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							Gutachten 12-TAAP-0221/AB/ECE

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                                 Radtyp: RG11 8017
Hersteller: REIFEN GUNDLACH GmbH                                      Stand: 18.04.2012
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Fahrzeughersteller                          : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 17 H2                   Einpreßtiefe (mm)     : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                         Zentrierart           : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                   Mitten Zentrierring-   zul.     zul.      gültig
                                                                        loch   werkstoff       Rad-     Abroll    ab
                    Kennzeichnung               Kennzeichnung           (mm)                   last     umf.      Fertig
                    Rad                         Zentrierring                                   (kg)     (mm)      datum
B1                  RG118017 B1                 ohne                         72,6                 780    2150      09/11


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller            : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                           : (Serienbefestigungsteile) Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33
                                              mm, Kegelw. 60 Grad
Anzugsmoment der Befestigungsteile          : 140 Nm



Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 155 - 230 225/55R17                 51G                        BMW 5er Touring;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74C; 75I; 76S
5K             e1*2007/46*0455*..        120 - 230 225/55R17        51G                        BMW 5er Touring;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74C; 75I; 76S
5L             e1*2007/46*0363*..        155 - 230 225/55R17        51G                        Stufenheck;
                                                                                               Allradantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12K; 51A; 573; 71C;
                                                                                               71K; 721; 725; 729;
                                                                                               73C; 74C; 75I; 76S
5L             e1*2007/46*0363*..        120 - 230 225/55R17        51G                        Stufenheck;
                                                                                               Heckantrieb;
                                                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                               721; 725; 729; 73C;
                                                                                               74C; 75I; 76S




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-0221/AB/ECE

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                             Radtyp: RG11 8017
Hersteller: REIFEN GUNDLACH GmbH                                  Stand: 18.04.2012
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen          Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 230 225/55R17             51G                         BMW 5er Touring;
                                                                                            Heckantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 75I; 76S
K-N1           e1*2007/46*0508*..   155 - 230 225/55R17         51G                         BMW 5er Touring;
                                                                                            Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12K; 51A; 71C; 71K;
                                                                                            721; 725; 729; 73C;
                                                                                            74C; 75I; 76S

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 190 245/55R17            12T; 51G                    Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                                            beschussgeschütztes
                                                                                            Fz.; nicht
                                                                                            Hinterachslenkung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 744;
                                                                                            75I


Verkaufsbezeichnung:     6er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                 Auflagen zu Reifen          Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*..  230-235 225/55R17              51G                         10B; 11G; 11H; 12K
                                                                                            51A; 71C; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 744;
                                                                                            75I




Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
     der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
     nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
     Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-0221/AB/ECE

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                             Radtyp: RG11 8017
Hersteller: REIFEN GUNDLACH GmbH                                  Stand: 18.04.2012
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       gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
       ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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