TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURDKG01
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand: 28.06.2007
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TEILEGUTACHTEN 366-0044-07-MURDKG01
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH
53721 Siegburg
Art: Sonderrad 18 Zoll
Typ: OMUG, OMUA
0. Hinweise
Das Vorderachsrad hat die ABE Nr. 46917, das Hinterachsrad hat die ABE Nr. 46918 eine Begutachtung nach
§19 Abs. 3 der StVZO ist erforderlich.
0. Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein, Betriebserlaubnis nach § 18 Abs. 5
StVZO oder Anhängerverzeichnis) durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Weitere Hinweise
I.1. Beschreibung der Sonderräder
Raddaten:
siehe IV. Verwendungsbereich
I.3. Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung :
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Radtyp OMUG OMUA -- --
Hersteller AEZ AEZ -- --
Leichtmetallräder Leichtmetallräder
GmbH GmbH
Radtyp OMUG OMUA -- --
Radausführung OMUG9BP35726 OMUA9BP35726 -- --
Radausführung OMUG9BP35726 -- -- --
Radgröße 8 J X 18 EH2+ 9 J X 18 H2 -- --
Einpresstiefe ET35 ET35 -- --
Herstelldatum 02/07 02/07 -- --
Herkunftsmerkmal MIC MIC -- --
II. Sonderradprüfung
Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0044-07-MURD, 366-0042-07-MURD der TÜV Automotive GmbH.
III. Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2. Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 ((Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit) Ausgabe 05.2000 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3. Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV. Verwendungsbereich:
Kombination : Achse 1 + Achse 2
Raddaten : 8 J X 18 EH2+ ET35 + 9 J X 18 H2 ET35
Technische Daten, Achse 1
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUG9BP3572 LK120 ET35 ohne 72,6 695 2114 02/07
6
OMUG9BP3572 LK120 ET35 ohne 72,6 710 2065 02/07
6
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Technische Daten, Achse 2
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OMUA9BP3572 LK120 ET35 ohne 72,6 720 2114 02/07
6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 187; Z85; 346C; 346L; 346X; 390X; 392C; 390L; 346R; 346K;
560X
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X83
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB4
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
120 Nm für Typ : Z85; 390L; 390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : X83
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET35
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 110-210 245/45R18 100 275/40R18 99 10B; 11K; 11G; 11H;
24J, 992 24D; 992 12A; 51A; 56C; 71K;
723; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET35
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
187 e1*2001/116*0287*.. 85-195 225/40R18 88 225/40R18 88 4-türig;
21P; 24C 22B; 22L; 24D 10B; 11K; 11G; 11H;
235/40R18 91 235/40R18 91 12A; 51A; 56C; 71K;
21P; 24C 22B; 22H; 22L; 24D 723; 729; 73C; 74A;
744
225/40R18 88 245/35R18 88
21P; 24C,68T 22B; 22H; 22L; 24D;
68T
225/40R18 88 255/35R18 90
21P; 24C,68B 22B; 22F; 22L; 24D;
68B
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET35
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85-105 225/40R18 88W 225/40R18 88W Touring;
e1*98/14*0097*.. 21B; 21J; 24J; 5FE 22B; 22F; 22L; 24M; 10B; 11K; 11G; 11H;
5FE 12A; 51A; 56C; 71K;
235/40R18 91 235/40R18 91 723; 729; 73C; 74A;
21B; 21J; 24J; 54A 22B; 22F; 22L; 24D; 744
54A
225/40R18 88W 255/35R18
21B; 21J; 24J; 68B 10N; 22B; 22F; 22L;
24D; 51G; 68B
105-170 225/40R18 92 255/35R18
21B; 21J; 24J,68B 10N; 22B; 22F; 22L;
24D; 51G; 68B
235/40R18 91 235/40R18 91
21B; 21J; 24J; 54A 22B; 22F; 22L; 24D;
54A
346X e1*2001/116*0144*.., 135-141 225/40R18 88W 255/35R18 90W 10B; 11K; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 24J,68B 10N; 22B; 22L; 24D; 12A; 51A; 56C; 71K;
68B 723; 729; 73C; 74A
235/40R18 91 235/40R18 91
21P; 24J; 54A 22B; 22L; 24D; 54A
141-170 235/40R18 91 235/40R18 91
21P; 24J; 54A 22B; 22L; 24D; 54A
170-170 235/40R18 91 235/40R18 91
21P; 24J; 54A 22B; 22L; 24D; 54A
225/40R18 88W 255/35R18 94Y
Kombi; 24J; 68B 10N; 22B; 22L; 24D;
68B
390L e1*2001/116*0308*.. 85-127 225/40R18 88W 245/35R18 88W Limousine;
68T 5FE; 68T Heckantrieb;
225/40R18 92 245/35R18 92 10B; 11K; 11G; 11H;
68B 68B 12A; 51A; 56C; 71K;
225/40R18 255/35R18 723; 729; 73C; 74A;
51G; 68B; 68B 51G; 68B 97K
127-190 225/40R18 92 245/35R18 92
nicht 330D, 68T nicht 330D, 68T
225/40R18 92 255/35R18 92
51G; 68B; 51G; 68B
190-225 225/40R18 255/35R18
51G; 68B; 51G; 68B
225/40R18 255/35R18
51G; 68T 51G; 68T
235/40R18 91Y 265/35R18 93
689 24M; 689
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURDKG01
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET35
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89-190 225/40R18 88Y 245/35R18 92Y Touring;
68T, nicht 330D nicht 330D; 68T Heckantrieb;
225/40R18 92Y 255/35R18 10B; 11K; 11G; 11H;
nicht 330D,68B 51G; 68B 12A; 51A; 56C; 71K;
235/40R18 91Y 265/35R18 93 723; 729; 73C; 74A;
689 24M; 689 97K
190-225 225/40R18 88Y 255/35R18
68B; 51G; 68B
346C e1*2001/116*0112*.., 77-170 225/40R18 88W 225/40R18 88W Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 21B; 24J; 5FE 22B; 24M; 5FE Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 225/40R18 92 245/35R18 88W Stufenheck 4-türig;
346R e1*98/14*0097*.. 21B; 24J,68T 22B; 22F; 24D; 5FE; 10B; 11K; 11G; 11H;
e1*2001/116*0146*.., 68T 12A; 51A; 56C; 71K;
e1*98/14*0146*..
225/40R18 92 255/35R18 723; 729; 73C; 74A;
21B; 24J,68B 10N; 22B; 22F; 22L; 744
24D; 51G; 68B
392C e1*2001/116*0346*.. 115-200 225/40R18 92 245/35R18 92 Coupe; Heckantrieb;
68T 68T 10B; 11K; 11G; 11H;
225/40R18 88 255/35R18 12A; 51A; 56C; 71K;
5FE; 68B 51G; 68B 723; 729; 73C; 74A;
235/40R18 91 265/35R18 93 97K
689 24M; 689
200-225 225/40R18 88 255/35R18
5FE; 68B 51G; 68B
265/35R18 93
24M; 689
392C e1*2001/116*0346*.. 115-200 225/40R18 245/35R18 92 Coupe; Heckantrieb;
51G,68T 68T 10B; 11K; 11G; 11H;
255/35R18 12A; 51A; 56C; 71K;
51G; 68B 723; 729; 73C; 74A;
200-225 225/40R18 255/35R18 97K
51G,68B 51G; 68B
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET35
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110-195 225/40R18 88 245/35R18 88 Cabrio; Coupe;
68T 24M; 68T 10B; 11K; 11G; 11H;
225/40R18 88 255/35R18 90 12A; 51A; 56C; 71K;
68B 22B; 22L; 24M; 68B 723; 73C; 74A
235/40R18 91 265/35R18 93
21L; 24J; 54A; 689 22B; 22L; 24D; 54A;
689
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
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Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Achse 1 Achse 2 Auflagen
8 J X 18 EH2+ ET35 9 J X 18 H2 ET35
Reifen/Auflagen Reifen / Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 160-190 235/40R18 91Y 235/40R18 91Y nur Limousine
24M Allradantrieb;
235/40R18 91Y 265/35R18 93 10B; 11K; 11G; 11H;
99B 22I; 24D; 99B 12A; 51A; 56C; 71K;
723; 729; 73C; 74A
560X e1*2001/116*0322*.. 160-190 235/40R18 95 235/40R18 95 nur Kombi
Allradantrieb;
245/40R18 93Y 245/40R18 93Y 10B; 11K; 11G; 11H;
24J 12A; 51A; 56C; 71K;
235/40R18 91Y 265/35R18 93Y 723; 729; 73C; 74A
99B 22I; 24M; 99B
245/40R18 93Y 275/35R18 95
24J,99C 22I; 24M; 99C
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
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22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
Homologation Räder/Fahrwerk Teilegutachten
Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURDKG01
D - 85748 Garching
www.tuev-sued.de/rtc Stand: 28.06.2007
Seite: 8 von 10
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Sonderräder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen, falls dort keine Angaben zu finden sind, gilt das Anzugsmoment, das im Gutachten
aufgeführt ist.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
992) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
99C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse:245/40R18
Hinterachse:275/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht
aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und
Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem
Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden,
deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen
Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am
Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
TÜV SÜD Automotive GmbH
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Daimlerstrasse 11 366-0044-07-MURDKG01
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V. Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( Reg. - Nr 70008612 ) erbracht, dass er ein
Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 10 einschließlich der unter VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
siehe Anlage: Technische Unterlagen
Elbert
Sachverständiger
Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025
Garching, 28.06.2007
PFE
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.