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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    1/7                                                       M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                CA80735
Art des Sonderrades:                        einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            Borbet
Radausführung:                                            120
Radgröße:                                               8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                       13 mm
Lochkreisdurchmesser:                                   120 mm
Lochzahl:                                                  5
Mittenlochdurchmesser:                                 72,50 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          ohne Ring
geprüfte Radlast:                                        710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                2200 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                    moment
5/H, 560L, 663C, 7/1, 7/G, 8/E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     120 Nm
M5/H, M8/E, Z89, ZR             M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
765                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
701, 7L                         Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                    140 Nm
                                M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RA-000355-H0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    2/7                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         7/1
ABE / EG-Genehmigung:         E296 ; E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 138 bis 220  BMW 7 ’er                235/45R17                                 A02) bis A10)

                                         245/45R17
                                         A01)K43)

                                         255/40R17
                                         A01)K43)M00)
E2961/NT6E     1130/1250                                                         5/120/72.5
E2961/1/NT2E   1130/1280


Typ:                          5/H
ABE / EG-Genehmigung:         E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 210   BMW 5 ’er                235/45R17                                 A01) bis A10)
              (Limousine und Touring)                                            K15)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/45R17            255/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K15)M00)V00n)
E700/1/NT11E   1050/1300                                                         5/120/72.5


Typ:                         M5/H
ABE / EG-Genehmigung:        F022
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 232 bis 250   BMW M5                    235/45R17                               A01) bis A10)
                                                                                 K15)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         235/45R17            255/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K15)M00)V00n)
 250            BMW M5 Touring           235/45R17 M+S                           A01) bis A10)
                                                                                 K15)
F022/NT06E     1030/1250                                                         5/120/72.5


Typ:                         8/E
ABE / EG-Genehmigung:        F383
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160 bis 220  BMW 8 ’er                  235/45R17                               A02) bis A10)
                                                                                 B25)

F383/NT04E     1115/1150                                                         5/120/72.5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    3/7                                                                   M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         M8/E
ABE / EG-Genehmigung:        G130
Motorleistung Handelsbezeichnungen             zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
 280          BMW 850CSi                       235/45R17 M+S                     A02) bis A10)

G130/NT02E             1200/1230                                                 5/120/72.5



Typ:                         8/E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*92/53*0008*.., e1*93/81*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210 bis 240  BMW 8 ’er                235/45R17                                 A02) bis A10)
                                                                                 B25)

e1*93/81*0008*08       1140/1195(1300)                                           5/120/72.5



Typ:                         7/G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0007*.. , e1*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 240  BMW 7 ’er                235/55R17                                 A02) bis A10)E26)

                                               255/45R17
                                               A01)K15)
e1*98/14*0007*013E     1255/1390(1530)                                           5/120/72.5



Typ:                         765
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0172*.., e1*2001/116*0172*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 270   BMW 7 ’er               225/60R17                                 A02) bis A10)E26)
                                       E05)

                                               245/55R17
e1*2001/116*0172*11E   1275/1400(1555)                                           5/120/72


Typ:                           560L
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 270   BMW 5 ’er                225/50R17                                A02) bis A10)E26)
              (Limousine, Touring)      A94a)

                                               235/45R17

                                               245/45R17
e1*2001/116*0230*16    lim.1170/1235(1340)                                       5/120/72.5
                       tour. 1070/1340(1430)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    4/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         663C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0253*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 190 bis 210   BMW 6 ’er              245/50R17                         A02) bis A10)
                                                                        E05a)

 245 bis 270            BMW 6 ’er        245/50R17 M+S                  A02) bis A10)

e1*2001/116*0253*08    1100/1270(0)                                     5/120/72..5



Typ:                         701
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 180   BMW 7 ’er              245/50R17                         A01) bis A10)E26)
                                      K04)                              K01)

                                         245/55R17
                                         K04)

                                         255/50R17
                                         K02)
e1*2001/116*0490*02E   1220/1370(1505)                                  5/120/72.5



Typ:                         7L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 190   BMW 7 ’er              245/50R17                         A01) bis A10)E26)
                                      K04)                              K01)

                                         245/55R17
                                         K04)

                                         255/50R17
                                         K02)
e1*2007/46*0276*03     1220/1400(1505)                                  5/120/72.5


Typ:                         Z89
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0499*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 190  BMW Z4                  225/45R17                         A01) bis A10)
                                      K75)                              K01)K04)K74)

                                         235/40R17

 225                    BMW Z4           225/45R17 M+S                  A01) bis A10)
                                         K74)K75)                       K01)K04)K74)

                                         235/40R17 M+S

e1*2001/116*0499*00    870/1000(-)                                      5/120/72,5



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    5/7                                                          M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


Typ:                         ZR
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 190  BMW Z4                  225/45R17                         A01) bis A10)
                                      K75)                              K01)K04)K74)

                                        235/40R17

 225 bis 250          BMW Z4            225/45R17 M+S                   A01) bis A10)
                                        K74)K75)                        K01)K04)K74)

                                        235/40R17 M+S

e1*2007/46*0373*02   870/1000(-)                                        5/120/72,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    6/7                                                         M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B25) Nur zulässig an Fahrzeugen, die an Achse 1 eine Bremsanlage mit Faustsattel haben
     (ausreichender Bremsfreigang).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren. Ist die Reduzierung
     erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
     Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.



RA-000355-H0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags VII zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-H0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    7/7                                                           M o b ilit ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA80735


     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K43) Für ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten sind über den gesamten Bereich des Radausschnitts
       komplett nach innen anzulegen (Restdicke ca. 10 mm).
     - Der Kunststoffinnenkotflügel (soweit vorhanden) ist oberhalb der Radhauskante im
       Bereich von ca. 30° vor und hinter der Radmitte auszuschneiden. Die Übergänge des
       verbleibenden Kunststoffradhauses sind anschließend entsprechend zu verkleben.
     - Die obere äußere Ausbuchtung im hinteren Innenkotflügel ist (warm) einzubeulen.

K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
     hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der
     Radhausausschnittkante) abzutrennen.

K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
     Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
     Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
     wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
     Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ CA80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 28.03.2011




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