 346R; 346K;
                                            560X
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJB1
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : X83
Zubehör                                   : AEZ Artikel-Nr. ZJB4
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            120 Nm für Typ : Z85; 390L; 390X; 392C; 560X
                                            140 Nm für Typ : X83
Verkaufsbezeichnung:    BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Achse 1                 Achse 2                 Auflagen
                                               8 J X 18 EH2+ ET35      9 J X 18 H2 ET35
                                               Reifen/Auflagen         Reifen / Auflagen
X83             e1*2001/116*0249*..    110-210 245/45R18 100           275/40R18 99            10B; 11K; 11G; 11H;
                                               24J, 992                24D; 992                12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                               723; 73C; 74A

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW     Achse 1                        Achse 2                 Auflagen
                                        8 J X 18 EH2+ ET35             9 J X 18 H2 ET35
                                        Reifen/Auflagen                Reifen / Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85-195 225/40R18 88                   225/40R18 88            4-türig;
                                        21P; 24C                       22B; 22L; 24D           10B; 11K; 11G; 11H;
                                        235/40R18 91                   235/40R18 91            12A; 51A; 56C; 71K;
                                        21P; 24C                       22B; 22H; 22L; 24D      723; 729; 73C; 74A;
                                                                                               744
                                                225/40R18 88           245/35R18 88
                                                21P; 24C,68T           22B; 22H; 22L; 24D;
                                                                       68T
                                                225/40R18 88           255/35R18 90
                                                21P; 24C,68B           22B; 22F; 22L; 24D;
                                                                       68B




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                             366-0044-07-MURDKG01
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                          Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Achse 1                         Achse 2                 Auflagen
                                       8 J X 18 EH2+ ET35              9 J X 18 H2 ET35
                                       Reifen/Auflagen                 Reifen / Auflagen
346L         e1*97/27*0097*.., 85-105 225/40R18 88W                    225/40R18 88W           Touring;
             e1*98/14*0097*..          21B; 21J; 24J; 5FE              22B; 22F; 22L; 24M;     10B; 11K; 11G; 11H;
                                                                       5FE                     12A; 51A; 56C; 71K;
                                                235/40R18 91           235/40R18 91            723; 729; 73C; 74A;
                                                21B; 21J; 24J; 54A     22B; 22F; 22L; 24D;     744
                                                                       54A
                                                225/40R18 88W          255/35R18
                                                21B; 21J; 24J; 68B     10N; 22B; 22F; 22L;
                                                                       24D; 51G; 68B
                                       105-170 225/40R18 92            255/35R18
                                               21B; 21J; 24J,68B       10N; 22B; 22F; 22L;
                                                                       24D; 51G; 68B
                                                235/40R18 91           235/40R18 91
                                                21B; 21J; 24J; 54A     22B; 22F; 22L; 24D;
                                                                       54A
346X            e1*2001/116*0144*.., 135-141 225/40R18 88W             255/35R18 90W           10B; 11K; 11G; 11H;
                e1*98/14*0144*..             24J,68B                   10N; 22B; 22L; 24D;     12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                       68B                     723; 729; 73C; 74A
                                               235/40R18 91            235/40R18 91
                                               21P; 24J; 54A           22B; 22L; 24D; 54A
                                       141-170 235/40R18 91            235/40R18 91
                                               21P; 24J; 54A           22B; 22L; 24D; 54A
                                       170-170 235/40R18 91            235/40R18 91
                                               21P; 24J; 54A           22B; 22L; 24D; 54A
                                               225/40R18 88W           255/35R18 94Y
                                               Kombi; 24J; 68B         10N; 22B; 22L; 24D;
                                                                       68B
390L            e1*2001/116*0308*..    85-127  225/40R18 88W           245/35R18 88W           Limousine;
                                               68T                     5FE; 68T                Heckantrieb;
                                               225/40R18 92            245/35R18 92            10B; 11K; 11G; 11H;
                                               68B                     68B                     12A; 51A; 56C; 71K;
                                               225/40R18               255/35R18               723; 729; 73C; 74A;
                                               51G; 68B; 68B           51G; 68B                97K
                                       127-190 225/40R18 92            245/35R18 92
                                               nicht 330D, 68T         nicht 330D, 68T
                                               225/40R18 92            255/35R18 92
                                               51G; 68B;               51G; 68B
                                       190-225 225/40R18               255/35R18
                                               51G; 68B;               51G; 68B
                                               225/40R18               255/35R18
                                               51G; 68T                51G; 68T
                                               235/40R18 91Y           265/35R18 93
                                               689                     24M; 689




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                             366-0044-07-MURDKG01
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                          Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Achse 1                      Achse 2                 Auflagen
                                          8 J X 18 EH2+ ET35           9 J X 18 H2 ET35
                                          Reifen/Auflagen              Reifen / Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 89-190 225/40R18 88Y                  245/35R18 92Y           Touring;
                                          68T, nicht 330D              nicht 330D; 68T         Heckantrieb;
                                          225/40R18 92Y                255/35R18               10B; 11K; 11G; 11H;
                                          nicht 330D,68B               51G; 68B                12A; 51A; 56C; 71K;
                                          235/40R18 91Y                265/35R18 93            723; 729; 73C; 74A;
                                          689                          24M; 689                97K
                                  190-225 225/40R18 88Y                255/35R18
                                          68B;                         51G; 68B
346C         e1*2001/116*0112*.., 77-170 225/40R18 88W                 225/40R18 88W           Kompakt; Cabrio;
346K         e1*98/14*0112*..             21B; 24J; 5FE                22B; 24M; 5FE           Coupe; Limousine;
                e1*2001/116*0167*..,
                e1*98/14*0167*..
346L            e1*97/27*0097*..,               225/40R18 92           245/35R18 88W       Stufenheck 4-türig;
346R            e1*98/14*0097*..                21B; 24J,68T           22B; 22F; 24D; 5FE; 10B; 11K; 11G; 11H;
                e1*2001/116*0146*..,                                   68T                 12A; 51A; 56C; 71K;
                e1*98/14*0146*..
                                                225/40R18 92           255/35R18               723; 729; 73C; 74A;
                                                21B; 24J,68B           10N; 22B; 22F; 22L;     744
                                                                       24D; 51G; 68B
392C            e1*2001/116*0346*..    115-200 225/40R18 92            245/35R18 92            Coupe; Heckantrieb;
                                               68T                     68T                     10B; 11K; 11G; 11H;
                                               225/40R18 88            255/35R18               12A; 51A; 56C; 71K;
                                               5FE; 68B                51G; 68B                723; 729; 73C; 74A;
                                               235/40R18 91            265/35R18 93            97K
                                               689                     24M; 689
                                       200-225 225/40R18 88            255/35R18
                                               5FE; 68B                51G; 68B
                                                                       265/35R18 93
                                                                       24M; 689
392C            e1*2001/116*0346*..    115-200 225/40R18               245/35R18 92            Coupe; Heckantrieb;
                                               51G,68T                 68T                     10B; 11K; 11G; 11H;
                                                                       255/35R18               12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                       51G; 68B                723; 729; 73C; 74A;
                                       200-225 225/40R18               255/35R18               97K
                                               51G,68B                 51G; 68B

Verkaufsbezeichnung:    Z4/Z-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Achse 1                 Achse 2                 Auflagen
                                               8 J X 18 EH2+ ET35      9 J X 18 H2 ET35
                                               Reifen/Auflagen         Reifen / Auflagen
Z85             e1*2001/116*0219*..    110-195 225/40R18 88            245/35R18 88            Cabrio; Coupe;
                                               68T                     24M; 68T                10B; 11K; 11G; 11H;
                                               225/40R18 88            255/35R18 90            12A; 51A; 56C; 71K;
                                               68B                     22B; 22L; 24M; 68B      723; 73C; 74A

                                                235/40R18 91           265/35R18 93
                                                21L; 24J; 54A; 689     22B; 22L; 24D; 54A;
                                                                       689




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Verkaufsbezeichnung:    5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW             Achse 1                 Achse 2                 Auflagen
                                               8 J X 18 EH2+ ET35      9 J X 18 H2 ET35
                                               Reifen/Auflagen         Reifen / Auflagen
560X            e1*2001/116*0322*..    160-190 235/40R18 91Y           235/40R18 91Y           nur Limousine
                                                                       24M                     Allradantrieb;
                                                235/40R18 91Y          265/35R18 93            10B; 11K; 11G; 11H;
                                                99B                    22I; 24D; 99B           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                               723; 729; 73C; 74A
560X            e1*2001/116*0322*..    160-190 235/40R18 95            235/40R18 95            nur Kombi
                                                                                               Allradantrieb;
                                                245/40R18 93Y          245/40R18 93Y           10B; 11K; 11G; 11H;
                                                24J                                            12A; 51A; 56C; 71K;
                                                235/40R18 91Y          265/35R18 93Y           723; 729; 73C; 74A
                                                99B                    22I; 24M; 99B
                                                245/40R18 93Y          275/35R18 95
                                                24J,99C                22I; 24M; 99C

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




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22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
     Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
     das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
     Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
     beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                             Reifengröße:
                     Vorderachse:                            235/40R18
                     Hinterachse:                            265/35R18




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                                                                                                         Seite: 8 von 10
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          255/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/40R18
                     Hinterachse:                          245/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
       der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
     Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
     von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Sonderräder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im Gutachten
     aufgeführt ist.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von




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                                                                                                         Seite: 9 von 10
       Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
       beachten.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         245/45R18
                     Hinterachse:                          275/40R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
       Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                     Vorderachse:                         235/40R18
                     Hinterachse:                          265/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
       Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
       Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
       Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse:245/40R18
     Hinterachse:275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht
     aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und
     Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem
     Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden,
     deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen
     Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am
     Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk                                        Teilegutachten
Daimlerstrasse 11                                             366-0044-07-MURDKG01
D - 85748 Garching
                              www.tuev-sued.de/rtc               Stand: 28.06.2007


                                                                                                         Seite: 10 von 10
V.       Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 70008612 ) erbracht, dass er ein
Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 10 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.


siehe Anlage: Technische Unterlagen




Elbert

Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.06.2007
PFE




                               Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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