Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 46763 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55111806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W2-7516
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 1 von 7

Auftraggeber                   Bay-Wheels GmbH
                               Landzungenstraße 5
                               68159 Mannheim


Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         W2
Typ                            W2-7516
Radgröße                       7,5Jx16H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
X10            W2-7516 X10/N40 Ø76,9xØ72,6         5/120/72,6         20       720     2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     46763
Herstellerzeichen              MAM
Radtyp und Ausführung          W2-7516 (s.o.)
Radgröße                       7,5Jx16H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           Baoding (Firmenlogo)
Herkunftsmerkmal               -
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             Kegel 60°       110               28

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 55111806 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46763 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55111806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W2-7516
Hersteller                        Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich    Reifen            Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                            Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe           85-160        205/55R16         K1a K2b K6a T91 T94                A01 A02 A04
390L, 390X              85-160        225/50R16         K1c K2b K5a K6b T92 T93            A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                               A12 A14 A19
0308*09-..,0344*06-..                                                                      B03 B29 Car
- Facelift 2008                                                                            Lim V16 S01
BMW 3er-Reihe           85-160        205/55R16         K1c R37 T91 T94                    A01 A02 A04
390L, 390X              85-160        225/50R16         K1c K41 K42 T92 T93                A05 A08 A09
e1*2001/116*                                                                               A12 A14 A19
0308*00-08,                                                                                B03 B33 Car
0344*00-05                                                                                 Lim V16 S01
BMW 5er Reihe           63-160        205/55R16         R37                                A02 A04 A05
5/1                     63-160        225/50R16         A01 K1a K2b K42 L02                A08 A09 A12
8339/2, /3, /4          63-160        245/45R16         A01 K2b K42 R03 R70                A14 A19 F10
                                                                                           R21 V16 S01
BMW 5er Reihe           83-210        205/55R16         R37 T88 T89 T91 T92                A02 A04 A05
5/H                     83-210        205/60R16         R37 T91 T92                        A08 A09 A12
E700, /1                83-210        225/50R16         R37 T92 T93                        A14 A19 B03
                        83-210        225/55R16         R35                                R21 V16 S01
                        83-210        245/45R16         A01 K42 R03
BMW 5er Reihe           232-250       225/50R16         M+S R21                            A02 A04 A05
M5/H                                                                                       A08 A09 A12
F022                                                                                       A14 A19 B03
                                                                                           S01
BMW 6er Reihe           135-210       205/55R16         R37                                A02 A04 A05
6CS/1                   135-210       205/60R16         R37                                A08 A09 A12
9892/1, /2              135-210       225/50R16                                            A14 A19 F10
                        135-210       225/55R16                                            R21 V16 S01
                        135-210       245/45R16         R03
BMW 7er Reihe           138-220       205/55R16         R02 R37 T88 T89                    A02 A04 A05
7/1                     138-220       205/55R16         R37 T91 T92                        A08 A09 A12
E296, /1                138-220       205/60R16         R37 T91 T92                        A14 A19 B03
                        138-220       225/50R16         R37 T92 T93                        R21 V16 S01
                        138-220       225/55R16
                        138-220       245/45R16         R03
BMW 7er Reihe           105-210       215/65R16         A10 R37 T98 144                    A02 A04 A05
7/G                     105-240       215/65R16         A10 M+S T98 144                    A08 A09 A14
e1*93/81*0007*..,       105-240       235/60R16         A10 144                            A19 V16 S01
e1*98/14*0007*..        105-240       245/55R16         A12 144
BMW 8er Reihe           160-220       225/55R16         A11 R35 R37                        A02 A04 A05
8/E                     160-220       225/55R16         A11 M+S R09                        A08 A09 A14
F383,                   160-220       235/50R16         A12 R35                            A19 S01
e1*92/53*0008*..,
e1*93/81*0008*..

Auflagen und Hinweise

144      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1440 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu
Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46763 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55111806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W2-7516
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                           Seite 3 von 7

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A11    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen
Achsen verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46763 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55111806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W2-7516
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 4 von 7

B29    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330 mm an Achse 1.

B33    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 330mm oder größer an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

F10     An Achse 1 ist auf ausreichenden Abstand zwischen dem Sonderrad und den Fahrwerksteilen
zu achten.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46763 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55111806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W2-7516
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                          Seite 5 von 7

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46763 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55111806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W2-7516
Hersteller                      Bay-Wheels GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7

V16    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    185/50R16      205/45R16
Nr. 2    195/40R16      215/35R16
Nr. 3    195/45R16      215/40R16, 225/40R16
Nr. 4    195/50R16      205/45R16
Nr. 5    205/45R16      225/40R16
Nr. 6    205/50R16      225/45R16
Nr. 7    205/55R16      225/50R16, 245/45R16
Nr. 8    205/60R16      225/55R16
Nr. 9    215/40R16      225/40R16, 245/35R16
Nr. 10   215/50R16      245/45R16
Nr. 11   215/55R16      235/50R16
Nr. 12   225/40R16      245/35R16, 255/35R16
Nr. 13   225/50R16      245/45R16
Nr. 14   225/55R16      245/50R16
Nr. 15   225/60R16      245/55R16

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia in Kuala Lumpur im
August 2006 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 25.10.2009 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 46763 nach §22 StVZO

Anlage 19 zum Gutachten Nr. 55111806 (2. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 7,5Jx16H2 Typ W2-7516
Hersteller                     Bay-Wheels GmbH

                                                                                       Seite 7 von 7
Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2006.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 25.Oktober 2009




Tufan                                                                 00143178.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen