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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    1/7                                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                             51R7805
Art des Sonderrades:                                                     einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                                         Ronal
Radausführung:                                                                    51R7805.111
Radgröße:                                                                            8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                                                    45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                                120 mm
Lochzahl:                                                                               5
Mittenlochdurchmesser:                                                              72,50 mm
Zentrierart:                                                                    Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                                       ohne Ring
geprüfte Radlast:                                                                     930 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                             2250 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                                           :     Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                                           Beschreibung der Befestigungsteile
                                                                 Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                             moment
1K2, 1K4, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewin-    3256     120 Nm
346K, 346L, 346R, 346X, Z85 de M12x1,5, Schaftlänge 36 mm
X83                           Radschraube, Kugel Ø 24 mm, Gewin-    3255     140 Nm
                              de M14x1,5, Schaftlänge 41 mm


Typ:                           346L
ABE / EG-Genehmigung:          e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 170    BMW 3 er                  225/45R17                                                    A02) bis A10)
              (Limousine, Touring)
                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen                        Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17                               A02) bis A10)
                                                                                                      V00n)
e1*97/27*0097*04    1000/1215(1265)ab NT 06 reduziert auf (1250) bei                                  5/120/72.5
e1*98/14*0097*16E   Anhb.




RA-000505-B0-104-30~BM-5-120-72_5-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         346C
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0112*.. , e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 77 bis 170    BMW 3 er Coupé          225/45R17                                 A02) bis A10)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                 V00n)
e1*98/14*0112*09       1000/1100(1210)                                           5/120/72.5
e1*2001/116*0112*15E



Typ:                         346R
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0146*.. , e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 170   BMW 3 er Cabrio         225/45R17                                 A02) bis A10)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                 V00n)
e1*98/14*0146*07       970/1115(1225)                                            5/120/72.5
e1*2001/116*0146*13E



Typ:                         346K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0167*.. , e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 141    BMW 3 (Kompakt-Lim.)    225/45R17                                 A02) bis A10)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         225/45R17            245/40R17          A02) bis A10)
                                                                                 V00n)
e1*98/14*0167*05       935/1045(1160)                                            5/120/72.5
e1*2001/116*0167*09E



Typ:                          346X
ABE / EG-Genehmigung:         e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 135 bis 170   BMW 3 (Allrad)           225/45R17                                A02) bis A10)


e1*98/14*0144*04       1090/1180(1250)                                           5/120/72.5
e1*2001/116*0144*08E




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               30
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                         Z85
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 195   BMW Z4                 225/45R17                                   A02) bis A10)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                  K04)V00n)
e1*2001/116*0219*07E   790/890                                                    5/120/72.5



Typ:                         X83
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 200  BMW X3                  235/55R17                                   A02) bis A10)E07)
                                      E05a)

                                          235/55R17 M+S

e1*2001/116*0249*14    1150/1260(1365)                                            5/120/72.5



Typ:                           187
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 195    BMW 1er BMW Limousine 215/45R17                                    A01) bis A10)
              (3- und 5-türig)                                                    K03)K04)
                                        225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)K57)V00n)
e1*2001/116*0287*17    920/1060(1170)                                             5/120/72,5



Typ:                            1K2
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 190    BMW 1’er (3-türig)        215/45R17                                A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)
                                          225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)K57)V00n)
e1*2007/46*0273*02     920/1060(1170)                                             5/120/72,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    4/7                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                            1K4
ABE / EG-Genehmigung:           e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 190    BMW 1’er (5-türig)        215/45R17                                A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)
                                          225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/45R17            235/40R17          A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)K57)V00n)
e1*2007/46*0283*01    920/1060(1170)                                              5/120/72,5



Typ:                          182
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 160   BMW 1’er                215/45R17                                  A01) bis A10)
              (Coupé, Cabrio)                                                     K03)K04)
                                       225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)K68)V00n)

 225 bis 240           BMW 1’er           215/45R17 M+S                           A01) bis A10)
                      (Coupé, Cabrio)                                             K03)K04)
                                          225/45R17

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                  K03)K04)K68)V00n)
e1*2001/116*0352*07   960/1115(1220)                                              5/120/72,5




RA-000505-B0-104-30~BM-5-120-72_5-ET45_51R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    5/7                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


Typ:                          1C
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 160   BMW 1’er                215/45R17                                 A01) bis A10)
              (Coupé, Cabrio)                                                    K03)K04)
                                       225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K68)V00n)

 225 bis 240          BMW 1’er           215/45R17 M+S                           A01) bis A10)
                     (Coupé, Cabrio)                                             K03)K04)
                                         225/45R17

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         215/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                                                                 K03)K04)K68)V00n)

e1*2007/46*0277*02   960/1120/1220)                                              5/120/72,5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
     nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
     bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
     wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
     in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
     entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
     nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
     zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
     geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
     ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
     wendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
     ten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
     wuchtet werden.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbe-
     reifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulas-
     sungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges
     zugelassen ist.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zu-
     lassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeu-
     ges zugelassen sind.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
     möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
     oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
     schneiden.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 47457
Nr. :                      RA-000505-B0-104
Anlage-Nr. :               30
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 51R7805


K68) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
       oberhalb des Schwellers um- und anzulegen, der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem
       Bereich hinter die umgelegte Kante zu klemmen und eng an das äußere Karosserie-
       blech anzulegen ,
     - die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
       auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
       kürzen.

V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vor-
      der- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wur-
      de. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugher-
      stellers.
      Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
      schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
      die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.


Die Anlage Nr. 30 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 51R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 01.04.2011




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