GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 1 von 7
Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH
Bruchstraße 34
67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0411009
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Radial
Typ RD 9020
Radgröße 9Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
17.W1 RD 9020.17.W1 / ohne Ring 5/120/72,6 17 900 2260
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48484
Herstellerzeichen ATS
Radtyp und Ausführung RD 9020 ( s.o.)
Radgröße 9Jx20H2
Einpresstiefe ET ( s.o.)
Herkunftsmerkmal Made in Germany
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 30,5 Multipack:
80A
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 30 Multipack:
74
S03 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 35 Multipack:
80D
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 2 von 7
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT 155-300 245/40R20 K1a K2b T99 A01 A02 A04
GT, K-N1 155-300 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8g T99 A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..; 155-300 275/35R20 K2c K6i K8g R03 T02 T98 A12 A19 A99
e1*2007/46*0508*.. Flh L05 NBF
Gran Turismo V20 S03
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT 155-300 245/40R20 K1a K2b T99 A01 A02 A04
GT, K-N1 155-300 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8k T99 A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..; 155-300 275/35R20 K2c K6i K8k R03 T02 T98 A12 A19 A99
e1*2007/46*0508*.. Flh L04 NBF
Gran Turismo V20 S03
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 110-200 245/30R20 K1a K41 R70 T90 A01 A02 A04
560L A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*.. A12 A19 A58
A99 Lim S01
BMW 6er-Reihe 190-270 245/35R20 A01 K1a T91 T95 A02 A04 A05
663C 190-270 275/30R20 R03 A08 A09 A12
e1*2001/116*0253*.. A19 A99 Cbo
Cpe V20 S01
BMW 7er ActiveHybrid 330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 A01 A02 A04
HY, 3-HY 330 255/35R20 K1c K2b M+S T97 A05 A08 A09
e1*2007/46*0323*..; 330 275/35R20 K2c K6g K6i K8g M+S R03 T98 A12 A19 A58
e1*2007/46*0586*.. A99 L05 NBF
V20 S03
BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95 A01 A02 A04
701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99 A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c K2b T97 A12 A19 A99
e1*2007/46*0276*.. 155-400 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6g K6i K8g L05 NBF V20
- ohne Allradlenkung T95 T99 S03
155-400 275/35R20 K2c K6g K6i K8g R03 T02 T98
BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95 A01 A02 A04
701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99 A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c K2b K6g K6i K8g T97 A12 A19 A99
e1*2007/46*0276*.. 155-400 265/35R20 K1c K2a K2b K3v K5b K6h K6i K8k L04 NBF V20
- mit Allradlenkung T95 T99 S03
155-400 275/35R20 K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98
BMW 7er-Reihe 150-327 245/40R20 K1a T95 T99 A01 A02 A04
765 150-327 255/35R20 K1a T97 A05 A08 A09
e1*98/14,2001/116* 150-327 275/35R20 R03 T02 T98 A12 A19 A99
0172*00-06 V20 S02
BMW 7er-Reihe 155-327 245/40R20 T99 A02 A04 A05
765 155-327 255/35R20 T97 A08 A09 A12
e1*2001/116* 155-327 275/35R20 A01 K42 K46 R03 T02 T98 A19 A99 V20
0172*07-.. S02
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 3 von 7
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 4 von 7
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3v An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 5 von 7
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 6 von 7
V20 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 235/30R20 265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2 235/45R20 255/40R20
Nr. 3 245/30R20 285/25R20, 295/25R20
Nr. 4 245/35R20 275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5 245/40R20 275/35R20, 285/35R20
Nr. 6 245/45R20 275/40R20
Nr. 7 255/30R20 295/25R20, 305/25R20
Nr. 8 255/35R20 285/30R20, 295/30R20
Nr. 9 255/40R20 285/35R20, 295/35R20
Nr. 10 255/45R20 285/40R20
Nr. 11 265/30R20 305/25R20, 325/25R20
Nr. 12 265/35R20 295/30R20
Nr. 13 265/45R20 295/40R20
Nr. 14 275/35R20 305/30R20
Nr. 15 275/40R20 315/35R20
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 29. August 2011 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 7 von 7
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2011.
Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96
Lambsheim, 29. August 2011
Blauth 00170050.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim