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							Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                                Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                                 Stand: 13.03.2012
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Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 18
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                 Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
            Kennzeichnung                      Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
            Rad                                Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
TRES9KA18BM PCD120 ET18                        ohne                        72,6                   778    2141       02/12
726
TRES9KA18B7 PCD120 ET18                        ohne                        72,6                   778      2141 11/09
26
TRES9SA18BM PCD120 ET18                        ohne                        72,6                   778      2141 02/12
726
TRES9SA18B7 PCD120 ET18                        ohne                        72,6                   778      2141 11/09
26


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3C; 3K-N1; 392C; Z89; 7/G; ZR; X1; 5/H; X-N1; 3L; 560L;
                                             390X; 390L; BMW 7/1; 3K; 8/E
Zubehör                                    : ZJB1 ww. OE-Schraube
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X3; X-N1; 701; 7L
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 1K4
Zubehör                                    : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3L
Zubehör                                    : ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 765
Zubehör                                    : ZJB4 ww. OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; 5/H; 7/G; 8/E
                                             120 Nm für Typ : X-N1; X1; ZR; Z89; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 390X;
                                             392C; 560L
                                             140 Nm für Typ : X-N1; X3; 1K4; 3L; 765




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/50R17 94           11A; 22L; 22Q; 24C; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26B; 26N; 27B; 27F       12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94      11A; 22M; 22Q; 24C;      721; 725; 73C; 74C;
                                                                244; 247; 26B; 26N; 27B; 76S
                                                                27F
                                              245/45R17 95      11A; 22L; 22Q; 24C; 24D;
                                                                26B; 26N; 27B; 27F
                                              255/45R17 98      11A; 22L; 22Q; 24D; 27B;
                                                                27F; 57F; 575
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 200 235/40R17 90      11A; 21P; 22I; 24J; 24M Facelift ab
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 225/45R17 91      11A; 21P; 24J; 24M       September 2008; Ab
                                              235/40R17 90Y     11A; 21P; 22I; 24J; 24M e1*2001/116*0308*09;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J; 24M Limousine;
                                              245/40R17 91      11A; 22I; 24D; 57F; 687 Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74C; 76S
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 147 235/40R17 90W     11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Facelift ab
3K-N1          e24*2007/46*0022*..                              5GA                      September 2008; Ab
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 160 245/40R17 91      11A; 22I; 24D; 57F; 687 e1*2001/116*0308*09;
                                     85 - 225 225/45R17         11A; 21P; 24J; 24M; 51G Touring;
                                              235/40R17 90Y     11A; 21P; 22I; 24J; 24M; Heckantrieb;
                                                                5GA                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24J; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                              245/40R17 91Y     11A; 22I; 24D; 57F; 687 721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74C; 76S
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 225/45R17         11A; 24J; 51G            Nur bis
                                              235/40R17 90Y     11A; 21P; 24C; 24M       e1*2001/116*0308*08;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22I; 24C; 24M Touring;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74C
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 190 235/40R17 90      11A; 21P; 24C; 24M       Nur bis
                                     85 - 225 225/45R17         11A; 24J; 51G            e1*2001/116*0308*08;
                                              235/40R17 90Y     11A; 21P; 24C; 24M       Limousine;
                                              235/45R17 93      11A; 21P; 22I; 24C; 24M Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 729; 73C;
                                                                                         74C
3K             e1*2007/46*0315*..    120 - 240 225/45R17 91     11A; 21P; 24J; 248; 5GG Ab
3K-N1          e24*2007/46*0022*..             225/45R17 94     11A; 21P; 24J; 248       e1*2001/116*0344*06;
3L             e1*2007/46*0314*..              235/40R17 94     11A; 21P; 22I; 241; 246; Touring; Limousine;
390X           e1*2001/116*0344*..                              248                      Allradantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 21P; 22H; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                248                      12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                         721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74C; 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen      Auflagen
3C           e1*2007/46*0316*..  120 - 200 225/45R17            11A; 24C; 24M; 51G      Coupe;
390X         e1*2001/116*0344*..           235/40R17 90Y        11A; 21P; 24C; 24M      Allradantrieb;
                                           235/45R17 94         11A; 21P; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
                                 120 - 225 225/45R17            11A; 24C; 24M; 51G; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
                                           225/45R17            11A; 24C; 51G; 57E; 575 721; 725; 729; 73C;
                                           235/45R17 94         11A; 21P; 24C; 57E; 99A 74C
390X         e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17            11A; 24C; 24M; 51G      Nur bis
                                           235/40R17 90Y        11A; 21P; 24C; 24M      e1*2001/116*0344*05;
                                           235/45R17 94         11A; 21P; 22I; 24C; 24M Touring; Limousine;
                                                                                        Allradantrieb;
                                                                                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                        721; 725; 729; 73C;
                                                                                        74C
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 200 225/45R17        11A; 24J; 51G           Cabrio; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..             235/40R17 90     11A; 21P; 24C; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 93     11A; 21P; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     105 - 225 225/45R17        11A; 24J; 51G; 57E; 575 721; 725; 729; 73C;
                                               225/45R17        11A; 24J; 51G; 52J      74C
                                               235/45R17 93     11A; 21P; 24C; 57E; 57W
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 200 225/45R17         11A; 24J; 51G           Coupe; Heckantrieb;
392C           e1*2001/116*0346*..             235/40R17 90     11A; 21P; 24C; 24M      10B; 11B; 11G; 11H;
                                               235/45R17 93     11A; 21P; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
                                     90 - 225 225/45R17         11A; 24J; 51G; 57E; 575 721; 725; 729; 73C;
                                               225/45R17        11A; 24J; 51G; 52J      74C
                                               235/45R17 93     11A; 21P; 24C; 57E; 57W

Verkaufsbezeichnung:    BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
5/H          E700             83 - 110 225/45R17-90                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                              83 - 125 235/45R17-93             11A; 362                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                       245/40R17-91             11A; 22B; 57F; 687          721; 725; 73C; 74C
                                       255/40R17-94             11A; 22B; 22F; 57F; 66T;
                                                                68E; 683
                                     83 - 155 225/45R17         57E; 631
                                              235/45R17         11A; 362; 631
                                              245/40R17         11A; 22B; 57F; 631; 687
                                              255/40R17         11A; 22B; 22F; 57F; 631;
                                                                66T; 68E; 683




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
5/H          E700/1           83 - 105 255/40R17-94             Touring; 11A; 22B; 22F;     Limousine; Touring;
                                                                57F; 66T; 68E; 683          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     83 - 110 225/45R17-90      Limousine                   12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17-93      Limousine; 11A; 362; 691    721; 725; 73C; 74C
                                              245/40R17-91      Limousine; 11A; 22B;
                                                                57F; 687
                                              255/40R17-94      Limousine; 11A; 22B;
                                                                22F; 57F; 66T; 68E; 683
                                     83 - 160 235/45R17         Touring; 11A; 362; 631;
                                                                691
                                     83 - 210 225/45R17         Touring; 57E; 631; 68E
                                     110 - 210 255/40R17        Touring; 10N; 11A; 22B;
                                                                22F; 51G; 57F; 66T; 68E;
                                                                683
                                     141 - 160 245/40R17        Limousine; 11A; 22B;
                                                                57F; 631; 687
                                     141 - 210 225/45R17        Limousine; 57E; 631;
                                                                68E; 687
                                              235/45R17         Limousine; 11A; 362;
                                                                631; 691
                                              255/40R17         Limousine; 11A; 22B;
                                                                22F; 57F; 631; 66T; 68E;
                                                                683
                                     210      235/45R17         Touring; 11A; 362; 57E;
                                                                631; 683; 691
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 190 235/45R17 93     12R                         Limousine;
                                     110 - 270 225/50R17        12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R17        12A; 51G                    51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 744; 76S
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 190 235/45R17 93Y 12R; 5HA                       Kombi;
                                     110 - 270 225/50R17     12T; 51G                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/45R17     12A; 51G                       51A; 573; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 744; 76S

Verkaufsbezeichnung:    BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
BMW 7/1      E296             138 - 162 235/45R17               631                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                        255/40R17               11A; 22B; 22F; 57F; 631;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                66T; 683                    721; 725; 73C; 74C
                                     220      235/45R17         57E; 631; 683
                                              235/45R17         BDJ
                                              255/40R17         BDK; 11A; 22B; 22F;
                                                                57F; 66T; 683
BMW 7/1        E296/1                138 - 160 235/45R17        631                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               255/40R17        11A; 22B; 22F; 57F; 631;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                66T; 683                    721; 725; 73C; 74C
                                     210 - 220 235/45R17        57E; 631; 683
                                               235/45R17        BDJ
                                               255/40R17        BDK; 11A; 22B; 22F;
                                                                57F; 66T; 683



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
7/G          e1*93/81*0007*.., 105 - 142 225/55R17-97           51J                         Heckantrieb;
             e1*98/14*0007*..  105 - 240 255/45R17-98                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C
765            e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 225/60R17         51G                         10B; 10S; 11B; 11G;
               e1*98/14*0172*..
                                              235/55R17 99W 51J                             11H; 12A; 51A; 71C;
                                    150 - 270 245/55R17 102                                 71K; 721; 725; 729;
                                              255/50R17 101                                 73C; 74C; 76S

Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
8/E          e1*92/53*0008*.., 160 - 240 235/45R17              631                         Heckantrieb;
               e1*93/81*0008*..,                                                            Vorderachslenkung;
               F383                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/50R17 94          11A; 21B; 22B; 241; 244;    Nur BMW X1;
                                                                246                         Allradantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22I; 241; 244;    Heckantrieb;
                                                                246                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95      11A; 21B; 22B; 241; 244;    12A; 51A; 573; 71C;
                                                                246                         71K; 721; 725; 729;
                                                                                            73C; 74C; 744; 76S

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3,X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen   Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 225/50R17 94          11A; 21B; 22B; 241; 244;
                                                                                     Nur BMW X1;
                                                                246                  Allradantrieb;
                                              235/45R17 94      11A; 21B; 22I; 241; 244;
                                                                                     Heckantrieb;
                                                                246                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R17 95      11A; 21B; 22B; 241; 244;
                                                                                     12A; 51A; 573; 71C;
                                                                246                  71K; 721; 725; 729;
                                                                                     73C; 74C; 744; 76S
X-N1           e1*2007/46*0454*..   120 - 190 225/60R17 99 11A; 241; 244; 246        Nur BMW X3;
                                              235/55R17 99 11A; 22I; 24C; 244; 247 Allradantrieb;
                                              235/60R17 102 11A; 22I; 24C; 244; 247 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/55R17 102 11A; 21P; 22I; 24C; 244; 12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            247                      721; 725; 73C; 74A;
                                              255/55R17 104 11A; 21P; 22B; 24C; 24D 76S




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen              Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 120 - 190 225/60R17 99      11A; 241; 244; 246              Nur BMW X3;
                                          235/55R17 99      11A; 22I; 24C; 244; 247         Allradantrieb;
                                          235/60R17 102     11A; 22I; 24C; 244; 247         10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/55R17 102     11A; 21P; 22I; 24C; 244;        12A; 51A; 71C; 71K;
                                                            247                             721; 725; 73C; 74A;
                                              255/55R17 104 11A; 21P; 22B; 24C; 24D         76S

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  150 - 190 225/45R17 91         11A; 21N; 22I; 24J; 248     Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*.. 150 - 225 225/45R17 91         11A; 21N; 24J; 57E; 68E     10B; 11B; 11G; 11H;
                                           235/40R17 90         11A; 21N; 22B; 22H; 241;    12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                244; 246                    721; 725; 729; 73C;
                                              235/45R17 94      11A; 21J; 22B; 22H; 241;    74C; 76S; 97K
                                                                244; 246
                                              245/40R17 91      11A; 22B; 22H; 244; 57F;
                                                                687
                                    150 - 250 225/45R17 91      11A; 21N; 22I; 24J; 248
                                              M+S

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
1K4          e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 225/45R17 91           11A; 22L; 24C; 24D; 26J;    Limousine;
                                                                27B; 27F                    Heckantrieb;
                                              235/40R17 90      11A; 22L; 24C; 24D; 26B;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                26J; 27F                    12A; 51A; 71C; 71K;
                                              235/45R17 94      11A; 22L; 24C; 24D; 26B;    721; 725; 73C; 74C;
                                                                26J; 27F                    76S
                                              245/40R17 91      11A; 22L; 24D; 27F; 57F;
                                                                687

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 190 245/55R17            11A; 22H; 22P; 245; 248;    Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                51G                         beschussgeschütztes
                                           255/50R17 101        11A; 22H; 22Q; 24J; 24M     Fz.; nicht
                                                                                            Hinterachslenkung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74A;
                                                                                            744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
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11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.




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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
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      Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
      Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
683) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R17
                    Hinterachse:                        255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 11 von 14
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          245/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/45R17
                    Hinterachse:                          255/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
691) Es sind nur solche Reifen zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Reifen und
     Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/45R17
                    Hinterachse:                          265/40R17
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BDJ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
BDK) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                    VA
             26B                      x = 225             y = 320                    VA
             27I                      x = 170             y = 260                    HA
             27B                      x = 220             y = 310                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320             23                VA
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
             27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0193-09-WIRD/N6
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47702
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: TRES
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG                              Stand: 13.03.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 14 von 14

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    1K4
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0283*..
       Handelsbez.:    1ER REIHE

       Variante(n):    Heckantrieb, Limousine

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                    Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 190             y = 220                    VA
             26P                      x = 140             y = 170                    VA
             27B                      x = 220             y = 270                    HA
             27I                      x = 170             y = 240                    HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 190       y = 220              8                VA
             27F                   x = 220       y = 270             30                HA
             27H                   x = 220       y = 270              8                HA
             26J                   x = 190       y = 220             25                VA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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