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							TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                             11-0838-A00-V01
TGA-Art                            13.1
Prüfgegenstand                     PKW-Sonderräder
                                   9Jx20H2 Typ AX4-90020
                                   und 9Jx20H2 Typ AX4-90020
Fertiger/Zulieferer                Wheelworld GmbH

                                                                                              Seite 1 von 4

Hersteller                         Wheelworld GmbH
                                   Husarenstraße 2
                                   D-38889 Blankenburg
                                   QM-Nr.:49 02 0150804

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad

                                   Achse 1                            Achse 2
Modell                             AX4                                AX4
Typ                                AX4-90020                          AX4-90020
Radgröße                           9Jx20H2                            9Jx20H2
Zentrierart                        Mittenzentrierung                  Mittenzentrierung

              Kennzeichnung Rad/ Zentrierring              Lochzahl/         Einpress- Rad-   Abrollumfang
Ausführu                                                   Lochkreis-        tiefe     last   (mm)
ng                                                         (mm)/             (mm)      (kg)
                                                           Mittenloch-ø
                                                           (mm)
B6            AX4-90020 B6 / ohne Ring                     5/120/74,1-72,6   45        1000   2265
B2            AX4-90020 B2 / ohne Ring                     5/120/74,1-72,6   20*       1000   2265
B6            AX4-90020 B6 / Ø74,1xØ72,6
              incl. Dista (d=25mm) H&R 50757254
* Sonderrad ET 45 mit Verwendung von Distanzscheibe 25mm

Kennzeichnungen                    Achse 1                            Achse 2
Herstellerzeichen                  wheelworld                         wheelworld
Radtyp und Ausführung              AX4-90020                          AX4-90020
Radgröße                           9Jx20H2                            9Jx20H2
Einpresstiefe                      ET 45                              ET 45
Giessereikennzeichen               W (Firmenlogo)                     W (Firmenlogo)
Herkunftsmerkmal                   -                                  -
Herstelldatum                      Monat und Jahr                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel Sonderrad - Distanzscheiben

Nr.     Art der Befestigungsmittel     Bund                Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25              Kegel 60°           140               32

Befestigungsmittel Distanzscheibe- Fahrzeug

Nr.     Art der Befestigungsmittel     Bund                Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01     Schraube M14x1,25              Kegel 60°           140               25

Prüfungen

Die Gutachten Nr.100732 und Nr.100732 über die Sonderradprüfungen liegen vor.
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                         BMW

Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0838-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20H2 Typ AX4-90020
                                und 9Jx20H2 Typ AX4-90020
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 2 von 4

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen           Reifenbezogene Auflagen und          Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                          Hinweise                             Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X6                155-300        255/45R20        A12 R02                              A02 A04 A05
X70, X6, X-N1         155-300        255/45R20        A10 R03 T01 T05                      A06 A08 A09
e1*2001/116*          155-300        265/45R20        A12 R02                              A14 A19 BS8
0420*03-..;           155-300        265/45R20        A12 R03                              V00 S01
e1*2007/46*0412*..;   155-300        275/40R20        A12 R02
e1*2007/46*0454*..    155-300        275/40R20        A12 R03 T02 T06

Auflagen und Hinweise

A02     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A06     Die Mindesteinschraubtiefen der Radschrauben bzw. Muttern betragen (sofern serienmäßig
nicht unterschritten) 6,5 Umdrehungen für M12x1,5; 7,5 Umdrehungen für M12x1,25 und M14x1,5; 8
Umdrehungen für Gewinde 1/2" UNF bzw. 9 Umdrehungen für M14x1,25.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                          11-0838-A00-V01
TGA-Art                         13.1
Prüfgegenstand                  PKW-Sonderräder
                                9Jx20H2 Typ AX4-90020
                                und 9Jx20H2 Typ AX4-90020
Fertiger/Zulieferer             Wheelworld GmbH

                                                                                         Seite 3 von 4

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

BS8    Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nur zulässig an
Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser max. 365 mm an Achse 1.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T05    Reifen (LI 105) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1850 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T06    Reifen (LI 106) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1900 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V00    Unterschiedliche Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse sind nicht zulässig für
Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb (z.B. AWD, 4-Matic, Syncro, 4x4,...).

Hinweise zu den Sonderrädern
entfällt

Prüfort und Prüfdatum

Die Festigkeitsprüfung des Sonderradtyps wurde in TUV Rheinland Automotive Testing Co., Ltd.in
Wuxi, China ab August 2010 durchgeführt.
Die Verwendungsprüfung fand am 14.10.2011 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
TEILEGUTACHTEN nach §19(3) StVZO

Nummer                         11-0838-A00-V01
TGA-Art                        13.1
Prüfgegenstand                 PKW-Sonderräder
                               9Jx20H2 Typ AX4-90020
                               und 9Jx20H2 Typ AX4-90020
Fertiger/Zulieferer            Wheelworld GmbH

                                                                                        Seite 4 von 4

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO.

Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern
oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 4 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2010.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Das Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH ist als Technischer
Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter
der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96 anerkannt.


Lambsheim, 14. Oktober 2011




Schmidt                                                                               00171849.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
						
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