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							                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)


Nummer der ABE:             49591



Gerät:                      Sonderräder für Personenkraftwagen
                            8 J x 17 EH2+


Typ:                        BJ8070



Inhaber der ABE             MAK S.p.A.
und Hersteller:             IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird diese
Genehmigung mit folgender Maßgabe erteilt:


Die genehmigte Einrichtung erhält das Typzeichen


                                       KBA 49591


Dieses von Amts wegen zugeteilte Zeichen ist auf jedem Stück der laufenden Fertigung in
der vorstehenden Anordnung dauerhaft und jederzeit von außen gut lesbar anzubringen.
Zeichen, die zu Verwechslungen mit einem amtlichen Typzeichen Anlass geben können,
dürfen nicht angebracht werden.
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49591

Die ABE-Nr. 49591 erstreckt sich auf die Sonderräder 8 J x 17 EH2+ , Typ BJ8070, in den
Ausführungen wie im Gutachten Nr. 55004014 (1.Ausfertigung) vom 16.01.2014
beschrieben.

Die Sonderräder dürfen nur zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 6 des
Gutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort
aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.

An jedem Gerät der laufenden Fertigung sind an den aus den Prüfunterlagen ersichtlichen
Stellen gut lesbar und dauerhaft,

der Name des Herstellers oder das Herstellerzeichen,
die Felgengröße,
der Typ und die Ausführung des Sonderrades,
das Herstelldatum (Monat, Jahr),
das Typzeichen und
die Einpreßtiefe anzubringen.

Sofern Mittenzentrierringe verwendet werden, sind diese mit dem Innen- und
Außendurchmesser zu kennzeichnen.

Im übrigen gelten die im beiliegenden Gutachten nebst Anlagen der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 16.01.2014
festgehaltenen Angaben.

Das geprüfte Muster ist so aufzubewahren, dass es noch fünf Jahre nach Erlöschen der ABE
in zweifelsfreiem Zustand vorgewiesen werden kann.

Flensburg, 20.05.2014
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Gutachten Nr. 55004014 (1.Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am: 05.05.2014
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49591

- Anlage -

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die     Einzelerzeugnisse      der    reihenweisen     Fertigung   müssen       mit    den
Genehmigungsunterlagen          genau      übereinstimmen.     Mit    dem       zugeteilten
Typzeichen/Prüfzeichen dürfen die Fahrzeugteile nur gekennzeichnet werden, die den
Genehmigungsunterlagen in jeder Hinsicht entsprechen.
Änderungen an den Einzelerzeugnissen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des
Kraftfahrt-Bundesamtes gestattet.
Änderungen der Firmenbezeichnung, der Anschrift und der Fertigungsstätten sowie eines bei
der Erteilung der Genehmigung benannten Zustellungsbevollmächtigten oder
bevollmächtigten Vertreters sind dem Kraftfahrt-Bundesamt unverzüglich mitzuteilen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt ist unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die reihenweise
Fertigung oder der Vertrieb der genehmigten Einrichtung innerhalb eines Jahres oder
endgültig oder länger als ein Jahr eingestellt wird. Die Aufnahme der Fertigung oder des
Vertriebs ist dann dem Kraftfahrt-Bundesamt unaufgefordert innerhalb eines Monats
mitzuteilen.
Verstöße gegen diese Bestimmungen können zum Widerruf der Genehmigung führen und
können überdies strafrechtlich verfolgt werden.

Die Genehmigung erlischt, wenn sie zurückgegeben oder entzogen wird, oder der
genehmigte Typ den Rechtsvorschriften nicht mehr entspricht. Der Widerruf kann
ausgesprochen werden, wenn die für die Erteilung und den Bestand der Genehmigung
geforderten Voraussetzungen nicht mehr bestehen, wenn der Genehmigungsinhaber gegen
die mit der Genehmigung verbundenen Pflichten – auch soweit sie sich aus den zu dieser
Genehmigung zugeordneten besonderen Auflagen ergeben - verstößt oder wenn sich
herausstellt, dass der genehmigte Typ den Erfordernissen der Verkehrssicherheit oder des
Umweltschutzes nicht entspricht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt kann jederzeit die ordnungsgemäße Ausübung der durch diese
Genehmigung verliehenen Befugnisse, insbesondere die genehmigungsgerechte Fertigung
sowie die Maßnahmen zur Übereinstimmung der Produktion, nachprüfen. Es kann zu diesem
Zweck Proben entnehmen oder entnehmen lassen. Dem Kraftfahrt-Bundesamt und/oder
seinen Beauftragten ist ungehinderter Zutritt zu Produktions- und Lagerstätten zu gewähren.

Die mit der Erteilung dieser Genehmigung verliehenen Befugnisse sind nicht übertragbar.
Schutzrechte Dritter werden durch diese Genehmigung nicht berührt.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
DE-24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 1 von 11

Auftraggeber                     MAK s.p.a.
                                 Via C. Colombo
                                 I-25013 Carpenedolo (BS)
                                 QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad
Modell                           BIMMER
Typ                              BJ8070
Radgröße                         8 J x 17 EH2+
Zentrierart                      Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring       Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                            Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                   Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                   (mm)
NB           BJ8070 NB / ohne Ring                 5/120/72,6         20        705    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                       49591
Herstellerzeichen                MAK
Radtyp und Ausführung            BJ8070...(s.o.)
Radgröße                         8 J x 17 EH2+
Einpresstiefe                    ET...(s.o.)
Herstelldatum                    Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel   Bund          Anzugsmoment (Nm)     Schaftlänge (mm)
S01       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     110                   26
S02       Schraube M14x1,5             Kegel 60°     140                   30
S03       Serienschraube M12x1,5       Kegel 60°     120                   26
S04       Serienschraube M14x1,25      Kegel 60°     130                   27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                       BMW

Spurverbreiterung                innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 2 von 11

Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT               100-240        225/55R17   K1c K2a K2b K5a K6g K6i K8h         0A1 A01 A02
3-V                      100-240        235/50R17   K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h     A04 A05 A08
e1*2007/46*0559*..       100-240        235/55R17   K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h     A09 A12 A14
                         100-240        245/50R17   K2c K6h K6i K8n R03                 A21 A58 BW7
                         100-240        255/50R17   K2c K6h K6i K8n R03                 Flh V17 S04
BMW 3er-Reihe            85-225         225/45R17   K1c K41 K42 T90 T91 T93 T94         0A1 A01 A02
390L, -/X                85-225         235/45R17   K1c K41 K42 T93 T94                 A04 A05 A08
e1*2001/116*             85-225         245/40R17   K1c K2b K41 K42 T91 T95             A09 A12 A14
0308*00-08,                                                                             A21 Car Lim
0344*00-05                                                                              V17 S01
BMW 3er-Reihe            85-240         225/45R17   K5a K6b T90 T91 T93 T94             0A1 A01 A02
390L, -/X, 3L, 3K, 3K-   85-240         235/45R17   K5a K6b T93 T94                     A04 A05 A08
N1                       85-240         245/40R17   K5b K6b K8d T91 T93                 A09 A12 A14
e1*2001/116*                                                                            A21 Car K1c
0308*09-..,0344*06-..                                                                   K2b Lim V17
e1*2007/46*                                                                             S01
0314*00-04;
0315*00-05;
e24*2007/46*
0022*00-02
- ab Facelift 2008
BMW 3er-Reihe            90-240         225/45R17   K1c K41 K42 M+S T90 T91             0A1 A01 A02
392C, 390X, 3C           90-240         225/45R17   K1c K41 K42 T90                     A04 A05 A08
e1*2001/116*0346*..,     90-240         235/45R17   K1c K41 K42 K43 T93 T94             A09 A12 A14
e1*2001/116*0344*..;     90-240         245/40R17   K2b K42 R03 T91 T95                 A21 Cbo Cpe
e1*2007/46*                                                                             V17 S01
0316*00-07
- Coupé/Cabrio
BMW 3er-Reihe            85-250         225/45R17   K1c K2c K6g K8h T91                 0A1 A01 A02
3L                       85-250         235/45R17   K1c K2c K6g K8h                     A04 A05 A08
e1*2007/46*0314*05-..                                                                   A09 A12 A14
- ab Modell 2012                                                                        A21 A57 BW7
                                                                                        Lim V17 S04
BMW 3er-Touring          85-250         225/45R17   K1c K2c K6g K8h T91                 0A1 A01 A02
3K, 3K-N1                85-250         235/45R17   K1c K2c K6g K8h                     A04 A05 A08
e1*2007/46*0315*06-..                                                                   A09 A12 A14
e24*2007/46*0022*03-                                                                    A21 A57 BW7
- ab Modell 2013                                                                        Car V17 S04
BMW 4er-Coupé            120-250        225/45R17   K1c K2b K6g K8d                     0A1 A01 A02
3C                       120-250        225/50R17   K1c K2c K5c K6h K6i K8m             A04 A05 A08
e1*2007/46*0316*08-..    120-250        235/45R17   K1c K2c K6g K8h                     A09 A12 A14
                         120-250        245/45R17   K1c K2c K5c K6h K6i K8m             A21 A57 BW7
                                                                                        Cpe V17 S04
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235           225/55R17   K1c K2b                             0A1 A01 A02
HY                   225, 235           235/50R17   K1c K2b K3k K5i K7d                 A04 A05 A08
e1*2007/46*0323*..   225, 235           255/45R17   K1c K2b K3k K5i K7d                 A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung                                                                    A21 A58 L05
                                                                                        Lim V17 S04




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 3 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er-Reihe          110-270        225/50R17   A32 R37 T93 T94                       0A1 A02 A04
560L                   110-270        235/45R17   A32 R37 T93 T94                       A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*..    110-270        245/45R17   A12                                   A14 A21 A58
                                                                                        B03 Lim V17
                                                                                        S03
BMW 5er-Reihe          100-240        225/55R17   K1c K2b 141                           0A1 A01 A02
5L                     100-240        235/50R17   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T00   A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*..                                T96 141                               A09 A12 A14
- mit Allradlenkung    100-240        255/45R17   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e 141   A21 A58 L04
                                                                                        Lim V17 S04
BMW 5er-Reihe          100-240        225/55R17   K1c K2b 141                           0A1 A01 A02
5L                     100-240        235/50R17   K1c K2b K3k K5i K7d T00 T96 141       A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*..     100-240        255/45R17   K1c K2b K3k K5i K7d 141               A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung                                                                    A21 A57 L05
                                                                                        Lim V17 S04
BMW 5er-Touring        110-270        225/50R17   A32 R37 T93 T94 141                   0A1 A02 A04
560L                   110-270        235/45R17   A32 R37 T93 T94 141                   A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*..    110-270        245/45R17   A12 T95 141                           A14 A21 A58
                                                                                        B03 Car V17
                                                                                        S03
BMW 5er-Touring        100-240        225/55R17   K1c K2b 141                           0A1 A01 A02
5K, K-N1               100-240        235/50R17   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T00   A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*..,                               T96 141                               A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*..     100-240        255/45R17   K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e 141   A21 A58 Car
- mit Allradlenkung                                                                     F40 L04 V17
                                                                                        S04
BMW 5er-Touring        100-240        225/55R17   K1c K2b 141                           0A1 A01 A02
5K, K-N1               100-240        235/50R17   K1c K2b K3k K5i K7d T00 T96 141       A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*..,    100-240        255/45R17   K1c K2b K3k K5i K7d 141               A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*..                                                                      A21 A57 Car
- ohne Allradlenkung                                                                    F40 L05 V17
                                                                                        S04
BMW 6er-Reihe          230, 235       225/55R17   K1a K1b K2b                           0A1 A01 A02
6C                     230, 235       235/50R17   K1c K2b                               A04 A05 A08
e1*2007/46*0562*..     230, 235       255/45R17   K1c K2b                               A09 A12 A14
                                                                                        A21 A58 Cbo
                                                                                        Cpe L06 V17
                                                                                        S04
BMW 7er-Reihe          105-240        225/55R17   A10 R37 T01 T97 141                   0A1 A02 A04
7/G                    105-240        235/55R17   A10 R35 T97 T99 141                   A05 A08 A09
e1*93/81*0007*..,      105-240        245/45R17   A12 T95 T99 141                       A14 A21 R21
e1*98/14*0007*..       105-240        245/50R17   A01 A12 K41 R02 T98 T99 141           V17 S01
                       105-240        245/50R17   A12 R03 T98 T99 141
                       105-240        255/45R17   A01 A12 K1a K41 T02 T98 141
                       105-240        255/50R17   A01 A12 K42 K56 R03 141
BMW 7er-Reihe          155-190        245/55R17   K1a K2b 141                           0A1 A01 A02
701, 7L                155-190        255/50R17   K1c K2b K6g K6i K8g 141               A04 A05 A08
e1*2001/116*0490*..;                                                                    A09 A12 A14
e1*2007/46*0276*..                                                                      A21 A58 B03
- mit Allradlenkung                                                                     L04 NBF S04




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 4 von 11
Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen        Reifenbezogene Auflagen und           Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                              Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 7er-Reihe          155-190        245/55R17     K1a K2b 141                            0A1 A01 A02
701, 7L                155-190        255/50R17     K1c K2b 141                            A04 A05 A08
e1*2001/116*0490*..;                                                                       A09 A12 A14
e1*2007/46*0276*..                                                                         A21 A58 B03
- ohne Allradlenkung                                                                       L05 NBF S04
BMW 7er-Reihe          150-200        225/60R17     R09 T99 141                            0A1 A02 A04
765                    150-200        225/60R17     M+S R37 T99 141                        A05 A08 A09
e1*98/14,2001/116*     150-270        245/55R17     141                                    A10 A14 A21
0172*00-06             150-270        255/50R17     141                                    B03 S02
BMW 7er-Reihe          155-242        225/60R17     A30 M+S 141                            0A1 A02 A04
765                    155-270        245/55R17     A12 141                                A05 A08 A09
e1*2001/116*           155-270        255/50R17     A12 141                                A14 A21 S02
0172*07-..
BMW X1                 85-190         225/50R17     K1c K2b                                0A1 A01 A02
X1, X-N1, X1-N1        85-190         235/45R17     K1c K2b                                A04 A05 A08
e1*2007/46*0275*..;    85-190         245/45R17     K1c K2b                                A09 A12 A14
e1*2007/46*0454*..;    85-190         255/45R17     K1c K2b K5v K6v                        A21 V17 S03
e24*2007/46*0024*..
BMW X3                 100-190        225/60R17     K1a K1b K2b K6v 141                    0A1 A01 A02
X3, X-N1               100-190        235/55R17     K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a 141        A04 A05 A08
e1*2007/46*0512*..;    100-190        245/55R17     K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a 141        A09 A12 A14
e1*2007/46*0454*..                                                                         A21 B03 B90
                                                                                           S04
BMW Z4                 115-190        225/45R17     K1a K1b K2b                            0A1 A01 A02
Z89, ZR                115-190        235/40R17     K1c K2b K4i                            A04 A05 A08
e1*2001/116*0499*..,   115-190        235/45R17     K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d            A09 A12 A14
e1*2007/46*0373*..     115-190        245/40R17     K1c K2b K4i K5i K7d                    A21 Cbo V17
                       225,250        225/45R17     K1a K1b K2b M+S                        S01
                       225,250        235/45R17     K1c K2b K4i K5i K6f K6i K7d M+S
                       225,250        245/40R17     K1c K2b K4i K5i K7d M+S

Auflagen und Hinweise

0A1    Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

141      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1410 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49591 nach §22 StVZO

Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 5 von 11

A02     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A04      Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

A05     Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

A08     Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.

A09    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.

A10    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten an der Hinterachse verwendet werden.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14     Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A30    Die Verwendung von Schneeketten wurde nicht geprüft.

A32    Es dürfen nur feingliedrige Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm einschließlich
Kettenschloss auftragen, an der Hinterachse verwendet werden.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 6 von 11

B03     Die Zulässigkeit der Sonderräder ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig
ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Serienrädern für Sommerbereifung (nicht M+S Reifen)
ausgerüstet sind (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder
Bedienungsanleitung).

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

BW7 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage sind die Sonderräder nicht zulässig an
Fahrzeugen mit Bremsscheibendurchmesser 370 mm an Achse1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

Cbo    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.

Cpe    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K1b     Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K1c    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.

K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 7 von 11

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K3k     An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.

K41    An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K42    An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K43    An Achse 1 ist durch Aufweiten der Kotflügel bzw. inneren Seitenteile eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination herzustellen.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K56     Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.

K5a    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5b    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5c    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K5i   An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K5k   An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.

K5v    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6b    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 150 mm vor bis 150 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.

K6f    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 150 mm nach
Radmitte vollständig umzulegen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.



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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                    MAK s.p.a.

                                                                                     Seite 8 von 11

K6h    An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
Die Befestigungsschraube ist soweit wie möglich nach hinten zu versetzen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K7d    An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8d    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8h    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K8n    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 300 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

L06     Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

M+S    Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.

NBF Das Sonderrad ist nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02    Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.



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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                        Seite 9 von 11

R03     Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

R09    Diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung freigegeben ist
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier).

R21     Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

R35      Bei dieser Serien-Reifengröße sind die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers zu beachten
(u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-Papier oder Bedienungsanleitung).

R37     Diese Reifengröße ist nicht geprüft für Fahrzeuge, die serienmäßig ausschließlich mit
größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COC-
Papier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.

S01     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S02     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S03     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.

S04     Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die Serienbefestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.

T00    Reifen (LI 100) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1600 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T01    Reifen (LI 101) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1650 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T90    Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T94    Reifen (LI 94) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1340 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T96    Reifen (LI 96) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1420 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).


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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 10 von 11

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V17    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    195/40R17      215/35R17
Nr. 2    205/40R17      225/35R17
Nr. 3    205/45R17      235/40R17
Nr. 4    205/50R17      225/45R17, 235/45R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 5    205/55R17      225/50R17
Nr. 6    215/40R17      245/35R17
Nr. 7    215/45R17      225/45R17, 235/40R17, 245/40R17, 255/40R17
Nr. 8    215/50R17      235/45R17, 245/45R17, 275/40R17
Nr. 9    225/45R17      245/40R17, 255/40R17, 265/40R17
Nr. 10   225/50R17      245/45R17, 255/45R17
Nr. 11   225/55R17      245/50R17, 255/50R17
Nr. 12   235/40R17      265/35R17, 275/35R17
Nr. 13   235/45R17      255/40R17, 265/40R17
Nr. 14   235/50R17      255/45R17
Nr. 15   235/55R17      255/50R17
Nr. 16   235/60R17      255/55R17
Nr. 17   245/40R17      255/40R17, 275/35R17
Nr. 18   245/45R17      265/40R17, 275/40R17
Nr. 19   255/45R17      285/40R17

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Die Auflagen und Hinweise
gelten achsweise. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 16. Januar 2014 in Lambsheim statt.




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Anlage 2 zum Gutachten Nr. 55004014 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8 J x 17 EH2+ Typ BJ8070
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 11 von 11

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 11 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Juli 2011.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.


Lambsheim, 16. Januar 2014




Schmidt                                                                       00204698.DOC




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