Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 18 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 14
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
AANG9HA14726 PCD120 ET14 ohne 72,6 825 2144 01/12
AANG9KA14726 PCD120 ET14 ohne 72,6 825 2144 01/12
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : BMW 7/1; 560L; M560; X1; 7/G; 8/E; M5/M6; X1-N1; 5/H;
663C; X-N1
Zubehör : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 7L; 701; HY
Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K-N1; 5K; GT; 5L
Zubehör : ZJB7 ww. OE-Schraube(L=25/28mm)
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : 765
Zubehör : ZJB4 ww. OE-Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; 5/H; 7/G; 8/E
120 Nm für Typ : M5/M6; M560; 560L; 663C
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
140 Nm für Typ : GT; K-N1; 5K; 5L; 765
Verkaufsbezeichnung: ACTIVE HYBRID 7 ER / X REIHE (X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
HY e1*2007/46*0323*.. 330 245/50R18 11A; 21P; 22Q; 24M; Nur ActiveHybrid 7
245; 270; 51G; 52J / 7L; nicht
255/45R18 99 11A; 22P; 245; 248; 270; Hinterachslenkung;
52J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 744;
76Z
Verkaufsbezeichnung: BMW M5 / M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M560 e1*2001/116*0297*.. 373 245/45R18 12T; 51G; 52J M5 und M6;
10B; 11G; 11H; 51A;
530; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76Z
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW M5,M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M5/M6 e1*2007/46*0361*.. 373 245/45R18 12T; 51G; 52J M5 und M6;
10B; 11G; 11H; 51A;
530; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76Z
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5/H E700 83 - 155 235/40R18 11A; 22B; 24J; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C
5/H E700/1 83 - 160 235/40R18 nicht Touring; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24J; 631 12A; 51A; 71K; 721;
83 - 210 235/40R18 95 nicht Touring; 11A; 22B; 725; 73C; 74C
24J; 631
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 190 235/40R18 91Y 5GG Limousine;
110 - 270 235/40R18 95 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93Y 5HA 12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
744
560L e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/40R18 95 Kombi;
245/40R18 93Y 5HA 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
721; 725; 73C; 74C;
744
Verkaufsbezeichnung: BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
663C e1*2001/116*0253*.. 190 - 270 245/45R18 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12T; 51A; 530; 71K;
721; 725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
BMW 7/1 E296 138 - 145 235/40R18 Nur bis 1230 kg Achslast 10B; 11B; 11G; 11H;
zul.; 11A; 22B; 24J; 631 12A; 51A; 71K; 721;
155 - 220 235/40R18 BD7; Nur bis 1250 kg 725; 73C; 74C
Achslast zul.; 11A; 22B;
24J
235/40R18 11A; 24J; 57E; 631; 689
BMW 7/1 E296/1 138 235/40R18 Nur bis 1230kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
Achslast; 11A; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 721;
631
155 - 220 235/40R18 11A; 24J; 57E; 631; 689 725; 73C; 74C
235/40R18 BD7; Nur bis 1250kg zul.
Achslast; 11A; 22B; 24J
7/G e1*93/81*0007*.., 105 - 210 235/50R18 11A; 22B; 24J; 24M; 631 Heckantrieb;
e1*98/14*0007*.. 245/45R18 11A; 22B; 24J; 24M; 631 10B; 11B; 11G; 11H;
105 - 240 255/45R18 11A; 22B; 24C; 24D; 631; 12A; 51A; 71K; 721;
68H 725; 73C; 74C; 4MJ
210 - 240 235/50R18-98 11A; 22B; 24J; 24M
245/45R18-96Y 11A; 22B; 24J; 24M
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
765 e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 235/50R18 97Y 11A; 21B; 24J; 51J 10B; 10S; 11B; 11G;
e1*98/14*0172*..
150 - 327 245/50R18 100 11A; 21B; 24J 11H; 12A; 51A; 71K;
255/45R18 99W 11A; 21B; 24J 721; 725; 73C; 74C;
4LR
Verkaufsbezeichnung: BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
8/E e1*92/53*0008*.., 160 - 240 235/40R18 11A; 5FK; 57E; 631; 689 Heckantrieb;
e1*93/81*0008*.., 245/40R18 11A; 362; 631 Vorderachslenkung;
F383 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18 11A; 21B; 22B; 241; 244; Nur BMW X1;
246; 51G Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 241; 244; Heckantrieb;
246 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 244; 12A; 51A; 573; 71K;
246 721; 725; 73C; 74C;
744; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/45R18 11A; 21B; 22B; 241; 244; Nur BMW X1;
246; 51G Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 241; 244; Heckantrieb;
246 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 244; 12A; 51A; 573; 71K;
246 721; 725; 73C; 74C;
744; 76O
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/45R18 11A; 21B; 22B; 241; 244; Nur BMW X1;
246; 51G Allradantrieb;
235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 241; 244; Heckantrieb;
246 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 244; 12A; 51A; 573; 71K;
246 721; 725; 73C; 74C;
744; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: 5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
GT e1*2007/46*0215*.. 155 - 300 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 57E; 571 Nur BMW 5er Gran
245/50R18 100 11A; 21B; 241; 244; 246; Turismo; Limousine;
247; 260 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 21P; 24J; 244; 260 Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 744;
76O
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 155 - 160 245/45R18 96 11A; 21B; 24M; 241; 246; Nur BMW 5er Touring;
260; 270 Allradantrieb;
155 - 230 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 270 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 300 245/45R18 96 11A; 21B; 24M; 241; 246; Nur BMW 5er Touring;
260; 270 Heckantrieb;
255/45R18 99 11A; 21B; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 260; 271 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O
5L e1*2007/46*0363*.. 155 - 225 225/50R18 95Y 11A; 21B; 24M; 241; 246; Stufenheck;
260; 270 Allradantrieb;
155 - 300 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 270 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 225 225/50R18 95Y 11A; 21B; 24M; 241; 246; Stufenheck;
260; 270 Heckantrieb;
120 - 300 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 270 12A; 51A; 71K; 721;
255/45R18 99 11A; 21B; 241; 244; 246; 725; 73C; 74C; 76O
247; 260; 271
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 300 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 57E; 571 Nur BMW 5er Gran
245/50R18 100 11A; 21B; 241; 244; 246; Turismo; Limousine;
247; 260 Allradantrieb;
255/45R18 99 11A; 21P; 24J; 244; 260 Heckantrieb; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 744;
76O
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 245/45R18 96 11A; 21B; 24M; 241; 246; Nur BMW 5er Touring;
260; 270 Heckantrieb;
255/45R18 99 11A; 21B; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 260; 271 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 155 - 160 245/45R18 96 11A; 21B; 24M; 241; 246; Nur BMW 5er Touring;
260; 270 Allradantrieb;
155 - 230 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
260; 270 12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74C; 76O
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
7L e1*2007/46*0276*.. 155 - 300 245/50R18 11A; 21P; 22H; 22Q; Nicht
701 e1*2001/116*0490*.. 24M; 245; 51G beschussgeschütztes
255/45R18 99 11A; 22H; 22P; 245; 248 Fz.; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 721;
725; 73C; 74A; 744
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.10.2012
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.10.2012
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4LR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0172*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4MJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*98/14*0007*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.10.2012
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R18
Hinterachse: 275/40R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1150kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/40R18
Hinterachse: 265/35R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
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Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Stand: 08.10.2012
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empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/50R18
Hinterachse: 255/45R18
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
BD7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.