Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 15
Seite 16
Seite 17
Seite 18
Seite 19
Seite 20
Seite 21
							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49589 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55802012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ BI8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo
                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          BIMMER
Typ                             BI8520
Radgröße                        8,5 J x 20 EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring        Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                             Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                    Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                    (mm)
I2B          BI8520 I2B / ohne Ring                 5/120/72,6         25        975    2275

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49589
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           BI8520 ... (s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 20 EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                Made in Italy
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°           120                    26
S03       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°          130                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49589 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55802012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ BI8520
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und    Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                       Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT              100-250        235/35R20   K1a R02                        A01 A12 A14
3-V, 3K-N1              100-250        245/35R20   K1c R02                        A21 A57 Flh
e1*2007/46*0559*..;     100-250        255/35R20   K1c K5a R02 T93                V20 VA1 S03
e24*2007/46*0022*05-    100-250        285/30R20   K2c K6h K6i K8n R02
..

BMW 4er-GranCoupé       100-250        225/35R20   K1a K1b R02                    A01 A12 A14
3C                                                                                A21 A57 Lim
e1*2007/46*0316*10-..                                                             V20 VA1 S03
BMW 4er-Reihe           100-250        225/35R20   Cbo Cpe K1a K1b R02            A01 A12 A14
3C                      100-250        235/30R20   Cpe K1c R02 T88                A21 A57 V20
e1*2007/46*0316*08-..                                                             VA1 S03
BMW 5er-GT              120-330        245/35R20   R02 T91 T95                    A01 A12 A14
GT, K-N1                120-330        245/40R20   R02                            A21 Flh L04
e1*2007/46*0215*..;     120-330        255/35R20   R02 T93 T97                    NBF V20 VA1
e1*2007/46*0508*..                                                                S03
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-GT              120-330        245/35R20   R02 T91 T95                    A01 A12 A14
GT, K-N1                120-330        245/40R20   R02                            A21 Flh L05
e1*2007/46*0215*..;     120-330        255/35R20   R02 T93 T97                    NBF V20 VA1
e1*2007/46*0508*..                                                                S03
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 7er ActiveHybrid    235, 330       245/40R20   R02                            A01 A12 A14
HY, 3-HY, 7L            235, 330       255/35R20   R02 T97                        A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..;                                                               NBF V20 VA1
e1*2007/46*0586*..;                                                               S03
e1*2007/46*0276*..
BMW 7er-Reihe           155-400        245/35R20   R02 T91 T95                    A01 A12 A14
701, 7L                 155-400        245/40R20   R02                            A21 L04 NBF
e1*2001/116*0490*..;    155-400        255/35R20   R02 T93 T97                    V20 VA1 S03
e1*2007/46*0276*..
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe           155-400        245/35R20   R02 T91 T95                    A01 A12 A14
701, 7L                 155-400        245/40R20   R02                            A21 L05 NBF
e1*2001/116*0490*..;    155-400        255/35R20   R02 T93 T97                    V20 VA1 S03
e1*2007/46*0276*..
- ohne Allradlenkung
BMW X1                  85-190         225/35R20   K1a R02                        A01 A12 A14
X1, X-N1, X1-N1         85-190         245/30R20   K1c R02                        A21 V20 VA1
e1*2007/46*0275*..;     85-190         255/30R20   K1c K5v R02                    S02
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                  100-230        245/40R20   K1a K1b R02                    A01 A12 A14
X3, X-N1                100-230        255/35R20   K1a K1b R02                    A21 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;                                                               VA1 S03
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49589 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55802012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ BI8520
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                   100-230        245/40R20   K1a K1b R02                          A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K1a K1b R02                          A21 B90 V20
e1*2007/46*                                                                              VA1 S03
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                   100-230        245/40R20   K1a R02                              A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K1a R02                              A21 B90 KMV
e1*2007/46*                                                                              V20 VA1 S03
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49589 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55802012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ BI8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 7

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49589 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55802012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ BI8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 5 von 7

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S03    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49589 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55802012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ BI8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 7

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   275/35R20     305/30R20
Nr. 18   275/40R20     315/35R20
Nr. 19   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 6, Gutachten Nummer 55802112, Ausfertigung 1
(RADTYP BI9520) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. Mai 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49589 nach §22 StVZO

Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55802012 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ BI8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 7 von 7

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. Mai 2015




Schmidt                                                                      00230236.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49589*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8,5 J x 20 EH2+


Typ:                         BI8520



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 49589*02

Die ABE-Nr. 49589 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 20 EH2+ , Typ
BI8520, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55802012 (3. Ausfertigung)
vom 28.05.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

4, 5, 6, 7,                          (1. Ausfertigung)
1, 2, 3,                             (2. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 28.05.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 04.08.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55802012 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
14.07.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49589*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49587 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 8

Auftraggeber                     MAK s.p.a.
                                 Via C. Colombo
                                 I-25013 Carpenedolo (BS)
                                 QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                           BIMMER
Typ                              BI9520
Radgröße                         9,5 J x 20 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
IZ           BI9520 IZ / ohne Ring                 5/120/72,6         35        975    2275

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49587
Herstellerzeichen                MAK
Radtyp und Ausführung            BI9520...(s.o.)
Radgröße                         9,5 J x 20 EH2+
Einpresstiefe                    ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                 Made in Italy
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund           Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M12x1,5 Kegel 60°          120                    26
S03       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°         130                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49587 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
Hersteller                        MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 2 von 8

Handelsbezeichnung      kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                       Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT              100-250        235/35R20   K2b R03 T92                        A01 A12 A14
3-V, 3K-N1              100-250        245/35R20   K2b R03 T95                        A21 A57 Flh
e1*2007/46*0559*..;     100-250        255/35R20   K2b R03 T93                        V20 HA2 S03
e24*2007/46*0022*05-    100-250        265/30R20   K2a K2b K6g K6i K8h R03
..                      100-250        275/30R20   K2c K6g K6i K8h R03 T93
BMW 4er-GranCoupé       100-250        255/30R20   K2c K6g K8h R03 T92                A01 A12 A14
3C                                                                                    A21 A57 Lim
e1*2007/46*0316*10-..                                                                 V20 HA2 S03
BMW 4er-Reihe           100-250        255/30R20   Cbo Cpe K2c K6g K8h R03 T88 T92    A01 A12 A14
3C                      100-250        265/25R20   Cpe K2c K6h K6i K8m R03 T89        A21 A57 V20
e1*2007/46*0316*08-..                                                                 HA2 S03
BMW 5er-GT              120-330        275/35R20   K2b K6i K8g R03 T02 T98            A01 A12 A14
GT, K-N1                120-330        285/30R20   K2b K6i K8g R03 T99                A21 Flh L04
e1*2007/46*0215*..;                                                                   NBF V20 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                    S03
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-GT              120-330        275/35R20   K2b R03 T02 T98                    A01 A12 A14
GT, K-N1                120-330        285/30R20   K2b R03 T99                        A21 Flh L05
e1*2007/46*0215*..;                                                                   NBF V20 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                    S03
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 7er ActiveHybrid    235, 330       275/35R20   K2b R03                            A01 A12 A14
HY, 3-HY, 7L            235, 330       285/30R20   K2b R03 T99                        A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..;                                                                   NBF V20 HA2
e1*2007/46*0586*..;                                                                   S03
e1*2007/46*0276*..
BMW 7er-Reihe           155-400        255/35R20   R03 T97                            A01 A12 A14
701, 7L                 155-400        275/35R20   K2b K6g K6i K8g R03 T02 T98        A21 L04 NBF
e1*2001/116*0490*..;    155-400        285/30R20   K2b K6g K6i K8g R03 T95 T99        V20 HA2 S03
e1*2007/46*0276*..
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe           155-400        255/35R20   R03 T97                            A01 A12 A14
701, 7L                 155-400        275/35R20   K2b R03 T02 T98                    A21 L05 NBF
e1*2001/116*0490*..;    155-400        285/30R20   K2b R03 T95 T99                    V20 HA2 S03
e1*2007/46*0276*..
- ohne Allradlenkung
BMW X1                  85-190         255/30R20   K2b R03                            A01 A12 A14
X1, X-N1, X1-N1                                                                       A21 V20 HA2
e1*2007/46*0275*..;                                                                   S02
e1*2007/46*0454*..;
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                  100-230        245/40R20   K2b R03 T95 T99                    A01 A12 A14
X3, X-N1                100-230        255/35R20   K2b R03 T93 T97                    A21 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;     100-230        275/35R20   K2b K6v R03                        HA2 S03
e1*2007/46*0454*..      100-230        285/30R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95
- incl. Facelift 2014                              T99
                        100-230        285/35R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49587 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 8
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X4                   100-230        245/40R20   K2b R03 T95 T99                      A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K2b R03 T93 T97                      A21 B90 V20
e1*2007/46*              100-230        275/35R20   K2b K6v R03                          HA2 S03
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        285/30R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95
                                                    T99
                         100-230        285/35R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
BMW X4                   100-230        245/40R20   R03 T95 T99                          A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   R03 T93 T97                          A21 B90 KMV
e1*2007/46*              100-230        275/35R20   K2b K6v R03                          V20 HA2 S03
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        285/30R20   K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95 T99
- mit M-Paket -          100-230        285/35R20   K2b K4i K4w K6x K8a R03
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49587 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 8

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4, u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 5, Gutachten Nummer 55802012, Ausfertigung 1
(RADTYP BI8520) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49587 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 5 von 8

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49587 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 8

S03     Zur Befestigung der Räder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03 (siehe
Seite 1) verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T88    Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T89    Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49587 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 7 von 8

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse   Hinterachse

Nr. 1    225/35R20     255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20     265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20     265/30R20
Nr. 4    235/45R20     255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20     285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20     275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20     275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20     275/40R20
Nr. 9    255/30R20     295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20     285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20     285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20     285/40R20
Nr. 13   265/30R20     305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20     295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20     295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20     295/40R20
Nr. 17   275/35R20     305/30R20
Nr. 18   275/40R20     315/35R20
Nr. 19   295/35R20     335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 28. Mai 2015 in Lambsheim statt.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49587 nach §22 StVZO

Anlage 6 zum Gutachten Nr. 55802112 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ BI9520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 8 von 8

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Mai 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 28. Mai 2015




Schmidt                                                                      00230237.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245
Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49587*02



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             9,5 J x 20 EH2+


Typ:                         BI9520



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                          Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



                                           2
Nummer der ABE: 49587*02

Die ABE-Nr. 49587 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 9,5 J x 20 EH2+ , Typ
BI9520, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55802112 (3. Ausfertigung)
vom 01.06.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

2, 3, 5, 6, 7, 8, 9, 10              (1. Ausfertigung)
1                                    (2. Ausfertigung)
4                                    (3. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 01.06.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 04.08.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55802112 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
15.07.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49587*02


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen