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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                        Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH
                                  Industriestraße 17
                                  D-67136 Fußgönheim
                                  QM-Nr.: 49020071003

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            E
Typ                               E-807
Radgröße                          8Jx17EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
B9           E 807 B9/Z18 Ø76-72,6                 5/120/72,6         20       785     2135

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        47014
Herstellerzeichen                 ALUTEC
Radtyp und Ausführung             E 807 (s.o.)
Radgröße                          8Jx17EH2+
Einpresstiefe                     ET (s.o.)
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110               30,5
S02       Serienschraube M14x1,5       Kegel 60°      140               32,5
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120               30,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                        Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                 Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er-Reihe           85-240         225/45R17   K5a K6b T90 T91 T93 T94        A01 A02 A04
390L, -/X; 3L, 3K       85-240         235/45R17   K5a K6b T93 T94                A05 A08 A09
e1*2001/116*            85-240         245/40R17   K5b K6b K8d T91 T93            A12 A14 A21
0308*09-..,0344*06-..                                                             Car K1c K2b
e1*2007/46*0314*..;                                                               Lim V17 S01
e1*2007/46*0315*..
- Facelift 2008
BMW 3er-Reihe           85-225         225/45R17   K1c K41 K42 T90 T91 T93 T94    A01 A02 A04
390L, 390X              85-225         235/45R17   K1c K41 K42 T93 T94            A05 A08 A09
e1*2001/116*            85-225         245/40R17   K1c K2b K41 K42 T91 T95        A12 A14 A21
0308*00-08,                                                                       Car Lim V17
0344*00-05                                                                        S01
BMW 3er-Reihe           90-240         225/45R17   K1c K41 K42 M+S T90 T91        A01 A02 A04
392C, -/X; 3C           90-240         225/45R17   K1c K41 K42 T90                A05 A08 A09
e1*2001/116*0346*..,    90-240         235/45R17   K1c K41 K42 K43 T93 T94        A12 A14 A21
e1*2001/116*0344*..;    90-240         245/40R17   K2b K42 R03 T91 T95            Cbo Cpe V17
e1*2007/46*0316*..                                                                S01
- Coupé/Cabrio
BMW 5er-Reihe           66-160         225/45R17   K1c K2b K41 K42 K44            A01 A02 A04
5/1                     66-160         235/40R17   K1c K2b K41 K42 K44            A05 A08 A09
8339/2, /3, /4          66-160         235/45R17   K1c K2b K41 K42 K44            A12 A14 A21
                                                                                  L02 R21 S01
BMW 5er-Reihe           83-210         225/45R17   T90 T91 T93 T94                A02 A04 A05
5/H                     83-210         245/40R17   A01 K42 K46 R03 T91 T95        A08 A09 A12
E700, /1                83-210         255/40R17   A01 K42 K46 R03 R70            A14 A21 Car
                                                                                  Lim R21 V17
                                                                                  S01
BMW 5er-Reihe           110-270        225/50R17   A32 R37 T93 T94                A02 A04 A05
560L                    110-270        235/45R17   A32 R37 T93 T94                A08 A09 A14
e1*2001/116*0230*..     110-270        245/45R17   A12                            A21 A58 B03
                                                                                  Lim V17 S03
BMW 5er-Touring         110-270        225/50R17   A32 R37 T93 T94                A02 A04 A05
560L                    110-270        235/45R17   A32 R37 T93 T94                A08 A09 A14
e1*2001/116*0230*..     110-270        245/45R17   A12 T95                        A21 A58 B03
                                                                                  Car V17 S03
BMW 6er-Reihe           135-210        225/45R17                                  A02 A04 A05
6CS/1                   135-210        235/45R17   A01 K1a                        A08 A09 A12
9892/1, /2              135-210        255/40R17   A01 K42 K44 R03                A14 A21 R21
                                                                                  V17 S01
BMW 7er-Reihe           138-220        235/45R17   R35                            A02 A04 A05
7/1                     138-220        255/40R17   A01 K42 R03 R70                A08 A09 A12
E296, /1                                                                          A14 A21 R21
                                                                                  V17 S01
BMW 7er-Reihe           105-240        225/55R17   A10 R37 T01 T97                A02 A04 A05
7/G                     105-240        235/55R17   A10 R35 T97 T99                A08 A09 A14
e1*93/81*0007*..,       105-240        245/45R17   A12 T95 T99                    A21 A71 A73
e1*98/14*0007*..        105-240        245/50R17   A01 A12 K41 R02 T98 T99        R21 V17 S01
                        105-240        245/50R17   A12 R03 T98 T99
                        105-240        255/45R17   A01 A12 K1a K41 T02 T98
                        105-240        255/50R17   A01 A12 K42 K56 R03


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                       Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe          150-200        225/60R17     R09 T99                                A02 A04 A05
765                    150-200        225/60R17     M+S R37 T99                            A07 A08 A09
e1*98/14,2001/116*     150-270        245/55R17                                            A10 A14 A21
0172*00-06             150-270        255/50R17                                            A71 A73 B03
                                                                                           S02
BMW 7er-Reihe          155-242        225/60R17     A30 M+S 157                            A02 A04 A05
765                    155-270        245/55R17     A12 157                                A07 A08 A09
e1*2001/116*           155-270        255/50R17     A12                                    A14 A21 A71
0172*07-..                                                                                 A73 S02
BMW 8er-Reihe          160-240        235/45R17                                            A02 A04 A05
8/E                    160-240        245/40R17     A01 K45 T91 T93                        A08 A09 A12
F383,                  160-240        255/40R17     A01 K42 R03                            A14 A21 R21
e1*92/53*0008*..,                                                                          V17 S01
e1*93/81*0008*..
BMW X1                 100-190        225/50R17     K1c K2b                                A01 A02 A04
X1, X-N1               100-190        235/45R17     K1c K2b                                A05 A08 A09
e1*2007/46*0275*..;    100-190        245/45R17     K1c K2b                                A12 A14 A21
e1*2007/46*0454*..     100-190        255/45R17     K1c K2b K5v K6v                        V17 S03
BMW Z4                 150,190        225/45R17     K1a K1b K2b                            A01 A02 A04
Z89, ZR                150,190        235/40R17     K1c K2b K4i                            A05 A08 A09
e1*2001/116*0499*..,   150,190        235/45R17     K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d            A12 A14 A21
e1*2007/46*0373*..     150,190        245/40R17     K1c K2b K4i K5i K7d                    Cbo V17 S01
                       225,250        225/45R17     K1a K1b K2b M+S
                       225,250        235/45R17     K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d M+S
                       225,250        245/40R17     K1c K2b K4i K5i K7d M+S

Auflagen und Hinweise

157      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1570 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 9

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden, die in der Tabelle "Befestigungsmittel" (Seite 1) aufgeführt sind.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Für
Fahrzeugausführungen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h
(Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile zulässig.
Die Ventile müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den
Felgenrand hinausragen.

A30      Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A58      Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 5 von 9

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 6 von 9

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K4i     An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300mm vor bis 150mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 100mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 7 von 9

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

L02    Durch Begrenzung des Lenkeinschlages ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad- /
Reifenkombination herzustellen.

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                      Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                          Seite 8 von 9

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    215/40R17      245/35R17
Nr. 6    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 7    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 8    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 9    225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 10   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 11   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 12   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 13   235/50R17      255/45R17
Nr. 14   235/55R17      255/50R17
Nr. 15   235/60R17      255/55R17
Nr. 16   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 17   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 18   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47014 nach §22 StVZO

Anlage 1 zum Gutachten Nr. 55078307 (3. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8Jx17EH2+ Typ E-807
Hersteller                     Alutec Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 9 von 9


Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in Lambsheim, am 01.06.2007 durchgeführt. Die
Verwendungsprüfung fand am 30. September 2010 in Lambsheim statt.


Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juni 2007.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 30. September 2010




Blauth                                                                00156153.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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