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							Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                                Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 26.03.2012
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Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 9 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)       : 28
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                    Kennzeichnung              Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                    Rad                        Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
AAN9N9HA287         PCD120 ET28                ohne                        72,6                   825    2144       09/11
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AAN9N9KA287         PCD120 ET28                ohne                        72,6                   825      2144 09/11
26


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X1; M560; X-N1; Z89; X1-N1; 1K4; 3K; M85; 187; 560X;
                                             560L; 1C; 392C; 3L; 3K-N1; 390X; 390L; 1K2; ZR; 182; M5/M6; 3C
Zubehör                                    : ZJB1 ww. OE-Schraube
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : HY; 701; 6C; 7L; X-N1; X3
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : K-N1; 5K; 5L; GT
Zubehör                                    : ZJB7 o. OE-Schraube(L=25/28mm)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 1K4
Zubehör                                    : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 3L
Zubehör                                    : ZJB7 ww.OE-Schraube=28mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 100 Nm für Typ : 1C; 182
                                             120 Nm für Typ : M5/M6; M560; M85; X-N1; X1; X1-N1; ZR; Z89; 1K2;
                                             1K4; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560L; 560X
                                             140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; X-N1; X3; 1K4; 3L; 5K; 5L; 6C; 7L;
                                             701
Verkaufsbezeichnung:     ACTIVE HYBRID 7 ER / X REIHE (X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen          Auflagen zu Reifen       Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 330    275/40R19       11A; 22P; 248; 270; 51G; Nur ActiveHybrid 7
                                                       57F; 575                 / 7L; nicht
                                       285/35R19 99 11A; 22Q; 24M; 271; 57F; Hinterachslenkung;
                                                       68G                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                725; 73C; 74A; 744;
                                                                                76B; 970




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M5 / M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
M560         e1*2001/116*0297*.. 373          285/35R19         51G; 57F; 575               Nur M5; Limousine;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 530; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW M5,M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
M5/M6        e1*2007/46*0361*.. 373           285/35R19         51G; 57F; 575               Nur M5; Limousine;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                            51A; 530; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 255/35R19 92           11A; 22L; 22Q; 24D; 27B; Nur BMW 3er (F30)
                                                                27F; 57F; 575            ab 2012; Ab
                                              265/30R19 93      11A; 22L; 22Q; 24D; 27B; e1*2007/46*0314*05;
                                                                27F; 57F; 68X            Limousine;
                                              275/30R19 92      11A; 22L; 22Q; 24D; 27B; Stufenheck;
                                                                27F; 57F; 68R            Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 76B
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 255/30R19         11A; 22B; 24D; 51G; 57F; Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..                              673                      e1*2007/46*0314*04;
                                              265/30R19 89Y     11A; 22B; 24D; 57F; 670; Facelift ab
                                                                68X                      September 2008; Ab
                                              275/30R19 92      11A; 22B; 24D; 57F; 676 e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 729; 73C; 74C;
                                                                                         76B
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 265/30R19 89Y     11A; 22B; 24D; 5FR; 57F; Facelift ab
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                              670; 68X                 September 2008; Ab
390L           e1*2001/116*0308*..            265/30R19 93      11A; 22B; 24D; 57F; 670; e1*2001/116*0308*09;
                                                                68X                      Touring;
                                              275/30R19 92      11A; 22B; 24D; 57F; 676 Heckantrieb;
                                     85 - 225 255/30R19         11A; 22B; 24D; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                673                      12A; 51A; 71K; 721;
                                              265/30R19 93Y     11A; 22B; 24D; 57F; 670; 725; 729; 73C; 74C;
                                                                68X                      76B
                                              275/30R19 92Y     11A; 22B; 24D; 57F; 676
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 120 265/30R19 89W     11A; 22B; 24D; 57F; 670; Nur bis
                                                                68X                      e1*2001/116*0308*08;
                                     89 - 190 265/30R19 93      11A; 22B; 24D; 57F; 670; Touring;
                                                                68X                      Heckantrieb;
                                     89 - 225 255/30R19 91Y     11A; 22I; 24M; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R19 93Y     11A; 22B; 24D; 57F; 670; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                68X                      725; 729; 73C; 74C;
                                              275/30R19 92Y     11A; 22B; 24D; 57F; 676 76B



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                     Seite: 3 von 18
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
390L         e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 265/30R19 89W 11A; 22B; 24D; 57F; 670;            Nur bis
                                                        68X                                 e1*2001/116*0308*08;
                                 85 - 225 255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 57F; 673              Limousine;
                                          265/30R19 93 11A; 22B; 24D; 57F; 670;             Heckantrieb;
                                                        68X                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                          275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; 676              12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            76B
390X           e1*2001/116*0344*..   155 - 190 255/30R19 91     11A; 22B; 24D; 57F; 575     Nur bis
                                               265/30R19 93     11A; 22B; 24D; 57F; 990     e1*2001/116*0344*05;
                                     155 - 225 255/30R19 91Y    11A; 22B; 24D; 57F; 575     Touring; Limousine;
                                               265/30R19 93Y    11A; 22B; 24D; 57F; 990     Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            76B
3C             e1*2007/46*0316*..    120 - 225 255/30R19 91Y AFQ; 11A; 22B; 24D; 57F        Coupe;
390X           e1*2001/116*0344*..             265/30R19 93 11A; 22B; 24D; 57F; 990         Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            76B
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 255/30R19 91     11A; 22B; 244; 5FE; 57F;    Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                              575                         e1*2007/46*0314*04;
3L             e1*2007/46*0314*..             265/30R19 93      11A; 22B; 244; 57F; 990     Ab
390X           e1*2001/116*0344*..                                                          e1*2001/116*0344*06;
                                                                                            Touring; Limousine;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76B
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 255/30R19 91      11A; 22I; 24M; 57F; 575;    Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..                              671; 673                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R19 93      11A; 22B; 24D; 57F; 670;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                68X                         725; 729; 73C; 74C;
                                               275/30R19 92     11A; 22B; 24D; 57F; 676     76B
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 225 255/30R19 91     11A; 22I; 24M; 57F; 575;    Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..                              671; 673                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                              265/30R19 93      11A; 22B; 24D; 57F; 670;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                68X                         725; 729; 73C; 74C;
                                              275/30R19 92      11A; 22B; 24D; 57F; 676     76B

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
560L         e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 265/30R19 93         57F; 68X; 977               Limousine;
                                 110 - 270 265/30R19 93Y        5HA; 57F; 68X; 977          10B; 11B; 11G; 11H;
                                           275/30R19            11A; 22I; 24M; 51G; 57F;    12A; 51A; 573; 71K;
                                                                68R; 977                    721; 725; 729; 73C;
                                              285/30R19 94      11A; 22B; 24M; 57F; 572;    74C; 744; 76B; 97H
                                                                977




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen      Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 990 nur Limousine
                                           275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 99E Allradantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 725; 729; 73C; 74C;
                                                                                 76B
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 275/30R19 96  11A; 22B; 24D; 57F; 99E nur Kombi
                                                                                 Allradantrieb;
                                                                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                 725; 729; 73C; 74C;
                                                                                 76B

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen        Auflagen zu Reifen                      Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  255/35R19 92W 11A; 24M; 57F; 672                      M Roadster (Cabrio);
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 533; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            76B; 97K

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 100 - 190 235/35R19 91W        11A; 22I; 244; 51J          Nur BMW X1;
                                           245/35R19 93         11A; 22B; 244               Allradantrieb;
                                           255/35R19 92W        11A; 22B; 244; 57F; 575     Heckantrieb;
                                           285/30R19 94         11A; 22B; 244; 247; 57F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                99J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 235/35R19 91W         11A; 22I; 244; 51J          Nur BMW X1;
                                          245/35R19 93          11A; 22B; 244               Allradantrieb;
                                          255/35R19 92W         11A; 22B; 244; 57F; 575     Heckantrieb;
                                          285/30R19 94          11A; 22B; 244; 247; 57F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                99J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 235/35R19 91W         11A; 22I; 244; 51J          Nur BMW X1;
                                          245/35R19 93          11A; 22B; 244               Allradantrieb;
                                          255/35R19 92W         11A; 22B; 244; 57F; 575     Heckantrieb;
                                          285/30R19 94          11A; 22B; 244; 247; 57F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                99J                         12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 744; 76B




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                     Seite: 5 von 18
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 120 - 230 255/40R19 96 11A; 22I; 244; 247                   Nur BMW X3;
                                          275/40R19 101 11A; 22B; 244; 247; 57F;            Allradantrieb;
                                                        575                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                  Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 120 - 230 255/40R19 96 11A; 22I; 244; 247                   Nur BMW X3;
                                          275/40R19 101 11A; 22B; 244; 247; 57F;            Allradantrieb;
                                                        575                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 76B

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  120 - 250 255/30R19 91         11A; 22B; 22H; 244; 57F;    Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*..                                673                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                           265/30R19 89         11A; 22B; 22F; 244; 57F;    12A; 51A; 71K; 721;
                                                                670; 68X                    725; 729; 73C; 74C;
                                              275/30R19 92      11A; 22B; 22F; 244; 247;    76B; 97K
                                                                57F; 676

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen              Auflagen zu Reifen       Auflagen
1K4          e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 255/30R19 91        11A; 22L; 24D; 27F; 57F; BMW 1er neu (F20
                                                             671; 673                 2011); Ab
                                                                                      e1*2007/46*0283*04;
                                                                                      Limousine;
                                                                                      Heckantrieb;
                                                                                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                      12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                      725; 73C; 74C; 76B
1C             e1*2007/46*0277*..    100 - 160 235/35R19 91 11A; 22B; 22H; 24D        Cabrio; Coupe;
182            e1*2001/116*0352*..   100 - 225 245/30R19 89Y 11A; 22B; 22F; 24D; 56G; Heckantrieb;
                                                             57F; 677; 678            10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
                                                             671; 673                 725; 729; 73C; 74C;
                                               265/30R19 93 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 744; 76B; 76R
                                                             670; 68X
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 235/35R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D Nur bis
                                               255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; e1*2001/116*0287*09;
                                                             57F; 671; 673            4-türig;
                                               265/30R19 89 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             57F; 68X                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                      725; 729; 73C; 74C;
                                                                                      744; 76B




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                     Seite: 6 von 18
Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K2          e1*2007/46*0273*..  66 - 195 235/35R19 91          11A; 22B; 22F; 22L; 24D     Nur bis
1K4          e1*2007/46*0283*..           255/30R19 91          11A; 22B; 22F; 22L; 24D;    e1*2007/46*0283*03;
187          e1*2001/116*0287*..                                57F; 671; 673               Ab
                                          265/30R19 89          11A; 22B; 22F; 22L; 24D;    e1*2001/116*0287*10;
                                                                57F; 68X                    Schrägheck 2-türig;
                                                                                            Schrägheck 4-türig;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  155 - 300 255/40R19 100        11A; 248                    BMW 5er Gran
                                           275/40R19 101        11A; 244; 57F; 575          Turismo; Limousine;
                                           285/35R19 99         11A; 244; 247; 57F; 68G     Heckantrieb; nicht
                                                                                            Hinterachslenkung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            744; 76B; 765

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 275/35R19 96      11A; 244; 247; 271; 57F; BMW 5er Touring;
                                                            68S                      Heckantrieb;
                                              285/30R19 98 11A; 244; 247; 272; 57F;  10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            572; 675                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              285/35R19 99 11A; 244; 247; 272; 57F;  725; 729; 73C; 74C;
                                                            68G                      76B; 765
5L             e1*2007/46*0363*..   155 - 300 275/35R19 96Y 11A; 244; 247; 271; 57F; Stufenheck;
                                                            575                      Allradantrieb;
                                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                     12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                     725; 729; 73C; 74C;
                                                                                     76B; 765
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 300 275/35R19 96Y 11A; 244; 247; 271; 57F; Stufenheck;
                                                            575                      Heckantrieb;
                                              285/30R19 94Y 11A; 244; 247; 272; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            572; 675                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              285/35R19 99 11A; 244; 247; 272; 57F; 725; 729; 73C; 74C;
                                                            68G                      76B; 765

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 155 - 300 255/40R19 100         11A; 248                    BMW 5er Gran
                                          275/40R19 101         11A; 244; 57F; 575          Turismo; Limousine;
                                          285/35R19 99          11A; 244; 247; 57F; 68G     Heckantrieb; nicht
                                                                                            Hinterachslenkung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 729; 73C; 74C;
                                                                                            744; 76B; 765


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                     Seite: 7 von 18
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 275/35R19 96          11A; 244; 247; 271; 57F;    BMW 5er Touring;
                                                                68S                         Heckantrieb;
                                              285/30R19 98      11A; 244; 247; 272; 57F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                572; 675                    12A; 51A; 71K; 721;
                                              285/35R19 99      11A; 244; 247; 272; 57F;    725; 729; 73C; 74C;
                                                                68G                         76B; 765

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 300 245/40R19 94          11A; 27I                    Cabrio; Coupe;
                                          255/35R19 96          11A; 248; 27H; 27I          Allradantrieb;
                                          255/40R19 96          11A; 248; 27H; 27I          Heckantrieb;
                                          265/35R19 94          11A; 248; 27H; 27I; 57F;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                67H                         12A; 51A; 573; 71K;
                                              275/35R19 96      11A; 24M; 27B; 27F; 57F;    721; 725; 729; 73C;
                                                                575                         74A; 76B
                                              285/30R19 94      11A; 244; 247; 27B; 27F;
                                                                57F; 572; 675
                                              285/35R19 99      11A; 244; 247; 27B; 27F;
                                                                57F; 68G

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 275/40R19            11A; 22H; 22P; 248; 51G;    Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                57F; 575                    beschussgeschütztes
                                           285/35R19 99         11A; 22F; 22Q; 24M;         Fz.; nicht
                                                                57F; 68G                    Hinterachslenkung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 744;
                                                                                            76B; 970

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                     Seite: 8 von 18
       Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
       gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                     Seite: 9 von 18
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1180kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/35R19
                    Hinterachse:                        255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                    Seite: 11 von 18
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                    Seite: 12 von 18
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        215/35R19
                    Hinterachse:                        245/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist.
      Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
      Geschwindigkeitskategorie verwendet werden..
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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      serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
      zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
     sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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99J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und/oder automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R19
                    Hinterachse:                          255/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
      Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                    VA
             26P                      x = 140             y = 170                    VA
             27B                      x = 220             y = 270                    HA
             27I                      x = 170             y = 240                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
             27F                   x = 220       y = 270             30                HA
             27H                   x = 220       y = 270              8                HA
             26J                   x = 190       y = 220             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 280                    HA
             27B                      x = 300             y = 330                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330              8                HA
             27F                   x = 300       y = 330             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.03.2012
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                                                                                                    Seite: 18 von 18

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                    VA
             26B                      x = 225             y = 320                    VA
             27I                      x = 170             y = 260                    HA
             27B                      x = 220             y = 310                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320             23                VA
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
             27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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