Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 40 BMW, BMW AG Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
OHAS9KP3572 PCD120 ET35 ohne 72,6 683 2110 08/07
6
OHAS9WP3572 PCD120 ET35 ohne 72,6 683 2110 08/07
6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 392C; 1K4; Z89; 1K2; 3C; 346K; 390X; 346L; 390L; 182;
346X; 1C; 3K; 3/B; 560X; 3L; X-N1; 346R; ZR; X1; R/C; Z85; 3/C;
M3B; 3K-N1; 3/CG; 346C; 187
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schraube
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : ZJB4 ww. OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 1K2; 1K4; 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R;
346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : X-N1; X1; ZR; Z85; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : X83
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 22B 10B; 11G; 11H; 12A;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71C; 71K; 721;
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 73C; 74A; 76S
245/50R17 99 11A; 24J; 24M
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 40 BMW, BMW AG Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
684 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 681; 721; 73C; 74A
687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71C; 71K;
687 721; 73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G nur bis
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
687 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 73C; 74A
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y BDB; 11A; 21B; 22B Pkw geschlossen;
225/45R17 91 BDB; 11A; 21B; 22B; 24J; Cabrio;
24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17 BDB; BD5; 10N; 11A; 12A; 51A; 71C; 71K;
21B; 21L; 22B; 24C; 24D; 721; 73C; 74A
51G; 684
235/40R17 90 BDB; BD5; 11A; 21B;
21L; 22B; 24C; 24D; 362;
684
245/40R17 91 BDB; 11A; 22B; 22F;
24D; 57F; 681; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 Touring;
66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24C; 24D; 362; 684 12A; 51A; 71C; 71K;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 721; 73C; 74A
362
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 362; 57E; 681;
684
110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 684
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 40 BMW, BMW AG Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 Limousine;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Stufenheck;
24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71C; 71K;
24C; 24D; 362; 684 721; 73C; 74A
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
681; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F;
66T; 68E
110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 BDB; 11A; 362 Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R17-90 BDB; 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M; 362 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17-90 BDB; 11A; 21B; 22B; 721; 73C; 74A
24C; 24D; 362; 684
245/40R17-91 BDB; 11A; 22B; 22F;
24D; 57F; 681; 687
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24M Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 65H Coupe; Limousine;
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
346R e1*2001/116*0146*.., 687 12A; 51A; 51J; 71C;
e1*98/14*0146*..
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 71K; 721; 729; 73C;
66T; 68E 74A; 744
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24C; 24M
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5GA 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 51J; 71C;
24M; 65H 71K; 721; 729; 73C;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 74A; 744
24M
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24M;
57F; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L; 24D;
57F; 66T; 68E
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M; 5GA
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M; 5GA
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*..
215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71C;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 71K; 721; 729; 73C;
245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 24M; 74A
57F; 687
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 40 BMW, BMW AG Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 12A Facelift ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G September 2008; Ab
235/40R17 90Y 12A e1*2001/116*0308*09;
235/45R17 94 12A Limousine;
245/40R17 91 12A; 57F; 687 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 12A Nur bis
85 - 225 225/45R17 12T; 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 12A Limousine;
235/45R17 93 12A Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
235/40R17 90Y 12A e1*2001/116*0308*08;
235/45R17 94 12A Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 12A; 5GA Facelift ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 160 245/40R17 91 12A; 57F; 687 September 2008; Ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G e1*2001/116*0308*09;
235/40R17 90Y 12A; 5GA Touring;
235/45R17 94 12A Heckantrieb;
245/40R17 91Y 12A; 57F; 687 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A; 76S
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 12T; 51G Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 Allradantrieb;
225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Ab
e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
73C; 74A
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 40 BMW, BMW AG Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Seite: 5 von 12
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71C; 71K; 721;
729; 73C; 74A
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 12T; 51G Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 12A 51A; 71C; 71K; 721;
105 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J 729; 73C; 74A
225/45R17 12A; 51G; 57E; 575
235/45R17 93 12A; 57E; 57W
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 12T; 51G Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 12A 51A; 71C; 71K; 721;
90 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J 729; 73C; 74A
225/45R17 12A; 51G; 57E; 575
235/45R17 93 12A; 57E; 57W
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine
235/45R17 93Y Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: X REIHE (X1, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 235/45R17 94 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 744; 76S
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
ANLAGE: 40 BMW, BMW AG Radtyp: OHAS
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 235/45R17 94 11A; 248 Nur BMW X1;
Allradantrieb;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 744; 76S
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/45R17 51G Cabrio; Coupe;
235/40R17 90 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21L; 24J; 54A 12A; 51A; 71C; 71K;
245/40R17 11A; 24M; 51G; 57F; 687 721; 73C; 74A
ZR e1*2007/46*0373*.. 150 - 225 235/40R17 90 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 235/45R17 94 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17 91 57F; 687 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
76S; 97K
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 24J; 24M; 5ET Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24C; 24M; Heckantrieb;
51G; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 24C; 24D; 721; 729; 73C; 74A;
684 744; 76R; 76S
100 - 225 205/50R17 89 11A; 21P; 24C; 57E; 575;
65H
205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24C; 24M;
M+S 52J; 65H
215/45R17 87 11A; 21P; 24J; 57E; 681;
684
215/45R17 91 11A; 21P; 24J; 24M; 52J
M+S
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M;
575
235/40R17 90Y 11A; 21P; 22I; 24C; 24D;
684
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22I; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 22B; 24D; 57F; 681;
687
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M ab
1K4 e1*2007/46*0283*.. 66 - 130 215/45R17 87W11A; 22M; 24J; 24M e1*2001/116*0287*10;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; Schrägheck 2-türig;
24M; 65H Schrägheck 4-türig;
215/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 12A; 51A; 71C; 71K;
24M 721; 729; 73C; 74A;
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 744; 76S
24M; 684
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C;
24M
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24M; 681; 687
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24J; 24M nur bis
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 4-türig;
24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 721; 729; 73C; 74A;
24M 744; 76S
235/40R17 90 11A; 21P; 22I; 22M; 24C;
24D; 684
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C;
24D
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24C;
24D; 681; 687
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
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gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
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24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 29.03.2011
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57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des
Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47079
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(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0265-07-WIRD/N4
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BDB) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.