Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49455
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 17 EH2+
Typ: MJ8070
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49455
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
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Nummer der ABE: 49455
Die ABE-Nr. 49455 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ MJ8070, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 366-0338-13-MURD vom 16.12.2013 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 9 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen des TÜV SÜD Automotive
GmbH TÜV SÜD Gruppe, München, vom 16.12.2013 festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 16.01.2014
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 366-0338-13-MURD, zur Genehmigung vorgelegt am: 17.12.2013
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49455
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Fahrzeughersteller : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 8 J X 17 EH2+ Einpreßtiefe (mm) : 30
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 120/5 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenl Zentrierring- zul. zul. gültig
och werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
120572630 I2B ohne 72,6 720 2141 10/13
120572630 I2B ohne 72,6 735 2100 10/13
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : BMW, BMW AG
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; X1-N1; X1; (Nur BMW X1)
Zubehör : BM1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K4; 187; 1K2; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör : BM1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : Z89; 3 B; ZR; R/C; M3B; 346K; 346X; 346C; 3K-N1; 3/CG;
182; 560X; 390X; 346L; 3L; 3/C; 392C; 3K; 187; 1C; 346R; 3C; 3/B;
390L; 3 C
Zubehör : BM1
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : X-N1; X3; (Nur BMW X3)
Zubehör : BM18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör : BM18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 3K; 3K-N1; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör : BM18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 1K2; 1K4; (1K2 / 1K4 ab Nachtrag 04)
Zubehör : BM18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : K-N1; 5K; 5L; 3-V; UKL/X; 701; UKL-C/X; 3C; UKL-N1
Zubehör : BM18
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
Typ : X83
Zubehör : BM5
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
120 Nm für Typ : ZR; Z89; 1C; 182; 187; 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L;
390X; 392C; 560X
120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
140 Nm für Typ : K-N1; UKL-C/X; UKL-N1; UKL/X; X83; 3C; 3-V; 5K;
5L; 701
140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 1K2; 1K4; 3K; 3K-N1;
3L
Verkaufsbezeichnung: BMW M3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
M3B G191 210 - 217 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B; 10B; 11G; 11H; 12A;
22F; 24J; 24M 51A; 71K; 723; 73C;
74A; 74P; 75I
Verkaufsbezeichnung: BMW X3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X83 e1*2001/116*0249*.. 100 - 160 215/60R17 51G; 56G 10B; 11G; 11H; 12A;
100 - 200 215/60R17 51G; 52J; 56G 51A; 71K; 723; 73C;
235/55R17 11A; 24J; 24M; 51G 74A; 74P; 75I; 76S;
245/50R17 99 11A; 24C; 24D 4CI
Verkaufsbezeichnung: BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
R/C e1*93/81*0029*.. 85 - 103 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
24M e1*93/81*0029*07;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24D; 73C; 74A; 74P; 75I
24J; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 24D; 57F;
681; 687
R/C e1*93/81*0029*.., 85 - 142 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; ab e1*93/81*0029*08;
e1*98/14*0029*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 170 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; 12A; 51A; 71K; 723;
51G 73C; 74A; 74P; 75I
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M;
57F; 687
R/C e1*93/81*0029*.. 110 - 142 225/45R17 11A; 21B; 22B; 24J; nur bis
51G e1*93/81*0029*07;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 723;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24M; 73C; 74A; 74P; 75I
57F; 687
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3B F920 75 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M; 681 Cabrio;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 10B; 11B; 11G; 11H;
57F; 681 12A; 51A; 71K; 723;
75 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B; 73C; 74A; 74P; 75I
22F; 24C; 24D; 631;
687
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631; 681; 684
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 681; 687
3C F547 73 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Stufenheck; 4-türig;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 12A; 51A; 71K; 723;
57F; 681; 687 73C; 74A; 74P; 75I
73 - 141 225/45R17 11A; 21B; 21L; 22B;
22F; 24C; 24D; 631
235/40R17 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
631; 684
141 215/45R17 11A; 21B; 22B; 24J;
24M; 631
245/40R17 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 631; 681; 687
3C F547 75 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Schrägheck 2-türig;
24M Compact;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24D 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; 73C; 74A; 74P; 75I
24C; 24D; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
3/B e1*93/81*0016*.. 75 - 142 215/45R17 87Y 11A; 21B; 22B; 24J; Pkw geschlossen;
24M Cabrio;
225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22F; 24C; 24D 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17 BD5; 10N; 11A; 21B; 73C; 74A; 74P; 75I
21L; 22B; 22F; 24C;
24D; 51G; 684
235/40R17 90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
684
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 110 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Limousine; Stufenheck;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 21L; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
22F; 24C; 24D 73C; 74A; 74P; 75I
235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 21L;
22B; 22F; 24C; 24D;
684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
110 - 142 215/45R17 87W 11A; 21B; 22B; 24J;
24M
3/C e1*93/81*0015*.. 66 - 85 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Touring;
24M 10B; 11B; 11G; 11H;
66 - 110 235/40R17-90 BD5; 11A; 21B; 22B; 12A; 51A; 71K; 723;
22F; 24C; 24D; 684 73C; 74A; 74P; 75I
66 - 142 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
103 - 142 215/45R17 87 11A; 21B; 24J; 57E;
681; 684
110 - 142 235/40R17 90W BD5; 11A; 21B; 22B;
22F; 24C; 24D; 684
3/CG e1*93/81*0017*.., 66 - 125 215/45R17 87 11A; 21B; 22B; 24J; Compact;
e1*98/14*0017*.. 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17-90 11A; 21B; 22B; 24C; 12A; 51A; 71K; 723;
24D 73C; 74A; 74P; 75I
235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24D; 684
245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 681; 687
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 250 225/50R17 94 11A; 22M; 22P; 24J; BMW 3er (F31) ab
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 24M; 26P; 27H; 27I 2012;
Ab
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I e24*2007/46*0022*03;
245/45R17 95 11A; 22M; 22P; 24J; Ab
24M; 26P; 27H; 27I e1*2007/46*0315*06;
Allradantrieb;
255/45R17 98 11A; 22M; 22P; 244; Heckantrieb;
247; 27B; 27H; 57F; 10B; 11B; 11G; 11H;
575
12A; 51A; 512; 6AA;
71K; 723; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; 4CG
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 250 225/50R17 94 11A; 22P; 24J; 248; BMW 3er (F30) ab
26P; 27H; 27I 2012;
Ab
e1*2007/46*0314*05;
235/45R17 94 11A; 24J; 248; 27I Limousine; Stufenheck;
245/45R17 95 11A; 22P; 24J; 248; Allradantrieb;
26P; 27H; 27I Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 22M; 22P; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 27B; 27H; 57F; 12A; 51A; 573; 71K;
6AA
723; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4CG
3-V e1*2007/46*0559*.. 100 - 250 225/55R17 97 XFH; 124 ab
e1*2007/46*0559*01;
235/50R17 96 11A; 12A; 24J; 248; Allradantrieb;
26P Heckantrieb;
235/55R17 99 XFI; 11A; 12A; 24J; 10B; 11B; 11G; 11H;
248; 26P 51A; 573; 71K; 723;
73C; 74A; 74P; 75I;
76S
346C e1*2001/116*0112*.., 77 - 110 235/40R17-90 11A; 21B; 22B; 22F; Kompakt; Cabrio;
e1*98/14*0112*.. 24C; 24M Coupe; Limousine;
346K e1*2001/116*0167*.., 77 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 22B; 22F; Stufenheck 4-türig;
e1*98/14*0167*.. 24C; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
346L e1*97/27*0097*.., 225/45R17 91 11A; 21B; 22B; 22F; 12A; 51A; 51J; 71K;
e1*98/14*0097*.. 24C; 24M 723; 729; 73C; 74A;
346R e1*2001/116*0146*.., 245/40R17-91 11A; 22B; 22F; 24D; 74P; 744; 75I; 4MM
e1*98/14*0146*.. 57F; 687
255/40R17-94 11A; 22B; 22F; 24D;
57F; 66T; 68E
120 - 170 235/40R17-90W 11A; 21B; 22B; 22F;
24C; 24M
346L e1*97/27*0097*.., 85 - 110 235/40R17 90 11A; 21B; 21J; 22B; Touring;
e1*98/14*0097*.. 22F; 22L; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
5GA
85 - 170 205/50R17 93 11A; 21B; 21J; 22B; 12A; 51A; 51J; 71K;
22L; 24J; 24M; 65H 723; 729; 73C; 74A;
225/45R17 91 11A; 21B; 21J; 22B; 74P; 744; 75I
22L; 24J; 24M
245/40R17 91 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 687
255/40R17 94 11A; 22B; 22F; 22L;
24D; 57F; 66T; 68E
120 - 135 235/40R17 90W 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 22L; 24C; 24M;
5GA
141 - 170 235/40R17 90Y 11A; 21B; 21J; 22B;
22F; 22L; 24C; 24M;
5GA
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
346X e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 205/50R17 93 11A; 24J; 24M; 65H 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0144*.. 215/45R17 91 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 51J; 71K;
225/45R17 91 11A; 22L; 24J; 24M 723; 729; 73C; 74A;
245/40R17 91 10N; 11A; 22B; 22L; 74P; 75I; 4KG
24D; 57F; 687
3L e1*2007/46*0314*.. 85 - 200 235/40R17 90 Nur bis
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 91 e1*2007/46*0314*04;
235/40R17 90Y Facelift ab September
235/45R17 94 2008; Ab
245/40R17 91 57F; 687 e1*2001/116*0308*09;
Limousine;
Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4OA; 4OQ
3K e1*2007/46*0315*.. 85 - 147 235/40R17 90W 5GA Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 85 - 160 245/40R17 91 57F; 687 e1*2007/46*0315*05;
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 225 225/45R17 51G Facelift ab September
235/40R17 90Y 5GA 2008; Nur bis
235/45R17 94 e24*2007/46*0022*02;
245/40R17 91Y 57F; 687 Ab
e1*2001/116*0308*09;
Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4OA; 4OR
390L e1*2001/116*0308*.. 85 - 190 235/40R17 90 11A; 24J Nur bis
85 - 225 225/45R17 51G e1*2001/116*0308*08;
235/40R17 90Y 11A; 24J Limousine;
235/45R17 93 11A; 24J Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 4CF
390L e1*2001/116*0308*.. 89 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0308*08;
235/45R17 94 11A; 24J Touring; Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 4CF
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3K e1*2007/46*0315*.. 120 - 240 225/45R17 91 5GG Nur bis
3K-N1 e24*2007/46*0022*.. 225/45R17 94 e1*2007/46*0314*04;
3L e1*2007/46*0314*.. 235/40R17 94 Nur bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/45R17 94 e1*2007/46*0315*05;
Nur bis
e24*2007/46*0022*02;
Ab
e1*2001/116*0344*06;
Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4OC; 4OO
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 200 225/45R17 51G bis
390X e1*2001/116*0344*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 11A; 24J Coupe; Allradantrieb;
120 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723;
235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 99A 729; 73C; 74A; 74P;
75I; 4CF; 4CG; 4DL
390X e1*2001/116*0344*.. 155 - 225 225/45R17 51G Nur bis
235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2001/116*0344*05;
235/45R17 94 11A; 24J Touring; Limousine;
Allradantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 4CF
3C e1*2007/46*0316*.. 105 - 200 225/45R17 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90Y 11A; 24J e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 11A; 24J Cabrio; Heckantrieb;
105 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723;
235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 57W 729; 73C; 74A; 74P;
75I; 4CF; 4CG; 4DL
3C e1*2007/46*0316*.. 90 - 200 225/45R17 51G bis
392C e1*2001/116*0346*.. 235/40R17 90 11A; 24J e1*2007/46*0316*07;
235/45R17 94 11A; 24J Coupe; Heckantrieb;
90 - 225 225/45R17 51G; 57E; 575 10B; 11B; 11G; 11H;
225/45R17 51G; 52J 12A; 51A; 71K; 723;
235/45R17 94 11A; 24J; 57E; 57W 729; 73C; 74A; 74P;
75I; 4CF; 4CG; 4DL
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: BMW 4ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
3C e1*2007/46*0316*.. 120 - 250 225/50R17 94 11A; 24J; 248; 26P; BMW 4er (F32, F33) ab
27H; 27I; 67D 2013; Ab
235/45R17 94 11A; 245; 248; 27I; e1*2007/46*0316*08;
57W Coupe; Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J; 248; 26P; Heckantrieb;
27H; 27I; 68F 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 244; 27B; 27H; 12A; 51A; 573; 71K;
57F; 67D 723; 73C; 74A; 74P;
76S
Verkaufsbezeichnung: BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 11A; 24J; 24M; 51G nur Limousine
235/45R17 93Y 11A; 24J; 24M Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4CI
560X e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 225/50R17 94 11A; 24J nur Kombi
235/45R17 94 11A; 24J Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4CI
Verkaufsbezeichnung: MINI
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-N1 e24*2007/46*0023*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 272; 56G 12A; 51A; 71K; 723;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 73C; 74A; 74P; 75I;
247; 272; 56G 76S; 4CF
225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244;
247; 270
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
Verkaufsbezeichnung: MINI (COUNTRYMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL/X e1*2007/46*0496*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 10B; 11B; 11G; 11H;
247; 272; 56G 12A; 51A; 71K; 723;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 73C; 74A; 74P; 75I;
247; 272; 56G 76S; 4CF
225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244;
247; 270
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: MINI (PACEMAN)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
UKL-C/X e1*2007/46*0563*.. 66 - 160 205/55R17 91 11A; 21P; 24C; 244; ab
247; 272; 56G e1*2007/46*0563*01;
10B; 11B; 11G; 11H;
215/50R17 91 11A; 21B; 24C; 244; 12A; 51A; 71K; 723;
247; 272; 56G 73C; 74A; 74P; 75I;
225/45R17 91 11A; 21P; 24C; 244; 76S; 4CF
247; 270
235/45R17 94 11A; 21B; 24C; 244;
247; 272
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1-N1 e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 744; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X1 e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 744; 75I; 76S
Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 100 - 190 205/65R17 96 52J; 56G Nur BMW X3;
225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 244; 245 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 24J; 244 12A; 51A; 71K; 723;
255/55R17 104 11A; 22I; 241; 244; 246 73C; 74A; 74P; 75I;
76S; 4CI
X-N1 e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/50R17 94 11A; 21P; 245; 248 Nur BMW X1;
235/45R17 94 11A; 245; 248 Allradantrieb;
245/45R17 95 11A; 21P; 245; 248 Heckantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 744; 75I; 76S
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
X3 e1*2007/46*0512*.. 100 - 190 205/65R17 96 52J; 56G Nur BMW X3;
225/60R17 99 11A; 245; 248 Allradantrieb;
235/55R17 99 11A; 244; 245 Heckantrieb;
235/60R17 102 11A; 244; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
245/55R17 102 11A; 24J; 244 12A; 51A; 71K; 723;
255/55R17 104 11A; 22I; 241; 244; 246 73C; 74A; 74P; 75I;
76S; 4CI
Verkaufsbezeichnung: Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
ZR e1*2007/46*0373*.. 115 - 190 225/45R17 91 Cabrio; Heckantrieb;
Z89 e1*2001/116*0499*.. 115 - 225 235/40R17 90 11A; 245; 248 10B; 11B; 11G; 11H;
235/45R17 94 11A; 245; 248 12K; 51A; 71K; 723;
245/40R17 91 11A; 22I; 248; 57F; 687 729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 97K; 4CH
115 - 250 225/45R17 91 57E; 68E
225/45R17 91
M+S
235/45R17 94 11A; 245; 57E; 57W
Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1K2 e1*2007/46*0273*.. 70 - 235 205/50R17 89 11A; 241; 244; 246; BMW 1er (F20 2011);
1K4 e1*2007/46*0283*.. 247; 26B; 26N; 27H; BMW 1er (F21 2012);
56G
215/45R17 91 11A; 24J; 244; 247; Ab
26N; 27B; 27H; 51J e1*2007/46*0283*04;
Ab
e1*2007/46*0273*04;
225/45R17 91 11A; 22M; 241; 244; Kombilimousine;
246; 247; 26N; 27B; Allradantrieb;
27F
235/40R17 90 11A; 22M; 241; 244; Heckantrieb;
246; 247; 26B; 26J; 10B; 11B; 11G; 11H;
27F
235/45R17 94 11A; 22M; 241; 244; 12A; 51A; 6AA; 71K;
246; 247; 26B; 26J; 723; 73C; 74A; 74P;
27F
245/40R17 91 11A; 22M; 24D; 27F; 75I; 76S; 4CG
57F; 687
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1C e1*2007/46*0277*.. 100 - 125 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 24C; bis
182 e1*2001/116*0352*.. 24M; 5ET e1*2007/46*0277*07;
100 - 160 205/50R17 11A; 21B; 21N; 22I; Cabrio; Coupe;
24C; 24D; 51G; 65H Heckantrieb;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C; 10B; 11B; 11G; 11H;
24M 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17 90 11A; 21B; 21N; 22B; 729; 73C; 74A; 74P;
24C; 24D; 684 744; 75I; 76R; 76S;
100 - 240 205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 24C; 4OU
57E; 575; 65H
205/50R17 89 11A; 21B; 21N; 22I;
M+S 24C; 24D; 52J; 65H
215/45R17 87 11A; 21P; 24C; 57E;
681; 684
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 24C;
M+S 24M; 52J
225/45R17 91 11A; 21B; 21N; 22B;
24C; 24D; 575
235/40R17 90Y 11A; 21B; 21N; 22B;
24C; 24D; 684
235/45R17 94 11A; 21B; 21N; 22B;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 21B; 21N; 22B;
24C; 24D; 681; 687
1K2 e1*2007/46*0273*.. 66 - 120 215/45R17 87 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis
1K4 e1*2007/46*0283*.. 26P; 27I e1*2007/46*0283*03;
187 e1*2001/116*0287*.. 66 - 130 215/45R17 87W 11A; 22M; 24C; 24M; Nur bis
26P; 27I e1*2007/46*0273*03;
66 - 195 205/50R17 89 11A; 22M; 24C; 24M; Ab
26P; 27I; 65H e1*2001/116*0287*10;
215/45R17 91 11A; 22M; 24C; 24M; Schrägheck 2-türig;
26P; 27I Schrägheck 4-türig;
225/45R17 90 11A; 22M; 24C; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
26P; 27I 12A; 51A; 71K; 723;
235/40R17 90 11A; 22L; 24C; 24D; 729; 73C; 74A; 74P;
26B; 27B; 684 744; 75I; 76S; 4OV
235/45R17 93 11A; 22L; 24C; 24D;
26B; 27B
245/40R17 91 11A; 22L; 24C; 24D;
26B; 27B; 681; 687
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: 1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
187 e1*2001/116*0287*.. 85 - 120 215/45R17 87 11A; 21P; 22I; 22M; Nur bis
24C; 24M e1*2001/116*0287*09;
85 - 130 215/45R17 87W 11A; 21P; 22I; 22M; 4-türig;
24C; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
85 - 195 205/50R17 89 11A; 21P; 22I; 22M; 12A; 51A; 71K; 723;
24C; 24D; 65H 729; 73C; 74A; 74P;
215/45R17 91 11A; 21P; 22I; 22M; 744; 75I; 76S
24C; 24M
225/45R17 90 11A; 21P; 22I; 22M;
24C; 24D
235/40R17 90 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 684
235/45R17 93 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D
245/40R17 91 11A; 21B; 22B; 22L;
24C; 24D; 681; 687
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
5K e1*2007/46*0455*.. 120 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96 11A; 245 Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4CF
5K e1*2007/46*0455*.. 100 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4CF
5L e1*2007/46*0363*.. 120 - 240 225/50R17 94Y Stufenheck;
225/55R17 51G Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 573; 71K;
723; 729; 73C; 74A;
74P; 75I; 76S; 4CF
5L e1*2007/46*0363*.. 100 - 240 225/50R17 94Y 5HI Stufenheck;
225/55R17 51G Heckantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4CF
Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 100 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96Y 11A; 245 Heckantrieb;
255/45R17 98 11A; 245; 67D 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4CF
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Verkaufsbezeichnung: 5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K-N1 e1*2007/46*0508*.. 120 - 240 225/55R17 51G Nur BMW 5er Touring;
235/50R17 96 11A; 245 Allradantrieb;
235/50R17 96Y 11A; 245 10B; 11B; 11G; 11H;
255/45R17 98 11A; 245 12K; 51A; 71K; 723;
729; 73C; 74A; 74P;
75I; 76S; 4CF
Verkaufsbezeichnung: 7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
701 e1*2001/116*0490*.. 155 - 190 245/55R17 12T; 51G Nicht
beschussgeschütztes
Fz.; nicht
Hinterachslenkung;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71K; 723; 73C;
74A; 74P; 744; 75I;
4CG
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Reifenfabrikate verwendet werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
124) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 8 mm (einschließlich Kettenschloss)
auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
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Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
(1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
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Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
272) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 18,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 68 56 227 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 23 67 79 490 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 23 67 81 847 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 6 856 209 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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4KG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0144*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4MM) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0112*..,e1*2001/116*0146*..,e1*2001/116*0167*..) ist zulässig.
Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4OA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 68 56 227 ( nur e1*2001/116*0308*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4OC) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 68 56 227 ( nur e1*2001/116*0344*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4OO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0314*..,e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) ist zulässig. Das
System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4OQ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0314*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4OR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) ist zulässig. Das System muss
gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
verwendet werden.
4OU) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0277*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
werden.
4OV) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
Nr.: 36 10 67 90 054 ( nur e1*2007/46*0273*..,e1*2007/46*0283*..) ist zulässig. Das System muss
gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
verwendet werden.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
57W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1090kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1200kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1230kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
10% nach ETRTO zulässig.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
65H) Sofern Reifen der Größe 205/50 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
66T) Sofern Reifen der Größe 255/40 R 17 auf der Felge 8 J x 17 verwendet werden, ist eine Freigabe des
Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67D) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/50R17
Hinterachse: 255/45R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
681) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
684) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 215/45R17
Hinterachse: 235/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
687) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 245/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68E) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/45R17
Hinterachse: 255/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
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68F) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 245/45R17
Hinterachse: 275/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
entsprechen.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
Tiefbetts angebracht werden.
723) Es ist nur die Verwendung von Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den
Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser
von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
75I) Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
unterschritten wird.
76S) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
mindestens 18-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
Vorderachse.
99A) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/45R17
Hinterachse: 265/40R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BD5) Die Verwendung dieser Reifengröße ist an der Vorderachse bei Fahrzeugen bis Herstellung 07.1993 nur
in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK zulässig.
XFH) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 225/55R17
Hinterachse: 245/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFI) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
Reifengröße:
Vorderachse: 235/55R17
Hinterachse: 255/50R17
Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
(ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:
Hersteller: BMW
Fahrzeugtyp: 3-V
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0559*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): ab e1*2007/46*0559*01
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3C
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0316*..
Handelsbez.: BMW 4ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0316*08, Allradantrieb, Coupe, Heckantrieb
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 225 y = 320 VA
26P x = 175 y = 270 VA
27B x = 220 y = 310 HA
27I x = 170 y = 260 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 12 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27F x = 220 y = 310 33 HA
27H x = 220 y = 310 8 HA
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 1K4
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0283*..
Handelsbez.: 1ER REIHE
Variante(n): Heckantrieb, Limousine
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26B x = 190 y = 220 VA
26P x = 140 y = 170 VA
27B x = 220 y = 270 HA
27I x = 170 y = 240 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 190 y = 220 8 VA
27F x = 220 y = 270 30 HA
27H x = 220 y = 270 8 HA
26J x = 190 y = 220 25 VA
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3L
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0314*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n): Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26J x = 225 y = 320 23 VA
26N x = 225 y = 320 8 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA
Gutachten 366-0338-13-MURD
zur Erteilung der ABE 49455
ANLAGE: 6 Radtyp: MJ8070
Hersteller: MAK S.p.A. Stand: 16.12.2013
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Fahrzeug:
Hersteller: BMW AG
Fahrzeugtyp: 3K
Genehm.Nr.: e1*2007/46*0315*..
Handelsbez.: BMW 3ER REIHE
Variante(n):
Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Nacharbeit im Bereich Achse
von [mm] bis [mm]
26P x = 175 y = 270 VA
26B x = 225 y = 320 VA
27I x = 170 y = 260 HA
27B x = 220 y = 310 HA
Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:
Auflagen Im Bereich Aufweiten Achse
von [mm] bis [mm] um [mm]
26N x = 225 y = 320 8 VA
26J x = 225 y = 320 25 VA
27H x = 220 y = 310 8 HA
27F x = 220 y = 310 25 HA