Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 49591
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8 J x 17 EH2+
Typ: BJ8070
Inhaber der ABE MAK S.p.A.
und Hersteller: IT-25013 Carpenedolo (BS)
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:
Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen
KBA 49591
Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 49591
Die ABE-Nr. 49591 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ BJ8070, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55004014 (1.Ausfertigung) vom 16.01.2014
beschrieben.
Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 6 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,
der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.
Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 16.01.2014
festgehaltenen Angaben.
Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.
Flensburg, 20.05.2014
Im Auftrag
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55004014 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 05.05.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 49591
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die Einzelerzeugnisse der reihenweisen Fertigung müssen mit den
Genehmigungsunterlagen genau übereinstimmen. Mit dem zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.
Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.
Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.
Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller MAK s.p.a.
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Auftraggeber MAK s.p.a.
Via C. Colombo
I-25013 Carpenedolo (BS)
QM-Nr.: 01 06 007
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell BIMMER
Typ BJ8070
Radgröße 8 J x 17 EH2+
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
NB BJ8070 NB / ohne Ring 5/120/72,6 20 705 2150
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 49591
Herstellerzeichen MAK
Radtyp und Ausführung BJ8070...(s.o.)
Radgröße 8 J x 17 EH2+
Einpresstiefe ET...(s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 110 26
S02 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 30
S03 Serienschraube M12x1,5 Kegel 60° 120 26
S04 Serienschraube M14x1,25 Kegel 60° 130 27,5
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT 100-240 225/55R17 K1c K2a K2b K5a K6g K6i K8h 0A1 A01 A02
3-V 100-240 235/50R17 K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h A04 A05 A08
e1*2007/46*0559*.. 100-240 235/55R17 K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h A09 A12 A14
100-240 245/50R17 K2c K6h K6i K8n R03 A21 A58 BW7
100-240 255/50R17 K2c K6h K6i K8n R03 Flh V17 S04
BMW 3er-Reihe 85-225 225/45R17 K1c K41 K42 T90 T91 T93 T94 0A1 A01 A02
390L, -/X 85-225 235/45R17 K1c K41 K42 T93 T94 A04 A05 A08
e1*2001/116* 85-225 245/40R17 K1c K2b K41 K42 T91 T95 A09 A12 A14
0308*00-08, A21 Car Lim
0344*00-05 V17 S01
BMW 3er-Reihe 85-240 225/45R17 K5a K6b T90 T91 T93 T94 0A1 A01 A02
390L, -/X, 3L, 3K, 3K- 85-240 235/45R17 K5a K6b T93 T94 A04 A05 A08
N1 85-240 245/40R17 K5b K6b K8d T91 T93 A09 A12 A14
e1*2001/116* A21 Car K1c
0308*09-..,0344*06-.. K2b Lim V17
e1*2007/46* S01
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe 90-240 225/45R17 K1c K41 K42 M+S T90 T91 0A1 A01 A02
392C, 390X, 3C 90-240 225/45R17 K1c K41 K42 T90 A04 A05 A08
e1*2001/116*0346*.., 90-240 235/45R17 K1c K41 K42 K43 T93 T94 A09 A12 A14
e1*2001/116*0344*..; 90-240 245/40R17 K2b K42 R03 T91 T95 A21 Cbo Cpe
e1*2007/46* V17 S01
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe 85-250 225/45R17 K1c K2c K6g K8h T91 0A1 A01 A02
3L 85-250 235/45R17 K1c K2c K6g K8h A04 A05 A08
e1*2007/46*0314*05-.. A09 A12 A14
- ab Modell 2012 A21 A57 BW7
Lim V17 S04
BMW 3er-Touring 85-250 225/45R17 K1c K2c K6g K8h T91 0A1 A01 A02
3K, 3K-N1 85-250 235/45R17 K1c K2c K6g K8h A04 A05 A08
e1*2007/46*0315*06-.. A09 A12 A14
e24*2007/46*0022*03- A21 A57 BW7
- ab Modell 2013 Car V17 S04
BMW 4er-Coupé 120-250 225/45R17 K1c K2b K6g K8d 0A1 A01 A02
3C 120-250 225/50R17 K1c K2c K5c K6h K6i K8m A04 A05 A08
e1*2007/46*0316*08-.. 120-250 235/45R17 K1c K2c K6g K8h A09 A12 A14
120-250 245/45R17 K1c K2c K5c K6h K6i K8m A21 A57 BW7
Cpe V17 S04
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 225/55R17 K1c K2b 0A1 A01 A02
HY 225, 235 235/50R17 K1c K2b K3k K5i K7d A04 A05 A08
e1*2007/46*0323*.. 225, 235 255/45R17 K1c K2b K3k K5i K7d A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung A21 A58 L05
Lim V17 S04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller MAK s.p.a.
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe 110-270 225/50R17 A32 R37 T93 T94 0A1 A02 A04
560L 110-270 235/45R17 A32 R37 T93 T94 A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*.. 110-270 245/45R17 A12 A14 A21 A58
B03 Lim V17
S03
BMW 5er-Reihe 100-240 225/55R17 K1c K2b 141 0A1 A01 A02
5L 100-240 235/50R17 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T00 A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*.. T96 141 A09 A12 A14
- mit Allradlenkung 100-240 255/45R17 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e 141 A21 A58 L04
Lim V17 S04
BMW 5er-Reihe 100-240 225/55R17 K1c K2b 141 0A1 A01 A02
5L 100-240 235/50R17 K1c K2b K3k K5i K7d T00 T96 141 A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*.. 100-240 255/45R17 K1c K2b K3k K5i K7d 141 A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung A21 A57 L05
Lim V17 S04
BMW 5er-Touring 110-270 225/50R17 A32 R37 T93 T94 141 0A1 A02 A04
560L 110-270 235/45R17 A32 R37 T93 T94 141 A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*.. 110-270 245/45R17 A12 T95 141 A14 A21 A58
B03 Car V17
S03
BMW 5er-Touring 100-240 225/55R17 K1c K2b 141 0A1 A01 A02
5K, K-N1 100-240 235/50R17 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T00 A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*.., T96 141 A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*.. 100-240 255/45R17 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e 141 A21 A58 Car
- mit Allradlenkung F40 L04 V17
S04
BMW 5er-Touring 100-240 225/55R17 K1c K2b 141 0A1 A01 A02
5K, K-N1 100-240 235/50R17 K1c K2b K3k K5i K7d T00 T96 141 A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*.., 100-240 255/45R17 K1c K2b K3k K5i K7d 141 A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*.. A21 A57 Car
- ohne Allradlenkung F40 L05 V17
S04
BMW 6er-Reihe 230, 235 225/55R17 K1a K1b K2b 0A1 A01 A02
6C 230, 235 235/50R17 K1c K2b A04 A05 A08
e1*2007/46*0562*.. 230, 235 255/45R17 K1c K2b A09 A12 A14
A21 A58 Cbo
Cpe L06 V17
S04
BMW 7er-Reihe 105-240 225/55R17 A10 R37 T01 T97 141 0A1 A02 A04
7/G 105-240 235/55R17 A10 R35 T97 T99 141 A05 A08 A09
e1*93/81*0007*.., 105-240 245/45R17 A12 T95 T99 141 A14 A21 R21
e1*98/14*0007*.. 105-240 245/50R17 A01 A12 K41 R02 T98 T99 141 V17 S01
105-240 245/50R17 A12 R03 T98 T99 141
105-240 255/45R17 A01 A12 K1a K41 T02 T98 141
105-240 255/50R17 A01 A12 K42 K56 R03 141
BMW 7er-Reihe 155-190 245/55R17 K1a K2b 141 0A1 A01 A02
701, 7L 155-190 255/50R17 K1c K2b K6g K6i K8g 141 A04 A05 A08
e1*2001/116*0490*..; A09 A12 A14
e1*2007/46*0276*.. A21 A58 B03
- mit Allradlenkung L04 NBF S04
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe 155-190 245/55R17 K1a K2b 141 0A1 A01 A02
701, 7L 155-190 255/50R17 K1c K2b 141 A04 A05 A08
e1*2001/116*0490*..; A09 A12 A14
e1*2007/46*0276*.. A21 A58 B03
- ohne Allradlenkung L05 NBF S04
BMW 7er-Reihe 150-200 225/60R17 R09 T99 141 0A1 A02 A04
765 150-200 225/60R17 M+S R37 T99 141 A05 A08 A09
e1*98/14,2001/116* 150-270 245/55R17 141 A10 A14 A21
0172*00-06 150-270 255/50R17 141 B03 S02
BMW 7er-Reihe 155-242 225/60R17 A30 M+S 141 0A1 A02 A04
765 155-270 245/55R17 A12 141 A05 A08 A09
e1*2001/116* 155-270 255/50R17 A12 141 A14 A21 S02
0172*07-..
BMW X1 85-190 225/50R17 K1c K2b 0A1 A01 A02
X1, X-N1, X1-N1 85-190 235/45R17 K1c K2b A04 A05 A08
e1*2007/46*0275*..; 85-190 245/45R17 K1c K2b A09 A12 A14
e1*2007/46*0454*..; 85-190 255/45R17 K1c K2b K5v K6v A21 V17 S03
e24*2007/46*0024*..
BMW X3 100-190 225/60R17 K1a K1b K2b K6v 141 0A1 A01 A02
X3, X-N1 100-190 235/55R17 K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a 141 A04 A05 A08
e1*2007/46*0512*..; 100-190 245/55R17 K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a 141 A09 A12 A14
e1*2007/46*0454*.. A21 B03 B90
S04
BMW Z4 115-190 225/45R17 K1a K1b K2b 0A1 A01 A02
Z89, ZR 115-190 235/40R17 K1c K2b K4i A04 A05 A08
e1*2001/116*0499*.., 115-190 235/45R17 K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d A09 A12 A14
e1*2007/46*0373*.. 115-190 245/40R17 K1c K2b K4i K5i K7d A21 Cbo V17
225,250 225/45R17 K1a K1b K2b M+S S01
225,250 235/45R17 K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d M+S
225,250 245/40R17 K1c K2b K4i K5i K7d M+S
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
141 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller MAK s.p.a.
Seite 5 von 11
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A10 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A30 Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.
A32 Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
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B03 Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.
Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
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K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3k An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K43 An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5b An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
K5v An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6b An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K6f An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
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K6h An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8d An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
K8n An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
R02 Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.
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R03 Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.
R09 Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R35 Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).
R37 Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T00 Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T01 Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T02 Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T94 Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T96 Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
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T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T98 Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
V17 Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:
Vorderachse Hinterachse
Nr. 1 195/40R17 215/35R17
Nr. 2 205/40R17 225/35R17
Nr. 3 205/45R17 235/40R17
Nr. 4 205/50R17 225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5 205/55R17 225/50R17
Nr. 6 215/40R17 245/35R17
Nr. 7 215/45R17 225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8 215/50R17 235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9 225/45R17 245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10 225/50R17 245/45R17, 255/45R17
Nr. 11 225/55R17 245/50R17, 255/50R17
Nr. 12 235/40R17 265/35R17, 275/35R17
Nr. 13 235/45R17 255/40R17, 265/40R17
Nr. 14 235/50R17 255/45R17
Nr. 15 235/55R17 255/50R17
Nr. 16 235/60R17 255/55R17
Nr. 17 245/40R17 255/40R17, 275/35R17
Nr. 18 245/45R17 265/40R17, 275/40R17
Nr. 19 255/45R17 285/40R17
Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 16. Januar 2014 in Lambsheim statt.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO
Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller MAK s.p.a.
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Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2011.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 16. Januar 2014
Schmidt 00204698.DOC
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