Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 66 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
5.111 42R7705.111 ohne 72,5 755 2185 12//03
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 36 mm, Durchm. 24 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85
Verkaufsbezeichnung: BMW 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e1*2001/116*0352*.. 105 - 125 215/45R17 87W 5ET Cabrio; Coupe;
105 - 160 205/50R17 51G Heckantrieb;
215/45R17 91 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 575 12A; 51A; 71E; 72Y;
105 - 225 205/50R17 89 57E; 575 721; 725; 729; 73C;
205/50R17 89 52J 74A; 744; 76S
M+S
215/45R17 87 57E; 681; 684
215/45R17 91 52J
M+S
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 115 215/45R17 87 12A ab
85 - 130 215/45R17 87W 12A e1*2001/116*0287*10;
85 - 195 205/50R17 12T; 51G Schrägheck 2-türig;
225/45R17 91 12A Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
744; 76S
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 12A nur bis
85 - 130 215/45R17 87W 12A e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 12T; 51G 4-türig;
215/45R17 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 12A 51A; 71E; 72Y; 721;
725; 729; 73C; 74A;
744; 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 66 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 362 Pkw geschlossen;
215/45R17 87 11A; 362 Cabrio;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
141 205/50R17 11A; 21B; 22B; 362; 631 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R17 11A; 362; 631 725; 729; 73C; 74A
225/45R17 11A; 21B; 22B; 362; 631
3C F547 73 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 362 Stufenheck; 4-türig;
215/45R17 87 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71E; 721;
141 205/50R17 11A; 21B; 22B; 362; 631 725; 729; 73C; 74A
215/45R17 11A; 362; 631
225/45R17 11A; 21B; 22B; 362; 631
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/50R17 89W BDB; 11A; 21B; 22B; 362 Pkw geschlossen;
215/45R17 87Y BDB; 11A; 362 Cabrio;
225/45R17 91 BDB; 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 366 Touring;
66 - 110 205/50R17-89 11A; 366 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 366 12A; 51A; 71E; 721;
103 - 142 215/45R17 87 11A; 366; 57E; 681; 684 725; 729; 73C; 74A
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 366
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 366 Limousine;
215/45R17 87 11A; 366 Stufenheck;
66 - 142 225/45R17-91W 11A; 366 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 366 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R17 87W 11A; 366 725; 729; 73C; 74A
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 BDB; 11A; 22B; 362 Compact;
e1*98/14*0017*.. 215/45R17 87 BDB; 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 BDB; 11A; 22B; 362 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 205/50R17 12T; 51G Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., 225/45R17 91 12T Coupe; Limousine;
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. Touring;
346R e1*2001/116*0146*.., 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0146*..
51A; 51J; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 744
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*..
215/45R17 91 12M 51A; 51J; 71E; 72Y;
225/45R17 12T; 51G 721; 725; 729; 73C;
74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 66 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Verkaufsbezeichnung: Z4/Z-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 51G Reifen mit
Schneeketten;
Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12M; 51A; 71E; 72Y;
721; 725; 729; 73C;
74A; 76T
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 66 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
366) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0175-04-MURD/N20
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45821
ANLAGE: 66 Radtyp: 42R770
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 24.07.2009
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma
BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003
bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind
die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
BDB) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.