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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 45948 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55173404 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ FA 808
Hersteller                     Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                       Seite 1 von 6

Auftraggeber                   Rial Leichtmetallfelgen GmbH
                               Industriestraße 11
                               67136 Fußgönheim
                               QM-Nr.: QA051000110

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad
Modell                         FARO
Typ                            FA 808
Radgröße                       8,0 J x 18 H2
Zentrierart                    Mittenzentrierung

Ausführung     Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
                                                   Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
W1             FA 808 W1/ohne Ring                 5/120/72,6         45        800    2100

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                     45948
Herstellerzeichen              rial
Radtyp und Ausführung          FA 808 (s.o.)
Radgröße                       8,0 J x 18 H2
Einpresstiefe                  ET (s.o.)
Giessereikennzeichen           -
Herkunftsmerkmal               Germany
Herstelldatum                  Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.    Art der Befestigungsmittel   Bund            Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S01    Schraube M12x1,5             60° Kegel       110                    30,5
S02    Serienschraube M14x1,5       60° Kegel       140                    32.5
S03    Serienschraube M14x1,5       60° Kegel       140                    32.5

Prüfungen

Die Sonderradprüfungen wurden vom TÜV Pfalz (Gutachten Nr. 55173404) durchgeführt.

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereichaufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                     BMW

Spurverbreiterung              innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45948 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55173404 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ FA 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 2 von 6

Handelsbezeichnung    kW-Bereich     Reifen            Reifenbezogene Auflagen und       Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                           Hinweise                          Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe         85-120         215/40R18         T85 T89                           A02 A04 A05
187                   85-120         225/40R18         T88 T89                           A08 A09 A12
e1*2001/116*0287*..   85-120         245/35R18         A01 K42 K46 K50 R03 T88 T89       A14 A19 Flh
                                                                                         V18 S01
BMW 3er Reihe         77-170         225/40R18         T88 T89 T91                       A02 A04 A05
346C, 346R            77-170         235/40R18         A01 G01 K41                       A08 A09 A12
e1*98/14,2001/116*    77-170         245/35R18         A01 K42 K56 R03 T88 T89 T92       A14 A19 A71
0112, 0146*..         77-170         255/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 R70 T90       A73 Cbo Cpe
                                                       T94                               V18 S01
BMW 3er Reihe         77-170         225/40R18         T88 T89 T91 T92                   A02 A04 A05
346L                  77-170         235/40R18         A01 G01 K41 T91 T93               A08 A09 A12
e1*97/27*0097*..,     77-170         245/35R18         A01 K42 K56 R03 T88 T89 T92       A14 A19 A71
e1*98/14*0097*..      77-170         255/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 R70 T90       A73 Car Lim
                                                       T94                               V18 S01
BMW 3er- Allrad       135-170        225/40R18         T88 T89 T91 T92                   A02 A04 A05
346X                  135-170        235/40R18         A01 K41 T91 T93                   A08 A09 A12
e1*98/14*,2001/116*   135-170        245/35R18         A01 K42 K56 R03 T88 T89 T92       A14 A19 A71
0144*..               135-170        255/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 R70 T90       A73 Car Lim
                                                       T94                               V18 S01
BMW 3er-Compact       85-141         225/40R18         T88 T89                           A02 A04 A05
346K                  85-141         235/40R18         A01 G01 K41                       A08 A09 A12
e1*98/14*0167*..,     85-141         245/35R18         A01 K42 R03 T88 T89               A14 A19 A71
e1*2001/116*0167*..   85-141         255/35R18         A01 K42 K50 K56 R03 R70           A73 V18 S01
BMW X3                110-170        235/50R18                                           A02 A04 A05
X83                   110-170        245/45R18                                           A07 A08 A09
e1*2001/116*0249*..   110-170        255/45R18                                           A10 A14 A19
                                                                                         V18 S03
BMW X5                135-235        255/50R18         155 R37                           A02 A04 A05
X53                   135-235        255/55R18         150                               A07 A08 A09
e1*98/14*0153*..,                                                                        A12 A14 A19
e1*2001/116*0153*..                                                                      A71 A73 B03
                                                                                         S02
BMW Z4                125-170        225/40R18                                           A02 A04 A05
Z85                   125-170        235/35R18                                           A08 A09 A12
e1*2001/116*0219*..   125-170        245/35R18         R03                               A14 A19 Cbo
                      125-170        255/35R18         R03 R70                           V18 S01


Auflagen und Hinweise

150     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1500 kg.

155     Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1550 kg.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45948 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55173404 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ FA 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                         Seite 3 von 6

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis
entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02      Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren
durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von
der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
Ferner sind nur Reifen eines Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei
Verwendung unterschiedlicher Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige
Fahrzeug durch den Reifen- oder Fahrzeughersteller zu bestätigen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A07   Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Radschrauben bzw. die Serien-
Radmuttern verwendet werden.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10      Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12      Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.

A19    Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen, die weitgehend den Normen DIN, E.T.R.T.O oder der Tire and Rim entsprechen zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen.

A71    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             Grün
Ventillänge [mm]:        48
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 002
Alligator Artikel-Nr.:   590 307 bzw. 590 308

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45948 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55173404 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ FA 808
Hersteller                      Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                        Seite 4 von 6

A73    Bei Fahrzeugen mit serienmäßigem elektronischen Reifendruckkontrollsystem (RDK, RDC)
der Hersteller Alligator bzw. BERU können auch folgende RDKS-Ventile verwendet werden:

Ventilfarbe:             Keine
Ventillänge [mm]:        43
BERU Artikel-Nr.:        0 535 007 001
Alligator Artikel-Nr.:   590 337 bzw. 590 338

Bei der Montage/Demontage der Ventile, der Elektronik und der Reifen sind die Hinweise, Vorgaben
und Montaganleitungen des Ventil-, Fahrzeug- und Sonderradherstellers unbedingt zu beachten!

B03     Die Sonderräder sind nicht zulässig an Fahrzeugen, die ausschließlich mit größeren und/oder
breiteren Serienrädern (mit Ausnahme von Felgen für M+S-Bereifung) ausgerüstet sind.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Touring,..).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

G01     Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich erlaubten Toleranzen (Paragraph 57 StVZO) liegt. Wird
die Anzeige angeglichen, sind die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Rad-Reifenkombinationen
auf Zulässigkeit zu überprüfen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K50    Eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist durch Anbau von Teilen
oder sonstige geeignete Maßnahmen herzustellen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R37     Diese Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig
ausschließlich mit größerer und/oder breiterer Bereifung ausgerüstet sind.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45948 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55173404 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ FA 808
Hersteller                        Rial Leichtmetallfelgen GmbH

                                                                                               Seite 5 von 6

R70    Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen.

S01    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S02 verwendet
werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serien-Befestigungsmittel Nr. S03 verwendet
werden.

T85      Reifen (LI 85) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1030 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T88      Reifen (LI 88) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1120 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T89      Reifen (LI 89) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1160 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T90      Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T91      Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T92      Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T93      Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

T94      Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16).

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse     Hinterachse

Nr. 1    205/45R18       225/40R18
Nr. 2    215/40R18       245/35R18
Nr. 3    215/45R18       235/40R18, 245/40R18
Nr. 4    225/35R18       265/30R18
Nr. 5    225/40R18       245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 6    225/45R18       245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 7    235/40R18       245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 8    235/50R18       255/45R18, 285/40R18
Nr. 9    245/35R18       255/35R18, 265/35R18
Nr. 10   245/40R18       255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 11   245/45R18       265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 12   255/40R18       275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 13   255/45R18       275/40R18, 285/40R18
Nr. 14   255/50R18       285/45R18
Nr. 15   255/55R18       285/50R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen - oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise gelten
achsweise.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 45948 nach §22 StVZO

Anlage 13 zum Gutachten Nr. 55173404 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8,0 J x 18 H2 Typ FA 808
Hersteller                    Rial Leichtmetallfelgen GmbH

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Hinweise zum Sonderrad

entfällt



Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder unter
Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfaßt Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum September 2004.

Der Nachweis eines QM Systems gemäß Anlage XIX zu §19 StVZO liegt vor.

Prüflaboratorium Technologiezentrum Typprüfstelle der TÜV Pfalz Verkehrswesen GmbH akkreditiert
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes. Bundesrepublik Deutschland unter der
DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 00008-95


Lambsheim, 19.November 2004




Blauth                                                               00071677.DOC




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