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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              47548*04



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             9 J x 20 H2


Typ:                         ST090



Inhaber der ABE              Reifen Gundlach GmbH
und Hersteller:              DE-56316 Raubach




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                         Kraftfahrt-Bundesamt
                                   DE-24932 Flensburg



                                             2
 Nummer der ABE: 47548*04

 Die ABE-Nr. 47548 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 9 J x 20 H2 , Typ ST090, in
 den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55022509 (5.Ausfertigung) vom
 11.06.2013 beschrieben.

 Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

 13,16, 17,                           (2. Ausfertigung)
 1, 4,                                (3. Ausfertigung)
 2, 3, 6, 7, 8, 9, 12,                (4. Ausfertigung)

 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
 den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



 Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
 der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 (FZV) nicht erforderlich.

 Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
 Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 11.06.2013
 festgehaltenen Angaben.


 Flensburg, 21.06.2013
 Im Auftrag




Frederik Maß


 Anlagen:

 Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
 Nachtragsgutachten Nr. 55022509 (5.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
 13.06.2013
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 47548*04


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47548 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55022509 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ST090
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                        Seite 1 von 7

Auftraggeber                    Reifen Gundlach GmbH
                                Gewerbegebiet, Talstraße 1-3
                                56316 Raubach
                                QM-Nr. 49020140905

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad
Modell                          SG43
Typ                             ST090
Radgröße                        9Jx20H2
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring     Lochzahl/            Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                          Lochkreis- (mm)/     tiefe     last   (mm)
                                                 Mittenloch-ø         (mm)      (kg)
                                                 (mm)
W6           ST090 W6 / Ø74,1xØ72,6              5/120/72,6           15        800    2300

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      47548
Herstellerzeichen               ww. Y, ADV-C, ADV-M
Radtyp und Ausführung           ST090 (s.o.)
Radgröße                        9Jx20H2
Einpresstiefe                   ET (s.o.)
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.   Art der                  Bund        Anzugsmoment (Nm)        Schaftlänge (mm)   Artikel-Nr.
      Befestigungsmittel
S01   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   120                      26                 RG.590
S02   Schraube M12x1,5         Kegel 60°   110                      26                 RG.590
S03   Schraube M14x1,5         Kegel 60°   140                      28,3               RG.594
S04   Schraube M14x1,25        Kegel 60°   130                      27,6               RG.593

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47548 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55022509 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ST090
Hersteller                       Reifen Gundlach GmbH

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT             120-300        245/40R20   K1c K2b T99 160                    A01 A02 A04
GT, K-N1               120-300        275/35R20   K2c K6i K8k R03 T02 T98 160        A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;    120-330        245/40R20   K1c K2b M+S T99 160                A12 A15 A18
e1*2007/46*0508*..                                                                   Flh L05 NBF
Gran Turismo                                                                         V20 S04
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT             120-300        245/40R20   K1c K2b K6i K8g T99 160            A01 A02 A04
GT, K-N1               120-300        275/35R20   K2c K6i K8t R03 T02 T98 160        A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;    120-330        245/40R20   K1c K2b K6i K8g M+S T99 160        A12 A15 A18
e1*2007/46*0508*..                                                                   Flh L04 NBF
Gran Turismo                                                                         V20 S04
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          110-200        245/30R20   K14 K1a K41 R21 T90                A01 A02 A04
560L                   110-270        255/30R20   K14 K1a K2b K42 K43 K45 T92        A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*..                                                                  A12 A15 A18
                                                                                     A58 Lim S01
BMW 6er-Reihe          190-270        245/35R20   A01 K1a T91 T95                    A02 A04 A05
663C                   190-270        275/30R20   R03                                A08 A09 A12
e1*2001/116*0253*..                                                                  A15 A18 Cbo
                                                                                     Cpe V20 S01
BMW 7er ActiveHybrid   235            245/40R20   K1c K2b T99                        A01 A02 A04
HY, 3-HY               235            255/35R20   K1c K2a K2b K5b K6g K6i K8g T97    A05 A08 A09
e1*2007/46*0323*..;    235            275/35R20   K2c K6h K6i K8k R03                A12 A15 A18
e1*2007/46*0586*..     235, 330       245/40R20   K1c K2b M+S T99                    A58 L05 NBF
                       235, 330       255/35R20   K1c K2a K2b K5b K6g K6i K8g M+S    V20 S04
                                                  T97
                       235, 330       275/35R20   K2c K6h K6i K8k M+S R03
BMW 7er-Reihe          105-240        245/40R20   K2b K56 R21 T95                    A01 A02 A04
7/G                    105-240        255/35R20   K2b K56 T93 T97                    A05 A08 A09
e1*93/81*0007*..,      105-240        275/35R20   K2c K44 K46 K56 R03 T98            A12 A15 A18
e1*98/14*0007*..                                                                     K1c K41 K42
                                                                                     V20 S02
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20   A58 K1c K2b K6g K6i K8g T95 160    A01 A02 A04
701, 7L                155-400        245/40R20   K1c K2b K6g K6i K8g T95 T99 160    A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20   K1c K2a K2b K5b K6h K6i K8k T97    A12 A15 A18
e1*2007/46*0276*..                                160                                L04 NBF V20
- mit Allradlenkung    155-400        275/35R20   K2c K6h K6i K8t R03 T02 T98 160    S04
BMW 7er-Reihe          155-300        245/35R20   A58 K1c K2b T95 160                A01 A02 A04
701, 7L                155-400        245/40R20   K1c K2b T95 T99 160                A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20   K1c K2a K2b K5b K6g K6i K8g T97    A12 A15 A18
e1*2007/46*0276*..                                160                                L05 NBF V20
- ohne Allradlenkung   155-400        275/35R20   K2c K6h K6i K8k R03 T02 T98 160    S04
BMW 7er-Reihe          150-327        245/40R20   K1a T95 T99                        A01 A02 A04
765                    150-327        255/35R20   K1a T97                            A05 A08 A09
e1*98/14,2001/116*     150-327        275/35R20   R03 T02 T98                        A12 A15 A18
0172*00-06                                                                           V20 S03
BMW 7er-Reihe          155-327        245/40R20   T99                                A02 A04 A05
765                    155-327        255/35R20   T97                                A08 A09 A12
e1*2001/116*           155-327        275/35R20   A01 K2b K42 K46 R03 T02 T98        A15 A18 V20
0172*07-..                                                                           S03


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47548 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55022509 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ST090
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 3 von 7
Auflagen und Hinweise

160      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1600 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A15    Zum Auswuchten der Sonderräder können wahlweise Klammer- oder Klebegewichte
verwendet werden. Werden an der Felgeninnenseite Klebegewichte verwendet, so ist bei der Auswahl
und Anbringung der Klebegewichte auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47548 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55022509 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ST090
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                      Seite 4 von 7
Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K14     An der Vorderachse ist durch Nacharbeit der Frontschürze am Übergang zum Kotflügel eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-/ Reifenkombination herzustellen.

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K44    An Achse 2 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K46     An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 47548 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55022509 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ST090
Hersteller                     Reifen Gundlach GmbH

                                                                                  Seite 5 von 7
K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8t    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 15 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R03    Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.


Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47548 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55022509 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ST090
Hersteller                      Reifen Gundlach GmbH

                                                                                         Seite 6 von 7
T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T92    Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/45R20      255/40R20
Nr. 4    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 5    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 6    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 7    245/45R20      275/40R20
Nr. 8    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 9    255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 10   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 11   255/45R20      285/40R20
Nr. 12   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 13   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 14   265/45R20      295/40R20
Nr. 15   275/35R20      305/30R20
Nr. 16   275/40R20      315/35R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 47548 nach §22 StVZO

Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55022509 (4. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 9Jx20H2 Typ ST090
Hersteller                    Reifen Gundlach GmbH

                                                                                     Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 24. April 2013 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum November 2008.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 24. April 2013




Laux                                                                00194389.DOC




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