Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 12
Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120/I 7600/F6-A 5x120 I ohne 72,5 735 2285 10//06
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3/CG; ZR; 392C; 3L; Z85; 1C; 3K-N1; M85; 1K4; 3C; 560X;
R/C; X1; 187; M3B; Z89; 1K2; 346C; 390X; 3/C; 346K; 346L; 346R;
346X; 3 B; 182; 390L; 3 C; 3/B; X-N1; 3K
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R;
346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : M85; X-N1; X1; ZR; Z85; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L;
390L; 390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : X3; X83
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 225/40R18 88W BDT; 21B; 24J; 57E; 68B 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91W BDT; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
24M; 362 725; 73C; 74A
255/35R18 90W BDT; 22B; 22F; 24D;
57F; 654; 68B
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 235/50R18 24J; 24M; 51G 10B; 11G; 11H; 11K;
245/45R18 100 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
245/45R18 96W 24J; 24M 725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 245/35R18 88 22B; 22F; 24M; 57F; 68T Cabrio;
255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; 654; 10B; 11G; 11H; 11K;
68B 12A; 51A; 71K; 721;
170 225/40R18-88 21B; 24C; 57E; 68B; 68T 725; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 12
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 225/40R18 21B; 22B; 24J; 24M; 631 nur bis
255/35R18 22B; 22F; 24D; 57F; 631; e1*93/81*0029*07;
654; 68B Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/40R18-88 21B; 22B; 24C; 24M nur bis
255/35R18-90 22B; 22F; 24M; 57F; 654; e1*93/81*0029*07;
68B Cabrio;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 21L; Pkw geschlossen;
22B; 22F; 24J; 24M; 362; Cabrio;
631
255/35R18 BDC; BDV; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 57F; 631; 654; 68B
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
3C F547 73 - 141 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 21L; Stufenheck; 4-türig;
22B; 22F; 24J; 24M; 362; 10B; 11G; 11H; 11K;
631
255/35R18 BDC; BDV; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 631; 654; 68B 725; 73C; 74A
3C F547 75 225/40R18-88 BDC; BDV; 21B; 22B; Schrägheck 2-türig;
24J; 24M; 362 Compact;
255/35R18-90 BDC; BDV; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 57F; 654; 68B; 68L 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 225/40R18 92 BDC; BDV; 21B; 21L; Pkw geschlossen;
22B; 22F; 24J; 24M; 631 Cabrio;
255/35R18 90 BDC; BDV; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 57F; 654; 68B; 68L 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 22B; Touring;
22F; 24J; 24M; 362; 631 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18 BDC; BDV; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 631; 654; 68B; 725; 73C; 74A
68L
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 142 225/40R18 BDC; BDV; 21B; 22B; Limousine;
22F; 24J; 24M; 362; 631 Stufenheck;
255/35R18 BDC; BDV; 22B; 22F; 10B; 11G; 11H; 11K;
24D; 57F; 631; 654; 68B; 12A; 51A; 71K; 721;
68L
725; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92Y Cabrio; Coupe;
90 - 225 225/40R18 51G; 57E; 575 Heckantrieb;
225/40R18 88 5FE 10B; 11G; 11H; 11K;
M+S
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; AFH
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 12
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 225/40R18-88 BDC; BDV; 21B; 22B; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24J; 24M; 362 10B; 11G; 11H; 11K;
255/35R18-90 BDC; BDV; 22B; 22F; 12A; 51A; 71K; 721;
24D; 57F; 654; 68B; 68L 725; 73C; 74A
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 5FE Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 245/35R18 88W 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
346R e1*2001/116*0146*.., 77 - 142 225/40R18 88Y 21B; 22B; 22F; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0146*.. 5FE 725; 729; 73C; 74A;
77 - 170 225/40R18 88W 21B; 24J; 57E; 68B 744
225/40R18 92 21B; 22B; 22F; 24J; 24M
245/35R18 88Y 22B; 22F; 24D; 5FE; 57F;
68T
255/35R18 90 22B; 22F; 24M; 5GA;
57F; 654; 68B
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 105 225/40R18 88W 21B; 21J; 22B; 22L; 24J; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24M; 5FE 10B; 11G; 11H; 11K;
85 - 110 255/35R18 90 22B; 22F; 22L; 24D; 5GA; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 654; 68B 725; 729; 73C; 74A;
85 - 170 225/40R18 88W 21B; 21J; 24J; 57E; 68B 744
255/35R18 10N; 22B; 22F; 22L; 24D;
51G; 57F; 654; 68B
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine; 22B; 22L; 10B; 11G; 11H; 11K;
e1*98/14*0144*.. 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 721;
135 - 170 225/40R18 88W Kombi; 24J; 57E; 68B 725; 729; 73C; 74A
225/40R18 92 22B; 22L; 24J; 24M
170 225/40R18 88Y Limousine; 22B; 22L;
24J; 24M
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 Facelift ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 September 2008; Ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B e1*2001/116*0308*09;
225/40R18 92Y Touring;
235/40R18 91Y Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76O
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 225/40R18 88 Limousine; 5FE Facelift ab
M+S
225/40R18 88Y Limousine; 5FE September 2008; Ab
225/40R18 92Y e1*2001/116*0308*09;
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 575 Touring; Limousine;
225/40R18 92 Heckantrieb;
M+S
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; AFH
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 12
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 5FE Facelift ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B September 2008; Ab
225/40R18 92 e1*2001/116*0308*09;
235/40R18 91 Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76O
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88 Limousine; 12M; 5FE Reifen mit
M+S
85 - 225 225/40R18 92 12M Schneeketten; Nur
M+S
bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring; Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Z
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y nicht 330D Nur bis
89 - 225 225/40R18 88Y 57E; 68B; 68T e1*2001/116*0308*08;
235/40R18 91Y Touring;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 5FE Nur bis
85 - 190 225/40R18 92 nicht 330D e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 225/40R18 51G; 57E; 68B; 68T Limousine;
235/40R18 91 Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Allradantrieb;
225/40R18 92 52J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Facelift ab
225/40R18 92 52J September 2008; Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; AFH
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 225/40R18 92 52J Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; AFH
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
390X e1*2001/116*0344*.. Schneeketten; Coupe;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Z
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Ab
225/40R18 92 e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 92 12M; 52J Reifen mit
M+S
Schneeketten; Nur
bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; 76Z
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 Nur bis
225/40R18 92 52J e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74A; AFH
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 200 225/40R18 92 Nur bis
155 - 225 225/40R18 88 57E; 575 e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 92 Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 10B; 11G; 11H; 11K;
105 - 225 225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 88 5FE; 57E; 68B; 68T Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/40R18 92 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 721;
105 - 225 225/40R18 88 5FE; 57E; 68B 725; 729; 73C; 74A
235/40R18 91 57E; 689
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B; 68T Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 225/40R18 92 10B; 11G; 11H; 11K;
235/40R18 91 12A; 51A; 71K; 721;
90 - 225 225/40R18 88W 5FE; 57E; 68B 725; 729; 73C; 74A
235/40R18 91 57E; 689
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 12
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 92 Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R18 91 10B; 11G; 11H; 11K;
90 - 225 225/40R18 92 52J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 95 nur Kombi
245/40R18 93Y 24J Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y nur Limousine
245/40R18 93Y 24J; 24M Allradantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 225/40R18 51G; 52J M Roadster (Cabrio);
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 533; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
76Z
Verkaufsbezeichnung: X REIHE (X1, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 235/40R18 91W 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 744; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 235/40R18 91W 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74A; 744; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 190 225/55R18 98 51J 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 12
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88 24J; 68B; 68T Cabrio; Coupe;
235/40R18 91 21B; 21L; 24J; 24M; 54A; 10B; 11G; 11H; 11K;
689 12A; 51A; 71K; 721;
245/35R18 88 24M; 57F; 68T 725; 73C; 74A
ZR e1*2007/46*0373*.. 150 - 225 235/40R18 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 150 - 250 235/40R18 91 57E; 689 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
76O; 97K
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 215/40R18 89W 21P; 22I; 24J; 24M Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 225/40R18 92 21B; 21N; 22I; 24C; 24M Heckantrieb;
235/40R18 91 21B; 21N; 22B; 24C; 24D 10B; 11G; 11H; 11K;
100 - 225 215/40R18 85Y 21P; 24J; 57E; 575 12A; 51A; 71K; 721;
225/40R18 88 21B; 21N; 24C; 57E; 68B; 725; 729; 73C; 74A;
68T 744; 76R
235/40R18 91 21B; 21N; 24C; 57E; 689
245/35R18 88Y 22B; 24D; 57F; 575; 68T
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89 21P; 22I; 22M; 24J; 24M nur bis
225/40R18 88 21P; 22I; 22M; 24C; 24M e1*2001/116*0287*09;
235/40R18 91 21P; 22B; 22L; 24C; 24D 4-türig;
245/35R18 88 22B; 22L; 24D; 57F; 68T 10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
744
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 215/40R18 89 22I; 22M; 24J; 24M ab
1K4 e1*2007/46*0283*.. 225/40R18 88 21P; 22I; 22M; 24C; 24M e1*2001/116*0287*10;
187 e1*2001/116*0287*.. 235/40R18 91 21P; 22B; 22L; 24C; 24M Schrägheck 2-türig;
245/35R18 88 22B; 22L; 24M; 57F; 68T Schrägheck 4-türig;
10B; 11G; 11H; 11K;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74A;
744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 12
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 12
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 12
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68L) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 11 von 12
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
AFH) Die Verwendung von Schneeketten, Hesteller RUD-Kettenfabrik Typ RUD-matic Disc Best.Nr. 47024 für
BMW Typ 346. und 390. mit 225/40R18, bzw. 4715454 für BMW Typ 663C mit 255/40R19, ist nur an
der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Teilegutachten 366-0554-06-WIRD-TG/N8
ANLAGE: 36 Radtyp: 7600/F6-A
Hersteller: FONDMETAL S.p.A. Stand: 01.03.2011
__________________________________________________________________________________________________________________
Seite: 12 von 12
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
mehr erforderlich.
BDT) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
BDV) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.