Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 1 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: CA 80735
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: Borbet
Radausführung: 120
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 13 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 72,50 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2200 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
5/H, 560L, 663C, 7/1, 7/G, 8/E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 120 Nm
M5/H, M8/E, Z89, ZR M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
765 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
701, 7L, 5L Radschraube, Kegel 60°, Gewinde 140 Nm
M14x1,25, Schaftlänge 35 mm
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Nr. : RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ: 7/1
ABE / EG-Genehmigung: E296 ; E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
138 bis 220 BMW 7 ’er 235/45R17 A02) bis A10)
245/45R17
A01)K43)
255/40R17
A01)K43)M00)
5/120/72.5
Typ: 5/H
ABE / EG-Genehmigung: E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
83 bis 210 BMW 5 ’er 235/45R17 A01) bis A10)
(Limousine und Touring) K15)
E700/1/NT11E 1050/1300 5/120/72.5
Typ: M5/H
ABE / EG-Genehmigung: F022
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
232 bis 250 BMW M5 235/45R17 A01) bis A10)
K15)
250 BMW M5 Touring 235/45R17 M+S A01) bis A10)
K15)
F022/NT06E 1030/1250 5/120/72.5
Typ: 8/E
ABE / EG-Genehmigung: F383
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
160 bis 220 BMW 8 ’er 235/45R17 A02) bis A10)
B25)
F383/NT04E 1115/1150 5/120/72.5
Typ: M8/E
ABE / EG-Genehmigung: G130
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
280 BMW 850CSi 235/45R17 M+S A02) bis A10)
G130/NT02E 1200/1230 5/120/72.5
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Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ: 8/E
ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0008*.., e1*93/81*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
210 bis 240 BMW 8 ’er 235/45R17 A02) bis A10)
B25)
e1*93/81*0008*08 1140/1195(1300) 5/120/72.5
Typ: 7/G
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0007*.. , e1*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 240 BMW 7 ’er 235/55R17 A02) bis A10)
ER1)
255/45R17
A01)K15)
e1*98/14*0007*013E 1255/1390(1530) 5/120/72.5
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
765 e1*98/14*0172*.., e1*2001/116*0172*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 270 BMW 7er 225/55R17 A02) bis A10)
N235) EF0)ER1)
225/55R17 M+S
225/60R17
N235)
225/60R17 M+S
235/55R17
N245)
245/55R17
255/50R17
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/60R17 245/55R17 A02) bis A10)
N235) EF0)ER1)V00)
235/55R17 255/50R17 A02) bis A10)
N245) EF0)ER1)V00)
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Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560L e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 BMW 5er, Limousine 205/50R17 A02) bis A10)
M00)N215) E50)
205/55R17
M00)N215)
215/50R17
M00)N225)
225/50R17
A01) K03)
235/45R17
245/45R17
A01) K03)
255/45R17
A01) K01)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
205/55R17 225/50R17 A02) bis A10)
M00)N215) E50)V00)
205/55R17 245/45R17 A02) bis A10)
M00)N215) E50)V00)
215/50R17 235/45R17 A02) bis A10)
M00)N225) E50)V00)
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K03) E50)V00)
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Nr. : RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
560L e1*2001/116*0230*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270 BMW 5er, Kombi 225/50R17 A02) bis A10)ER1)
A01) K03)
235/45R17
245/45R17
A01) K03)
255/45R17
A01) K01)K64)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)ER1)
K03) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
663C e1*2001/116*0253*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 270 BMW 6er 245/50R17 A02) bis A10)
(Coupe, Cabrio) EF0)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/55R17 A02) bis A10)
A01) K01)K04) E50)ER1)
255/50R17
A01) K01)K02)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 6 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190 BMW Z4 225/45R17 A02) bis A10)
(serienmäßig kl. A01) K01)K04) K74) K75)
Sommerbereifung 17Zoll)
235/40R17
A01) K01)K04) K74)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/45R17 245/40R17 A01) bis A10)
K01)K74) K02)K75) V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89 e1*2001/116*0499*..
ZR e1*2007/46*0373*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250 BMW Z4 225/45R17 M+S A02) bis A10)
(serienmäßig kl. A01) K01)K04) K74) K75)
Sommerbereifung 18Zoll)
235/40R17 M+S
A01) K01)K04) K74)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230 BMW 5er 225/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, außer Allrad A01)K01)K02) E19a)ER1)
und 550i)
235/50R17
A01)K01)K02)K28)
245/50R17
A01)K01)K02)K28)K76)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. : RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 7 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
B25) Nur zulässig an Fahrzeugen, die an Achse 1 eine Bremsanlage mit Faustsattel haben.
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
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Nr. : RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 8 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
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Nr. : RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. : 5
Seite : 9 / 10 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
K43) Für ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Die Radhausausschnittkanten sind über den gesamten Bereich des Radausschnitts
komplett nach innen anzulegen (Restdicke ca. 10 mm).
- Der Kunststoffinnenkotflügel (soweit vorhanden) ist oberhalb der Radhauskante im
Bereich von ca. 30° vor und hinter der Radmitte auszuschneiden. Die Übergänge des
verbleibenden Kunststoffradhauses sind anschließend entsprechend zu verkleben.
- Die obere äußere Ausbuchtung im hinteren Innenkotflügel ist (warm) einzubeulen.
K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
Blechlasche entsprechend zu kürzen.
K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
schnittkante) abzutrennen.
K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
und klebend zu befestigen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
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Anlage-Nr. : 5
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Auftraggeber : Borbet GmbH
Teiletyp : CA 80735
N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.
Geschäftsstelle Essen, 11.12.2013
RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx