GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 1 von 6
Auftraggeber ATS Leichtmetallräder GmbH
Bruchstraße 34
67098 Bad Dürkheim
QM-Nr.: 49 02 0411009
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell Temperament
Typ TE 909
Radgröße 9Jx19H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
17.W1 TE 909.17.W1 / ohne Ring 5/120/72,6 17 870 2300
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48875
Herstellerzeichen ATS
Radtyp und Ausführung TE 909 ( s.o.)
Radgröße 9Jx19H2
Einpresstiefe ET ( s.o.)
Gießererkennzeichen ww. UPG; UPP
Herstelldatum Quartal und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm) Artikel-Nr.
Befestigungsmittel
S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 30 Multipack:
80D
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 30 Multipack:
74
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 2 von 6
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT 120-300 245/40R19 K1a K2b T98 A01 A02 A04
GT, K-N1 120-300 245/45R19 K1a K2b T02 T98 A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..; 120-300 255/40R19 K1c K2b T00 T96 A12 A19 A99
e1*2007/46*0508*.. 120-300 275/35R19 K2c K6i K8g R03 T00 T96 Flh L05 NBF
Gran Turismo 120-300 275/40R19 K2c K6i K8g R03 V19 S01
- ohne Allradlenkung 120-330 245/40R19 K1a K2b M+S T98
120-330 245/45R19 K1a K2b M+S T02 T98
120-330 255/40R19 K1c K2b M+S T00
BMW 5er-GT 120-300 245/40R19 K1a K2b T98 A01 A02 A04
GT, K-N1 120-300 245/45R19 K1a K2b T02 T98 A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..; 120-300 255/40R19 K1c K2b K6i K8g T00 T96 A12 A19 A99
e1*2007/46*0508*.. 120-300 275/35R19 K2c K6i K8k R03 T00 T96 Flh L04 NBF
Gran Turismo 120-300 275/40R19 K2c K6i K8k R03 V19 S01
- mit Allradlenkung 120-330 245/40R19 K1a K2b M+S T98
120-330 245/45R19 K1a K2b M+S T02 T98
120-330 255/40R19 K1c K2b K6i K8g M+S T00
BMW 7er ActiveHybrid 235 245/45R19 K1a K2b A01 A02 A04
HY, 3-HY 235 255/40R19 K1c K2b T00 A05 A08 A09
e1*2007/46*0323*..; 235 275/40R19 K2c K6g K6i K8g R03 A12 A19 A58
e1*2007/46*0586*.. 235, 330 245/45R19 K1a K2b M+S A99 L05 NBF
235, 330 255/40R19 K1c K2b M+S T00 V19 S01
235, 330 275/40R19 K2c K6g K6i K8g M+S R03
BMW 7er-Reihe 155-400 245/40R19 K1a K2b T98 A01 A02 A04
701, 7L 155-400 245/45R19 K1a K2b T02 T98 A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/40R19 K1c K2b K6g K6i K8g T00 T96 A12 A19 A99
e1*2007/46*0276*.. 155-400 275/35R19 K2c K6h K6i K8k R03 T00 T96 L04 NBF V19
- mit Allradlenkung 155-400 275/40R19 K2c K6h K6i K8k R03 S01
BMW 7er-Reihe 155-400 245/40R19 K1a K2b T98 A01 A02 A04
701, 7L 155-400 245/45R19 K1a K2b T02 T98 A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/40R19 K1c K2b T00 T96 A12 A19 A99
e1*2007/46*0276*.. 155-400 275/35R19 K2c K6g K6i K8g R03 T00 T96 L05 NBF V19
- ohne Allradlenkung 155-400 275/40R19 K2c K6g K6i K8g R03 S01
BMW 7er-Reihe 150-327 245/45R19 A10 T02 T98 A02 A04 A05
765 150-327 255/40R19 A01 A10 K1a T00 T96 A08 A09 A19
e1*98/14,2001/116* 150-327 275/40R19 A12 R03 A99 V19 S02
0172*00-06 150-327 285/35R19 A12 R03 R70 T96 T99
Auflagen und Hinweise
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 3 von 6
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A19 Es sind nur schlauchlose Reifen und Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung
von außen zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile
müssen für die vorgeschriebenen Luftdrücke geeignet sein und dürfen nicht über den Felgenrand
hinausragen.
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
A99 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte im
Felgenbett angebracht werden. Bei der Auswahl und Anbringung der Klebegewichte ist auf einen
Abstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 4 von 6
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8k An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 5 von 6
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V19 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 225/35R19 245/30R19, 255/30R19, 265/30R19, 305/25R19
Nr. 2 225/40R19 255/35R19
Nr. 3 225/45R19 245/40R19
Nr. 4 235/35R19 255/30R19, 265/30R19, 275/30R19, 315/25R19
Nr. 5 235/40R19 265/35R19, 275/35R19
Nr. 6 235/45R19 255/40R19
Nr. 7 235/50R19 255/45R19
Nr. 8 245/30R19 305/25R19
Nr. 9 245/35R19 265/30R19, 275/30R19, 285/30R19
Nr. 10 245/40R19 275/35R19, 285/35R19
Nr. 11 245/45R19 275/40R19
Nr. 12 255/30R19 305/25R19
Nr. 13 255/35R19 285/30R19, 295/30R19, 305/30R19
Nr. 14 255/40R19 285/35R19, 295/35R19
Nr. 15 255/45R19 285/40R19
Nr. 16 255/50R19 285/45R19, 295/45R19
Nr. 17 265/30R19 305/25R19, 315/25R19
Nr. 18 265/35R19 295/30R19, 305/30R19
Nr. 19 265/40R19 295/35R19
Nr. 20 265/50R19 295/45R19
Nr. 21 275/30R19 315/25R19
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 5. März 2013 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48875 nach §22 StVZO
Anlage 5 zum Gutachten Nr. 55045112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 9Jx19H2 Typ TE 909
Hersteller ATS Leichtmetallräder GmbH
Seite 6 von 6
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 5. März 2013
Blauth 00191445.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim