Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C8 808 3516 C8 808 CMS388/14 ohne 72,6 690 2115 10/05
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 182; 187; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG; 346K; 346R; 560X; 392C;
390X; 390L; 346X; 346L; 346C; Z85; M3B; M85; R/C
Zubehör : Z 52 OR
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : Z 71 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : M85; Z85; 390L; 390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : X83
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W BDT; 11A; 21B; 24J; 57E; 10B; 11B; 11G; 11H;
68B 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R18 91W BDT; 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A
24M; 362
255/35R18 90W BDT; 11A; 22B; 22F;
24D; 57F; 654; 68B
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 110 - 210 235/50R18 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/45R18 100 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
245/45R18 96W 11A; 24J; 24M 73C; 74A; 75I
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; nur bis
631 e1*93/81*0029*07;
255/35R18 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; Cabrio;
631; 654; 68B 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; 24M nur bis
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; e1*93/81*0029*07;
654; 68B Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 11A; 21B; 22B; 24C; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; Cabrio;
68T 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18-90 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
654; 68B 73C; 74A
170 225/40R18-88 11A; 21B; 24C; 57E; 68B;
68T
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e1*2001/116*0352*.. 105 - 160 215/40R18 89W 11A; 21P; 22I; 24J; 24M Cabrio; Coupe;
225/40R18 92 11A; 21B; 22I; 24C; 24M Heckantrieb;
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 723;
105 - 225 215/40R18 85Y 11A; 21P; 24J; 57E; 575 729; 73C; 74A; 744
225/40R18 88 11A; 21B; 24C; 57E; 68B;
68T
235/40R18 91 11A; 21B; 21N; 24C; 57E;
689
245/35R18 88Y 11A; 22B; 24D; 57F; 575;
68T
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 22I; 22M; 24J; 24M ab
225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; e1*2001/116*0287*10;
24M Schrägheck 2-türig;
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; Schrägheck 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
68T 729; 73C; 74A; 744
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24J; nur bis
24M e1*2001/116*0287*09;
225/40R18 88 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 24C; 12A; 51A; 71K; 723;
24D 729; 73C; 74A; 744
245/35R18 88 11A; 22B; 22L; 24D; 57F;
68T
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 11A; 21B; Pkw geschlossen;
21L; 22B; 22F; 24J; 24M; Cabrio;
362; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18 BDC; BDV; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
22F; 24D; 57F; 631; 654; 73C; 74A
68B
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C F547 75 225/40R18-88 BDC; BDV; 11A; 21B; Schrägheck 2-türig;
22B; 24J; 24M; 362 Compact;
255/35R18-90 BDC; BDV; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24D; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71K; 723;
68L
73C; 74A
3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 11A; 21B; Stufenheck; 4-türig;
21L; 22B; 22F; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
362; 631 12A; 51A; 71K; 723;
255/35R18 BDC; BDV; 11A; 22B; 73C; 74A
22F; 24D; 57F; 631; 654;
68B
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; BDV; 11A; 21B; Pkw geschlossen;
21L; 22B; 22F; 24J; 24M; Cabrio;
631
255/35R18 90 BDC; BDV; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24D; 57F; 654; 68B; 12A; 51A; 71K; 723;
68L
73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 11A; 21B; Limousine;
22B; 22F; 24J; 24M; 362; Stufenheck;
631
255/35R18 BDC; BDV; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24D; 57F; 631; 654; 12A; 51A; 71K; 723;
68B; 68L 73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 11A; 21B; Touring;
22B; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11B; 11G; 11H;
631
255/35R18 BDC; BDV; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
22F; 24D; 57F; 631; 654; 73C; 74A
68B; 68L
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; BDV; 11A; 21B; Compact;
e1*98/14*0017*.. 22B; 24J; 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
255/35R18-90 BDC; BDV; 11A; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
22F; 24D; 57F; 654; 68B; 73C; 74A
68L
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 24M; 5FE Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 245/35R18 88W 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 57F; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 11A; 21B; 22B; 22F; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
e1*98/14*0146*.. 24M; 5FE 729; 73C; 74A; 744
77 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 24J; 57E; 68B
225/40R18 92 11A; 21B; 22B; 22F; 24J;
24M
245/35R18 88Y 11A; 22B; 22F; 24D; 5FE;
57F; 68T
255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 24M;
5GA; 57F; 654; 68B
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5FE 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 110 255/35R18 90 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 12A; 51A; 71K; 723;
5GA; 57F; 654; 68B 729; 73C; 74A; 744
85 - 170 225/40R18 88W 11A; 21B; 21J; 24J; 57E;
68B
225/40R18 92 11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M; 54A
255/35R18 10N; 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 51G; 57F; 654; 68B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 11A; 22L; 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 11A; 24J; 57E; 729; 73C; 74A
68B
225/40R18 92 11A; 22L; 24J; 24M
235/40R18 91 11A; 21P; 22B; 22L; 24J;
24M; 54A
170 225/40R18 88Y Limousine; 11A; 22L;
24J; 24M
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Facelift ab
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B September 2008; Ab
225/40R18 92 e1*2001/116*0308*09;
235/40R18 91 Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76O;
97K
390L e1*2001/116*0308*.. 90 - 160 225/40R18 92 Facelift ab
235/40R18 91 September 2008; Ab
90 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2001/116*0308*09;
225/40R18 92Y Touring;
235/40R18 91Y Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76O;
97K
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis
85 - 190 225/40R18 92 nicht 330D e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Limousine;
235/40R18 91 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 97K
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y nicht 330D Nur bis
89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T e1*2001/116*0308*08;
235/40R18 91Y Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 97K
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88 Limousine; 12M; 5FE Reifen mit
M+S
85 - 225 225/40R18 92 12M Schneeketten; Nur
M+S
bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76Z; 97K
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
Schneeketten; Nur
bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76Z; 97K
390X e1*2001/116*0344*.. 160 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
Schneeketten; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76Z; 97K
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Ab
225/40R18 92 e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 97K
390X e1*2001/116*0344*.. 160 - 200 225/40R18 92 Coupe;
160 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Allradantrieb;
225/40R18 92 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 97K
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 200 225/40R18 92 Nur bis
155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 97K
392C e1*2001/116*0346*.. 115 - 200 225/40R18 92 Cabrio; Heckantrieb;
235/40R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
115 - 225 225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 97K
392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 200 225/40R18 92 Coupe; Heckantrieb;
235/40R18 91 10B; 11B; 11G; 11H;
90 - 225 225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 97K
Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 51G; 52J M Roadster (Cabrio);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 533; 71K;
723; 73C; 74A; 76Z
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 68B; 68T Cabrio; Coupe;
235/40R18 91 11A; 21L; 24J; 54A; 689 10B; 11B; 11G; 11H;
245/35R18 88 11A; 24M; 57F; 68T 12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: 5er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y nur Limousine
245/40R18 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi
245/40R18 93Y 11A; 24J Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0493-05-MURD/N3
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der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
mehr erforderlich.
BDT) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46274
ANLAGE: 18 Radtyp: C8 808
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 28.07.2009
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BDV) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.