Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 H2 Einpreßtiefe (mm) : 20
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
TREG9SA2072 PCD120 ET20 ohne 72,6 750 2144 06/10
6
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3C; 3K-N1; Z89; 390X; 560L; 392C; M390; 7/G; X1-N1; X1;
5/H; ZR; M3; X-N1; 8/E; 3L; BMW 7/1; M-V; 390L; 3K
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schraube
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X3; 7L; 701; 6C; X-N1
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K-N1; 5L; GT; 5K
Zubehör : ZJB7 o. OE-Schraube(L=25/28mm)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 765
Zubehör : ZJB4 ww. OE-Schraube
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; 5/H; 7/G; 8/E
120 Nm für Typ : M-V; M3; M390; X-N1; X1; X1-N1; ZR; Z89; 3C; 3K;
3K-N1; 3L; 390L; 390X; 392C; 560L
140 Nm für Typ : GT; K-N1; X-N1; X3; 1K4; 3L; 5K; 5L; 6C; 765
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M390 e1*2001/116*0345*.. 309 235/40R18 95 51G; 52J Nur M3;
M+S
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW M3,1ER REIHE M
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M-V e1*2007/46*0383*.. 309 235/40R18 95 51G; 52J Nur M3;
M+S
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76Z
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 147 215/45R18 93 11A; 22P; 24J; 248; 26P; Nur BMW 3er (F30)
27H; 27I; 51J ab 2012; Ab
85 - 225 225/45R18 91 11A; 22M; 22P; 24J; 244; e1*2007/46*0314*05;
247; 26P; 27B; 27H Limousine;
235/40R18 91 11A; 22M; 22P; 24C; 244; Stufenheck;
247; 26B; 26N; 27B; 27H Heckantrieb;
245/40R18 93 11A; 22L; 22Q; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 26B; 26N; 27B; 27F 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 160 225/40R18 92 11A; 21P; 24J; 24M Facelift ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M September 2008; Ab
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; 57E; e1*2001/116*0308*09;
68B Touring;
225/40R18 92Y 11A; 21P; 24J; 24M Heckantrieb;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 76O
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 125 225/40R18 88W 11A; 21P; 24J; 24M; 5FE Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; 57E; e1*2007/46*0314*04;
68B Facelift ab
225/40R18 92 11A; 21P; 24J; 24M September 2008; Ab
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 24M e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 76O
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 127 225/40R18 88W 11A; 21P; 24J; 5FE Nur bis
85 - 190 225/40R18 92 Nicht 330D; 11A; 21P; e1*2001/116*0308*08;
24J Limousine;
85 - 225 225/40R18 11A; 21P; 24J; 51G; 57E; Heckantrieb;
68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 190 225/40R18 92Y Nicht 330D; 11A; 21P; Nur bis
24J e1*2001/116*0308*08;
89 - 225 225/40R18 88Y 11A; 21P; 24J; 57E; 68B; Touring;
68T Heckantrieb;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 190 225/40R18 92 11A; 21P; 24C; 24M Nur bis
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M e1*2001/116*0344*05;
155 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 57E; 575 Touring; Limousine;
235/40R18 91Y 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/40R18 88 11A; 21P; 245; 5FE; 57E; Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 575 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 225/40R18 92 11A; 21P; 245; 248 Ab
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24J; 248; e1*2001/116*0344*06;
5GG Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/40R18 92 11A; 21P; 24C; 24M Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M Allradantrieb;
120 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 24C; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21P; 24C; 24M; 52J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 24C; 57E; 99B 721; 725; 729; 73C;
74C
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/40R18 88W 11A; 21P; 24J; 5FE; 57E; Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 721; 725; 729; 73C;
90 - 225 225/40R18 88W 11A; 21P; 24J; 5FE; 57E; 74C
68B
235/40R18 91 11A; 21P; 57E; 689
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/40R18 88 11A; 21P; 24J; 5FE; 57E; Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 68B; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
225/40R18 92 11A; 21P; 24J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/40R18 91 11A; 21P; 22I; 24C; 24M 721; 725; 729; 73C;
105 - 225 225/40R18 88 11A; 21P; 24J; 5FE; 57E; 74C
68B
235/40R18 91 11A; 21P; 57E; 689
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5/H E700 83 - 155 235/40R18 11A; 22B; 24J; 362; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5/H E700/1 83 - 160 235/40R18 nicht Touring; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 362; 631 12A; 51A; 71C; 71K;
83 - 210 235/40R18 11A; 24J; 362; 57E; 631; 721; 725; 73C; 74C
689
235/40R18 95 nicht Touring; 11A; 22B;
24J; 362; 631
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/40R18 95 Kombi;
245/40R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/40R18 91Y 5GG Limousine;
110 - 270 235/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 51G 12K; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BMW 7/1 E296 138 - 145 235/40R18 Nur bis 1230 kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.; 11A; 22B; 24J; 362; 12A; 51A; 71C; 71K;
631 721; 725; 73C; 74C
138 - 220 235/40R18 95 11A; 22B; 24J; 362
155 - 220 235/40R18 11A; 24J; 362; 57E; 631;
689
235/40R18 BD7; Nur bis 1250 kg
Achslast zul.; 11A; 22B;
24J; 362
BMW 7/1 E296/1 138 235/40R18 Nur bis 1230kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71C; 71K;
362; 631 721; 725; 73C; 74C
138 - 220 235/40R18 95 11A; 22B; 24J; 362
155 - 220 235/40R18 BD7; Nur bis 1250kg zul.
Achslast; 11A; 22B; 24J;
362
235/40R18 11A; 24J; 362; 57E; 631;
689
7/G e1*93/81*0007*.., 105 - 210 235/50R18 631 Heckantrieb;
e1*98/14*0007*.. 245/45R18 631 10B; 11B; 11G; 11H;
105 - 240 255/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; 631; 12A; 51A; 71C; 71K;
68H 721; 725; 729; 73C;
210 - 240 235/50R18-98 74C; 75I
245/45R18-96Y
765 e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 235/50R18 97Y 51J 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0172*..
150 - 327 245/50R18 100 11H; 12A; 51A; 71C;
255/45R18 99W 71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 75I
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8/E e1*92/53*0008*.., 160 - 240 235/40R18 11A; 362; 5FK; 57E; 631; Heckantrieb;
e1*93/81*0008*.., 689 Vorderachslenkung;
F383 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3 e1*2007/46*0377*.. 309 235/40R18 95 51G; 52J Nur M3;
M+S
10B; 11G; 11H; 12K;
51A; 71C; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76Z
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 100 - 190 225/45R18 11A; 21P; 22I; 244; 245; Nur BMW X1;
51G Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 100 - 190 225/45R18 11A; 21P; 22I; 244; 245; Nur BMW X1;
51G Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 225/45R18 11A; 21P; 22I; 244; 245; Nur BMW X1;
51G Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22I; 241; 244 Heckantrieb;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74C; 744; 76O
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 120 - 230 225/50R18 95 11A; 22I; 241; 244; 246; Nur BMW X3;
247; 51J Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 22I; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R18 97 11A; 22I; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A;
247; 51J 76O
245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 244; 247
255/45R18 99 11A; 22I; 241; 244; 246;
247
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 120 - 230 225/50R18 95 11A; 22I; 241; 244; 246; Nur BMW X3;
247; 51J Allradantrieb;
225/55R18 98 11A; 22I; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 51J 12A; 51A; 71C; 71K;
235/50R18 97 11A; 22I; 241; 244; 246; 721; 725; 73C; 74A;
247; 51J 76O
245/50R18 100 11A; 22I; 24C; 244; 247
255/45R18 99 11A; 22I; 241; 244; 246;
247
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 120 - 190 225/40R18 92 11A; 21N; 22I; 24J; 248 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 120 - 225 235/40R18 91 11A; 21J; 22B; 241; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
246 12A; 51A; 71C; 71K;
120 - 250 225/40R18 92 11A; 21N; 22I; 24J; 248 721; 725; 729; 73C;
M+S
235/40R18 91 11A; 21J; 241; 246; 57E; 74C; 76O; 97K
689
150 - 250 225/40R18 88 11A; 21N; 24J; 57E; 68B
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K4 e1*2007/46*0283*.. 85 - 135 225/40R18 91 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; BMW 1er neu (F20
26J; 27F 2011); Ab
235/40R18 91 11A; 22L; 24C; 24D; 26B; e1*2007/46*0283*04;
26J; 27F Limousine;
245/35R18 92 11A; 22L; 24D; 27F; 57F; Heckantrieb;
570; 68T 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
76O
Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GT e1*2007/46*0215*.. 155 - 300 245/45R18 96 57E; 571 BMW 5er Gran
245/50R18 100 11A; 21P; 24J; 248 Turismo; Limousine;
255/45R18 99 11A; 21P; 245; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 744; 75I; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 248; 270 BMW 5er Touring;
255/45R18 99 11A; 21B; 241; 246; 248; Heckantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 75I; 76O
5K e1*2007/46*0455*.. 155 - 160 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 248; 270 BMW 5er Touring;
155 - 230 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245; 248; 270 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 75I; 76O
5L e1*2007/46*0363*.. 155 - 225 225/50R18 95Y 11A; 21P; 245; 248; 270 Stufenheck;
155 - 300 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245; 248; 270 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 76O
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 225 225/50R18 95Y 11A; 21P; 245; 248; 270 Stufenheck;
120 - 300 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245; 248; 270 Heckantrieb;
255/45R18 99 11A; 21B; 241; 246; 248; 10B; 11B; 11G; 11H;
270 12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 76O
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 248; 270
BMW 5er Touring;
255/45R18 99 11A; 21B; 241; 246; 248;
Heckantrieb;
270 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 75I; 76O
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 160 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 248; 270 BMW 5er Touring;
155 - 230 245/45R18 96Y 11A; 21P; 245; 248; 270 Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 75I; 76O
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 300 245/45R18 96 57E; 571 BMW 5er Gran
245/50R18 100 11A; 21P; 24J; 248 Turismo; Limousine;
255/45R18 99 11A; 21P; 245; 248 Allradantrieb;
Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 729; 73C;
74C; 744; 75I; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6C e1*2007/46*0562*.. 230 - 300 225/50R18 95 11A; 245; 26P; 27I Cabrio; Coupe;
235/45R18 94 11A; 26P Allradantrieb;
245/45R18 96 11A; 245; 26P; 27I Heckantrieb;
255/45R18 99 11A; 24J; 248; 26N; 26P; 10B; 11B; 11G; 11H;
27H; 27I 12A; 51A; 573; 71C;
71K; 721; 725; 729;
73C; 74A; 76O
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 245/50R18 11A; 22H; 22P; 245; 248; Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. 51G beschussgeschütztes
255/45R18 99 11A; 22P; 248 Fz.; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71C; 71K;
721; 725; 73C; 74A;
744; 75I
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
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245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
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26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
570) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/40 R18
Hinterachse: 245/35 R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1120kg.
5FK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1150kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
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Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 255/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/40R18
Hinterachse: 245/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BD7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 6C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0562*..
Handelsbez.: 6ER REIHE
Variante(n): Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 300 y = 450 VA
26B x = 350 y = 500 VA
27I x = 250 y = 280 HA
27B x = 300 y = 330 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 350 y = 500 8 VA
26J x = 350 y = 500 16 VA
27H x = 300 y = 330 8 HA
27F x = 300 y = 330 28 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0024-10-WIRD/N4
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48061
ANLAGE: 63 BMW, BMW AG Radtyp: TREG
Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 05.04.2012
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.