Gutachten 366-0475-02-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 30 Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 01.10.2012
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Fahrzeughersteller : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 7 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
C4 706 45 16 C4 706 CMS 258/7 ohne 72,6 705 2100 09/02
C4 706 45 16 R C4 706 CMS 258/7 ohne 72,6 705 2100 02/08
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : Z 52 OR
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 182; 187; 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : Z85; 187
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 12T; 51G Reifen mit
e1*98/14*0029*.. Schneeketten; ab
e1*93/81*0029*08;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 170 205/55R16 12T; 51G ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 225/50R16 12A; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 73C;
74A; 76U
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 205/55R16-88 nur bis
225/45R16-89 e1*93/81*0029*07;
225/50R16-92 11A; 21B; 22D; 367; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A; 76U
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/55R16-88 12T Pkw geschlossen;
225/45R16-89 12A Cabrio;
225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
362; 57T 51A; 71K; 721; 73C;
141 205/55R16 12T; 631 74A
225/45R16 12A; 631
225/50R16 11A; 12A; 21B; 21L; 22B;
362; 57T; 631
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 30 Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 01.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 205/55R16-88 Pkw geschlossen;
225/45R16-89 Cabrio;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 10B; 11B; 11G; 11H;
57T 12A; 51A; 71K; 721;
141 205/55R16 631 73C; 74A
225/45R16 631
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 362;
57T; 631
3C F547 73 - 110 205/55R16-88 Stufenheck; 4-türig;
225/45R16-89 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 21B; 21L; 22B; 362; 12A; 51A; 71K; 721;
57T 73C; 74A
141 205/55R16 631
225/45R16 631
225/50R16 11A; 21B; 21L; 22B; 362;
57T; 631
3C F547 73 - 110 205/55R16-88 12T Stufenheck; 4-türig;
225/45R16-89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 51A; 71K; 721; 73C;
362; 57T 74A
141 205/55R16 12T; 631
225/45R16 12A; 631
225/50R16 11A; 12A; 21B; 21L; 22B;
362; 57T; 631
3C F547 75 205/55R16-88 Schrägheck 2-türig;
225/45R16-89 Compact;
225/50R16-92 11A; 22B; 362; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 205/55R16 91 12T Pkw geschlossen;
225/45R16 89W 12A Cabrio;
225/50R16 11A; 12A; 21B; 22B; 51G; 10B; 11B; 11G; 11H;
57T 51A; 71K; 721; 73C;
225/50R16 92 11A; 12A; 21B; 22B; 362; 74A
57T
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 12A Touring;
66 - 142 205/55R16 91 12T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71K; 721; 73C;
225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 22B; 362; 74A
57T
110 - 142 225/45R16 89W 12A
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 225/45R16-89 12A Limousine;
66 - 142 205/55R16 91 12T Stufenheck;
225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16-92 11A; 12A; 21B; 21L; 22B; 51A; 71K; 721; 73C;
362; 57T 74A
110 - 142 225/45R16 89W 12A
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 205/55R16-88 12T Compact;
e1*98/14*0017*.. 225/45R16-89 12A 10B; 11B; 11G; 11H;
225/50R16 10N; 12A; 51G; 57T 51A; 71K; 721; 73C;
225/50R16-92 11A; 12A; 22B; 362; 57T 74A
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 30 Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 01.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 12M; 51G Reifen mit
e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., Schneeketten;
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0097*.. 11H; 51A; 71K; 721;
346R e1*2001/116*0146*.., 729; 73C; 74A; 744;
e1*98/14*0146*..
76U; BEC
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 142 205/55R16 51G Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*..
346K e1*2001/116*0167*.., 225/50R16-92 Coupe; Limousine;
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. Touring;
346R e1*2001/116*0146*.., 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0146*..
11H; 12K; 51A; 71K;
721; 729; 73C; 74A;
744; 76U; BEC
346X e1*2001/116*0144*.., 141 205/55R16 12T; 51G 10B; 11G; 11H; 51A;
e1*98/14*0144*..
71K; 721; 729; 73C;
74A; 76U; BEC
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G Reifen mit
110 - 160 225/50R16 51G Schneeketten;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J Cabrio;
225/50R16 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12M; 51A; 71K; 721;
73C; 74A
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 130 205/55R16 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
110 - 160 225/50R16 51G 12K; 51A; 71K; 721;
110 - 170 205/55R16 51G; 52J 73C; 74A; 76U
225/50R16 51G; 52J
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 130 205/55R16 91 12T Cabrio; Coupe;
100 - 160 195/55R16 12T; 51G Heckantrieb;
205/55R16 12T; 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 729;
73C; 74A; 744; 76R;
76U
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 130 195/55R16 12T; 51G Nur bis
205/55R16 12T; 51G e1*2001/116*0287*09;
4-türig;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 744; 76U
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 30 Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 01.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 195/55R16 12T; 51G Nur bis
205/55R16 12T; 51G e1*2007/46*0283*03;
Nur bis
e1*2007/46*0273*03;
Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11G; 11H; 51A;
71K; 721; 729; 73C;
74A; 744; 76U
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 30 Radtyp: C4 706
Hersteller: CMS Automotive Trading GmbH Stand: 01.10.2012
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12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
57T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 205/55R16
Hinterachse: 225/50R16
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0475-02-WIRD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45422
ANLAGE: 30 Radtyp: C4 706
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76U) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 17-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
BEC) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 325 mm
(Dicke 25mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.