Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46875 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70620
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Borbet GmbH
                               Hauptstraße 5
                               59969 Hallenberg 3
                               QA 05 102 03126

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Typ                            CC 70620
Radgröße                       7Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
120            CC 70620 LK 120/ohne Ring           5/120/72,6         20       710     2200

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46875
Herstellerzeichen              BORBET
Radtyp und Ausführung          CC 70620 (s.o.)
Radgröße                       7Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             60° Kegel       110               25
S02    Schraube M12x1,5             60° Kegel       120               25

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH (Gutachten Nr. 55006807)
durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46875 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70620
Hersteller                       Borbet GmbH

                                                                                          Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich         Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er Reihe       90-140            205/55R16         K41 K49 M+S T91                    A01 A02 A04
392C                                                                                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0346*..                                                                        A12 A14 A18
- Coupé/Cabrio                                                                             B03 B29 Cbo
                                                                                           Cpe S01
BMW 3er-Reihe          85-160         205/55R16         R37 T91 T94                        A02 A04 A05
390L, 390X             85-160         225/50R16         A01 K41 K42 K49 T92 T93            A08 A09 A12
e1*2001/116*                                                                               A14 A18 B03
0308, 0344*..                                                                              B29 Car Lim
                                                                                           V16 S01
BMW 5er Reihe          63-160         205/55R16         R37                                A02 A04 A05
5/1                    63-160         225/50R16         A01 K42 K49 K50 L02                A08 A09 A12
8339/2, /3, /4                                                                             A14 A18 R21
                                                                                           V16 S01
BMW 5er Reihe          83-210         205/55R16         R37 T91 T94                        A02 A04 A05
5/H                    83-210         205/60R16         R37 T91 T92                        A08 A09 A10
E700, /1               83-210         225/50R16         R37 T92 T93                        A14 A18 B03
                       83-210         225/55R16         R35                                Car Lim V16
                                                                                           S01
BMW 5er Reihe          110-130        205/60R16         R37 T91 T92                        A02 A04 A05
560L                   110-200        225/55R16         T93                                A08 A09 A10
e1*2001/116*0230*..                                                                        A14 A18 A58
                                                                                           B03 Lim V16
                                                                                           S02
BMW 5er-Kombi          110-200        225/55R16         T94 T95 T99 142                    A02 A04 A05
560L                                                                                       A08 A09 A10
e1*2001/116*0230*..                                                                        A14 A18 A58
                                                                                           B03 Car S02
BMW 6er Reihe          135-210        205/55R16         R37                                A02 A04 A05
6CS/1                  135-210        205/60R16         R37                                A08 A09 A10
9892/1, /2             135-210        225/50R16                                            A14 A18 R21
                       135-210        225/55R16                                            V16 S01
BMW 7er Reihe          138-220        205/55R16         R37 T91 T94                        A02 A04 A05
7/1                    138-220        205/60R16         R37 T91 T92                        A08 A09 A10
E296, /1               138-220        225/50R16         R37 T92 T93                        A14 A18 B03
                       138-220        225/55R16                                            V16 S01
BMW 7er Reihe          105-142        215/65R16         T02 T98 142                        A02 A04 A05
7/G                    105-142        235/60R16         142                                A08 A09 A10
e1*93/81*0007*..,                                                                          A14 A18 B03
e1*98/14*0007*..                                                                           S01

Auflagen und Hinweise

142      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1420 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46875 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70620
Hersteller                     Borbet GmbH

                                                                                      Seite 3 von 6
A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig,
die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-
Papier, Bedienungsanleitung).

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46875 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70620
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                     Seite 4 von 6
Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K49    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 1 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

K50    Eine vorschriftsmäßige Radabdeckung an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen oder sonstige
geeignete Maßnahmen herzustellen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-Genehmigung oder COC-Papier,
Bedienungsanleitung).

R37    Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, EG-
Genehmigung oder COC-Papier, Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02     Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46875 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70620
Hersteller                      Borbet GmbH

                                                                                         Seite 5 von 6
T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/50R16      245/45R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46875 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55006807 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 7Jx16H2 Typ CC 70620
Hersteller                    Borbet GmbH

                                                                                     Seite 6 von 6

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Dezember 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 26. September 2008




Coen                                                                                00127612.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen