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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          08-1001-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 1 von 6

Hersteller                      AVO Fahrzeugtechnik
                                Cuisery Str. 1
                                67157 Wachenheim


Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          MOTEC - Antares
Typ                             MCT1-8520
Radgröße                        8,5 J x 20 H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Ausführung    Kennzeichnung Rad/ Zentrierring    Lochzahl/          Einpress- Rad-      Abrollumfang
                                                 Lochkreis- (mm)/   tiefe     last      (mm)
                                                 Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                 (mm)
5G            MCT1-8520 5G / ohne Ring           5/120/72,6         35          720     2100

Kennzeichnungen
Herstellerzeichen               MOTEC
Radtyp und Ausführung           MCT1-8520 (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 20 H2
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Giessereikennzeichen            TAM
Herkunftsmerkmal                -
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.     Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               30
S02     Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120               30
S03     Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140               32,5

Prüfungen

Das Gutachten über die Sonderradprüfungen wurde von der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH unter
der Gutachten Nr. 081001 ausgestellt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 wurden an den im Verwendungsbereich
aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2% / Fahrwerksfestigkeitsnachweis liegt vor




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
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Nummer                            08-1001-A02-V01

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer               AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                     Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung kW-Bereich          Reifen         Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe      100-225             235/30R20      G01 K14 K1c K2b K42 K43 K46     A02 A04 A05
                                                      T88
182                     130-225        225/30R20      G16 K14 K1c K2b K42 K43 K46     A06 A08 A09
e1*2001/116*0352*..                                   T85                             A12 A14 A19
-Coupé, Cabrio                                                                        Cbo Cpe K41
                                                                                      M01 R70 S01
BMW 1er-Reihe           85-125         225/30R20      G16 K14 K1c K2b K42 K43 K46     A02 A04 A05
                                                      T85
187                     85-195         235/30R20      G01 K14 K1c K2b K42 K43 K46     A06 A08 A09
e1*2001/116*0287                                      T88                             A12 A14 A19
*00-09                                                                                Flh K41 M01
                                                                                      R70 S01
BMW 1er-Reihe           85-125         225/30R20      G16 K14 K1c K2b K42 K43 K46     A02 A04 A05
                                                      T85
187                     85-195         235/30R20      G01 K14 K1c K2b K42 K43 K46     A06 A08 A09
e1*2001/116                                           T88                             A12 A14 A19
*0287*10-..                                                                           Flh K41 M01
(ab Facelift 2007)                                                                    R70 S01
BMW 3er Reihe           90-225         235/30R20      G01 K1c R37 T88                 A02 A04 A05
392C, 390X                                                                            A06 A08 A09
e1*2001/116*0346*..,                                                                  A12 A14 A19
e1*2001/116*0344*..                                                                   Cpe M01
- Coupé/Cabrio                                                                        R21 S01
BMW 3er-Reihe           85-160         235/30R20      G01 R70 T88                     A02 A04 A05
390L, 390X                                                                            A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                          A12 A14 A19
0308*09-..,0344*06-..                                                                 Lim M01 S01
- Facelift 2008
BMW 3er-Reihe           85-225         235/30R20      G01 T88                         A02 A04 A05
390L, 390X                                                                            A06 A08 A09
e1*2001/116*                                                                          A12 A14 A19
0308*00-08,                                                                           Lim M01 R21
0344*00-05                                                                            S01
BMW 5er-Reihe 4x4       145-200        245/30R20      K1a K1b T90                     A02 A04 A05
560X                    145-200        255/30R20      K1c K2b K41 K42 K56 T92         A06 A08 A09
e1*2001/116*0322*..                                                                   A12 A14 A19
                                                                                      A56 Lim M01
                                                                                      S02
BMW X3                  110-210        245/35R20      T95                             A02 A04 A05
X83                     110-210        255/35R20      K1b K2b T93 T97                 A06 A08 A09
e1*2001/116*0249*..                                                                   A12 A14 A19
                                                                                      M01 S03

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.



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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-1001-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                        Seite 3 von 6

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und
-schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers
und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und
Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu
bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5
bzw. 8 Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A19     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A56   Die Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B.
4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u.ä.)

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3- türig und 5- türig).

G01    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen (75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die
Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.




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TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-1001-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

                                                                                         Seite 4 von 6

G16     Bei Fahrzeugen mit ausschließlich 16 Zoll Serien-Bereifung (u. a. Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung), ist der Nachweis zu erbringen,
dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers innerhalb der Toleranzen
(75/443/EWG, ECE-R39, § 57 StVZO) liegt. Wird die Anzeige angeglichen, sind die in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier)
eingetragenen Reifengrößen zu überprüfen.

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M01     Die Montage der Reifen ist nur von der Felgeninnenseite zulässig.




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Nummer                          08-1001-A02-V01

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer             AVO Fahrzeugtechnik

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R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die serienmäßigen Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T85    Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde beim TÜV Rheinland Malaysia in Kuala Lumpur am
12.09.2008 durchgeführt. Die Verwendungsprüfung fand am 24.2.2009 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         08-1001-A02-V01

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 H2 Typ MCT1-8520
Fertiger/Zulieferer            AVO Fahrzeugtechnik

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Hinweise zum Sonderrad

entfällt

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2008.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95

Lambsheim, 24.Februar 2009




Tufan                                                                 00132772.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim