Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 1/2 J X 17 H2 Einpreßtiefe (mm) : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120572535 OXIGIN 14 7517 LK120 ohne 72,6 725 2135 04/09
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z85; 390L; 392C; R/C; 560X; M3B; 187; 346C; 390X; 182; 3
B; 3/C; 346K; 346L; 346R; 346X; 3/CG; 3 C; 3/B
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 30 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 390L; 390X; 392C; 560X
140 Nm für Typ : X83
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 215/45R17 11A; 21B; 22B; 51G 10B; 11G; 11H; 12A;
235/40R17 90W 11A; 21B; 22B; 66A 51A; 71K; 723; 73C;
74A
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
225/55R17 97 12A; 51A; 71K; 723;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J 73C; 74A; 76R; 76S
225/55R17 97 52J
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G nur bis
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; e1*93/81*0029*07;
66A 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 71K; 723;
66B; 687 73C; 74A
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
66A 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 73C; 74A
66B; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M nur bis
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
66A; 684 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B; 73C; 74A
681; 687
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M; 362 73C; 74A
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
24C; 24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B;
681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362; 631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
24C; 24D; 362; 631; 66A;
684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 631;
66B; 681; 687
3C F547 73 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig;
24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R17-90 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 73C; 74A
24M; 362
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
24C; 24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B;
681; 687
141 205/50R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 631
215/45R17 11A; 21B; 22B; 362; 631
225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
24C; 24D; 362; 631; 66A;
684
245/40R17 11A; 22B; 24D; 57F; 631;
66B; 681; 687
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C F547 75 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Schrägheck 2-türig;
362 Compact;
215/45R17 87 11A; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71K; 723;
362 73C; 74A
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 24D;
362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B;
681; 687
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/50R17 89W BDB; 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M; 362 Cabrio;
215/45R17 87Y BDB; 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 91 BDB; 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 73C; 74A
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 21L;
22B; 24C; 24D; 51G;
66A; 684
235/40R17 90 BDB; BD5; 11A; 21B;
21L; 22B; 24C; 24D; 362;
66A; 684
245/40R17 91 BDB; 11A; 22B; 24D;
57F; 66B; 681; 687
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Touring;
66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
24C; 24D; 362; 66A; 684 73C; 74A
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B;
681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E; 681;
684
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M
235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A; 684
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 205/50R17-89 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; Limousine;
24M; 362 Stufenheck;
215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
24M; 362 73C; 74A
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L; 22B;
24C; 24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F; 66B;
681; 687
110 - 142 205/50R17 89W 11A; 21B; 21L; 22B; 24J;
24M; 362
215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 362
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/50R17-89 BDB; 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M; 362 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 87 BDB; 11A; 362 12A; 51A; 71K; 723;
225/45R17-90 BDB; 11A; 21B; 22B; 24J; 73C; 74A
24M; 362
235/40R17-90 BDB; 11A; 21B; 22B;
24C; 24D; 362; 66A; 684
245/40R17-91 BDB; 11A; 22B; 24D;
57F; 66B; 681; 687
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 66A Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 24J; 24M Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 57F; 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0146*.. 66B; 687 723; 729; 73C; 74A;
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 744
66A
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; 22L; Touring;
e1*98/14*0097*.. 24J; 24M; 5GA; 66A 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 205/50R17 11A; 21B; 22B; 22L; 24J; 12A; 51A; 51J; 71K;
51G 723; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22L; 24J 744
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24M;
57F; 66B; 687
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M; 5GA; 66A
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B; 22L;
24J; 24M; 66A
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*..
215/45R17 91 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 11A; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 91 Facelift ab
235/45R17 94 September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
76U
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 91 Facelift ab
235/45R17 94 September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76T;
76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011
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Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76T; 76U
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 160 225/45R17 12M; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 729;
73C; 74A; 76T; 76U
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 160 225/45R17 91 Ab
e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76U
392C e1*2001/116*0346*.. 90 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J Coupe; Heckantrieb;
225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 723; 729; 73C;
74A; 76R; 76Z
392C e1*2001/116*0346*.. 105 - 140 205/50R17 12T; 51G; 52J Cabrio; Heckantrieb;
225/45R17 12T; 51G; 52J 10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 723; 729; 73C;
74A; 76R; 76Z
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 nur Kombi
235/45R17 94 Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 51G nur Limousine
235/45R17 93Y Allradantrieb;
245/45R17 95 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 76S
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 160 225/45R17 91 Cabrio;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
73C; 74A; 76T
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M; 5ET Cabrio; Coupe;
100 - 160 205/50R17 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Heckantrieb;
51G 10B; 11B; 11G; 11H;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
100 - 225 205/50R17 89 11A; 21P; 24J; 57E; 575 729; 73C; 74A; 744;
205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 76R; 76S
M+S 52J
215/45R17 87 11A; 24J; 57E; 681; 684
215/45R17 91 11A; 24J; 24M; 52J
M+S
225/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M;
575
235/45R17 94 11A; 21B; 22I; 24C; 24M
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M ab
66 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*10;
66 - 195 205/50R17 89 11A; 22I; 22M; 24J; 24M Schrägheck 2-türig;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M Schrägheck 4-türig;
225/45R17 90 11A; 22I; 22M; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 12A; 51A; 71K; 723;
24M 729; 73C; 74A; 744;
76S
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 24J; 24M nur bis
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 24J; 24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 22I; 22M; 24J; 24M 4-türig;
215/45R17 91 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 90 11A; 22I; 22M; 24J; 24M 12A; 51A; 71K; 723;
235/45R17 93 11A; 21P; 22I; 22M; 24C; 729; 73C; 74A; 744;
24M 76S
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
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Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
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hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47768
ANLAGE: 11 Radtyp: OXIGIN 14 7517
Hersteller: AD VIMOTION GmbH Stand: 16.03.2011
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66A) Sofern Reifen der Größe 235/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
66B) Sofern Reifen der Größe 245/40 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0283-09-WIRD/N1
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73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76T) Die Verwendung dieser Felgengröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Felgen, nicht unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
BDB) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, die nicht vom Fahrzeughersteller auf diesem Fahrzeug
freigegeben sind bzw. die nicht von uns geprüft worden sind, können sich die Eigenschaften des
Fahrzeuges bezüglich des Fahrverhaltens nachteilig verändern.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.