Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 9 1/2 J X 19 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 32
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AAN9N9HA327 PCD120 ET32 ohne 72,6 825 2144 09/11
26
AAN9N9KA327 PCD120 ET32 ohne 72,6 825 2144 09/11
26
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z89; 182; 560X; 560L; 1K4; 346C; X1-N1; M85; 346L; 3K;
390L; 187; X1; 346K; 3C; 392C; 1C; 3L; Z85; 3K-N1; 390X; 346R;
1K2; ZR; X-N1
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schraube
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : HY; 701; 6C; 7L; X-N1; X3
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K-N1; 5L; 5K; GT
Zubehör : ZJB7 o. OE-Schraube(L=25/28mm)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L
Zubehör : ZJB7 ww.OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : ZJB4 ww. OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 1C; 182; 346C; 346K; 346L; 346R
120 Nm für Typ : M85; X-N1; X1; X1-N1; ZR; Z85; Z89; 1K2; 1K4; 187;
3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560L; 560X
140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; X-N1; X3; X83; 1K4; 3L; 5K; 5L; 6C;
7L; 701
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: ACTIVE HYBRID 7 ER / X REIHE (X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HY e1*2007/46*0323*.. 330 275/40R19 11A; 22P; 248; 270; 51G; Nur ActiveHybrid 7
57F; 575 / 7L; nicht
285/35R19 99 11A; 22P; 24M; 270; 57F; Hinterachslenkung;
68G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 744;
76B; 970
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 210 255/40R19 11A; 24D; 51G; 57F; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
275/35R19 96W 11A; 24D; 57F; 993 12A; 51A; 71K; 721;
285/35R19 99 11A; 24D; 57F; 994 725; 73C; 74C; 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 255/35R19 92 11A; 22L; 22Q; 244; 247; Nur BMW 3er (F30)
27B; 27F; 57F; 575 ab 2012; Ab
265/30R19 93 11A; 22L; 22Q; 24D; 27B; e1*2007/46*0314*05;
27F; 57F; 68X Limousine;
275/30R19 92 11A; 22L; 22Q; 24D; 27B; Stufenheck;
27F; 57F; 68R Heckantrieb;
285/30R19 94 11A; 22L; 22Q; 24D; 27B; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F; 57F; 99J 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76B
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 265/30R19 93 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; Kompakt; Cabrio;
346K e1*98/14*0112*.. 54A; 57F; 68X Coupe; Limousine;
e1*2001/116*0167*..,
e1*98/14*0167*..
346L e1*97/27*0097*.., Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0097*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
346R e1*2001/116*0146*.., 12A; 51A; 71K; 721;
e1*98/14*0146*..
725; 729; 73C; 74C;
744; 76B
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 170 265/30R19 93 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; Touring;
e1*98/14*0097*.. 54A; 57F; 68X 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
744; 76B
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 265/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 5FR; 57F; Facelift ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 670; 68X September 2008; Ab
390L e1*2001/116*0308*.. 265/30R19 93 11A; 22B; 24D; 57F; 670; e1*2001/116*0308*09;
68X Touring;
275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; 676 Heckantrieb;
85 - 225 255/30R19 11A; 22I; 24M; 51G; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
673 12A; 51A; 71K; 721;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 670; 725; 729; 73C; 74C;
68X 76B
275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 676
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 120 265/30R19 89W 11A; 22I; 24M; 57F; 670; Nur bis
68X e1*2001/116*0308*08;
89 - 190 265/30R19 93 11A; 22I; 24M; 57F; 670; Touring;
68X Heckantrieb;
89 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93Y 11A; 22I; 24M; 57F; 670; 12A; 51A; 71K; 721;
68X 725; 729; 73C; 74C;
275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 676 76B
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 265/30R19 89W 11A; 22I; 24M; 57F; 670; Nur bis
68X e1*2001/116*0308*08;
85 - 225 255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 57F; 673 Limousine;
265/30R19 93 11A; 22I; 24M; 57F; 670; Heckantrieb;
68X 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; 676 12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76B
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 255/30R19 11A; 22I; 24M; 51G; 57F; Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 673 e1*2007/46*0314*04;
265/30R19 89Y 11A; 22B; 24D; 57F; 670; Facelift ab
68X September 2008; Ab
275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; 676 e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76B
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 255/30R19 91 11A; 22I; 248; 5FE; 57F; Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 575 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 265/30R19 93 11A; 22B; 244; 57F; 990 Ab
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76B
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 57F; 575 Nur bis
265/30R19 93 11A; 22B; 24D; 57F; 990 e1*2001/116*0344*05;
155 - 225 255/30R19 91Y 11A; 22I; 24M; 57F; 575 Touring; Limousine;
265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 990 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76B
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 255/30R19 91Y AFQ; 11A; 22I; 24M; 57F Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 265/30R19 93 11A; 22B; 24D; 57F; 990 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 225 255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 57F; 575; Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 671; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93 11A; 22I; 24M; 57F; 670; 12A; 51A; 71K; 721;
68X 725; 729; 73C; 74C;
275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; 676 76B
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 225 255/30R19 91 11A; 22I; 24M; 57F; 575; Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 671; 673 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 93 11A; 22I; 24M; 57F; 670; 12A; 51A; 71K; 721;
68X 725; 729; 73C; 74C;
275/30R19 92 11A; 22B; 24D; 57F; 676 76B
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 265/30R19 93 57F; 68X; 977 Limousine;
110 - 270 265/30R19 93Y 5HA; 57F; 68X; 977 10B; 11B; 11G; 11H;
275/30R19 51G; 57F; 68R; 977 12K; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 744; 76B; 97H
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/30R19 93Y 11A; 22B; 24D; 57F; 990 nur Limousine
275/30R19 92Y 11A; 22B; 24D; 57F; 99E Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76B
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 275/30R19 96 11A; 22B; 24D; 57F; 99E nur Kombi
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76B
Verkaufsbezeichnung: M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M85 e1*2001/116*0364*.. 252 255/35R19 92W 11A; 22K; 57F; 672 M Roadster (Cabrio);
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 533; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76B; 97K
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 100 - 190 235/35R19 91W 11A; 22I; 244; 51J Nur BMW X1;
245/35R19 93 11A; 22I; 244 Allradantrieb;
255/35R19 92W 11A; 22B; 244; 57F; 575 Heckantrieb;
285/30R19 94 11A; 22B; 244; 57F; 99J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 744; 76B
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 235/35R19 91W 11A; 22I; 244; 51J Nur BMW X1;
245/35R19 93 11A; 22I; 244 Allradantrieb;
255/35R19 92W 11A; 22B; 244; 57F; 575 Heckantrieb;
285/30R19 94 11A; 22B; 244; 57F; 99J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 744; 76B
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 230 255/40R19 96 11A; 22I; 244 Nur BMW X3;
275/40R19 101 11A; 22I; 244; 247; 57F; Allradantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76B
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 235/35R19 91W 11A; 22I; 244; 51J Nur BMW X1;
245/35R19 93 11A; 22I; 244 Allradantrieb;
255/35R19 92W 11A; 22B; 244; 57F; 575 Heckantrieb;
285/30R19 94 11A; 22B; 244; 57F; 99J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 744; 76B
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 230 255/40R19 96 11A; 22I; 244 Nur BMW X3;
275/40R19 101 11A; 22I; 244; 247; 57F; Allradantrieb;
575 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 76B
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
Z85 e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 255/30R19 91 11A; 22B; 22L; 24D; 57F; Cabrio; Coupe;
585; 671 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 89 11A; 22B; 22L; 24D; 54A; 12A; 51A; 71K; 721;
57F; 68X 725; 73C; 74C; 76B
ZR e1*2007/46*0373*.. 120 - 250 255/30R19 91 11A; 22B; 22H; 244; 57F; Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 673 10B; 11B; 11G; 11H;
265/30R19 89 11A; 22B; 22H; 244; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
670; 68X 725; 729; 73C; 74C;
76B; 97K
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K4 e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 255/30R19 91 11A; 22L; 24D; 27F; 57F;
BMW 1er neu (F20
671; 673 2011); Ab
265/30R19 89 11A; 22L; 24D; 27F; 57F;
e1*2007/46*0283*04;
68X Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76B
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 160 235/35R19 91 11A; 22B; 22H; 24D Cabrio; Coupe;
182 e1*2001/116*0352*.. 100 - 225 245/30R19 89Y 11A; 22B; 22H; 24D; Heckantrieb;
56G; 57F; 677; 678 10B; 11B; 11G; 11H;
255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
671; 673 725; 729; 73C; 74C;
265/30R19 93 11A; 22B; 22F; 24D; 57F; 744; 76B; 76R
670; 68X
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 235/35R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D Nur bis
255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; e1*2001/116*0287*09;
57F; 671; 673 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
744; 76B
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 195 235/35R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 255/30R19 91 11A; 22B; 22F; 22L; 24D; e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 57F; 671; 673 Ab
e1*2001/116*0287*10;
Schrägheck 2-türig;
Schrägheck 4-türig;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
744; 76B
Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GT e1*2007/46*0215*.. 155 - 300 255/40R19 100 11A; 248 BMW 5er Gran
275/40R19 101 11A; 248; 57F; 575 Turismo; Limousine;
285/35R19 99 11A; 244; 57F; 68G Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
744; 76B; 765
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 275/35R19 96 11A; 24M; 270; 57F; 68S BMW 5er Touring;
285/30R19 98 11A; 244; 247; 271; 57F; Heckantrieb;
572; 675 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R19 99 11A; 244; 247; 271; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
68G 725; 729; 73C; 74C;
76B; 765
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5L e1*2007/46*0363*.. 155 - 300 275/35R19 96Y 11A; 24M; 270; 57F; 575 Stufenheck;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76B; 765
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 300 275/35R19 96Y 11A; 24M; 270; 57F; 575 Stufenheck;
285/30R19 94Y 11A; 244; 247; 271; 57F; Heckantrieb;
572; 675 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R19 99 11A; 244; 247; 271; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
68G 725; 729; 73C; 74C;
76B; 765
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 300 255/40R19 100 11A; 248 BMW 5er Gran
275/40R19 101 11A; 248; 57F; 575 Turismo; Limousine;
285/35R19 99 11A; 244; 57F; 68G Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
744; 76B; 765
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 275/35R19 96 11A; 24M; 270; 57F; 68S BMW 5er Touring;
285/30R19 98 11A; 244; 247; 271; 57F; Heckantrieb;
572; 675 10B; 11B; 11G; 11H;
285/35R19 99 11A; 244; 247; 271; 57F; 12A; 51A; 71K; 721;
68G 725; 729; 73C; 74C;
76B; 765
Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 300 245/40R19 94 Cabrio; Coupe;
255/35R19 96 11A; 27I Allradantrieb;
255/40R19 96 11A; 27I Heckantrieb;
265/35R19 94 11A; 248; 27H; 27I; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
67H 12A; 51A; 573; 71K;
275/35R19 96 11A; 248; 27H; 27I; 57F; 721; 725; 729; 73C;
575 74A; 76B
285/30R19 94 11A; 24M; 27B; 27F; 57F;
572; 675
285/35R19 99 11A; 24M; 27B; 27F; 57F;
68G
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 275/40R19 11A; 22H; 22P; 248; 51G; Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. 57F; 575 beschussgeschütztes
285/35R19 99 11A; 22H; 22P; 24M; Fz.; nicht
57F; 68G Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 744;
76B; 970
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
585) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis
der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1180kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
671) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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672) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R19
Hinterachse: 255/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
675) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
677) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
678) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/35R19
Hinterachse: 245/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist.
Empfehlung: Am Fahrzeug sollen nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer
Geschwindigkeitskategorie verwendet werden..
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R19
Hinterachse: 265/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
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68S) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
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76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
977) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Hinterachse zulässig.
Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des Sonderrades der Vorderachse und muß die
Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Vorderachse
sein.
Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97H) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
990) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/35R19
Hinterachse: 265/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
993) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/40R19
Hinterachse: 275/35R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
994) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 255/40R19
Hinterachse: 285/35R19
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 275/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
99J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/35R19
Hinterachse: 285/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und/oder automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
AFQ) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/35R19
Hinterachse: 255/30R19
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der
Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 6C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*..
Handelsbez.: 6ER REIHE
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 250 y = 280 HA
27B x = 300 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0160-11-WIRD/N1
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48612
ANLAGE: 4 BMW, BMW AG Radtyp: AAN9N
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 26.03.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.