Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    1 / 10                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                 CA 80735
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             Borbet
Radausführung:                                             120
Radgröße:                                                8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe:                                        13 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    120 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                  72,50 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         710 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 2200 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile     Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
5/H, 560L, 663C, 7/1, 7/G, 8/E, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                      120 Nm
M5/H, M8/E, Z89, ZR             M12x1,5, Schaftlänge 30 mm
765                             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                M14x1,5, Schaftlänge 33 mm
701, 7L, 5L                     Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                     140 Nm
                                M14x1,25, Schaftlänge 35 mm




RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    2 / 10                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ:                         7/1
ABE / EG-Genehmigung:         E296 ; E296/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 138 bis 220  BMW 7 ’er                235/45R17                           A02) bis A10)

                                         245/45R17
                                         A01)K43)

                                         255/40R17
                                         A01)K43)M00)
                                                                           5/120/72.5



Typ:                          5/H
ABE / EG-Genehmigung:         E700; E700/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 83 bis 210   BMW 5 ’er                235/45R17                           A01) bis A10)
              (Limousine und Touring)                                      K15)

E700/1/NT11E   1050/1300                                                   5/120/72.5



Typ:                         M5/H
ABE / EG-Genehmigung:        F022
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 232 bis 250  BMW M5                     235/45R17                         A01) bis A10)
                                                                           K15)

250             BMW M5 Touring           235/45R17 M+S                     A01) bis A10)
                                                                           K15)
F022/NT06E     1030/1250                                                   5/120/72.5



Typ:                         8/E
ABE / EG-Genehmigung:        F383
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 160 bis 220  BMW 8 ’er                  235/45R17                         A02) bis A10)
                                                                           B25)

F383/NT04E     1115/1150                                                   5/120/72.5



Typ:                         M8/E
ABE / EG-Genehmigung:        G130
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 280          BMW 850CSi                 235/45R17 M+S                     A02) bis A10)

G130/NT02E     1200/1230                                                   5/120/72.5




RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    3 / 10                                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ:                         8/E
ABE / EG-Genehmigung:        e1*92/53*0008*.., e1*93/81*0008*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 210 bis 240  BMW 8 ’er                235/45R17                                       A02) bis A10)
                                                                                       B25)

e1*93/81*0008*08     1140/1195(1300)                                                   5/120/72.5



Typ:                         7/G
ABE / EG-Genehmigung:        e1*93/81*0007*.. , e1*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                          Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 105 bis 240  BMW 7 ’er                235/55R17                                       A02) bis A10)
                                                                                       ER1)
                                               255/45R17
                                               A01)K15)
e1*98/14*0007*013E   1255/1390(1530)                                                   5/120/72.5



Typ(en):                            ABE / EG-Genehmigung(en):
765                                 e1*98/14*0172*.., e1*2001/116*0172*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
150 bis 270          BMW 7er                  225/55R17                                A02) bis A10)
                                              N235)                                    EF0)ER1)

                                               225/55R17 M+S

                                               225/60R17
                                               N235)

                                               225/60R17 M+S

                                               235/55R17
                                               N245)

                                               245/55R17

                                               255/50R17

                                               zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                               vorne                hinten
                                               225/60R17            245/55R17          A02) bis A10)
                                               N235)                                   EF0)ER1)V00)

                                               235/55R17            255/50R17          A02) bis A10)
                                               N245)                                   EF0)ER1)V00)




RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    4 / 10                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560L                           e1*2001/116*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     BMW 5er, Limousine      205/50R17                                A02) bis A10)
                                        M00)N215)                                E50)

                                         205/55R17
                                         M00)N215)

                                         215/50R17
                                         M00)N225)

                                         225/50R17
                                         A01) K03)

                                         235/45R17

                                         245/45R17
                                         A01) K03)

                                         255/45R17
                                         A01) K01)

                                         zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                         vorne                hinten
                                         205/55R17            225/50R17          A02) bis A10)
                                         M00)N215)                               E50)V00)

                                         205/55R17            245/45R17          A02) bis A10)
                                         M00)N215)                               E50)V00)

                                         215/50R17            235/45R17          A02) bis A10)
                                         M00)N225)                               E50)V00)

                                         225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)
                                         K03)                                    E50)V00)




RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    5 / 10                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
560L                           e1*2001/116*0230*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
110 bis 270     BMW 5er, Kombi          225/50R17                                 A02) bis A10)ER1)
                                        A01) K03)

                                          235/45R17

                                          245/45R17
                                          A01) K03)

                                          255/45R17
                                          A01) K01)K64)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/50R17            245/45R17          A01) bis A10)ER1)
                                          K03)                                    V00)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
663C                            e1*2001/116*0253*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
190 bis 270     BMW 6er                  245/50R17                                A02) bis A10)
                (Coupe, Cabrio)                                                   EF0)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
701                            e1*2001/116*0490*..
7L                             e1*2007/46*0276*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190     BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/55R17                                 A02) bis A10)
                                        A01) K01)K04)                             E50)ER1)

                                          255/50R17
                                          A01) K01)K02)




RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    6 / 10                                                                 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
115 bis 190     BMW Z4                    225/45R17                               A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.          A01) K01)K04) K74) K75)
                Sommerbereifung 17Zoll)
                                          235/40R17
                                          A01) K01)K04) K74)

                                          zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen   Auflagen und Hinweise
                                          vorne                hinten
                                          225/45R17            245/40R17          A01) bis A10)
                                          K01)K74)             K02)K75)           V00)



Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
Z89                              e1*2001/116*0499*..
ZR                               e1*2007/46*0373*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
225 bis 250     BMW Z4                    225/45R17 M+S                           A02) bis A10)
                (serienmäßig kl.          A01) K01)K04) K74) K75)
                Sommerbereifung 18Zoll)
                                          235/40R17 M+S
                                          A01) K01)K04) K74)



Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5L                              e1*2007/46*0363*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230     BMW 5er                  225/55R17                                A02) bis A10)
                (Limousine, außer Allrad A01)K01)K02)                             E19a)ER1)
                und 550i)
                                         235/50R17
                                         A01)K01)K02)K28)

                                          245/50R17
                                          A01)K01)K02)K28)K76)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.



RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    7 / 10                                                    Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.

B25) Nur zulässig an Fahrzeugen, die an Achse 1 eine Bremsanlage mit Faustsattel haben.

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.

E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.




RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    8 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
     nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
     Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
     Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
     Fahrzeugpapieren).
     Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
     Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
     bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    9 / 10                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


K43) Für ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - Die Radhausausschnittkanten sind über den gesamten Bereich des Radausschnitts
        komplett nach innen anzulegen (Restdicke ca. 10 mm).
     - Der Kunststoffinnenkotflügel (soweit vorhanden) ist oberhalb der Radhauskante im
        Bereich von ca. 30° vor und hinter der Radmitte auszuschneiden. Die Übergänge des
        verbleibenden Kunststoffradhauses sind anschließend entsprechend zu verkleben.
     - Die obere äußere Ausbuchtung im hinteren Innenkotflügel ist (warm) einzubeulen.

K64) An Achse 2 ist die Ausbuchtung des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich der
     Stoßfängeroberkante auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und
     Blechlasche entsprechend zu kürzen.

K74) An Achse 1 ist vom Kunststoffinnenkotflügel im Bereich von Stoßfängeroberkante bis 45°
     hinter der Radmitte ein Streifen von 30 mm Breite (gemessen von der Radhausaus-
     schnittkante) abzutrennen.

K75) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel an seinem stabileren Teil aus Kunststoff warm in
     Richtung äußerem Radhaus einzuformen und klebend zu befestigen.

K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
     von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
     und klebend zu befestigen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N215) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 215/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N225) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 225/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

N235) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 235/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 9 zur ABE-Nr. 46303
Nr. :                      RA-000355-J0-015
Anlage-Nr. :               5
Seite :                    10 / 10                                                      Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Borbet GmbH
Teiletyp :                 CA 80735


N245) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 245/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
     und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
     Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
     Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
     Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
     die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.



Die Anlage Nr. 5 mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ CA 80735 des Auftraggebers Borbet GmbH.

Geschäftsstelle Essen, 11.12.2013




RA-000355-J0-015-05~BM-5-120-72-ET13.docx
						
Original-Gutachten kaufen Felge suchen