Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)
nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)
Nummer der ABE: 48745*02
Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen
8,5 J x 20 H2
Typ: AX5-85020
Inhaber der ABE Wheelworld GmbH
und Hersteller: DE - 38871 Ilsenburg
Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:
Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.
In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
2
Nummer der ABE: 48745*02
Die ABE-Nr. 48745 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 20 H2 , Typ AX5-
85020, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55039112 (3. Ausfertigung) vom
28.02.2014 beschrieben.
Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.
1, 3, 4, 9, 12 (2. Ausfertigung)
2 (3. Ausfertigung)
des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.
Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 28.02.2014
festgehaltenen Angaben.
Flensburg, 25.03.2014
Im Auftrag
Nina Haderup
Anlagen:
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55039112 (3. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
19.03.2014
Kraftfahrt-Bundesamt
DE-24932 Flensburg
Nummer der ABE: 48745*02
- Anlage -
Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nebenbestimmungen
Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller Wheelworld GmbH
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Auftraggeber Wheelworld GmbH
Hüttenstraße 3
38871 Ilsenburg
QM-Nr.:49 02 0150804
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad
Modell AX5
Typ AX5-85020
Radgröße 8,5Jx20H2
Zentrierart Mittenzentrierung
Aus- Kennzeichnung Rad/ Zentrierring Lochzahl/ Einpress- Rad- Abrollumfang
führung Lochkreis- (mm)/ tiefe last (mm)
Mittenloch-ø (mm) (kg)
(mm)
Y8 AX5-85020 Y8 / Ø77xØ72,6 5/120/72,6 20 825 2265
Kennzeichnungen
KBA-Nummer 48745
Herstellerzeichen wheelworld
Radtyp und Ausführung AX5-85020
Radgröße 8,5Jx20H2
Einpresstiefe ET (s.o.)
Herstelldatum Monat und Jahr
Befestigungsmittel
Nr. Art der Befestigungsmittel Bund Anzugsmoment (Nm) Schaftlänge (mm)
S01 Schraube M14x1,25 Kegel 60° 130 50
S02 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 110 43
S03 Schraube M12x1,5 Kegel 60° 120 43
S04 Schraube M14x1,5 Kegel 60° 140 45
Prüfungen
Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.
Verwendungsbereich
Hersteller BMW
Spurverbreiterung innerhalb 2%
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 3er GT 100-240 235/35R20 K1c K2b K5a T92 0A1 A01 A02
3-V 100-240 245/35R20 K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h A04 A05 A08
e1*2007/46*0559*.. T95 A09 A12 A14
100-240 255/35R20 K1c K2c K5c K5i K5k K6g K6i K8h A21 A58 Flh
T93 S01
BMW 5er ActiveHybrid 225, 235 245/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T95 0A1 A01 A02
HY 225, 235 255/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97 A04 A05 A08
e1*2007/46*0323*.. A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung A21 A58 L05
Lim S01
BMW 5er-GT 120-300 245/40R20 K1a K2b T99 165 0A1 A01 A02
GT, K-N1 120-330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 165 A04 A05 A08
e1*2007/46*0215*..; A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*.. A21 Flh L05
Gran Turismo NBF S01
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-GT 120-300 245/40R20 K1a K2b T99 165 0A1 A01 A02
GT, K-N1 120-330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 165 A04 A05 A08
e1*2007/46*0215*..; A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*.. A21 Flh L04
Gran Turismo NBF S01
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Reihe 110-200 245/30R20 R70 T90 0A1 A02 A04
560L A05 A08 A09
e1*2001/116*0230*.. A12 A14 A21
A58 Lim S03
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T95 0A1 A01 A02
5L 100-330 255/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93 A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*.. T97 A09 A12 A14
- mit Allradlenkung A21 A58 L04
Lim S01
BMW 5er-Reihe 100-330 245/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T95 0A1 A01 A02
5L 100-330 255/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T93 T97 A04 A05 A08
e1*2007/46*0363*.. A09 A12 A14
- ohne Allradlenkung A21 A57 L05
Lim S01
BMW 5er-Touring 100-330 255/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e T93 0A1 A01 A02
5K, K-N1 T97 A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*.., 150, 190 245/35R20 K1c K2b K3k K4i K5i K6i K7d K8e A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*.. NoD T95 A21 A58 Car
- mit Allradlenkung F40 L04 S01
BMW 5er-Touring 100-330 255/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d T97 0A1 A01 A02
5K, K-N1 150, 190 245/35R20 K1c K2b K3k K5i K7d NoD T95 A04 A05 A08
e1*2007/46*0455*.., A09 A12 A14
e1*2007/46*0508*.. A21 A57 Car
- ohne Allradlenkung F40 L05 S01
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller Wheelworld GmbH
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Handelsbezeichnung kW-Bereich Reifen Reifenbezogene Auflagen und Auflagen und
Fahrzeug-Typ Hinweise Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 6er-Reihe 230-330 245/35R20 K1c K2b T91 T95 0A1 A01 A02
6C 230-330 255/35R20 K1c K2b T93 T97 A04 A05 A08
e1*2007/46*0562*.. A09 A12 A14
A21 Cbo Cpe
L06 S01
BMW 7er ActiveHybrid 235 245/40R20 K1a K2b T99 0A1 A01 A02
HY, 3-HY, 7L 235 255/35R20 K1c K2b T97 A04 A05 A08
e1*2007/46*0323*..; 235, 330 245/40R20 K1a K2b M+S T99 A09 A12 A14
e1*2007/46*0586*..; 235, 330 255/35R20 K1c K2b M+S T97 A21 A58 L05
e1*2007/46*0276*.. NBF S01
BMW 7er-Reihe 105-240 255/35R20 K1a K2b K41 K42 K45 K46 K56 T93 0A1 A01 A02
7/G T97 A04 A05 A08
e1*93/81*0007*.., A09 A12 A14
e1*98/14*0007*.. A21 R21 S02
BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95 0A1 A01 A02
701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99 A04 A05 A08
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c K2b K6g K6i K8g T97 A09 A12 A14
e1*2007/46*0276*.. A21 L04 NBF
- mit Allradlenkung S01
BMW 7er-Reihe 155-300 245/35R20 A58 K1a K2b T95 0A1 A01 A02
701, 7L 155-400 245/40R20 K1a K2b T95 T99 A04 A05 A08
e1*2001/116*0490*..; 155-400 255/35R20 K1c K2b T97 A09 A12 A14
e1*2007/46*0276*.. A21 L05 NBF
- ohne Allradlenkung S01
BMW 7er-Reihe 150-327 245/40R20 T95 T99 0A1 A02 A04
765 150-327 255/35R20 T97 A05 A08 A09
e1*98/14,2001/116* A12 A14 A21
0172*00-06 S04
BMW 7er-Reihe 155-327 245/40R20 T99 0A1 A02 A04
765 155-327 255/35R20 T97 A05 A08 A09
e1*2001/116* A12 A14 A21
0172*07-.. S04
BMW X1 85-190 225/35R20 K1c K2b T90 0A1 A01 A02
X1, X-N1, X1-N1 85-190 245/30R20 K1c K2b K6v T90 A04 A05 A08
e1*2007/46*0275*..; A09 A12 A14
e1*2007/46*0454*..; A21 S03
e24*2007/46*0024*..
BMW X3 100-230 245/40R20 K1a K1b K2b K6v T95 T99 0A1 A01 A02
X3, X-N1 100-230 255/35R20 K1c K2a K2b K4i K4w K6x K8a T93 A04 A05 A08
e1*2007/46*0512*..; T97 A09 A12 A14
e1*2007/46*0454*.. A21 B90 S01
Auflagen und Hinweise
0A1 Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
165 Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1650 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller Wheelworld GmbH
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A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster
bescheinigen zu lassen.
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A04 Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen, mit Ausnahme der M+S-Profile, sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief
und -schein, Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen eines
Reifenherstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher
Profiltypen auf Vorder- und Hinterachse ist die Eignung für das jeweilige Fahrzeug durch den Reifen-
oder Fahrzeughersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.
A08 Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden. Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw.
gleichem Abrollumfang verwendet werden.
A09 Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck zu beachten ist.
A12 Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14 Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte
unterhalb der Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der
Klebegewichte im Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.
A21 Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Gummiventile oder Metallschraubventile mit Befestigung von außen, die den Normen
DIN, E.T.R.T.O oder Tire and Rim entsprechen, zulässig. Für Fahrzeugausführungen mit einer
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (Fzg.-Schein, Ziff. 6 bzw.
Zulassungsbescheinigung Feld T) sind nur Metallschraubventile, die den Normen DIN, E.T.R.T.O oder
Tire and Rim entsprechen, zulässig. Werden Ventile mit TPMS-Sensoren verwendet, so sind die
Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die Ventile und Sensoren müssen für den
vorgeschriebenen Luftdruck und die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit geeignet sein. Die Ventile
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.
A57 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)
A58 Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
B90 Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller Wheelworld GmbH
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Car Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).
Cbo Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Cabriolet,
Roadster.
Cpe Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Coupé.
F40 Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.
Flh Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).
K1a Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K1b Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2a Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.
K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K2c Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K3k An Achse 1 ist die Radhausinnenverkleidung am Übergang von der Radhausausschnittkante
zur Frontschürze auszuschneiden bzw. um 5 mm zu kürzen.
K41 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller Wheelworld GmbH
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K42 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausausschnittkanten eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K45 An Achse 1 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen. Ein evtl.
vorhandener Spritzschutz für den Ansaugweg des Luftfilters muss erhalten bleiben.
K46 An Achse 2 ist durch Nacharbeiten der Radhausinnenkotflügel, Kunststoffeinsätze bzw. deren
Befestigungsteile eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K4i An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.
K56 Durch Nacharbeit der Heckschürze am Übergang zum Radhausausschnitt ist eine
ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifenkombination herzustellen.
K5a An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5c An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte vollständig umzulegen.
K5i An Achse 1 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Frontschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K5k An Achse 1 ist die Befestigungslasche der Frontschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach vorne/oben zu biegen.
K6g An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.
K6i An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.
K6v An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K6x An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.
K7d An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8a An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8e An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
K8g An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller Wheelworld GmbH
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K8h An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.
L04 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).
L05 Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).
L06 Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit und ohne
Allradlenkung (4WS).
Lim Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.
M+S Diese Reifengröße ist nur zulässig als M+S-Bereifung.
NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.
NoD Nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Dieselmotor.
R21 Es können Reifen gleicher Größe verwendet werden, die gemäß Bestätigung des
Reifenherstellers auf der im Gutachten genannten Radgröße montierbar sind und ausreichende
Tragfähigkeit bei max. Sturzwinkel und Höchstgeschwindigkeit aufweisen. Diese Bestätigung ist vom
Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
R70 Für das Fahrzeug ist die Reifengröße auf der im Gutachten genannten Radgröße durch den
Reifenhersteller zu bestätigen. Diese Bestätigung ist vom Führer des Fahrzeugs mitzuführen.
S01 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S01
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S02 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S02
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S03 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S03
(siehe Seite 1) verwendet werden.
S04 Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die mitgelieferten Befestigungsmittel Nr. S04
(siehe Seite 1) verwendet werden.
T90 Reifen (LI 90) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1200 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T91 Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T92 Reifen (LI 92) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1260 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T93 Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T95 Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 48745 nach §22 StVZO
Anlage 9 zum Gutachten Nr. 55039112 (2. Ausfertigung)
Prüfgegenstand PKW-Sonderrad 8,5Jx20H2 Typ AX5-85020
Hersteller Wheelworld GmbH
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T97 Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
T99 Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).
Prüfort und Prüfdatum
Die Verwendungsprüfung fand am 28. Februar 2014 in Lambsheim statt.
Prüfergebnis
Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.
Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 8 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2012.
Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.
Lambsheim, 28. Februar 2014
Schmidt 00207135.DOC
Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim