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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49469 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18
Hersteller                        RVS Srl

                                                                                       Seite 1 von 9

Auftraggeber                      RVS Srl
                                  via per Salvatronda 60
                                  I 31033 Castelfranco Veneto TV
                                  QM.Nr.:39020150706

Prüfgegenstand                    PKW-Sonderrad
Modell                            ACM-B01
Typ                               AC-MB1_18
Radgröße                          8,5 J x 18 EH2+
Zentrierart                       Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
FAD          AC-MB1_18 FAD / ohne Ring             5/120/72,6         17        825    2065

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                        49469
Herstellerzeichen                 RVS
Radtyp und Ausführung             AC-MB1_18...(s.o.)
Radgröße                          8,5 J x 18 EH2+
Einpresstiefe                     ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                  MADE IN ITALY
Herstelldatum                     Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund           Anzugsmoment (Nm)    Schaftlänge (mm)
S01       Schraube M14x1,25            Kegel 60°      130                  33
S02       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      110                  26
S03       Schraube M12x1,5             Kegel 60°      120                  26
S04       Schraube M14x1,5             Kegel 60°      140                  28

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                        BMW

Spurverbreiterung                 innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49469 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18
Hersteller                       RVS Srl

                                                                                    Seite 2 von 9

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-GT             120-300        245/45R18   K1a K2b T00 165                    A01 A02 A04
GT, K-N1               120-300        245/50R18   K1c K2b 159                        A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;    120-300        255/45R18   K1c K2b T03 T99 163                A12 A14 A18
e1*2007/46*0508*..     120-300        275/45R18   K2a K2b K6i K8g R03 159            Flh L05 NBF
Gran Turismo           120-330        245/45R18   K1a K2b M+S T00 165                V18 S01
- ohne Allradlenkung   120-330        245/50R18   K1c K2b M+S 159
                       120-330        255/45R18   K1c K2b M+S T03 T99 163
BMW 5er-GT             120-300        245/45R18   K1a K2b T00 165                    A01 A02 A04
GT, K-N1               120-300        245/50R18   K1c K2b K6i K8g 159                A05 A08 A09
e1*2007/46*0215*..;    120-300        255/45R18   K1a K2b T03 T99 163                A12 A14 A18
e1*2007/46*0508*..     120-300        275/45R18   K2a K2b K6i K8k R03 159            Flh L04 NBF
Gran Turismo           120-330        245/45R18   K1a K2b M+S T00 165                V18 S01
- mit Allradlenkung    120-330        245/50R18   K1c K2b K6i K8g M+S 159
                       120-330        255/45R18   K1a K2b M+S T03 T99 163
BMW 5er-Reihe          110-270        235/40R18   R37 T91 T93 T95                    A02 A04 A05
560L                   110-270        245/40R18   A01 K41 T93 T97                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0230*..                                                                  A14 A18 A58
                                                                                     Lim S03
BMW 5er-Touring        110-270        235/40R18   R37 T93 T95                        A02 A04 A05
560L                   110-270        245/40R18   A01 K41 T93 T97                    A08 A09 A12
e1*2001/116*0230*..                                                                  A14 A18 A58
                                                                                     Car S03
BMW 6er-Reihe          230, 235       235/45R18   K1c K2b T94                        A01 A02 A04
6C                     230-330        245/45R18   K1c K2c K3k K4i K6i K7d K8e        A05 A08 A09
e1*2007/46*0562*..     230-330        255/40R18   K2c K4i K6i K8e R03 T95            A12 A14 A18
                                                                                     Cbo Cpe L06
                                                                                     V18 S01
BMW 7er ActiveHybrid   235            245/45R18   K1a K2b T00                        A01 A02 A04
HY, 3-HY               235            245/50R18   K1c K2b                            A05 A08 A09
e1*2007/46*0323*..;    235            255/45R18   K1c K2b                            A12 A14 A18
e1*2007/46*0586*..     235, 330       245/45R18   K1a K2b M+S T00                    A58 L05 NBF
                       235, 330       245/50R18   K1c K2b M+S                        S01
                       235, 330       255/45R18   K1c K2b M+S
BMW 7er-Reihe          105-240        235/50R18   K1a K42 K56 R35 T01 T97 T98        A01 A02 A04
7/G                    105-240        245/45R18   K1c K42 K56 T00 T96                A05 A08 A09
e1*93/81*0007*..,      105-240        255/45R18   K1c K41 K42 K43 K45 K56 R35 T99    A12 A14 A18
e1*98/14*0007*..                                                                     R21 V18 S02
BMW 7er-Reihe          155-400        245/45R18   K1a K2b T00 T96                    A01 A02 A04
701, 7L                155-400        245/50R18   K1c K2b 159                        A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/45R18   K1c K2b T03 T99 163                A12 A14 A18
e1*2007/46*0276*..     155-400        275/45R18   K2a K2b K6g K6i K8g R03 159        L05 NBF V18
- ohne Allradlenkung                                                                 S01
BMW 7er-Reihe          155-400        245/45R18   K1a K2b T00 T96                    A01 A02 A04
701, 7L                155-400        245/50R18   K1c K2b K6g K6i K8g 159            A05 A08 A09
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/45R18   K1c K2b K6g K6i K8g T03 T99 163    A12 A14 A18
e1*2007/46*0276*..     155-400        275/45R18   K2a K2b K6h K6i K8k R03 159        L04 NBF V18
- mit Allradlenkung                                                                  S01




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49469 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18
Hersteller                       RVS Srl

                                                                                         Seite 3 von 9
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe          150-327        245/45R18     A10 T00 T96                            A02 A04 A05
765                    150-327        245/50R18     A12                                    A08 A09 A14
e1*98/14,2001/116*     150-327        255/45R18     A10 T03 T99                            A18 V18 S04
0172*00-06             150-327        275/45R18     A12 R03
BMW 7er-Reihe          155-327        245/50R18                                            A02 A04 A05
765                    155-327        255/45R18     T99                                    A08 A09 A12
e1*2001/116*           155-327        275/45R18     R03                                    A14 A18 V18
0172*07-..                                                                                 S04
BMW Z4                 120-190        225/40R18     K2b K4i R03                            A01 A02 A04
Z89, ZR                120-190        245/35R18     K2c K4i K6f K6i R03                    A05 A08 A09
e1*2001/116*0499*..,   120-250        225/40R18     K1c K5i K7d R02                        A12 A14 A18
e1*2007/46*0373*..     120-250        255/35R18     K2c K4i K6f K6i R03                    Cbo V18 S02
                       225,250        225/40R18     K2b K4i M+S R03
BMW Z8                 294            245/45R18     K1c M+S                                A01 A02 A04
Z52                                                                                        A05 A08 A09
e13*98/14*0054*..,                                                                         A10 A14 A18
e13*2001/116*0054*.                                                                        S02

Auflagen und Hinweise

159      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1590 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

163      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1630 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

165      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49469 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 4 von 9

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10     Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12     Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A18     Es sind nur schlauchlose Reifen und Metallschraubventile mit Befestigung von außen
zulässig, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen. Die Ventile dürfen nicht
über den Felgenrand hinausragen.

A58     Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                       Seite 5 von 9

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K45     An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.


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Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 6 von 9

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8k    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim     Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S     Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02     Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49469 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                         Seite 7 von 9

T03    Reifen (LI 103) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1750 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49469 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18
Hersteller                      RVS Srl

                                                                                          Seite 8 von 9

V18    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    205/40R18      225/35R18
Nr. 2    205/45R18      225/40R18
Nr. 3    215/35R18      255/30R18
Nr. 4    215/40R18      245/35R18, 255/35R18
Nr. 5    215/45R18      235/40R18, 245/40R18
Nr. 6    225/35R18      245/30R18, 255/30R18, 265/30R18
Nr. 7    225/40R18      245/35R18, 255/35R18, 265/35R18, 285/30R18, 295/30R18
Nr. 8    225/45R18      245/40R18, 255/40R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 9    225/50R18      245/45R18, 255/45R18
Nr. 10   235/40R18      245/40R18, 255/35R18, 265/35R18, 275/35R18, 315/30R18
Nr. 11   235/45R18      255/40R18, 265/40R18, 275/40R18, 295/35R18
Nr. 12   235/50R18      255/45R18, 285/40R18
Nr. 13   245/35R18      255/35R18
Nr. 14   245/40R18      255/40R18, 265/35R18, 275/35R18, 285/35R18
Nr. 15   245/45R18      265/40R18, 275/40R18, 285/40R18
Nr. 16   245/50R18      275/45R18
Nr. 17   255/40R18      275/35R18, 285/35R18, 295/35R18
Nr. 18   255/45R18      275/40R18, 285/40R18
Nr. 19   255/50R18      285/45R18
Nr. 20   255/55R18      285/50R18
Nr. 21   265/35R18      295/30R18, 315/30R18

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 13. September 2013 in Lambsheim statt.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49469 nach §22 StVZO

Anlage 3 zum Gutachten Nr. 55804613 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 18 EH2+ Typ AC-MB1_18
Hersteller                     RVS Srl

                                                                                        Seite 9 von 9

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 9 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum August 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 13. September 2013




Schmidt                                                                      00200200.DOC




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