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							Teilegutachten 366-0088-08-MURD-TG

ANLAGE: 12                                                          Radtyp: OXIGIN 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 05.03.2008
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Fahrzeughersteller                        : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 1/2 J X 19 EH2+            Einpreßtiefe (mm)       : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-w zul.         zul.     gültig
                                                                     loch   erkstoff       Rad-         Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                  last         umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)         (mm)     datum
120572635           OXIGIN 13 LK120          ohne                      72,6                   880        2275     01/08


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 187; Z85; 346C; 346K; 346R; 390L; 560X; 392C; 346X; 346L
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : X53; X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            120 Nm für Typ : Z85; 390L; 392C; 560X
                                            140 Nm für Typ : X83
                                            175 Nm für Typ : X53 erhöhtes Anzugsmoment
Verkaufsbezeichnung:     BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
X83          e1*2001/116*0249*.. 110 - 210 235/45R19              51G; 57E; 575               10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/40R19 94W          24J; 57E; 993               12A; 51A; 71K; 721;
                                           255/40R19 96           24J; 24M                    73C; 74A
                                           255/40R19 96           24M; 57F; 575

Verkaufsbezeichnung:     BMW X5
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
X53          e1*2001/116*0153*.., 135 - 235 255/50R19 103                                     erhöhtes
               e1*98/14*0153*..
                                       255 - 265 255/50R19 103 52J                            Anzugsmoment 175
                                                                                              Nm;
                                                                                              nicht für
                                                                                              gepanzerte Fz;
                                                                                              10B; 10S; 11G; 11H;
                                                                                              11K; 12A; 51A; 71K;
                                                                                              721; 729; 73C; 74A;
                                                                                              740

Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/35R19 88            21B; 22B; 22L; 24C; 24M     ab
                                          235/35R19 91            21B; 22B; 22L; 24C; 24M     e1*2001/116*0287*10;
                                          255/30R19 91            22B; 22H; 22L; 24D; 57F;    Schrägheck 2-türig;
                                                                  671; 673                    Schrägheck 4-türig;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 744



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0088-08-MURD-TG

ANLAGE: 12                                                          Radtyp: OXIGIN 13 8519
Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 05.03.2008
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 225/35R19 88            21B; 22B; 22L; 24C; 24D     nur bis
                                          235/35R19 91            21B; 22B; 22L; 24C; 24D     e1*2001/116*0287*09;
                                          255/30R19 91            22B; 22H; 22L; 24D; 57F;    4-türig;
                                                                  671; 673                    10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 744

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen                Auflagen zu Reifen      Auflagen
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 235/35R19 91          22B; 22L; 24J; 24M; 54A 10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0144*..
                                                                                           12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A
392C           e1*2001/116*0346*..   115 - 200 235/35R19 91                                Coupe; Heckantrieb;
                                     115 - 225 225/35R19 88       57E; 575; 670; 673       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/35R19 87       57E; 671; 676; 68X       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 97K
392C           e1*2001/116*0346*..   115 - 200 235/35R19 91                                Cabrio; Heckantrieb;
                                     115 - 225 225/35R19 88       57E; 575; 670; 673       10B; 11G; 11H; 11K;
                                               235/35R19 87       57E; 671; 676; 68X       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                           729; 73C; 74A; 97K
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 235/35R19 91         21B; 21J; 22B; 22L; 24J; Kompakt; Cabrio;
346K           e1*98/14*0112*..                                   24M; 54A                 Coupe; Limousine;
               e1*2001/116*0167*..,
               e1*98/14*0167*..
346L           e1*97/27*0097*..,    77 - 170 235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A; 57E; Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0097*..                            68X                      10B; 11G; 11H; 11K;
346R           e1*2001/116*0146*..,                                                 12A; 51A; 71K; 721;
               e1*98/14*0146*..
                                                                                              729; 73C; 74A; 744
346L           e1*97/27*0097*..,     85 - 142 235/35R19 91  21B; 21J; 22B; 22L; 24J;          Touring;
               e1*98/14*0097*..                             24M; 54A                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                     85 - 170 235/35R19 87W 21B; 21J; 24J; 54A; 57E;          12A; 51A; 71K; 721;
                                                            68X                               729; 73C; 74A; 744
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 190 235/35R19 91 nicht 330D                         Limousine;
                                     85 - 225 225/35R19 88Y 57E; 673                          Heckantrieb;
                                              235/35R19 87Y 57E; 671; 676; 68X                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 97K
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190 235/35R19 91Y nicht 330D                        Touring;
                                     89 - 225 225/35R19 88Y 57E; 673                          Heckantrieb;
                                              235/35R19 87Y 57E; 671; 676; 68X                10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A; 97K

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/35R19 84W          24J; 57E; 585               Cabrio; Coupe;
                                           235/35R19 87           21B; 21L; 24J; 57E; 68X     10B; 11G; 11H; 11K;
                                           255/30R19 91           22B; 22L; 24D; 57F; 585;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                  671                         73C; 74A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 05.03.2008
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Verkaufsbezeichnung:     5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 190 235/35R19 91Y 24J                                  nur Limousine
                                           245/35R19 93 24J; 24M                              Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 190 245/35R19 93Y 24J                              nur Kombi
                                               255/35R19 96 24J; 24M                          Allradantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                              729; 73C; 74A

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
     ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
     Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 05.03.2008
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22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
24M) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
     Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
     Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
     Radabdeckung ausreichend ist.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 05.03.2008
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670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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Hersteller: AD VIMOTION GmbH                                        Stand: 05.03.2008
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      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
      der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
740) Der Festsitz der Radbefestigungsteile und der Räder ist nur sichergestellt, wenn Sie die u. g. Hinweise
     befolgen:
     1. Schrauben Sie bei der Radmontage alle Radbefestigunsteile gleichmäßig mit der Hand ein.
     2. Ziehen Sie die Radschrauben über Kreuz an.
     3. Lassen Sie das Fahrzeug auf den Boden ab und ziehen Sie über Kreuz alle Rad-         befestgungsteile
     mit dem vorgeschriebenen erhöhten Anzugsdrehmoment fest.
     4. Nach einer Fahrstrecke von ca. 50 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile zu
     überprüfen.
     5. Nach einer Fahrstrecke von ca. 200 km ist das Anzugsdrehmoment der Radbefestigungsteile
     nochmals zu überprüfen.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                    Vorderachse:                         245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.