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							Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                                Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 08.10.2012
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Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 14
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                               Mitten Zentrierring-    zul.     zul.      gültig
                                                                       loch   werkstoff        Rad-     Abroll    ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung           (mm)                    last     umf.      Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)      datum
AANG9HA14726           PCD120 ET14             ohne                        72,6                   825    2144      01/12
AANG9KA14726           PCD120 ET14             ohne                        72,6                   825    2144      01/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : BMW 7/1; 560L; M560; X1; 7/G; 8/E; M5/M6; X1-N1; 5/H;
                                             663C; X-N1
Zubehör                                    : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 7L; 701; HY
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : K-N1; 5K; GT; 5L
Zubehör                                    : ZJB7 ww. OE-Schraube(L=25/28mm)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 765
Zubehör                                    : ZJB4 ww. OE-Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; 5/H; 7/G; 8/E
                                             120 Nm für Typ : M5/M6; M560; 560L; 663C
                                             120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                             140 Nm für Typ : GT; K-N1; 5K; 5L; 765
Verkaufsbezeichnung:     ACTIVE HYBRID 7 ER / X REIHE (X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW     Reifen          Auflagen zu Reifen                      Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 330    245/50R18       11A; 21P; 22Q; 24M;                     Nur ActiveHybrid 7
                                                       245; 270; 51G; 52J                      / 7L; nicht
                                       255/45R18 99 11A; 22P; 245; 248; 270;                   Hinterachslenkung;
                                                       52J                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                               725; 73C; 74A; 744;
                                                                                               76Z

Verkaufsbezeichnung:     BMW M5 / M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW              Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
M560         e1*2001/116*0297*.. 373             245/45R18          12T; 51G; 52J              M5 und M6;
                                                                                               10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                               530; 71K; 721; 725;
                                                                                               73C; 74C; 76Z




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M5,M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW               Reifen         Auflagen zu Reifen          Auflagen
M5/M6        e1*2007/46*0361*.. 373              245/45R18      12T; 51G; 52J               M5 und M6;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            530; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74C; 76Z

Verkaufsbezeichnung:    BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
5/H          E700             83 - 155 235/40R18                11A; 22B; 24J; 631          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C
5/H            E700/1                83 - 160 235/40R18      nicht Touring; 11A; 22B;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             24J; 631                       12A; 51A; 71K; 721;
                                     83 - 210 235/40R18 95 nicht Touring; 11A; 22B;         725; 73C; 74C
                                                             24J; 631
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 190 235/40R18 91Y 5GG                            Limousine;
                                     110 - 270 235/40R18 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93Y 5HA                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            744
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 270 235/40R18 95                                 Kombi;
                                               245/40R18 93Y 5HA                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            744

Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
663C         e1*2001/116*0253*.. 190 - 270 245/45R18            51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12T; 51A; 530; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:    BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen           Auflagen
BMW 7/1      E296             138 - 145 235/40R18              Nur bis 1230 kg Achslast     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               zul.; 11A; 22B; 24J; 631     12A; 51A; 71K; 721;
                                     155 - 220   235/40R18     BD7; Nur bis 1250 kg         725; 73C; 74C
                                                               Achslast zul.; 11A; 22B;
                                                               24J
                                                 235/40R18     11A; 24J; 57E; 631; 689
BMW 7/1        E296/1                138         235/40R18     Nur bis 1230kg zul.          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               Achslast; 11A; 22B; 24J;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                               631
                                     155 - 220   235/40R18     11A; 24J; 57E; 631; 689      725; 73C; 74C
                                                 235/40R18     BD7; Nur bis 1250kg zul.
                                                               Achslast; 11A; 22B; 24J
7/G            e1*93/81*0007*..,     105 - 210   235/50R18     11A; 22B; 24J; 24M; 631      Heckantrieb;
               e1*98/14*0007*..                  245/45R18     11A; 22B; 24J; 24M; 631      10B; 11B; 11G; 11H;
                                     105 - 240   255/45R18     11A; 22B; 24C; 24D; 631;     12A; 51A; 71K; 721;
                                                               68H                          725; 73C; 74C; 4MJ
                                     210 - 240   235/50R18-98 11A; 22B; 24J; 24M
                                                 245/45R18-96Y 11A; 22B; 24J; 24M




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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                                                                                                      Seite: 3 von 9
Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
765          e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 235/50R18 97Y 11A; 21B; 24J; 51J                10B; 10S; 11B; 11G;
               e1*98/14*0172*..
                                    150 - 327 245/50R18 100 11A; 21B; 24J                   11H; 12A; 51A; 71K;
                                              255/45R18 99W 11A; 21B; 24J                   721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            4LR

Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
8/E          e1*92/53*0008*.., 160 - 240 235/40R18              11A; 5FK; 57E; 631; 689 Heckantrieb;
             e1*93/81*0008*..,           245/40R18              11A; 362; 631           Vorderachslenkung;
               F383                                                                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                        725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen              Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18         11A; 21B; 22B; 241; 244;        Nur BMW X1;
                                                            246; 51G                        Allradantrieb;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 241; 244;        Heckantrieb;
                                                            246                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 244;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                            246                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            744; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/45R18          11A; 21B; 22B; 241; 244;        Nur BMW X1;
                                                            246; 51G                        Allradantrieb;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 241; 244;        Heckantrieb;
                                                            246                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 244;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                            246                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            744; 76O

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/45R18          11A; 21B; 22B; 241; 244;        Nur BMW X1;
                                                            246; 51G                        Allradantrieb;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 241; 244;        Heckantrieb;
                                                            246                             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93 11A; 21B; 22B; 241; 244;         12A; 51A; 573; 71K;
                                                            246                             721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            744; 76O




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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                                                                                                      Seite: 4 von 9
Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  155 - 300 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 57E; 571             Nur BMW 5er Gran
                                           245/50R18 100 11A; 21B; 241; 244; 246;           Turismo; Limousine;
                                                         247; 260                           Allradantrieb;
                                           255/45R18 99 11A; 21P; 24J; 244; 260             Heckantrieb; nicht
                                                                                            Hinterachslenkung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 744;
                                                                                            76O

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen              Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 155 - 160 245/45R18 96      11A; 21B; 24M; 241; 246;        Nur BMW 5er Touring;
                                                            260; 270                        Allradantrieb;
                                    155 - 230 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241; 246;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            260; 270                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76O
5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 300 245/45R18 96      11A; 21B; 24M; 241; 246;    Nur BMW 5er Touring;
                                                                260; 270                    Heckantrieb;
                                              255/45R18 99      11A; 21B; 241; 244; 246;    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 260; 271               12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76O
5L             e1*2007/46*0363*..   155 - 225 225/50R18 95Y 11A; 21B; 24M; 241; 246;        Stufenheck;
                                                            260; 270                        Allradantrieb;
                                    155 - 300 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241; 246;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            260; 270                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76O
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 225 225/50R18 95Y 11A; 21B; 24M; 241; 246;        Stufenheck;
                                                            260; 270                        Heckantrieb;
                                    120 - 300 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241; 246;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            260; 270                        12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18 99 11A; 21B; 241; 244; 246;         725; 73C; 74C; 76O
                                                            247; 260; 271

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 155 - 300 245/45R18 96 11A; 21P; 245; 57E; 571           Nur BMW 5er Gran
                                          245/50R18 100 11A; 21B; 241; 244; 246;         Turismo; Limousine;
                                                        247; 260                         Allradantrieb;
                                          255/45R18 99 11A; 21P; 24J; 244; 260           Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                         12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 744;
                                                                                         76O
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 300 245/45R18 96      11A; 21B; 24M; 241; 246; Nur BMW 5er Touring;
                                                                260; 270                 Heckantrieb;
                                              255/45R18 99      11A; 21B; 241; 244; 246; 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                247; 260; 271            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                         725; 73C; 74C; 76O




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen              Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 155 - 160 245/45R18 96      11A; 21B; 24M; 241; 246;        Nur BMW 5er Touring;
                                                            260; 270                        Allradantrieb;
                                    155 - 230 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241; 246;        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            260; 270                        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C; 76O

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen          Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 245/50R18            11A; 21P; 22H; 22Q;         Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                24M; 245; 51G               beschussgeschütztes
                                           255/45R18 99         11A; 22H; 22P; 245; 248     Fz.; nicht
                                                                                            Hinterachslenkung;
                                                                                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74A; 744

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4LR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0172*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*98/14*0007*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
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51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/45R18
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1150kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N2
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 08.10.2012
__________________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                      Seite: 9 von 9
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
BD7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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