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							Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                                Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 26.02.2013
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Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 J X 18 EH2+               Einpreßtiefe (mm)       : 14
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung        Ausführungsbezeichnung                              Mitten Zentrierring-     zul.     zul.       gültig
                                                                      loch   werkstoff         Rad-     Abroll     ab
                       Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                     last     umf.       Fertig
                       Rad                     Zentrierring                                    (kg)     (mm)       datum
AANG9HA14726           PCD120 ET14             ohne                        72,6                   825    2144       01/12
AANG9KA14726           PCD120 ET14             ohne                        72,6                   825    2144       01/12


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X1; X1-N1; X-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör                                    : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 8/E; 5/H; 663C; BMW 7/1; 7/G; M560; 560L; M5/M6
Zubehör                                    : ZJB1 ww. OE-Schrauben
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 7L; 701; HY
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB7
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 5K; GT; K-N1; 5L
Zubehör                                    : ZJB7 ww. OE-Schraube(L=25/28mm)
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 765
Zubehör                                    : ZJB4 ww. OE-Schrauben
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : BMW 7/1; 5/H; 7/G; 8/E
                                             120 Nm für Typ : M5/M6; M560; 560L; 663C
                                             120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                             140 Nm für Typ : GT; K-N1; 5K; 5L; 765
Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 245/50R18                 11A; 21P; 22Q; 24M;      Nur ActiveHybrid 7,
                                                                    245; 270; 51G            7L; nicht
                                                 255/45R18 99       11A; 22P; 245; 248;      Hinterachslenkung;
                                                                    270                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                             12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                             725; 73C; 74A; 744;
                                                                                             4CG




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:     BMW M5 / M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
M560         e1*2001/116*0297*.. 373          245/45R18          12T; 51G; 52J              M5 und M6;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            530; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74C; 76Z

Verkaufsbezeichnung:     BMW M5,M6
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen             Auflagen zu Reifen         Auflagen
M5/M6        e1*2007/46*0361*.. 373           245/45R18          12T; 51G; 52J              M5 und M6;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                            530; 71K; 721; 725;
                                                                                            73C; 74C; 76Z

Verkaufsbezeichnung:    BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen         Auflagen
5/H          E700             83 - 155 235/40R18                 11A; 22B; 24J; 631         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C
5/H            E700/1                83 - 160 235/40R18      nicht Touring; 11A;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                             22B; 24J; 631                  12A; 51A; 71K; 721;
                                     83 - 210 235/40R18 95   nicht Touring; 11A;            725; 73C; 74C
                                                             22B; 24J; 631
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 190 235/40R18 91Y 5GG                            Limousine;
                                     110 - 270 235/40R18 95                                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                               245/40R18 93Y 5HA                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            744; 4CI
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 270 235/40R18 95                                 Kombi;
                                               245/40R18 93Y 5HA                            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 573; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            744; 4CI

Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
663C         e1*2001/116*0253*.. 190 - 270 245/45R18             51G                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12T; 51A; 530; 71K;
                                                                                            721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            4CF

Verkaufsbezeichnung:    BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen         Auflagen
BMW 7/1      E296             138 - 145 235/40R18                Nur bis 1230 kg            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Achslast zul.; 11A; 22B;   12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24J; 631                   725; 73C; 74C
                                     155 - 220 235/40R18         BD7; Nur bis 1250 kg
                                                                 Achslast zul.; 11A; 22B;
                                                                 24J
                                              235/40R18          11A; 24J; 57E; 631;
                                                                 689




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.02.2013
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Verkaufsbezeichnung:    BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen         Auflagen
BMW 7/1      E296/1           138     235/40R18                  Nur bis 1230kg zul.        10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 Achslast; 11A; 22B;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 24J; 631                   725; 73C; 74C
                                    155 - 220 235/40R18          11A; 24J; 57E; 631;
                                                                 689
                                              235/40R18          BD7; Nur bis 1250kg
                                                                 zul. Achslast; 11A; 22B;
                                                                 24J
7/G            e1*93/81*0007*..,    105 - 210 235/50R18          11A; 22B; 24J; 24M;        Heckantrieb;
               e1*98/14*0007*..                                  631                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/45R18          11A; 22B; 24J; 24M;        12A; 51A; 71K; 721;
                                                                 631                        725; 73C; 74C; 4MJ
                                    105 - 240 255/45R18          11A; 22B; 24C; 24D;
                                                                 631; 68H
                                    210 - 240 235/50R18-98       11A; 22B; 24J; 24M
                                              245/45R18-96Y      11A; 22B; 24J; 24M
765            e1*2001/116*0172*.., 150 - 225 235/50R18 97Y      11A; 21B; 24J; 51J         10B; 10S; 11B; 11G;
               e1*98/14*0172*..     150 - 327 245/50R18 100      11A; 21B; 24J              11H; 12A; 51A; 71K;
                                              255/45R18 99W      11A; 21B; 24J              721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            4LR

Verkaufsbezeichnung:     BMW 8ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                  Auflagen zu Reifen         Auflagen
8/E          e1*92/53*0008*.., 160 - 240 235/40R18               11A; 5FK; 57E; 631;        Heckantrieb;
               e1*93/81*0008*..,                                 689                        Vorderachslenkung;
               F383                           245/40R18          11A; 362; 631              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                            725; 73C; 74C

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen            Auflagen zu Reifen              Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/45R18         11A; 21B; 22B; 241;             Nur BMW X1;
                                                            244; 246; 51G                   Allradantrieb;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 241;             Heckantrieb;
                                                            244; 246                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93  11A; 21B; 22B; 241;             12A; 51A; 573; 71K;
                                                            244; 246                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            744; 76O; 4OE

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen              Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/45R18          11A; 21B; 22B; 241;             Nur BMW X1;
                                                            244; 246; 51G                   Allradantrieb;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 241;             Heckantrieb;
                                                            244; 246                        10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93  11A; 21B; 22B; 241;             12A; 51A; 573; 71K;
                                                            244; 246                        721; 725; 73C; 74C;
                                                                                            744; 76O; 4OE




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.02.2013
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                                                                                                     Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen             Auflagen zu Reifen            Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/45R18          11A; 21B; 22B; 241;           Nur BMW X1;
                                                            244; 246; 51G                 Allradantrieb;
                                              235/40R18 91W 11A; 21B; 22B; 241;           Heckantrieb;
                                                            244; 246                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R18 93  11A; 21B; 22B; 241;           12A; 51A; 573; 71K;
                                                            244; 246                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          744; 76O; 4OE

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen           Auflagen zu Reifen            Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 300 245/45R18 96     11A; 21P; 245; 57E;           Nur BMW 5er Gran
                                                            571                           Turismo;
                                              245/50R18 100 11A; 21B; 241; 244;           Kombilimousine;
                                                            246; 247; 260                 Limousine;
                                              255/45R18 99  11A; 21P; 24J; 244;           Allradantrieb;
                                                            260                           Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hinterachslenkung;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 744;
                                                                                          76O; 4CF

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 155 - 160 245/45R18 96      11A; 21B; 24M; 241;           Nur BMW 5er Touring;
                                                            246; 260; 270                 Allradantrieb;
                                    155 - 230 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            246; 260; 270                 12A; 51A; 71K; 721;
                                    155 - 280 245/45R18 100 11A; 21B; 24M; 241;           725; 73C; 74C; 76O;
                                                            246; 260; 270; 52J            4CF
5K             e1*2007/46*0455*..   120 - 300 245/45R18 96  11A; 21B; 24M; 241;           Nur BMW 5er Touring;
                                                            246; 260; 270                 Heckantrieb;
                                              255/45R18 99  11A; 21B; 241; 244;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            246; 247; 260; 271            12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76O;
                                                                                          4CF
5L             e1*2007/46*0363*..   155 - 225 225/50R18 95Y 11A; 21B; 24M; 241;           Stufenheck;
                                                            246; 260; 270                 Allradantrieb;
                                    155 - 300 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            246; 260; 270                 12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76O;
                                                                                          4CF
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 225 225/50R18 95Y 11A; 21B; 24M; 241;           Stufenheck;
                                                            246; 260; 270                 Heckantrieb;
                                    120 - 300 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            246; 260; 270                 12A; 51A; 71K; 721;
                                              255/45R18 99  11A; 21B; 241; 244;           725; 73C; 74C; 76O;
                                                            246; 247; 260; 271            4CF




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.02.2013
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                                                                                                     Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen            Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 300 245/45R18 96      11A; 21P; 245; 57E;           Nur BMW 5er Gran
                                                            571                           Turismo;
                                              245/50R18 100 11A; 21B; 241; 244;           Kombilimousine;
                                                            246; 247; 260                 Limousine;
                                              255/45R18 99  11A; 21P; 24J; 244;           Allradantrieb;
                                                            260                           Heckantrieb; nicht
                                                                                          Hinterachslenkung;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 744;
                                                                                          76O; 4CF
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 300 245/45R18 96       11A; 21B; 24M; 241;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                 246; 260; 270            Heckantrieb;
                                              255/45R18 99       11A; 21B; 241; 244;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 246; 247; 260; 271       12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74C; 76O;
                                                                                          4CF
K-N1           e1*2007/46*0508*..   155 - 160 245/45R18 96  11A; 21B; 24M; 241;           Nur BMW 5er Touring;
                                                            246; 260; 270                 Allradantrieb;
                                    155 - 230 245/45R18 96Y 11A; 21B; 24M; 241;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            246; 260; 270                 12A; 51A; 71K; 721;
                                    155 - 280 245/45R18 100 11A; 21B; 24M; 241;           725; 73C; 74C; 76O;
                                                            246; 260; 270; 52J            4CF

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 245/50R18             11A; 21P; 22H; 22Q;      Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                 24M; 245; 51G            beschussgeschütztes
                                           255/45R18 99          11A; 22H; 22P; 245;      Fz.; nicht
                                                                 248                      Hinterachslenkung;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 71K; 721;
                                                                                          725; 73C; 74A; 744;
                                                                                          4CG

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.02.2013
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                                                                                                     Seite: 6 von 10
      dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
      der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.02.2013
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                                                                                                     Seite: 7 von 10
245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je
     nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.02.2013
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                                                                                                     Seite: 8 von 10
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
4CF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 68 56 227 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CG) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 67 90 054 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CI) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 23 67 81 847 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4LR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0172*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*98/14*0007*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4OE) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 23 67 81 847 ( nur e1*2007/46*0454*..,e24*2007/46*0024*..) ist zulässig. Das System muss
     gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem
     verwendet werden.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
571) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           245/45R18


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.02.2013
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                                                                                                     Seite: 9 von 10
                    Hinterachse:                        275/40R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
5FK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1150kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/50R18
                    Hinterachse:                          255/45R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0158-11-WIRD/N3
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 48682
ANLAGE: 1 BMW, BMW AG                                             Radtyp: AANG
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 26.02.2013
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                                                                                                    Seite: 10 von 10
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
BD7) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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