Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CC 80720
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: Lk 120B
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 20 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
5/H, 7/1, 7/G, M5/H, X1, Z89, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 120 Nm
ZR M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
765 serienmäßige Radschraube, Kegel 60°, - 140 Nm
Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
560L serienmäßige Radschraube, Kegel 60°, - 120 Nm
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25,5
mm
390L, 390X, 392C, 3C, 3K, 3L serienmäßige Radschraube, Kegel 60°, - 120 Nm
Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
701, 7L, 5L, 5K, K-N1, X3 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde - 140 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 5/H
ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 210 BMW 5 ’er 225/45R17 A02) bis A10)
(Limousine und Touring)
235/45R17
E700/1/NT11E 1050/1300 5/120/72.5
Typ: M5/H
ABE / EG-Genehmigung: F022
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
232 bis 250 BMW M5, 225/45R17 A02) bis A10)
BMW M5 Touring
235/45R17
F022/NT06 1030/1300 5/120/72
Typ: 7/1
ABE / EG-Genehmigung: E296; E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 220 BMW 7 ’er 235/45R17 A02) bis A10)
E296/1 NT02 1130/1280 (1330) 5/120/72,5
Typ: 7/G
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0007*.. , e1*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 240 BMW 7 ’er 235/55R17 A02) bis A10)
e1*98/14*0007*13E 1255/1380(1470) –50iL 5/120/72
Typ: 560L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 BMW 5 ’er 225/50R17 A02) bis A10)E26)E50)
(Limousine, Touring)
235/45R17
245/45R17
e1*2001/116*0230*16 Lim.:1070/1235(1340) Kombi: 1090/1300(1430) 5/120/72..5
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 765
ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0172*.., e1*2001/116*0172*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 225 BMW 7 ’er 225/60R17 M+S A02) bis A10)
E07)E26)
225/60R17
E43)
235/55R17 M+S
235/55R17
E43)
245/55R17
245 bis 270 BMW 7 ’er 245/55R17 A02) bis A10)
E07)E26)
e1*2001/116*0172*11E 1275/1400 (1555) 5/120/72.5
Typ: 390L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3 ’er 205/50R17 A02) bis A10)
(Stufenheck, Kombi) A94)E45)E51)M00)
205/50R17 M+S
A94)E45)E51)M00)
215/45R17
A94)E45)E51)
225/45R17
A01)A94)E51)K03)
235/40R17
A01)K03)E51)
225/45R17 M+S
A01)A94)K03)
e1*2001/116*0308*12E 1020/1200(1315) 5/120/72,5
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 3L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 140; 155; BMW 3 ’er Limousine, 205/50R17 A02) bis A10)
160 BMW 3 ’er Allrad Lim. A94)E45)E51)M00)
(bis EG-Genehmigungs-
Nr.: e1*2007/46*0314*04) 205/50R17 M+S
A94)E45)E51)M00)
215/45R17
A94)E45)E51)
225/45R17
A01)A94)E51)K03)
235/40R17
A01)K03)E51)
225/45R17 M+S
A01)A94)K03)
150; BMW 3 ’er Limousine, 225/45R17 A01) bis A10)
180 bis 240 BMW 3 ’er Allrad Lim. A94)K03)
235/40R17
K03)E51)
225/45R17 M+S
A94)K03)
e1*2007/46*0314*04 1020/1105(1220) 5/120/72,5
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Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 3K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 160 BMW 3 ’er Kombi, 205/50R17 A02) bis A10)
BMW 3 ’er`Allrad Kombi. A94)E45)E51)M00)
205/50R17 M+S
A94)E45)E51)M00)
215/45R17
A94)E45)E51)
225/45R17
A01)A94)E51)K03)
235/40R17
A01)K03)E51)
190 bis 240 BMW 3 ’er Kombi, 225/45R17 A01) bis A10)
BMW 3 ’er`Allrad Kombi. A94)E51)K03)
235/40R17
K03)E51)
e1*2007/46*0315*04 1090/1200(1315) 5/120/72,5
Typ: 390X
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0344*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 240 BMW 3 ’er Allrad 205/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, Kombi, Coupé) A94)E45)E51)M00)
225/45R17
A01)A94)E51)K03)
235/40R17
A01)K03)E51)
225/45R17 M+S
A01)A94)K03)
e1*2001/116*0344*09E 1090/1200(1315) 5/120/72,5
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 392C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0346*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 140 BMW 3 ’er 205/50R17 M+S A02) bis A10)E51)
(Coupe, Cabrio) A94)E45)M00)
(ab EG-Genehmigungs-Nr.:
e1/2001/116*0346*01) 205/50R17
A94)E59)M00)
225/45R17
A01)A94)K03)
235/40R17
A01)K03)
145 bis 240 BMW 3 ’er 225/45R17 A01) bis A10)
(Coupe, Cabrio) A94)E05a)E51) K03)
(ab EG-Genehmigungs-Nr.:
e1/2001/116*0346*01) 225/45R17 M+S
A94)
235/40R17 M+S
e1*2001/116*0346*11E Coupé 990/1090(1200) | Cabrio 1005/1200(1315) 5/120/72,5
Typ: 3C
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0316*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
90 bis 240 BMW 3 ’er Coupé, 205/50R17 M+S A02) bis A10)E51)
BMW 3 ’er Cabrio A94)E45)M00)
205/50R17
A94)E59)M00)
225/45R17
A01)A94)K03)
235/40R17
A01)K03)
e1*2007/46*0316*04 1035/1200(1320) 5/120/72,5
RA-000385-K0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: 701
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0490*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 180 BMW 7 ’er 245/50R17 A01) bis A10)
K03)K04) E07)E19a)E26)
245/55R17
K03)K04)
255/50R17
K01)K04)
e1*2001/116*0490*02E 1220/1370(1505) 5/120/72,5
Typ: 7L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190 BMW 7’er 245/50R17 A01) bis A10)
K03)K04) E07)E19a)E26)
245/55R17
K03)K04)
255/50R17
K01)K04)
e1*2007/46*0276*05 1220/1400(1555) 5/120/72.5
RA-000385-K0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: Z89
ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0499*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)
225/45R17
235/40R17
235/45R17
G01)K74)
245/40R17
K74)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 BMW Z4 225/40R17 M+S A01) bis A10)
K01)K04)
225/45R17 M+S
235/40R17 M+S
235/45R17 M+S
G01)K74)
245/40R17 M+S
K74)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 M+S 245/40R17 M+S A01) bis A10)
K01)K04)V00n)
e1*2001/116*0499*00E 870/1000(-) 5/120/72,5
RA-000385-K0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: ZR
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 190 BMW Z4 225/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)
225/45R17
235/40R17
235/45R17
G01)K74)
245/40R17
K74)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01)K04)V00n)
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/40R17 M+S A01) bis A10)
K01)K04)
225/45R17 M+S
235/40R17 M+S
235/45R17 M+S
G01)K74)
245/40R17 M+S
K74)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 M+S 245/40R17 M+S A01) bis A10)
K01)K04)V00n)
e1*2007/46*0373*02 870/1000(-) 5/120/72,5
RA-000385-K0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 10 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: X1
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0275*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 BMW X1 225/50R17 A01) bis A10)
K01)K04)
235/45R17
245/45R17
255/45R17
K77)K78)
e1*2007/46*0275*04 1030/1180(1295) 5/120/72.5
Typ: 5L
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230 BMW 5 ’er 225/55R17 A01) bis A10)E19a)
(Limousine) K04) E26)K01)
235/50R17
K04)
245/50R17
K02)
255/50R17
G01)K02)K28)K76)
e1*2007/46*0363*05 1195/1295(1440) 5/120/72.5
Typ: 5K
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0455*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230 BMW 5 ’er 225/55R17 A01) bis A10)E19a)
(Kombi) K04) E26)K01)
235/50R17
K04)
245/50R17
K02)
255/50R17
G01)K02)K28)K76)
e1*2007/46*0455*03 1140/1415(1560) 5/120/72.5
RA-000385-K0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 11 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
Typ: K-N1
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 220 BMW 5 ’er 225/55R17 A01) bis A10)E19a)
(Kombi) K04) E26)K01)
235/50R17
K04)
245/50R17
K02)
255/50R17
G01)K02)K28)K76)
e1*2007/46*0508*02 1290/1500(1650) 5/120/72.5
Typ: X3
ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190, 230 BMW X3 225/60R17 A01) bis A10)
K04) K01)
235/55R17
K02)
245/50R17
K02)
245/55R17
K02)K80)
255/50R17
K02)
e1*2007/46*0512*04 1140/1290(1440) 5/120/72.5
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 12 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A94) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
RA-000385-K0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 13 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
E07) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E26) Aufgrund der geprüften Radlast ist bei Fahrzeugausführungen mit erhöhter Hinterachslast
bei Anhängerbetrieb diese auf max. 1420 kg zu reduzieren (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h
bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den Fahrzeugpapieren). Ist die Reduzierung
erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen
Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E45) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Version.
E51) Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
Reifengröße ab Nennbreite 255/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder nur solche in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
E59) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
205/55R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG- Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 14 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der
Radhausausschnittkante) abzutrennen.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
und klebend zu befestigen.
K77) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte um 5 mm zu kürzen,
- der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht
über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
K78) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
Radmitte um 5 mm zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über
die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags X zur ABE-Nr. 46717
Nr. : RA-000385-K0-015
Anlage-Nr. : 1
Seite : 15 / 15 M o b ilit ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CC 80720
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
zu klemmen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
V00n) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 15 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 23.02.2012
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