Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 1/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 53R7805
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Radausführung: 53R7805.31
Radgröße: 8Jx17H2
Rad-Einpresstiefe: 42 mm
Effektive Einpresstiefe: 19 mm
Lochkreisdurchmesser: 120 mm
Lochzahl: 5
Mittenlochdurchmesser: 82,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
Adapterscheibe: Ø72.5 Ø82 d=23mm 003 0022 202
geprüfte Radlast: 710 kg
bei Reifenabrollumfang: 2260 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : BMW (D)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1K2, 1K4, 3L, 3K, 701, 7L, 5L, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde AP51117/23 140 Nm
5K, K-N1, X3 M14x1,25, Schaftlänge 50 mm
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 2/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 BMW 3er, 3er xDrive 205/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A01)K01)K02)M00) E66a)EF0)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 215/50R17
kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K02)K82)M00)
215/55R17
A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82) M00)
225/50R17
A01)K01)K02)K82)
235/45R17
A01)K01)K02)K82)
245/45R17
A01)K01)K02)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K02)K82) E66a)EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3L e1*2007/46*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er, 3er xDrive 225/50R17 A02) bis A10)
(Limousine, ab EG- A01)K01)K02)K82) E66a)EF0)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0314*05, mit 235/45R17
kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K01)K02)K82)
245/45R17
A01)K01)K02)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K02)K82) E66a)EF0)V00)
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Nr. : RA-000593-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 3/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 147 BMW 3er, 3er xDrive 205/55R17 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A01)K01)K02)M00) E66b)EF0)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06, mit 215/50R17
kleinsten Serienreifen 205/..) A01)K01)K02)K82)M00)
215/55R17
A01)G01)K01)K02)K13)K22)K25)K82) M00)
225/50R17
A01)K01)K02)K82)
235/45R17
A01)K01)K02)K82)
245/45R17
A01)K01)K02)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K02)K82) E66b)EF0)V00)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
3K e1*2007/46*0315*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 240 BMW 3er, 3er xDrive 225/50R17 A02) bis A10)
(Kombi, ab EG- A01)K01)K02)K82) E66b)EF0)
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0315*06, mit 235/45R17
kleinsten Serienreifen 225/..) A01)G01)K01)K02)K82)
245/45R17
A01)K01)K02)K82)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
225/50R17 245/45R17 A01) bis A10)
K01) K02)K82) E66b)EF0)V00)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 4/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
701 e1*2001/116*0490*..
7L e1*2007/46*0276*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
155 bis 190 BMW 7er, BMW 7er xDrive 245/55R17 A02) bis A10)
A01)K03)K04) E50)ER1)
245/55R17 M+S
A01)K03)K04)
255/50R17
A01)K01)K04)
255/50R17 M+S
A01)K01)K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5K e1*2007/46*0455*..
K-N1 e1*2007/46*0508*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
105 bis 230 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/55R17 A02) bis A10)
(Kombi, außer 550i und A01)K01)K04) ER1)
M550D)
235/50R17
A01)K01)K04)
245/50R17
A01)K01)K02)
255/50R17
A01)G01)K01)K02)K28)K76)
RA-000593-C0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 5/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
5L e1*2007/46*0363*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
120 bis 230 BMW 5er, BMW 5er xDrive 225/55R17 A02) bis A10)
(Limousine, außer 550i und A01)K01)K04) ER1)
M550D)
235/50R17
A01)K01)K04)
245/50R17
A01)K01)K02)
255/50R17
A01)G01)K01)K02)K28)K76)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
X3 e1*2007/46*0512*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 190 BMW X3 215/60R17 M+S A02) bis A10)
(kleinste Serienradgröße A01)K01)K04)M00) ER1)
17Zoll)
225/55R17
A01)K01)K04)
225/60R17
A01)K01)K04)
235/55R17
A01)K01)K02)
245/55R17
A01)K01)K02)K80)
255/50R17
A01)K01)K02)
275/50R17
A01)K01)K02)K80)K81)
zulässige Reifengrößen, ggf. Auflagen Auflagen und Hinweise
vorne hinten
245/55R17 275/50R17 A01) bis A10)
K01) K02)K80) ER1)V00)
RA-000593-C0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 6/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
1K2 e1*2007/46*0273*..
1K4 e1*2007/46*0283*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
70 bis 175 BMW 1er 205/45R17 A02) bis A10)
(3türig, 5türig; beim Typ 1K2 A01)K01)K02)K13)K25)K28)M00) EF0)
ab Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0273*04; beim
Typ 1K4 ab
Genehmigungs-Nr.
e1*2007/46*0283*04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Die Montage der Sonderräder ist nur zulässig in Verbindung mit der in der Tabelle
‚Raddaten’ angegebenen Adapterdistanzscheibe. Zur Befestigung der Sonderräder mit
dieser Adapterdistanzscheibe sind nur die in der Tabelle ‚Radbefestigung’ den
Fahrzeugen zugeordneten Befestigungsteilen zu verwenden. Sofern nicht anders
angegeben sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zulässig.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
RA-000593-C0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 7/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebegewichten ausgewuchtet werden.
E50) Nicht zulässig an der gepanzerten (beschußgesicherten) Versionen.
E66a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3L ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0314*05
E66b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen ab Modelljahr 2012:
- Typ 3K ab EG-Genehmigungs-Nr. e1*2007/46*0315*06
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
ER1) Aufgrund der geprüften Radfestigkeit ist die Verwendung dieser Rad-Reifen-Kombination
nur zulässig an Fahrzeugen mit zulässigen Achslasten bis max. 1420 kg.
Bei Montage an Achse 2 gilt dies auch für die erhöhte zulässige Achslast bei
Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1 – 8.3 in den
Fahrzeugpapieren).
Sofern nur diese höher ist als der oben genannte Wert gilt dieser als erhöhte zulässige
Achslast bei Anhängerbetrieb für diese Rad-Reifen-Kombination.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
RA-000593-C0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 8/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
zu kürzen.
K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
klemmen bzw. auszuschneiden.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
10 mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K76) An Achse 2 ist der Filz-Innenkotflügel oberhalb der Radhausausschnittkante im Bereich
von der Stoßfängeroberkante bis 45° nach vorne eng an das äußere Radhaus anzulegen
und klebend zu befestigen.
K80) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
von Tür- Oberkante bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die umgelegte Blech- Radhauskante
zu klemmen.
RA-000593-C0-104-01~BM-5-120-72_5-ET19_53R7805.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 2 zur ABE-Nr. 48106
Nr. : RA-000593-C0-104
Anlage-Nr. : 1
Seite : 9/9 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 53R7805
K81) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die hinter der Kunststoffverbreiterung befindliche Blech- Radhauskante ist im Bereich
von 30° vor bis 30° hinter Radmitte umzulegen,
- die Kunststoffverbreiterung ist in diesem Bereich entsprechend der umgelegten
Radhauskante zu kürzen,
- der Filzinnenkotflügel bzw. Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich hinter die
umgelegte Blech- Radhauskante zu klemmen oder eng ans Radhaus anzukleben.
K82) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 45 Grad
vor Radmitte um 10mm aufzuweiten, der Filzinnenkotflügel ist in diesem Bereich eng
an das äußere Karosserieblech anzukleben oder auszuschneiden,
- die Ausbuchtung des Filzinnenkotflügels im Bereich der Stoßfängeroberkante ist
auszuschneiden und die dahinter liegende Kunststoff- und Blechlasche bis zur
Befestigungsschraube zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
V00) Die Verwendung dieser Reifenkombination (unterschiedliche Reifengrößen an der Vorder-
und Hinterachse) ist nur zulässig, sofern die ABV/ABS-Eignung nachgewiesen wurde.
Dies ist möglich durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifen- oder Fahrzeugherstellers.
Falls es sich um eine serienmäßige Reifenkombination handelt und diese ohne
Einschränkung der Reifenfabrikate/-typen vom Fahrzeughersteller freigegeben ist, entfällt
die Notwendigkeit eines entsprechenden Nachweises.
Die Anlage Nr. 1 mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 53R7805 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 16.08.2013
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