Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R8805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 42R8805.31
Radgröße: 8Jx18H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø82 Ø72.5
geprüfte Radlast: 880 kg
bei Reifenabrollumfang: 2114 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller : Bayerische Motorenwerke AG., 80809 München
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile
Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K2, 1K4, 1C, 182, 187, 346C, Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51136 120 Nm
346K, 346L, 346R, 346X, 560X, M12x1,5, Schaftlänge 33,5 mm
M85, Z85
X83 Radschraube, Kugel Ø28 mm, Gewinde ZP51134 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 32 mm
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Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: 346L
ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0097*.. , e1*98/14*0097*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er 225/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Touring)
235/40R18
A01)G01) K15)K32)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K15)K18)K32)V00)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K15)K18)K32)V00)
e1*2001/116*0097*16E 1000/1190-1215(1265) 5/120/72.5
Typ: 346C
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0112*.., e1*2001/116*0112*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 170 BMW 3 er Coupé 225/40R18 A02) bis A10)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K15)K18)K32)V00)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K15)K18)K32)V00)
e1*98/14*0112*15E 100/1100(1210) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 39
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: 346R
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0146*.. , e1*2001/116*0146*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 170 BMW 3 er Cabrio 225/40R18 A02) bis A10)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K15)K18)K32)V00)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K15)K18)K32)V00)
e1*2001/116*0146*13E 10301165(1225) 5/120/72.5
Typ: 346K
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0167*.., e1*2001/116*0167*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 141 BMW 3 er Kompakt-Lim. 225/40R18 A02) bis A10)
245/35R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K15)K18)K32)V00)
245/35R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K15)K18)K32)V00)
e1*2001/116*0167*09E 935/1045(1160) 5/120/72.5
Typ: 346X
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0144*.. , e1*2001/116*0144*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
135 bis 170 BMW 3 (Allrad) 225/40R18 A02) bis A10)
235/40R18
A01) G01) K15)K32)
e1*2001/116*0144*08E 1090/1180(1250) 5/120/72.5
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Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 4 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: Z85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0219*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 195 BMW Z4 225/35R18 A02) bis A10)
225/40R18
245/35R18
A01)K03)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 245/35R18 A02) bis A10)
V00)
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K04)V00)
e1*2001/116*0219*07 790/890 5/120/72.5
Typ: M85
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0364*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
252 BMW Z4 M Roadster, 225/40R18 M+S A02) bis A10)
BMW Z4 M Coupé
e1*2001/116*0219*03 855/935 5/120/72.5
Typ: X83
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 210 BMW X3 235/50R18 A01) bis A10)
K03)K04)
245/45R18
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
235/50R18 255/45R18 A01) bis A10)
K03)K04)V00)
e1*2001/116*0249*14 1177/1284(1393) 5/120/72.5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 5 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: 187
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0287*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 195 BMW 1 er 215/40R18 A01) bis A10)
K57) K03)K04)
225/35R18
K57)
225/40R18
K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K03)K04)K69)V00)
e1*2001/116*0287*16 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K2
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0273*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1 er (3-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K57) K03)K04)
225/35R18
K57)
225/40R18
K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K03)K04)K69)V00)
e1*2007/46*0273*03 920/1060(1170) 5/120/72,5
Typ: 1K4
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 190 BMW 1 er (5-türig) 215/40R18 A01) bis A10)
K57) K03)K04)
225/35R18
K57)
225/40R18
K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K03)K04)K69)V00)
e1*2007/46*0283*04 920/1060(1180) 5/120/72,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 6 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: 182
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0352*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K57) K03)K04)
225/35R18
K57)
225/40R18
K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K03)K04)K69)V00)
225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 M+S A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K57) K03)K04)
225/40R18
K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K03)K04)K69)V00)
e1*2001/116*0352*06 960/1115(1205) 5/120/72,5
RA-000528-B0-104-39~BM-5-120-72_5-ET42_42R8805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 7 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Typ: 1C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0277*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 160 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K57) K03)K04)
225/35R18
K57)
225/40R18
K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K03)K04)K69)V00)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 240 BMW 1 er Coupe, 215/40R18 A01) bis A10)
BMW 1 er Cabrio K57) K03)K04)
225/40R18
K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/40R18 255/35R18 A01) bis A10)
M00) K03)K04)K69)V00)
e1*2007/46*0277*04 960/1120(1220) 5/120/72,5
Typ: 560X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0322*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
145 bis 200 BMW 5 er Allrad 235/40R18 A02) bis A10)
(Limousine, Touring)
245/40R18
e1*2001/116*0322*07 1090/1300 (1430) 5/120/72.5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf ei-
nem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45733
Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 8 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu ver-
wendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. Das Ventil darf nicht über den Felgen-
rand hinausragen
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahr-
zeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders ange-
geben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich gro-
ßem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile ver-
wendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutach-
ten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausge-
wuchtet werden.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen wer-
den.
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Nr. : RA-000528-B0-104
Anlage-Nr. : 39
Seite : 9 / 10 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal-
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem
oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umge-
legten Radhauskante zu kürzen.
K32) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden und die dahinter liegende Kunststofflasche des Stoßfängers entsprechend zu
kürzen.
K57) An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante auszu-
schneiden.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfänge-
roberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche ent-
sprechend zu kürzen.
K69) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 100 mm
oberhalb des Schwellers komplett umzulegen und aufzuweiten, der Kunststoffinnenkot-
flügel ist in diesem Bereich auf einer Höhe von ca. 50 mm gemessen von der Radhaus-
kante auszuschneiden ,
- die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche entsprechend zu
kürzen,
- der Stoßfänger ist entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante auszustellen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Fel-
gengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier be-
schriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nach-
zuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R8805
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne Ein-
schränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt die
Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 39 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 20.10.2011
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