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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    ATS Leichtmetallräder GmbH
                                Bruchstraße 34
                                67098 Bad Dürkheim
                                QM-Nr.: 49 02 0411009

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          Radial
Typ                             RD 9020
Radgröße                        9Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/     tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                 (mm)
17.W1        RD 9020.17.W1 / ohne Ring           5/120/72,6           17        900    2260


Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      48484
Herstellerzeichen               ATS
Radtyp und Ausführung           RD 9020 ( s.o.)
Radgröße                        9Jx20H2
Einpresstiefe                   ET ( s.o.)
Herkunftsmerkmal                Made in Germany
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   120                      30,5               Multipack:
                                                                                       80A
S02   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   140                      30                 Multipack:
                                                                                       74
S03   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                      35                 Multipack:
                                                                                       80D

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                       ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT             155-300        245/40R20   K1a K2b T99                        A01 A02 A04
GT, K-N1               155-300        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8g T99    A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;    155-300        275/35R20   K2c K6i K8g R03 T02 T98            A12 A19 A99
e1*2007/46*0508*..                                                                   Flh L05 NBF
Gran Turismo                                                                         V20 S03
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             155-300        245/40R20   K1a K2b T99                        A01 A02 A04
GT, K-N1               155-300        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6i K8k T99    A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;    155-300        275/35R20   K2c K6i K8k R03 T02 T98            A12 A19 A99
e1*2007/46*0508*..                                                                   Flh L04 NBF
Gran Turismo                                                                         V20 S03
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          110-200        245/30R20   K1a K41 R70 T90                    A01 A02 A04
560L                                                                                 A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*..                                                                  A12 A19 A58
                                                                                     A99 Lim S01
BMW 6er-Reihe          190-270        245/35R20   A01 K1a T91 T95                    A02 A04 A05
663C                   190-270        275/30R20   R03                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0253*..                                                                  A19 A99 Cbo
                                                                                     Cpe V20 S01
BMW 7er ActiveHybrid 330              245/40R20   K1a K2b M+S T99                    A01 A02 A04
HY, 3-HY             330              255/35R20   K1c K2b M+S T97                    A05 A08 A09
e1*2007/46*0323*..;  330              275/35R20   K2c K6g K6i K8g M+S R03 T98        A12 A19 A58
e1*2007/46*0586*..                                                                   A99 L05 NBF
                                                                                     V20 S03
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20   A58 K1a K2b T95                    A01 A02 A04
701, 7L                155-400        245/40R20   K1a K2b T95 T99                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20   K1c K2b T97                        A12 A19 A99
e1*2007/46*0276*..     155-400        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6g K6i K8g    L05 NBF V20
- ohne Allradlenkung                              T95 T99                            S03
                       155-400        275/35R20   K2c K6g K6i K8g R03 T02 T98
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20   A58 K1a K2b T95                    A01 A02 A04
701, 7L                155-400        245/40R20   K1a K2b T95 T99                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20   K1c K2b K6g K6i K8g T97            A12 A19 A99
e1*2007/46*0276*..     155-400        265/35R20   K1c K2a K2b K3v K5b K6h K6i K8k    L04 NBF V20
- mit Allradlenkung                               T95 T99                            S03
                       155-400        275/35R20   K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98
BMW 7er-Reihe          150-327        245/40R20   K1a T95 T99                        A01 A02 A04
765                    150-327        255/35R20   K1a T97                            A05 A08 A09
e1*98/14,2001/116*     150-327        275/35R20   R03 T02 T98                        A12 A19 A99
0172*00-06                                                                           V20 S02
BMW 7er-Reihe          155-327        245/40R20   T99                                A02 A04 A05
765                    155-327        255/35R20   T97                                A08 A09 A12
e1*2001/116*           155-327        275/35R20   A01 K42 K46 R03 T02 T98            A19 A99 V20
0172*07-..                                                                           S02




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 3 von 7

Auflagen und Hinweise

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

A99    Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 4 von 7

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3v    An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung vor Radmitte bei Lenkeinschlag auszuschneiden
bzw. nachzuarbeiten und dauerhaft zu befestigen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150mm vor bis 150mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                         Seite 5 von 7

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 5mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400mm vor bis 200mm hinter
Radmitte um 10mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R70    Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                      ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                          Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 2    235/45R20      255/40R20
Nr. 3    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 4    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 5    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 6    245/45R20      275/40R20
Nr. 7    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 8    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 9    255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 10   255/45R20      285/40R20
Nr. 11   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 12   265/35R20      295/30R20
Nr. 13   265/45R20      295/40R20
Nr. 14   275/35R20      305/30R20
Nr. 15   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.


Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 29. August 2011 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 48484 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55067111 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ RD 9020
Hersteller                     ATS Leichtmetallräder GmbH

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum April 2011.

Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH benannt von der
Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00010-96


Lambsheim, 29. August 2011




Blauth                                                                00170050.DOC




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