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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                         53R7805
Art des Sonderrades:                                einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung:                                                53R7805.31
Radgröße:                                                       8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                               42 mm
Effektive Einpresstiefe:                                         19 mm
Lochkreisdurchmesser:                                           120 mm
Lochzahl:                                                          5
Mittenlochdurchmesser:                                          82,0 mm
Zentrierart:                                                Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                  ohne Ring
Adapterscheibe:                                   Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast:                                                710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                        2260 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                          Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
701, 7L, 5L, 5K, K-N1, X3                Radschraube, Kegel 60°, Gewinde        AP51117/23 140 Nm
                                         M14x1,25, Schaftlänge 50 mm

Typ:                         701
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2001/116*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 180  BMW 7 ’er               245/50R17                                  A01) bis A10)
                                      K03)K04)                                   E07)E19a)E26)

                                             245/55R17
                                             K03)K04)

                                             255/50R17
                                             K01)K04)
e1*2001/116*0490*02E   1220/1370(1505)                                           5/120/72,5



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    2/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Typ:                         7L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 155 bis 190   BMW 7’er               245/50R17                         A01) bis A10)
                                      K03)K04)                          E07)E19a)E26)

                                        245/55R17
                                        K03)K04)

                                        255/50R17
                                        K01)K04)
e1*2007/46*0276*05   1220/1400(1555)                                    5/120/72.5



Typ:                         5L
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 225   BMW 5 ’er              225/55R17                         A01) bis A10)E19a)
              (Limousine)             K04)                              E26)K01)

                                        235/50R17
                                        K04)

                                        245/50R17
                                        K02)

                                        255/50R17
                                        G01)K02)K28)K76)
e1*2007/46*0363*04   1195/1295(1440)                                    5/120/72.5



Typ:                         5K
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 225   BMW 5 ’er              225/55R17                         A01) bis A10)E19a)
              (Kombi)                 K04)                              E26)K01)

                                        235/50R17
                                        K04)

                                        245/50R17
                                        K02)

                                        255/50R17
                                        G01)K02)K28)K76)
e1*2007/46*0455*02   1140/1415(1560)                                    5/120/72.5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    3/6                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Typ:                         K-N1
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 220   BMW 5 ’er              225/55R17                         A01) bis A10)E19a)
               (Kombi)                K04)                              K01)

                                        235/50R17
                                        K04)

                                        245/50R17
                                        K02)

                                        255/50R17
                                        G01)K02)K28)K76)
e1*2007/46*0508*02                                                      5/120/72.5



Typ:                         X3
ABE / EG-Genehmigung:        e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 120 bis 190   BMW X3                 225/60R17                         A01) bis A10)E26)
                                      K04)                              K01)

                                        235/55R17
                                        K02)

                                        245/50R17
                                        K02)

                                        245/55R17
                                        K02)K80)

                                        255/50R17
                                        K02)
e1*2007/46*0512*02   1140/1290(1440)                                    5/120/72.5



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
     ‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
     dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
     Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
     angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
     bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
     bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung erforderlich,
     so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung
     einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.




RA-000593-B0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. :               1
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
     von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
     und klebend zu befestigen.

K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
       von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
     - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
       Radhauskante zu kürzen,
     - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
       zu klemmen.




RA-000593-B0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 1 zur ABE-Nr. 48106
Nr. :                      RA-000593-B0-104
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 53R7805


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 22.11.2011




RA-000593-B0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
						
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