Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
MITTEILUNG
E1 ausgestellt von:
Kraftfahrt-Bundesamt
über die Genehmigung
für einen Radtyp nach der Regelung Nr. 124
COMMUNICATION
issued by:
Kraftfahrt-Bundesamt
concerning approval granted
of a wheel type, pursuant to Regulation No. 124
Nummer der Genehmigung: 000078 Erweiterung Nr.: --
Approval No. Extension No.
1. Radhersteller:
Wheel manufacturer:
Reifen Gundlach GmbH
2. Typbezeichnung des Rades:
Wheel type designation:
RG11 7517
2.1 Kategorie der Nachrüsträder:
Category of replacement wheels:
Dimensionsgleiche Nachrüsträder
pattern part replacement wheels
2.2 Werkstoff:
Construction material:
Aluminiumlegierung
Aluminium alloy
2.3 Fertigungsverfahren:
Method of production:
gegossene Räder
casted wheels
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Nummer der Genehmigung: 000078
Approval No.:
2.4 Kennung der Felgenkontur:
Rim contour designation:
7,5 J x 17 EH2+
2.5 Einpresstiefe des Rades:
Wheel inset/outset:
ET32 mm ww. ET34mm ww. ET37mm ww. ET43mm
2.6 Radbefestigung:
Wheel attachment:
serienmäßige Radschrauben
original wheel mounting bolt
2.7 Maximale Radlast und Abrollumfang:
Maximum wheel load and respective theoretical rolling circumference:
750 kg bei einem Abrollumfang von 2100 mm
750 kg with a tyre-tread circumference of 2100 mm
3. Name und Anschrift des Herstellers:
Manufacturer‘s name and address:
Reifen Gundlach GmbH
DE-56316 Raubach
4. Gegebenenfalls Name und Anschrift des Vertreters des Herstellers:
If applicable, name and address of manufacturer‘s representative:
entfällt
not applicable
5. Datum, an dem das Rad für die Genehmigungsprüfung vorgeführt wurde:
Date on which the wheel was submitted for approval tests:
ab April 2012
6. Technischer Dienst, der die Prüfungen für die Genehmigung durchführt:
Technical Service responsible for carrying out the approval test:
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
DE-51105 Köln
7. Datum des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Date of test report issued by the Technical Service:
10.07.2012
8. Nummer des Gutachtens des Technischen Dienstes:
Number of report issued by that service:
55 0576 12
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Nummer der Genehmigung: 000078
Approval No.:
9. Bemerkungen:
Remarks:
entfällt
not applicable
10. Die Genehmigung wird erteilt
Approval granted
11. Grund (Gründe) für die Erweiterung der Genehmigung (falls zutreffend):
Reason(s) for the extension (if applicable):
entfällt
not applicable
12. Ort: DE-24932 Flensburg
Place:
13. Datum: 07.08.2012
Date:
14. Unterschrift: Im Auftrag
Signature:
Kraftfahrt-Bundesamt
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Nummer der Genehmigung: 000078
Approval No.:
15. Beigefügt ist eine Liste der Genehmigungsunterlagen, die bei der zuständigen
Genehmigungsbehörde hinterlegt sind und von denen eine Kopie auf Anfrage erhältlich
ist.
Annexed is a list of documents making up the approval file, deposited with the
competent authority which granted approval, a copy can be obtained on request.
1. Inhaltsverzeichnis zu den Beschreibungsunterlagen
Index to the information package
2. Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Collateral clauses and instruction on right to appeal
3. Beschreibungsunterlagen
Information package
Montageanleitung für Leichtmetallrad
RACY RG11 7,5x17 E1 124R–000078
Montageanleitung
1. Überprüfen Sie das Leichtmetallrad vor der Montage auf evtl. Beschädigungen.
2. Die Verwendung der im Anhang aufgeführten Reifengrößen ist nur zulässig, wenn
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bereits serienmäßig eingetragen sind.
3. Das Fahrwerk, die Brems- und die Lenkungsaggregate müssen dem Serienstand
entsprechen.
4. Achtung! Die Montage soll nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt
werden.
5. Vor der Radmontage muss die Anlagefläche/Planfläche von Korrosion und
Verschmutzung befreit und mit Kupferpaste eingefettet werden.
Rad an Felgenlochposition bringen; Rad muss plan an der Anlagefläche sitzen.
Erste Schraube ist immer am tiefsten Punkt/Bolzenloch der Felge
anzuschrauben.
Radbolzen/-schrauben mit Hand über Kreuz anziehen.
Radbolzen/-schrauben am Fahrzeug, im vollständig angehobenen Zustand, mit
einem Drehmomentschlüssel anziehen.
Drehprüfung auf Freigängigkeit und Schleifgeräusche.
6. Das Rad darf nur mit der Serienbefestigung an dem Fahrzeug verbaut werden.
7. Achtung! Die Radschrauben unbedingt nach 50 km nachziehen.
8. Der vorgeschriebene Luftdruck vom Fahrzeughersteller ist zu beachten.
9. Die Verwendung von Schneeketten ist nur dann zulässig, wenn diese vom
Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifenkombination in der Betriebsanleitung an den
dafür vorgesehenen Achsen freigegeben ist.
10. Weder nachträgliche mechanische Bearbeitung noch thermische Behandlung ist
gestattet. Dies würde bei Montage auf einem Fahrzeug zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis im Bereich der StVZO führen, da ein solches Rad nicht mehr der
geprüften Version entspricht.
Pflegehinweise
Die Leichtmetallräder müssen in einem regelmäßigen Abstand von ca. zwei Wochen
von außen und innen gereinigt werden. Bei stärkerer Beanspruchung sowie im Winter
muss die Reinigung der Felge von Bremsstaub und Streusalz öfter durchgeführt
werden.
Für die Felgenreinigung sollte warmes Wasser, Auto-Shampoo oder Spülmittel
verwendet werden. Bei Felgenreinigern bitte die Gebrauchanweisung des Herstellers
beachten.
Aggressive Reiniger dürfen nicht verwendet werden.
GUTACHTEN zur ECE R124 - 000078
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55057612 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17EH2+ Typ RG11 7517
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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Prüfgegenstand
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
B1 RG11 7517 B1 / ohne Ring 5/120/72,6 43 750 2100
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5
Verwendungsbereich
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 1er-Reihe 85-160 225/45R17 A91 A04 A05 A09
1K4 A16 A19 A99
e1*2007/46*0283*04-.. ECE Y85 S01
- ab Modelljahr 2012
Auflagen und Hinweise
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen dem Serienstand entsprechen.
A09 Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A16 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A91 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 10 mm einschließlich
Kettenschloß auftragen, an den laut Betriebsanleitung dafür vorgesehenen Achsen verwendet
werden.
A99 Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im Felgenbett
angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen Abstand von 2
mm zum Bremssattel zu achten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ECE R124 - 000078
Anlage 4 zum Gutachten Nr. 55057612 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Nachrüstrad 7,5Jx17EH2+ Typ RG11 7517
Hersteller Reifen Gundlach GmbH
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ECE Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn der Reifen auf dieser
Radgröße incl. Einpresstiefe auch serienmäßig vom Fahrzeughersteller freigegben ist.
S01 Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Serienschrauben (siehe Seite 1) verwendet werden.
Es ist darauf hinzuweisen, dass das Anzugsdrehmoment für die Radbefestigung durch einen
kalibrierten Drehmomentschlüssel einzustellen ist. Zudem ist darauf hinzuweisen, dass die
Radbefestigungsteile nach Zurücklegen einer Fahrstrecke von ca. 50 km nachzuziehen sind.
Y85 Die Räder sind nur an 5-türigen Fahrzeugausführungen zulässig.
Lambsheim, 29. Juni 2012
00182289.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim