Gutachten 12-TAAP-0221/AB/ECE
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG Radtyp: RG11 8017
Hersteller: REIFEN GUNDLACH GmbH Stand: 18.04.2012
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 34
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
B1 RG118017 B1 ohne 72,6 780 2150 12/11
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : (Serienbefestigungsteile) Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26
mm, Kegelw. 60 Grad,
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 225 225/45R17 51G Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. e1*2007/46*0314*04;
Facelift ab
September 2008; Ab
e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76S
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-0221/AB/ECE
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG Radtyp: RG11 8017
Hersteller: REIFEN GUNDLACH GmbH Stand: 18.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 225 225/45R17 51G Facelift ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. September 2008; Ab
390L e1*2001/116*0308*.. e1*2001/116*0308*09;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 721;
725; 729; 73C; 74C;
76S
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0308*08;
Touring;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
390X e1*2001/116*0344*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Ab
e1*2001/116*0344*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74C
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 94 12T Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. Ab
390X e1*2001/116*0344*.. e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
73C; 74C; 76S
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 12T; 51G Nur bis
e1*2001/116*0344*05;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 225 225/45R17 12T; 51G Coupe;
390X e1*2001/116*0344*.. Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 225 225/45R17 12T; 51G Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-0221/AB/ECE
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG Radtyp: RG11 8017
Hersteller: REIFEN GUNDLACH GmbH Stand: 18.04.2012
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J Coupe; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
3C e1*2007/46*0316*.. 140 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 225 225/45R17 12T; 51G; 52J Cabrio; Heckantrieb;
392C e1*2001/116*0346*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 721; 725;
729; 73C; 74C
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw.
der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann
nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der
Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 12-TAAP-0221/AB/ECE
ANLAGE: 3 BMW, BMW AG Radtyp: RG11 8017
Hersteller: REIFEN GUNDLACH GmbH Stand: 18.04.2012
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51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-
Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex,
das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die
Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu
beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.