Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 11 Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG Raddaten: Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum C8 808 3516 C8 808 CMS388/14 ohne 72,6 690 2115 10/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 182; 187; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG; 346K; 346R; 560X; 392C; 390X; 390L; 346X; 346L; 346C; Z85; M3B; M85; R/C Zubehör : Z 52 OR Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : X83 Zubehör : Z 71 OR Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X 110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG 120 Nm für Typ : M85; Z85; 390L; 390X; 392C; 560X 140 Nm für Typ : X83 Verkaufsbezeichnung: BMW M3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W BDT; 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H; 68B 12A; 51A; 71K; 723; 235/40R18 91W BDT; 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A 24M; 362 255/35R18 90W BDT; 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 654; 68B Verkaufsbezeichnung: BMW X3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen X83 e1*2001/116*0249*.. 110 - 210 235/50R18 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 245/45R18 96W 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 75I Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; nur bis 631 e1*93/81*0029*07; 255/35R18 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; Cabrio; 631; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 Verkaufsbezeichnung: BMW Z3 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; 24M nur bis 255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; e1*93/81*0029*07; 654; 68B Cabrio; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; 24M ab e1*93/81*0029*08; e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; Cabrio; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 654; 68B 73C; 74A 170 225/40R18-88 11A; 21B; 24C; 57E; 68B; 68T Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 182 e1*2001/116*0352*.. 105 - 160 215/40R18 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Cabrio; Coupe; 225/40R18 92 11A; 21B; 22I; 24C; 24M Heckantrieb; 235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H; 24D 12A; 51A; 71K; 723; 105 - 225 215/40R18 85Y 11A; 21P; 24J; 57E; 575 729; 73C; 74A; 744 225/40R18 88 11A; 21B; 24C; 57E; 68B; 68T 235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 24C; 57E; 689 245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; 575; 68T 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 22I; 22M; 24J; 24M ab 225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; e1*2001/116*0287*10; 24M Schrägheck 2-türig; 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; Schrägheck 4-türig; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 723; 68T 729; 73C; 74A; 744 187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; nur bis 24M e1*2001/116*0287*09; 225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 723; 24D 729; 73C; 74A; 744 245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; 57F; 68T Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 11A; 21B; Pkw geschlossen; 21L; 22B; 22F; 24J; 24M; Cabrio; 362; 631 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18 BDC; BDV; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 22F; 24D; 57F; 631; 654; 73C; 74A 68B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 3C F547 75 225/40R18-88 BDC; BDV; 11A; 21B; Schrägheck 2-türig; 22B; 24J; 24M; 362 Compact; 255/35R18-90 BDC; BDV; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24D; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71K; 723; 68L 73C; 74A 3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 11A; 21B; Stufenheck; 4-türig; 21L; 22B; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 362; 631 12A; 51A; 71K; 723; 255/35R18 BDC; BDV; 11A; 22B; 73C; 74A 22F; 24D; 57F; 631; 654; 68B 3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; BDV; 11A; 21B; Pkw geschlossen; 21L; 22B; 22F; 24J; 24M; Cabrio; 631 255/35R18 90 BDC; BDV; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24D; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71K; 723; 68L 73C; 74A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 11A; 21B; Limousine; 22B; 22F; 24J; 24M; 362; Stufenheck; 631 255/35R18 BDC; BDV; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22F; 24D; 57F; 631; 654; 12A; 51A; 71K; 723; 68B; 68L 73C; 74A 3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 11A; 21B; Touring; 22B; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11B; 11G; 11H; 631 255/35R18 BDC; BDV; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 22F; 24D; 57F; 631; 654; 73C; 74A 68B; 68L 3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; BDV; 11A; 21B; Compact; e1*98/14*0017*.. 22B; 24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H; 255/35R18-90 BDC; BDV; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 723; 22F; 24D; 57F; 654; 68B; 73C; 74A 68L 346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; Kompakt; Cabrio; 346K e1*98/14*0112*.. 24M; 5FE Coupe; Limousine; e1*2001/116*0167*.., e1*98/14*0167*.. 346L e1*97/27*0097*.., 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE; Stufenheck 4-türig; e1*98/14*0097*.. 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H; 346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 723; e1*98/14*0146*.. 24M; 5FE 729; 73C; 74A; 744 77 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 68B 225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 24M 245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; 68T 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24M; 5GA; 57F; 654; 68B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring; e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H; 85 - 110 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 723; 5GA; 57F; 654; 68B 729; 73C; 74A; 744 85 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 24J; 57E; 68B 225/40R18 92 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M 235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A 255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 51G; 57F; 654; 68B 346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 11A; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0144*.. 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723; 135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 11A; 24J; 57E; 729; 73C; 74A 68B 225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M 235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 24J; 24M; 54A 170 225/40R18 88Y Limousine; 11A; 22L; 24J; 24M 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Facelift ab 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B September 2008; Ab 225/40R18 92 e1*2001/116*0308*09; 235/40R18 91 Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O; 97K 390L e1*2001/116*0308*.. 90 - 160 225/40R18 92 Facelift ab 235/40R18 91 September 2008; Ab 90 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2001/116*0308*09; 225/40R18 92Y Touring; 235/40R18 91Y Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76O; 97K 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis 85 - 190 225/40R18 92 nicht 330D e1*2001/116*0308*08; 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Limousine; 235/40R18 91 Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y nicht 330D Nur bis 89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T e1*2001/116*0308*08; 235/40R18 91Y Touring; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K 390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88 Limousine; 12M; 5FE Reifen mit M+S 85 - 225 225/40R18 92 12M Schneeketten; Nur M+S bis e1*2001/116*0308*08; Touring; Limousine; Heckantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76Z; 97K 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit M+S Schneeketten; Nur bis e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76Z; 97K 390X e1*2001/116*0344*.. 160 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit M+S Schneeketten; Coupe; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 76Z; 97K 390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Ab 225/40R18 92 e1*2001/116*0344*06; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K 390X e1*2001/116*0344*.. 160 - 200 225/40R18 92 Coupe; 160 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Allradantrieb; 225/40R18 92 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 200 225/40R18 92 Nur bis 155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05; Touring; Limousine; Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K 392C e1*2001/116*0346*.. 115 - 200 225/40R18 92 Cabrio; Heckantrieb; 235/40R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 115 - 225 225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K 392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 200 225/40R18 92 Coupe; Heckantrieb; 235/40R18 91 10B; 11B; 11G; 11H; 90 - 225 225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 97K Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 51G; 52J M Roadster (Cabrio); 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 533; 71K; 723; 73C; 74A; 76Z Verkaufsbezeichnung: Z4/Z-REIHE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 68B; 68T Cabrio; Coupe; 235/40R18 91 11A; 21L; 24J; 54A; 689 10B; 11B; 11G; 11H; 245/35R18 88 11A; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 723; 73C; 74A Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y nur Limousine 245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A 560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi 245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 723; 729; 73C; 74A; 75I Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250 km/h nicht zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. 57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig. 57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1200kg. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 235/40R18 Hinterachse: 265/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 245/35R18 Hinterachse: 255/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 225/40R18 Hinterachse: 245/35R18 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu entnehmen. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen. 76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. 97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der Vorderachse. BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht mehr erforderlich. BDT) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0493-05-MURD/N3 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274 ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808 Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 BDV) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.