Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA80735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: 120
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 13 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
5/H, 560L, 663C, 7/1, 7/G, 8/E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M5/H, M8/E, Z89, ZR M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
765 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
701, 7L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 2/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 7/1
ABE / EG-Genehmigung: E296 ; E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 220 BMW 7 ’er 235/45R17 A02) bis A10)
245/45R17
A01)K43)
255/40R17
A01)K43)M00)
E2961/NT6E 1130/1250 5/120/72.5
E2961/1/NT2E 1130/1280
Typ: 5/H
ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 210 BMW 5 ’er 235/45R17 A01) bis A10)
(Limousine und Touring) K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R17 255/40R17 A01) bis A10)
K15)M00)V00n)
E700/1/NT11E 1050/1300 5/120/72.5
Typ: M5/H
ABE / EG-Genehmigung: F022
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
232 bis 250 BMW M5 235/45R17 A01) bis A10)
K15)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/45R17 255/40R17 A01) bis A10)
K15)M00)V00n)
250 BMW M5 Touring 235/45R17 M+S A01) bis A10)
K15)
F022/NT06E 1030/1250 5/120/72.5
Typ: 8/E
ABE / EG-Genehmigung: F383
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 220 BMW 8 ’er 235/45R17 A02) bis A10)
B25)
F383/NT04E 1115/1150 5/120/72.5
RA-000355-H0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
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Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 3/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: M8/E
ABE / EG-Genehmigung: G130
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 BMW 850CSi 235/45R17 M+S A02) bis A10)
G130/NT02E 1200/1230 5/120/72.5
Typ: 8/E
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0008*.., e1*93/81*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 240 BMW 8 ’er 235/45R17 A02) bis A10)
B25)
e1*93/81*0008*08 1140/1195(1300) 5/120/72.5
Typ: 7/G
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0007*.. , e1*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 240 BMW 7 ’er 235/55R17 A02) bis A10)E26)
255/45R17
A01)K15)
e1*98/14*0007*013E 1255/1390(1530) 5/120/72.5
Typ: 765
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0172*.., e1*2001/116*0172*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 270 BMW 7 ’er 225/60R17 A02) bis A10)E26)
E05)
245/55R17
e1*2001/116*0172*11E 1275/1400(1555) 5/120/72
Typ: 560L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 BMW 5 ’er 225/50R17 A02) bis A10)E26)
(Limousine, Touring) A94a)
235/45R17
245/45R17
e1*2001/116*0230*16 lim.1170/1235(1340) 5/120/72.5
tour. 1070/1340(1430)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 4/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: 663C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0253*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 210 BMW 6 ’er 245/50R17 A02) bis A10)
E05a)
245 bis 270 BMW 6 ’er 245/50R17 M+S A02) bis A10)
e1*2001/116*0253*08 1100/1270(0) 5/120/72..5
Typ: 701
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 180 BMW 7 ’er 245/50R17 A01) bis A10)E26)
K04) K01)
245/55R17
K04)
255/50R17
K02)
e1*2001/116*0490*02E 1220/1370(1505) 5/120/72.5
Typ: 7L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190 BMW 7 ’er 245/50R17 A01) bis A10)E26)
K04) K01)
245/55R17
K04)
255/50R17
K02)
e1*2007/46*0276*03 1220/1400(1505) 5/120/72.5
Typ: Z89
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0499*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/45R17 A01) bis A10)
K75) K01)K04)K74)
235/40R17
225 BMW Z4 225/45R17 M+S A01) bis A10)
K74)K75) K01)K04)K74)
235/40R17 M+S
e1*2001/116*0499*00 870/1000(-) 5/120/72,5
RA-000355-H0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 5/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Typ: ZR
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/45R17 A01) bis A10)
K75) K01)K04)K74)
235/40R17
225 bis 250 BMW Z4 225/45R17 M+S A01) bis A10)
K74)K75) K01)K04)K74)
235/40R17 M+S
e1*2007/46*0373*02 870/1000(-) 5/120/72,5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000355-H0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B25) Nur zulässig an Fahrzeugen, die an Achse 1 eine Bremsanlage mit Faustsattel haben
(ausreichender Bremsfreigang).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist.
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
RA-000355-H0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7/7 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA80735
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K43) Für ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten sind über den gesamten Bereich des Radausschnitts
komplett nach innen anzulegen (Restdicke ca. 10 mm).
- Der Kunststoffinnenkotflügel (soweit vorhanden) ist oberhalb der Radhauskante im
Bereich von ca. 30° vor und hinter der Radmitte auszuschneiden. Die Übergänge des
verbleibenden Kunststoffradhauses sind anschließend entsprechend zu verkleben.
- Die obere äußere Ausbuchtung im hinteren Innenkotflügel ist (warm) einzubeulen.
K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 28.03.2011
RA-000355-H0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx