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							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



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                                      TEIL EGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                    366-0069-13-MURD-TG/N1

Hersteller:                           BBS GmbH

                                      77761 Schiltach
Art:                                  Sonderrad 8 J X 18 H2
Typ:                                  CH132

Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                  Radtyp: CH132
Antragsteller: BBS GmbH                                              Stand: 07.05.2014
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Weitere Hinweise
Das LM-Sonderrad BBS Typ CH 132 (8 J x 18 H2) kann in Verbindung mit dem Sonderrad BBS Typ CH 133 (9
J x 18 H2) ander Hinterachse verwendet werden, es sind die entsprechenden Gutachten zu beachten.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                            Loch-      Mittenl Ein-      zul.   zul.     gültig
                                                                     kreis      och     preß-     Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung               Kennzeichnung         (mm) /     (mm) tiefe        last   umf.     Fertig.
                   Rad                         Z-Ring / D-Scheibe    -zahl              (mm)      (kg)   (mm)     Datum
09.31.149          CH 132                      72.5 Ø    09 23 490      120/5        72,6    40    649    2141     06/12
09.31.291          CH 132                      09 23 494 10 mm          120/5        72,6    30    649    2141     06/12
09.31.313          CH 132                      72.5 Ø    09 23 490      120/5        72,6    40    649    2141     06/12
09.31.368          CH 132                      72.5 Ø    09 23 490      120/5        72,6    40    649    2141     06/12
09.31.371          CH 132                      72.5 Ø    09 23 623      120/5        72,6    35    649    2141     06/12
                   CH 132                      ohne                     120/5         82     40    649    2141     06/12
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : BBS GmbH
                                :
                                : 77761 Schiltach
Handelsmarke                    : BBS
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 9,9 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.291:

                                    : Außenseite                              : Innenseite
Handelsmarke                        : BBS                                     : --
Radtyp                              : --                                      : CH132
Radausführung                       : --                                      : CH 132
Radgröße                            : --                                      : 8 J X 18 H2
Einpreßtiefe                        : --                                      : ET35
(null)
Herkunftsmerkmal                    : --                                      : GERMANY
Gießereikennzeichnung               : --                                      : 03 45 126
Japan. Prüfwertzeichen              : JWL                                     : --
Weitere Kennzeichnung               : MOTORSPORT                              : --
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: CH132
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 07.05.2014
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I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV Süd Automotive GmbH, Prüfbericht Nr. 12-00155-CP-BWG-00 vom
24.04.2012, liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 8 J X 18 H2                                Radtyp: CH132
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 07.05.2014
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Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                  Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  1    BMW, BMW AG                                 09.31.291                      30      07.05.2014      liegt bei
  2    BMW, BMW AG                                 09.31.371                      35      07.05.2014      liegt bei
  5    BMW AG                                      09.31.368                      40      07.05.2014      liegt bei
  4    BMW AG                                      09.31.313                      40      07.05.2014      liegt bei
  3    BMW, BMW AG                                 09.31.149                      40      07.05.2014      liegt bei
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen




Schulz

Sachverständiger

München, 07.05.2014
SZ
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                             Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                              Stand: 07.05.2014
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Fahrzeughersteller                        : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 8 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                    och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
09.31.149           CH 132                   72.5 Ø     09 23            72,6 Leichtmetall      649     2141    06/12
                                             490
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                            für Typ : 1K4; 1K2; 187; (1K2 / 1K4 nur bis Nachtrag 03)
Zubehör                                   : 09.31.149
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                            Typ : 3K-N1; 3L; 346C; 346L; M3B; 3 C; 3/B; 3K; 1C; 390L; 182; Z85;
                                            3 B; 346X; M85; R/C; 3/C; 346K; 187; 560X; 346R; 3/CG
Zubehör                                   : 09.31.149
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                            110 Nm für Typ : M3B; R/C; 3 B; 3 C; 3/B; 3/C; 3/CG
                                            120 Nm für Typ : M85; Z85; 1C; 182; 187; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 560X
                                            120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
 Verkaufsbezeichnung:    BMW M3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                    Auflagen
 M3B          G191             210 - 217 225/40R18 88W 362; 57E; 68B                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                         235/40R18 91W 21B; 22B; 24J; 362                    12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                             74A; 74P; BBX

 Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW             Reifen            Auflagen zu Reifen          Auflagen
 R/C          e1*93/81*0029*.., 85 - 142       225/40R18-88      21B                         ab e1*93/81*0029*08;
              e1*98/14*0029*..  85 - 170       245/35R18 88      22B; 24M; 57F; 68T          Cabrio;
                                170            225/40R18 88      21B; 57E; 68B; 68T          10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                             74A; 74P; BBX
 R/C           e1*93/81*0029*..        110 - 142 225/40R18-88    21B                         nur bis
                                                                                             e1*93/81*0029*07;
                                                                                             Cabrio;
                                                                                             10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                             12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                             74A; 74P; BBX
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 07.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW Z3
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                  Auflagen zu Reifen       Auflagen
R/C          e1*93/81*0029*..  85 - 103 225/40R18               21B; 22D; 367; 631       nur bis
                                                                                         e1*93/81*0029*07;
                                                                                         Cabrio;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74P; BBX

Verkaufsbezeichnung:    BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen       Auflagen
3B           F920             75 - 141 225/40R18                BDC; 21B; 21L; 22B;      Pkw geschlossen;
                                                                24J; 24M; 362; 631       Cabrio;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74P; BBX
3C             F547                 73 - 141 225/40R18          BDC; 21B; 21L; 22B;      Stufenheck; 4-türig;
                                                                24J; 24M; 362; 631       10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74P; BBX
3C             F547                 75        225/40R18-88      BDC; 21B; 22B; 24J;      Schrägheck 2-türig;
                                                                24M; 362                 Compact;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74P; BBX
3/B            e1*93/81*0016*..     75 - 142 225/40R18 92       BDC; 21B; 21L; 22B;      Pkw geschlossen;
                                                                24J; 24M; 631            Cabrio;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74P; BBX
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 142 225/40R18          BDC; 21B; 22B; 24J;      Limousine; Stufenheck;
                                                                24M; 362; 631            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74P; BBX
3/C            e1*93/81*0015*..     66 - 142 225/40R18          BDC; 21B; 22B; 24J;      Touring;
                                                                24M; 362; 631            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74P; BBX
3/CG           e1*93/81*0017*..,    66 - 125 225/40R18-88       BDC; 21B; 22B; 24J;      Compact;
               e1*98/14*0017*..                                 24M; 362                 10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74P; BBX
346C           e1*2001/116*0112*.., 77 - 135 225/40R18 88W 5FE                           Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..              245/35R18 88W 22B; 24M; 5FE; 57F;           Coupe; Limousine;
346K           e1*2001/116*0167*..,                        68T                           Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..     77 - 142 225/40R18 88Y 5FE                           10B; 11G; 11H; 11K;
346L           e1*97/27*0097*..,    77 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B                      12A; 51A; 71A; 729;
               e1*98/14*0097*..              235/40R18 91  21P; 22I; 22M; 24J;           73C; 74A; 74P; 744;
346R           e1*2001/116*0146*..,                        24M; 54A                      BBX
               e1*98/14*0146*..               245/35R18 88Y 22B; 24M; 5FE; 57F;
                                                            68T
                                              255/35R18 90  22B; 22F; 24D; 5GA;
                                                            57F; 654; 68B
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 07.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW        Reifen        Auflagen zu Reifen             Auflagen
346L         e1*97/27*0097*..,    85 - 105 225/40R18 88W 5FE                             Touring;
             e1*98/14*0097*..     85 - 110 255/35R18 90   22B; 22F; 22L; 24M;            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                          5GA; 57F; 654; 68B             12A; 51A; 71A; 729;
                                  85 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B                        73C; 74A; 74P; 744;
                                            235/40R18 91  21P; 22I; 22M; 24J;            BBX
                                                          24M; 54A
                                            255/35R18     10N; 22B; 22F; 22L;
                                                          24M; 51G; 57F; 654;
                                                          68B
346X         e1*2001/116*0144*.., 135 - 141 225/40R18 88W Limousine                      10B; 11G; 11H; 11K;
             e1*98/14*0144*..     135 - 170 225/40R18 88W 57E; 68B                       12A; 51A; 71A; 729;
                                            225/40R18 92                                 73C; 74A; 74P; BBX
                                            235/40R18 91  21P; 22I; 22M; 24J;
                                                          24M; 54A
                                  170       225/40R18 88Y Limousine
3L           e1*2007/46*0314*..   85 - 225 235/40R18 91                                  Nur bis
390L         e1*2001/116*0308*..                                                         e1*2007/46*0314*04;
                                                                                         Facelift ab September
                                                                                         2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76O;
                                                                                         AFR; BBX
3K             e1*2007/46*0315*..    85 - 160 235/40R18 91                               Nur bis
3K-N1          e24*2007/46*0022*..   85 - 225 235/40R18 91Y                              e1*2007/46*0315*05;
390L           e1*2001/116*0308*..                                                       Facelift ab September
                                                                                         2008; Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         76O; AFR; BBX
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 190 225/40R18 92Y AFR; Nicht 330D              Nur bis
                                     89 - 225 225/40R18 88Y AFR; 57E; 68B; 68T           e1*2001/116*0308*08;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         BBX
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 127 225/40R18 88W AFR; 5FE                     Nur bis
                                     85 - 190 225/40R18 92  AFR; Nicht 330D              e1*2001/116*0308*08;
                                     85 - 225 225/40R18     AFR; 51G; 57E; 68B;          Limousine;
                                                            68T                          Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; BBX
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 07.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 235/40R18 91Y                                 nur Limousine
                                           245/40R18     51G                             Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         BBX
560X           e1*2001/116*0322*..   145 - 200 235/40R18 95                              nur Kombi
                                               245/40R18 93Y                             Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 75I;
                                                                                         BBX

Verkaufsbezeichnung:     M ROADSTER,M COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW   Reifen                    Auflagen zu Reifen       Auflagen
M85          e1*2001/116*0364*.. 252  225/40R18                 51G; 52J                 M Roadster (Cabrio);
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 533; 71A;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 76Z;
                                                                                         BBX

Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 225/40R18 88         68B; 68T                 Cabrio; Coupe;
                                           235/40R18 91         21L; 54A; 689            10B; 11G; 11H; 11K;
                                           245/35R18 88         57F; 68T                 12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                         74A; 74P; BBX

Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW           Reifen        Auflagen zu Reifen           Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 160    215/40R18 89W 24J                          1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*..              225/40R18 92  21P; 22I; 24J; 24M           e1*2007/46*0277*07;
                                 100 - 240    215/40R18 85Y 24J; 57E; 575                Cabrio; Coupe;
                                              225/40R18 88  21P; 24J; 57E; 68B;          Heckantrieb;
                                                            68T                          10B; 11G; 11H; 11K;
                                              245/35R18 88Y 22I; 24M; 57F; 575;          12A; 51A; 71A; 729;
                                                            68T                          73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                         76R; BBX
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 215/40R18 89      24J                      Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..             225/40R18 88      22I; 22M; 24J; 24M       e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            245/35R18 88      22B; 22L; 24M; 57F;      Nur bis
                                                                575; 68T                 e1*2007/46*0273*03;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                         BBX
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 07.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
187          e1*2001/116*0287*.. 85 - 195 215/40R18 89          24J                      Nur bis
                                          225/40R18 88          22I; 22M; 24J; 24M       e1*2001/116*0287*09;
                                          245/35R18 88          22B; 22L; 24D; 57F;      4-türig;
                                                                68T                      10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                         BBX

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21L) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich über der Reifenlauffläche ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 07.05.2014
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22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
     Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
533) Die Verwendung der Reifengrößen ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer
     250 km/h nicht zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 07.05.2014
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575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1200kg.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen ist durch eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende
     Tragfähigkeit der Reifengröße sicherzustellen. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
654) Sofern Reifen der Größe 255/35 R 18 auf der Felge 8 J x 18 verwendet werden, ist eine Freigabe des
     Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren
     mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R18
                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
Teilegutachten 366-0069-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 3 BMW, BMW AG                                            Radtyp: CH132
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 07.05.2014
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       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
76O) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 19-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig.
AFR) Die Verwendung der Rad/Reifenkombination ist nur zulässig in Verbindung mit einer 3 mm dicken
     Distanzscheibe, Alpina Teile Nr. 34 11 643. Eine Mittenzentrierung des Rades muss gewährleistet sein.
BBX) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile oder Gummiventile mit Ventilkappe BBS Teile-Nr. 09.15.063 zulässig. Es sind die
     Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
BDC) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur in Verbindung mit M-TECHNIK-FAHRWERK oder mit einem
     für diese Reifengröße geprüften Sportfahrwerk zulässig, bei Fahrzeugen ab Modelljahr 1993 ist dies nicht
     mehr erforderlich.
Teilegutachten 366-0079-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 1 BMW AG                                                 Radtyp: CH133
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 08.05.2014
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Fahrzeughersteller                      : BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 9 J X 18 H2                 Einpreßtiefe (mm)       : 44
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-     zul.    zul.     gültig
                                                                   och     werkstoff         Rad-    Abroll   ab
                    Kennzeichnung           Kennzeichnung          (mm)                      last    umf.     Fertig
                    Rad                     Zentrierring                                     (kg)    (mm)     datum
09.31.149           CH 133                  72.5 Ø     09 23            72,6 Leichtmetall      720     2150    06/12
                                            490
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 29 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                 : 09.31.149
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 100 Nm für Typ : 346C; 346K; 346L; 346R; 346X
                                          120 Nm für Typ : Z85; 1C; 182; 187; 560X
                                          120 Nm ( Radschrauben M12x1,5 ) für Typ : 1K2; 1K4; 187
 Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW       Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
 346C         e1*2001/116*0112*.., 77 - 170 255/35R18           10N; 22B; 22L; 24M;         Kompakt; Cabrio;
               e1*98/14*0112*..                                 51G; 57F; 68B               Coupe; Limousine;
 346K          e1*2001/116*0167*..,                                                         Stufenheck 4-türig;
               e1*98/14*0167*..                                                             Touring;
 346L          e1*97/27*0097*..,                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0097*..                                                             12A; 51A; 71A; 729;
 346R          e1*2001/116*0146*..,                                                         73C; 74A; 74P; 744;
               e1*98/14*0146*..                                                             76B; BBX
 346X          e1*2001/116*0144*.., 135 - 170 255/35R18         10N; 22B; 22L; 24M;         10B; 11G; 11H; 11K;
               e1*98/14*0144*..                                 51G; 57F; 68B               12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                            BBX

 Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
 560X         e1*2001/116*0322*.. 145 - 200 265/35R18 93Y 24M; 57F; 99B                     nur Limousine
                                            275/35R18 95  24M; 57F; 575                     Allradantrieb;
                                                                                            10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                            73C; 74A; 74P; 76B;
                                                                                            BBX

 Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen              Auflagen zu Reifen          Auflagen
 Z85          e1*2001/116*0219*.. 110 - 195 245/35R18 88        57F; 68T                    Cabrio; Coupe;
                                            255/35R18 90        24M; 57F; 68B               10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                            12A; 51A; 71A; 73C;
                                                                                            74A; 74P; 76B; BBX
Teilegutachten 366-0079-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 1 BMW AG                                                 Radtyp: CH133
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 08.05.2014
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Verkaufsbezeichnung:     1ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen       Auflagen
1C           e1*2007/46*0277*..  100 - 240 245/35R18 88Y        22B; 24D; 57F; 575;      1ER REIHE; bis
182          e1*2001/116*0352*..                                68T                      e1*2007/46*0277*07;
                                           255/35R18 90Y        22B; 24D; 57F; 68B       Cabrio; Coupe;
                                           265/35R18 93         22B; 24D; 57F; 689       Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                         76B; 76R; BBX
187            e1*2001/116*0287*..   85 - 195 225/40R18 88      22I; 22M; 24M; 575       Nur bis
                                              245/35R18 88      22B; 22L; 24D; 57F;      e1*2001/116*0287*09;
                                                                575                      4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                         76B; BBX
1K2            e1*2007/46*0273*..    66 - 195 225/40R18         22I; 22M; 24M; 51G;      Nur bis
1K4            e1*2007/46*0283*..                               575                      e1*2007/46*0283*03;
187            e1*2001/116*0287*..            245/35R18         22B; 22L; 24M; 51G;      Nur bis
                                                                57F; 575                 e1*2007/46*0273*03;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0287*10;
                                                                                         Schrägheck 2-türig;
                                                                                         Schrägheck 4-türig;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 729;
                                                                                         73C; 74A; 74P; 744;
                                                                                         76B; BBX

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der
     Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Reifenfabrikate verwendet werden.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
Teilegutachten 366-0079-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 1 BMW AG                                                 Radtyp: CH133
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 08.05.2014
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12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
689) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                         Reifengröße:
                     Vorderachse:                        235/40R18
                     Hinterachse:                        265/35R18
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
Teilegutachten 366-0079-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 1 BMW AG                                                 Radtyp: CH133
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 08.05.2014
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                                                                                                      Seite: 4 von 5
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          255/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68T) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R18
                    Hinterachse:                          245/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
76R) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur zulässig, wenn die Felgenbreite des Serienrades nicht
     unterschritten wird.
99B) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           235/40R18
Teilegutachten 366-0079-13-MURD-TG/N1

ANLAGE: 1 BMW AG                                                 Radtyp: CH133
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 08.05.2014
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                    Hinterachse:                          265/35R18
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BBX) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile oder Gummiventile mit Ventilkappe BBS Teile-Nr. 09.15.063 zulässig. Es sind die
     Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
						
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