CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20
D - 68789 St.Leon-Rot
ABE: 47148
Design: C10
Radnummer:
C10 807 30 16 S
Radgröße:
8,0J x 17EH2+ ET30
Lochkreis: 5x120 / NB 72,6
CMS Automotive Trading GmbH
Lanzstraße 20
D - 68789 St.Leon-Rot
Tel.: +49 (0) 6227 35838-0
Fax : +49 (0) 6227 35838-33
Mail : info@cms-wheels.de
Kundeninformation:
1. Nach der Montage von CMS - Leichtmetallrädern ist nicht mehr sichergestellt, dass diese mit dem
serienmäßigen Bordwerkzeug demontiert werden können. Bitteüberprüfen Sie die Schlüsselweite Ihres
Bordwerkzeuges und ergänzen es, falls erforderlich.
2. Legen Sie bitte die Originalbefestigungsteile zu Ihrem Reserverad. Dies kann nur mit diesen
Befestigungsteilen montiert werden.
3. Ihr Fachhändler händigt Ihnen dieses Dokument aus, das im nach folgendene ein Tüv-Gutachten, oder
eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)enthält. Gegebenenfalls ist die Begutachtung Ihrer Rad-
Reifenkombination durch einen Sachverständigen notwendig. Bitteüberprüfen Sie dies in dem
Dokument. Das Gutachten, bzw. die ABE sollte bei den Fahrzeugpapieren aufbewahrt werden.
4. Die CMS - Leichtmetallräder sollten, wie Ihr Fahrzeug, regelmäßig mit einem nicht aggressivem
Reinigungsmittel gesäubert werden.
5. Beim Überfahren von Hindernissen und beim Auffahren auf Bordsteine bitten wir Sie, besonders
vorsichtig zu sein, da hierbei sowohl der Reifen als auch das Rad beschädigt werden können und wir
daraus resultierende Reklamationen nicht anerkennen.
6. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass Reklamationen, die durch unsachgemäße Montage
und fehlende oder falsche Pflege entstehen, von uns oder unseren Händlern nicht anerkannt werden.
Montageinformation:
1. Vor der Montage muss geprüft werden, ob die Räder auf das vorgesehene Fahrzeug passen. Dazu ein
Rad wechselnd auf alle Naben des Fahrzeugs stecken und den Freigangprüfen. Bereits mit Reifen
montierte Räder, bei denen nachträglich festgestellt wird, dass sie nicht passen können wir nicht zurück
nehmen. Gleichzeitig prüfen, ob die Räder mitvollständigem und passendem Zubehör geliefert werden.
2. Die Radnabe, Befestigungsfläche und ggf. Stehbolzen müssen vor der Montage der Räder gründlich
von Rost und Schmutz befreit werden.
3. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Reifen von der Vorderseite montiert werden können.
4. Bei allen CMS Rädern sind ausschließlich Klebegewichte zu verwenden.
5. Bitte beachten Sie das Anzugsmoment der Radschrauben bzw. Radmuttern laut ABE/Gutachten
6. Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig, wenn mindestens 6 Umdrehungen bei M12 x 1,5 und
7 Umdrehungen bei M14 x 1,5 bzw. mindestens die Anzahl der Umdrehungen der serienmäßigen
Befestigungsteile bei der Befestigung mit Radschrauben bzw. -muttern erreicht werden.
7. Schrauben oder Muttern sollten nicht geölt oder gefettet werden.
8. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
St. Leon Rot , November 2009
TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
RÄDER- UND
REIFENPRÜFUNG
Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO
Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für: Leichtmetallrad Typ: C10 807
des Herstellers / Importeurs: CMS Automotive Trading GmbH 68789 St. Leon-Rot Datum:
08.09.2010
Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: ,
Fahrzeug-Ident-Nr.:
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *)
wurden berücksichtigt.
Bemerkungen / Hinweise / Auflagen:
Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde
bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.
Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name
Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. / Prüf-Ing.
Fahrzeugbeschreibung
P.2
B - 2.1 2.2 L - 9 - P.4
/- T -
J 4 18 - 19 -
E 3 20 - G -
D.1 - 12 - 13 - Q -
V.7 - F.1 - F.2 -
- 7.1 - 7.2 - 7.3 -
D.2
- 8.1 - 8.2 - 8.3 -
- U.1 - U.2 - U.3 -
D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -
2 - 15.1 -
15.2 -
5
15.3 -
V.9 - R - 11 -
14 K -
P.3 - 6 - 17 - 16 -
10 - 14.1 P.1 - 21 -
-
-
22 -
-
-
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C10 807 3016S C10 807 CMS487/10 ohne 72,6 695 2141 04/10
C10 807 3016S C10 807 CMS487/10 ohne 72,6 710 2105 04/10
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 346R; 346C; 3K; 3/CG; R/C; 3 C; 3/C; 390X; 3/B; 346L; 390L;
M3B; X1; 3 B; 3L; 1K2; 346K; 392C; 560X; 1K4; 187; 182; 1C; 3C;
346X; Z89; ZR
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 5L; 7L; 701
Zubehör : Serienschrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : Z 72 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R;
346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : X1; ZR; Z89; 3C; 3K; 3L; 390L; 390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : X83; 5L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 12A;
24J; 24M 51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71K; 721; 725;
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74A; 76S
245/50R17 99 11A; 24C; 24D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
684 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 681; 725; 73C; 74D
687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
687 725; 73C; 74D
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G nur bis
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74D
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Pkw geschlossen;
681 Cabrio;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
681 12A; 51A; 71K; 721;
75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 725; 73C; 74D
24C; 24D; 631; 687
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631; 681; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Stufenheck; 4-türig;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
681; 687 12A; 51A; 71K; 721;
73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; 725; 73C; 74D
24C; 24D; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 24M;
631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
631; 681; 687
3C F547 75 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Schrägheck 2-türig;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D Compact;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 684 12A; 51A; 71K; 721;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 725; 73C; 74D
681; 687
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y BDB; 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M Cabrio;
225/45R17 91 BDB; 11A; 21B; 21L; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 721;
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 21L; 725; 73C; 74D
22B; 22F; 24C; 24D;
51G; 684
235/40R17 90 BDB; BD5; 11A; 21B;
21L; 22B; 22F; 24C; 24D;
684
245/40R17 91 BDB; 11A; 22B; 22F;
24D; 57F; 681; 687
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Limousine;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 22F; Stufenheck;
24C; 24D 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
22F; 24C; 24D; 684 725; 73C; 74D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Touring;
66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 22F; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 684 12A; 51A; 71K; 721;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 725; 73C; 74D
24D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681;
684
110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 684
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 BDB; 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 BDB; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 721;
24C; 24D 725; 73C; 74D
235/40R17-90 BDB; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 684
245/40R17-91 BDB; 11A; 22B; 22F;
24D; 57F; 681; 687
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 24M Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
346R e1*2001/116*0146*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 24C; 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0146*.. 24M 721; 725; 729; 73C;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 74D; 744
687
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F; 24C;
24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; 22F; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22L; 24C; 24M; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 12A; 51A; 51J; 71K;
24J; 24M; 65H 721; 725; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; 74D; 744
24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 66T; 68E
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24C; 24M; 5GA
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22F;
22L; 24C; 24M; 5GA
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*..
215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 721; 725; 729; 73C;
245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 24D; 74D
57F; 687
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 Facelift ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 91 September 2008; Ab
235/40R17 90Y e1*2001/116*0308*09;
235/45R17 94 Limousine;
245/40R17 91 57F; 687 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 140 235/40R17 90W Facelift ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 245/40R17 91 57F; 687 September 2008; Ab
85 - 225 225/45R17 51G e1*2001/116*0308*09;
235/40R17 90Y Touring;
235/45R17 94 Heckantrieb;
245/40R17 91Y 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0308*08;
235/45R17 94 11A; 24J Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 24J Nur bis
85 - 225 225/45R17 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 11A; 24J Limousine;
235/45R17 93 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 51G Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J Allradantrieb;
235/45R17 94 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 12A; 51A; 71K; 721;
225/45R17 51G; 52J 725; 729; 73C; 74D
235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 99A
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0344*05;
235/45R17 94 11A; 24J Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 51G Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
105 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 725; 729; 73C; 74D
225/45R17 51G; 52J
235/45R17 93 11A; 24J; 57E; 57W
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 51G Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 24J 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 725; 729; 73C; 74D
225/45R17 51G; 52J
235/45R17 93 11A; 24J; 57E; 57W
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e1*2007/46*0363*.. 150 - 225 225/50R17 94Y Stufenheck;
225/55R17 51G Heckantrieb; nicht
235/50R17 96Y 11A; 245 Hinterachslenkung;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 11A; 24J; 24M; 51G nur Limousine
235/45R17 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 11A; 24J nur Kombi
235/45R17 94 11A; 24J Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74D;
75I; 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74D; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 150 - 190 225/45R17 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 150 - 225 225/45R17 91 57E; 68E 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 90 11A; 245; 248 12K; 51A; 71K; 721;
235/45R17 94 11A; 245; 248 725; 729; 73C; 74D;
245/40R17 91 11A; 22I; 248; 57F; 687 76S; 97K
150 - 250 225/45R17 91
M+S
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 5ET Heckantrieb;
100 - 160 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D; 51G; 65H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 725; 729; 73C; 74D;
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22B; 24C; 744; 76R; 76S
24D; 684
100 - 225 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 24C; 57E;
575; 65H
205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22I; 24C;
M+S 24D; 52J; 65H
215/45R17 87 11A; 21P; 24C; 57E; 681;
684
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M;
M+S 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D; 575
235/40R17 90Y 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 21B; 21N; 22B; 24C;
24D; 681; 687
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; ab
1K4 e1*2007/46*0283*.. 24M e1*2001/116*0287*10;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; Schrägheck 2-türig;
24M Schrägheck 4-türig;
66 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 65H 12A; 51A; 71K; 721;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 725; 729; 73C; 74D;
24M 744; 76S
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C;
24M
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 681; 687
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; nur bis
24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 65H 725; 729; 73C; 74D;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 744; 76S
24M
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C;
24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 190 245/55R17 12T; 51G Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. beschussgeschütztes
Fz.; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74D; 744; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
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22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0237-07-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47148
ANLAGE: 6 Radtyp: C10 807
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 08.09.2010
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BDB) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.