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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    1 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  CC 80720
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                              Borbet
Radausführung:                                            Lk 120B
Radgröße:                                                 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                         20 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     120 mm
Lochzahl:                                                    5
Mittenlochdurchmesser:                                   72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            ohne Ring
geprüfte Radlast:                                          710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  2200 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
390L, 390X, 392C, 5/H, 7/1,    Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                        120 Nm
7/G, M5/H, X1, Z89, ZR, 3K, 3C M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
765                            serienmäßige Radschraube, Kegel 60°, -                140 Nm
                               Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
560L                           serienmäßige Radschraube, Kegel 60°, -                120 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25,5
                               mm
390L, 390X, 392C, 3C, 3K, 3L serienmäßige Radschraube, Kegel 60°, -                  120 Nm
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
3L                             bis Nachtrag 04:                                      120 Nm
                               serienmäßige Radschraube, Kegel 60°,
                               Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                               ab Nachtrag 05:                                       120 Nm
                               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                               M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
3K                             bis Nachtrag 05:                                      120 Nm
                               serienmäßige Radschraube, Kegel 60°,

RA-000385-L0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    2 / 16                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


                                            Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 25 mm
                                            ab Nachtrag 06:                                       120 Nm
                                            Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                            M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
701, 7L, 5L, 5K, K-N1, X3, 6C               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                       140 Nm
                                            M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




Typ:                          5/H
ABE / EG-Genehmigung:         E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 210    BMW 5 ’er               225/45R17                                  A02) bis A10)
              (Limousine und Touring)
                                       235/45R17
E700/1/NT11E        1050/1300                                                     5/120/72.5



Typ:                         M5/H
ABE / EG-Genehmigung:        F022
Motorleistung Handelsbezeichnungen              zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
 232 bis 250  BMW M5,                           225/45R17                         A02) bis A10)
              BMW M5 Touring
                                                235/45R17
F022/NT06           1030/1300                                                     5/120/72



Typ:                         7/1
ABE / EG-Genehmigung:        E296; E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 138 bis 220  BMW 7 ’er               235/45R17                                   A02) bis A10)


E296/1 NT02         1130/1280 (1330)                                              5/120/72,5



Typ:                         7/G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0007*.. , e1*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 240  BMW 7 ’er                235/55R17                                  A02) bis A10)ER1)


e1*98/14*0007*13E   1255/1380(1470) –50iL                                         5/120/72




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    3 / 16                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ:                           560L
ABE / EG-Genehmigung:          e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 110 bis 270  BMW 5 ’er                 225/50R17                                       A02) bis A10)E50)ER1)
              (Limousine, Touring)
                                        235/45R17

                                                                     245/45R17
e1*2001/116*0230*16    Lim.:1070/1235(1340) Kombi: 1090/1300(1430)                      5/120/72..5



Typ:                         765
ABE / EG-Genehmigung:        e1*98/14*0172*.., e1*2001/116*0172*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 150 bis 225  BMW 7 ’er                225/60R17 M+S                                    A02) bis A10)
                                                                                        E07)ER1)
                                                                     225/60R17
                                                                     E43)

                                                                     235/55R17 M+S

                                                                     235/55R17
                                                                     E43)

                                                                     245/55R17
 245 bis 270           BMW 7 ’er                                     245/55R17          A02) bis A10)
                                                                                        E07)ER1)

e1*2001/116*0172*11E   1275/1400 (1555)                                                 5/120/72.5



Typ:                          390L
ABE / EG-Genehmigung:         e1*2001/116*0308*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                           Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 240    BMW 3 ’er               205/50R17                                        A02) bis A10)
              (Stufenheck, Kombi)      A94)E45)E51)M00)

                                                                     205/50R17 M+S
                                                                     A94)E45)E51)M00)

                                                                     215/45R17
                                                                     A94)E45)E51)

                                                                     225/45R17
                                                                     A01)A94)E51)K03)

                                                                     235/40R17
                                                                     A01)K03)E51)

                                                                     225/45R17 M+S
                                                                     A01)A94)K03)
e1*2001/116*0308*12E   1020/1200(1315)                                                  5/120/72,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
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Seite :                    4 / 16                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
390L                            e1*2001/116*0308*..
390X                            e1*2001/116*0344*..
392C                            e1*2001/116*0346*..
3C                              e1*2007/46*0316*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                    205/50R17                               A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Cabrio, A01)K03)K04)M00)N215)                   EF0)
                Coupe)
                                           205/50R17 M+S
                                           A01)K03)K04)M00)W215)

                                           215/45R17
                                           A01)A94a)K03)N225)

                                           215/45R17 M+S
                                           A01)A94a)K03)W225)

                                           225/45R17
                                           A01)A94a)K01)K04)N235)

                                           225/45R17 M+S
                                           A01)A94a)K01)K04)

                                           235/40R17
                                           A01)K01)K04)N245)

                                           235/40R17 M+S
                                           A01)K01)K04)

                                           235/45R17
                                           A01)G1D)K01)K04)N245)

                                           235/45R17 M+S
                                           A01)G1D)K01)K04)

                                           245/40R17
                                           A01)K01)K04)N255)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                           K01)                 K04)N255)          EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    5 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                               e1*2007/46*0315*..
3L                               e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240      BMW 3er                   205/50R17                               A02) bis A10)
                (Limousine, bis EG-       A01)K03)K04)M00)N215)                   E66)EF0)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*04;       205/50R17 M+S
                Kombi, bis EG-            A01)K03)K04)M00)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*05)       215/45R17
                                          A01)A94a)K03)N225)

                                          215/45R17 M+S
                                          A01)A94a)K03)

                                          225/45R17
                                          A01)A94a)K01)K04)

                                          235/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)G01)K01)K04)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               E66)EF0)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    6 / 16                                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147      BMW 3er                        205/55R17                            A02) bis A10)
                (Limousine ab EG-              A01)K01)K02)M00)                     E19a)E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 215/50R17
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K02)K82)M00)

                                            215/55R17
                                            A01)G1Z)K01)K02)K13)K22)K25)K82)M00)

                                            225/50R17
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            245/45R17
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K82)           E19a)E66a)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3L                                e1*2007/46*0314*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 225     BMW 3er                        225/50R17                            A02) bis A10)
                (Limousine ab EG-              A01)K01)K02)K82)                     E19a)E66a)
                Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0314*05, mit 245/45R17
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K82)           E19a)E66a)V00)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    7 / 16                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 147     BMW 3er                        205/55R17                            A02) bis A10)
                (Kombi (Außer Allrad) ab A01)K01)K02)M00)                           E19a)
                EG- Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06, mit 215/50R17
                kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K02)K82)M00)

                                            215/55R17
                                            A01)G1Z)K01)K02)K13)K22)K25)K82)M00)

                                            225/50R17
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            245/45R17
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K82)           E19a)V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
3K                                e1*2007/46*0315*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen          zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
180 bis 190     BMW 3er                        225/50R17                            A02) bis A10)
                (Kombi (Außer Allrad) ab A01)K01)K02)K82)                           E19a)
                EG- Genehmigungs-Nr.
                e1*2007/46*0315*06, mit 235/45R17
                kleinsten Serienreifen 225/..) A01)K01)K02)K82)

                                            245/45R17
                                            A01)K01)K02)K82)

                                            zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                            vorne                hinten
                                            225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                            K01)                 K02)K82)           E19a)V00)




RA-000385-L0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    8 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190     BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/55R17                                 A02) bis A10)
                                        A01)K03)K04)                              E50)EF0)ER1)

                                          255/50R17
                                          A01)K01)K04)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190     BMW Z4                    225/45R17                               A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.          A01)K01)K04)
                Sommerbereifung 17Zoll)
                                          235/40R17
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)G01)K01)K04)K74)

                                          245/40R17
                                          A01)K01)K04)K74)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                          K01)                 K04)               V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250     BMW Z4                    225/45R17 M+S                           A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.          A01)K01)K04)
                Sommerbereifung 18Zoll)
                                          235/40R17 M+S
                                          A01)K01)K04)

                                          235/45R17 M+S
                                          A01)G01)K01)K04)K74)

                                          245/40R17 M+S
                                          A01)K01)K04)K74)



RA-000385-L0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    9 / 16                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
X1                             e1*2007/46*0275*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 190      BMW X1                  225/50R17                           A02) bis A10)
                                        A01)K01)K04)

                                          235/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/45R17
                                          A01)K01)K04)

                                          255/45R17
                                          A01)K01)K04)K77)K78)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
5K                               e1*2007/46*0455*..
K-N1                             e1*2007/46*0508*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230     BMW 5er Kombi, BMW 5er 225/55R17                            A02) bis A10)ER1)
                Kombi xDrive              A01)K01)K04)
                (außer 550i und M550D)
                                          235/50R17
                                          A01)K01)K04)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K02)

                                          255/50R17
                                          A01)G01)K01)K02)K28)K76)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230     BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/55R17                           A02) bis A10)ER1)
                (Limousine, außer 550i,  A01)K01)K04)
                M550d)
                                         235/50R17
                                         A01)K01)K04)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K02)

                                          255/50R17
                                          A01)G01)K01)K02)K28)K76)



RA-000385-L0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    10 / 16                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
X3                                e1*2007/46*0512*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 190     BMW X3                     215/60R17 M+S                           A02) bis A10)ER1)
                (kleinste Serienradgröße   A01)K01)K04)M00)
                17Zoll)
                                           225/55R17
                                           A01)K01)K04)

                                           225/60R17
                                           A01)K01)K04)

                                           235/55R17
                                           A01)K01)K02)

                                           245/55R17
                                           A01)K01)K02)K80)

                                           255/50R17
                                           A01)K01)K02)

                                           275/50R17
                                           A01)K01)K02)K80)K81)

                                           zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                           vorne                hinten
                                           245/55R17            275/50R17          A01) bis A10)ER1)
                                           K01)                 K02)K80)           V00)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
6C                                e1*2007/46*0562*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
230 bis 235     BMW 6er                     225/50R17                              A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A01)K01)K04)                           E19a)
                Serienreifen 225/..)
                                            225/55R17
                                            A01)K01)K04)

                                           235/50R17
                                           A01)K01)K04)

                                           245/50R17
                                           A01)K01)K02)

                                           255/45R17
                                           A01)K01)K04)




RA-000385-L0-015-01~BM-5-120-72_5-ET20.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
Anlage-Nr. :               1
Seite :                    11 / 16                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CC 80720


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
        müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
        und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags XI zur ABE-Nr. 46717
Nr. :                      RA-000385-L0-015
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A94)       Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
           ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
           Fahrzeugherstellers).

A94a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
      Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist.

E07)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 18-Zoll-Bereifung
           und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen sind.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E43)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
           Reifengröße ab Nennbreite 245/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E45)       Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
           Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet sind oder nur diese in den
           Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
           bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E50)       Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.

E51)       Nicht zulässig an Fahrzeug-Ausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-)
           Reifengröße ab Nennbreite 255/.. an der Hinterachse ausgerüstet sind oder nur solche
           in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
           Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

E59)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe
           205/55R16 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
           Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier), bzw. in der EG- Genehmigung des
           Fahrzeuges zugelassen sind.

E66)       Nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis Modelljahr 2011:
       -    Typ 3L bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*04
       -    Typ 3K bis EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*05

E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
     - Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05




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EF0)    Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an
        der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
        Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
        Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1)    Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-
        Kombination nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
        Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
        Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
        Fahrzeugpapieren).
        Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
        Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G1D)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/50R17
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G1Z)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 225/35R20,
        225/40R19 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
        Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier)
        bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
        und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.


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K04)     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
         oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
         hinter der Radmitte herzustellen.
         Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
         maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
         Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)     An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
         Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile
         entsprechend zu kürzen.

K22)     An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
         klemmen bzw. auszuschneiden.

K25)     An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten
         um 10 mm aufzuweiten.

K28)     An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K74)     An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis
         45° hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der
         Radhausaus-schnittkante) abzutrennen.

K76)     An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
         von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus
         anzulegen und klebend zu befestigen.

K77)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
         Radmitte um 5 mm zu kürzen,
       - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser
         nicht über die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

K78)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Kunststoffradhauskante ist im Bereich von 200 mm vor bis 200 mm hinter der
         Radmitte um 5 mm zu kürzen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich so nachzuarbeiten, dass dieser nicht über
         die gekürzte Radhauskante hinaus ragt.

K80)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
       - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
       - der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
         zu klemmen.



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K81)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
         von 30° vor bis 30° hinter Radmitte umzulegen,
       - die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
         Radhauskante zu kürzen,
       - der Filzinnenkotflügel bzw. Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
         umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen oder eng ans Radhaus anzukleben.

K82)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
         vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
         an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
       - die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
         auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
         Befestigungsschraube zu kürzen.

M00)     Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
         Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
         Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
         Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.




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N255) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 255/ .. oder größer ausgerüstet sind und
      auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
      Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
      Fahrzeuges zugelassen sind.

V00)    Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der
        Vorder- und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen
        wurde. Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder
        Fahrzeugherstellers. Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt
        und diese ohne Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller
        freigegeben ist, entfällt die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.

W215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 215/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

W225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
      Hinterachse nur mit Winter-Reifengrößen der Größen 225/ .. oder größer ausgerüstet
      sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren
      (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-
      Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 16 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CC 80720 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2012




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