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							TÜV SÜD Auto Service GmbH

Westendstr 199
D - 80686 München



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                                      TEIL EGUTACHTEN
                                             TGA-Art: 13.1

                                    366-0130-14-MURD-TG/N1

Hersteller:                           BBS GmbH

                                      77761 Schiltach
Art:                                  Sonderrad 10 J X 20 H2
Typ:                                  SV005


Nach § 19 (3) StVZO ist bei Vorliegen eines Teilegutachtens nach Anlage XIX StVZO die Abnahme des Ein-
oder Anbaus unverzüglich durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder Angestellten einer amtlich
anerkannten Überwachungsorganisation durchzuführen und der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau
bestätigen zu lassen.
Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute
gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Teilegutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch
Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten,
die die Begutachtungspunkte beeinflussen.
0.      Hinweise für den Fahrzeughalter
Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme:
Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die
gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder
festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden!
Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden
Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen
Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung
und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen.
Einhaltung von Hinweisen und Auflagen:
Die unter III. und IV. aufgeführten Hinweise und Auflagen sind dabei zu beachten.
Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den
Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach
erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
Berichtigung der Fahrzeugpapiere:
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch den Fahrzeughalter
entsprechend der Festlegung in der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu beantragen.
Weitere Festlegungen sind der Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung zu entnehmen.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                               Radtyp: SV005
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 23.10.2014
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Weitere Hinweise
Das Sonderrad 10Jx20H2 Typ SV005 kann auch nur an der Hinterachse in Verbindung mit dem Sonderrad
9Jx20H2 Typ SV007 an der Vorderachse verwendet werden, s. jeweiliges Gutachten.Die in den
entsprechenden Gutachten aufgeführten Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
I.       Übersicht
Ausführung         Ausführungsbezeichnung                          Loch-       Mittenl Ein-     zul.   zul.     gültig
                                                                   kreis       och     preß-    Rad-   Abroll   ab
                   Kennzeichnung            Kennzeichnung          (mm) /      (mm) tiefe       last   umf.     Fertig.
                   Rad                      Z-Ring / D-Scheibe     -zahl               (mm)     (kg)   (mm)     Datum
09.31.368          SV005                    09 23 490 Ø72,5            120/5       72,5    35   1025    2430     07/11
09.31.371          SV005                    09 23 623 5mm              120/5       72,5    30   1025    2430     07/11
09.31.358          SV005                    09 23 490 Ø74              120/5        74     35   1025    2430     07/11
                   SV005                    ohne                       120/5        82     35   1025    2430     07/11
I.1.     Beschreibung der Sonderräder
Hersteller                      : BBS GmbH
                                :
                                : 77761 Schiltach
Handelsmarke                    : BBS
Art der Sonderräder             : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt
Korrosionsschutz                : Mehrschicht-Einbrennlackierung
Masse des Rades                 : ca. 15,3 kg
I.2.     Radanschluß
siehe Anlage
I.3.     Kennzeichnung der Sonderräder
An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw.
eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung 09.31.371:

                                    : Außenseite                            : Innenseite
Handelsmarke                        : BBS                                   : --
Radtyp                              : --                                    : SV005
Radgröße                            : --                                    : 10 J X 20 H2
Einpreßtiefe                        : --                                    : ET35
Herstellungsdatum                   : --                                    : Fertigungsmonat und -jahr
                                                                            : z.B. 07.11
Herkunftsmerkmal                    : --                                    : MADE IN GERMANY
Japan. Prüfwertzeichen              : --                                    : JWL
Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.
I.4.     Verwendungsbereich
Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                               Radtyp: SV005
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 23.10.2014
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II.      Sonderradprüfung
Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz
und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.
II.1.    Felge
Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.
II.2.    Werkstoff der Sonderräder:
Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des
Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.
II.3.    Festigkeitsprüfung:
Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV SÜD Automotive GmbH, Prüfbericht-Nr. 11-00342-CP-BWG-00 vom
28.07.2011, liegt vor.
III.     Anbau- und Verwendungsprüfung:
III.1.   Anbauuntersuchung am Fahrzeug:
Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von
Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen
Bedingungen gewährleistet.
III.2.   Fahrversuche:
Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise
nicht vor.
Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt.
Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und
ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und
des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter
besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten
Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen.
Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie
abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.
III.3.   Fahrwerksfestigkeit:
Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb
ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.
IV.      Zusammenfassung:
Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der
durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilgutachten genannnten
Hinweise / Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen.
Der Hersteller ( Inhaber des Teilegutachtens ) hat den Nachweis ( TÜV Rheinland Reg. - Nr 01 102 100 140 )
erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhält.
Das Teilegutachten umfasst die Blätter 1 - 4 einschließlich der unter V. aufgeführten Anlagen und darf nur im
vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden.
Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen am Fahrzeugteil, oder wenn
vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung des Teiles beeinflussen
sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen.
Benannt als Technischer Dienst durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) unter der Registrierungsnummer
KBA-P00100-10.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

Fahrzeugteil: Sonderrad 10 J X 20 H2                               Radtyp: SV005
Antragsteller: BBS GmbH                                            Stand: 23.10.2014
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V.       Unterlagen und Anlagen:
V.1.     Verwendungsbereichsanlagen:
Folgender Verwendungsbereich wurde festgelegt:
Anl    Hersteller                                  Ausführung                     ET      erstellt am     Allg.
age                                                                                                       Hinweise
  3    BMW, BMW AG                                 09.31.371                      30      23.10.2014      liegt bei
  2    BMW, BMW AG                                 09.31.368                      35      23.10.2014      liegt bei
  1    BMW AG                                      09.31.358                      35      23.10.2014      liegt bei
V.1.a. Nacharbeitsprofile:
s. Anlage: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus
V.2.     Allgemeine Hinweise:
siehe Anlage: Allgemeine Hinweise
V.3.     Technische Unterlagen:
siehe Anlage: Technische Unterlagen
V.4.     Radabdeckung:
s. Anlage: Radabdeckung




Schulz

Sachverständiger

München, 23.10.2014
SZ
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Fahrzeughersteller                      : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm          : 10 J X 20 H2                Einpreßtiefe (mm)      : 35
Lochkreis (mm)/Lochzahl     : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                              Mittenl Zentrierring-   zul.    zul.        gültig
                                                                   och     werkstoff       Rad-    Abroll      ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung         (mm)                    last    umf.        Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                  (kg)    (mm)        datum
09.31.368           SV005                    09 23 490 Ø72,5            72,5   Leichtmetall 1025     2430       07/11
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller        : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                          für Typ : 3K-N1; 3K; 392C; 3C; 3L; 390L
Zubehör                                 : 09.31.368
Befestigungsteile                       : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                          Typ : K-N1; 3K-N1; 5K; X-N1; 5L; 701; HY; X3; M3; 3L; 7L; 3K; GT;
                                          6C; 3-V
Zubehör                                 : 09.31.368
Anzugsmoment der Befestigungsteile      : 120 Nm für Typ : 3C; 3K; 3K-N1; 3L; 390L; 392C
                                          140 Nm für Typ : GT; HY; K-N1; M3; X-N1; X3; 3-V; 5K; 5L; 6C; 7L;
                                          701
                                          140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
 Verkaufsbezeichnung:     ActiveHybrid 5er, 7er, X6
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
 HY           e1*2007/46*0323*.. 235 - 330 275/35R20            22P; 248; 270; 51G;        Nur ActiveHybrid 7,
                                                                57F; 575                   7L; nicht
                                                                                           Hinterachslenkung;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                           73C; 74D; 74P; 744;
                                                                                           76B; 970

 Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
 3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 250 275/25R20 91Y 22L; 22Q; 24D; 27B;               BMW 3er (F31) ab
 3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        27F; 5GL; 57F; 67W;               2012;
                                                         679                               Ab
                                           285/25R20 93Y 22L; 22Q; 24D; 27B;               e24*2007/46*0022*03;
                                                         27F; 56G; 57F; 68Z                Ab
                                                                                           e1*2007/46*0315*06;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 6AA; 71A;
                                                                                           721; 73C; 74D; 74P;
                                                                                           76B; BBX
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                 Auflagen zu Reifen       Auflagen
3L           e1*2007/46*0314*.. 85 - 250 275/25R20 91           22L; 22Q; 24D; 27B;      BMW 3er (F30) ab
                                                                27F; 57F; 6AA; 67W;      2012;
                                                                679                      Ab
                                                                                         e1*2007/46*0314*05;
                                              285/25R20 93      22L; 22Q; 24D; 27B;      Limousine; Stufenheck;
                                                                27F; 56G; 57F; 68Z       Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         721; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B; BBX
3-V            e1*2007/46*0559*..    100 - 250 265/30R20 94W XFA; 244; 247; 27I;         ab
                                                             57F; 67J                    e1*2007/46*0559*01;
                                                                                         Allradantrieb;
                                              275/30R20 93Y 244; 247; 27B; 27H;          Heckantrieb;
                                                            57F; 67X                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 573; 71A;
                                                                                         721; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
3L             e1*2007/46*0314*..    85 - 225 275/25R20 91      22B; 24D; 57F; 679       Nur bis
390L           e1*2001/116*0308*..                                                       e1*2007/46*0314*04;
                                                                                         Facelift ab September
                                                                                         2008; Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
390L           e1*2001/116*0308*..   89 - 225 275/25R20 91Y 22B; 22F; 22L; 24D;          Nur bis
                                                            57F; 679                     e1*2001/116*0308*08;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
390L           e1*2001/116*0308*..   85 - 225 275/25R20 91Y 22B; 22F; 22L; 24D;          Nur bis
                                                            57F; 679                     e1*2001/116*0308*08;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 160 275/25R20 91  22B; 24D; 57F; 679               Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*.. 85 - 225 275/25R20 91Y 22B; 24D; 57F; 679               e1*2007/46*0315*05;
390L         e1*2001/116*0308*..                                                         Facelift ab September
                                                                                         2008; Nur bis
                                                                                         e24*2007/46*0022*02;
                                                                                         Ab
                                                                                         e1*2001/116*0308*09;
                                                                                         Touring; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
3C             e1*2007/46*0316*..    90 - 225 275/25R20 91      22B; 24D; 57F; 679       bis
392C           e1*2001/116*0346*..            285/25R20 93      22B; 22F; 22L; 24D;      e1*2007/46*0316*07;
                                                                57F; 577; 65W            Coupe; Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
3C             e1*2007/46*0316*..    105 - 160 285/25R20 93W 22B; 22F; 22L; 24D;         bis
392C           e1*2001/116*0346*..                           57F; 577; 65W               e1*2007/46*0316*07;
                                     105 - 225 275/25R20 91Y 22B; 24D; 57F; 679          Cabrio; Heckantrieb;
                                               285/25R20 93Y 22B; 22F; 22L; 24D;         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                             57F; 577; 65W               12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B

Verkaufsbezeichnung:     M3, M4
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW            Reifen            Auflagen zu Reifen       Auflagen
M3           e1*2007/46*0377*.. 317           275/30R20 93      248; 27U; 57F; 6AY       M3; M4; ab
                                              285/30R20 95      YA3; 244; 248; 27H;      e1*2007/46*0377*06;
                                                                27U; 57F                 Cabrio; Coupe;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         73C; 74D; 74P; 76B;
                                                                                         BBX

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X4, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 255/35R20 97      244; 27I                BMW X3; BMW X4;
                                          275/35R20 98      244; 247; 27I; 57F; 575 Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                              285/35R20 100 244; 247; 27B; 57F;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            99K                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                    73C; 74D; 74P; 76B
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3, X4)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen      Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 255/35R20 97      244; 27I                BMW X3; BMW X4;
                                          275/35R20 98      244; 247; 27I; 57F; 575 Allradantrieb;
                                                                                    Heckantrieb;
                                              285/35R20 100 244; 247; 27B; 57F;     10B; 11G; 11H; 11K;
                                                            99K                     12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                    73C; 74D; 74P; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5er Gran Turismo Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen              Auflagen
GT           e1*2007/46*0215*..  120 - 330 275/35R20 102 248; 57F; 575                   Nur BMW 5er Gran
                                           285/30R20 99  244; 57F; 68Q; 68V              Turismo;
                                                                                         Kombilimousine;
                                                                                         Limousine;
                                                                                         Allradantrieb;
                                                                                         Heckantrieb; nicht
                                                                                         Hinterachslenkung;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         744; 76B

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 275/30R20             248; 270; 51G; 57F;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                575                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 275/30R20         248; 270; 51G; 57F;      Nur BMW 5er Touring;
                                                                575                      Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 275/30R20         248; 270; 51G; 57F;      Stufenheck;
                                                                575                      Allradantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 275/30R20         248; 270; 51G; 57F;      Stufenheck;
                                                                575                      Heckantrieb;
                                                                                         10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                         12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                         729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                         76B
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen         Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 275/30R20             248; 270; 51G; 57F;        Nur BMW 5er Touring;
                                                                575                        Allradantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                           729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                           76B
K-N1           e1*2007/46*0508*..   120 - 330 275/35R20 102 248; 57F; 575                  Nur BMW 5er Gran
                                              285/30R20 99  244; 57F; 68Q; 68V             Turismo;
                                                                                           Kombilimousine;
                                                                                           Limousine;
                                                                                           Allradantrieb;
                                                                                           Heckantrieb; nicht
                                                                                           Hinterachslenkung;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                           729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                           744; 76B
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 275/30R20         248; 270; 51G; 57F;        Nur BMW 5er Touring;
                                                                575                        Heckantrieb;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                           729; 73C; 74D; 74P;
                                                                                           76B

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                Auflagen zu Reifen   Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 255/35R20 97          248; 27I             Lim (Gran Coupe 4-
                                          265/30R20 94          248; 27H; 27I; 5HI; 51J;
                                                                                     türig); Allradantrieb;
                                                                57F; 67J             Heckantrieb;
                                              275/30R20 97      244; 247; 27B; 27H;  10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                57F; 575             12A; 51A; 573; 71A;
                                              285/30R20 95      244; 247; 27B; 27F;  721; 729; 73C; 74D;
                                                                57F; 68Q; 68V        74P; 76B
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 255/35R20 97                           Nicht Lim (Gran Coupe
                                              265/30R20 94  248; 27H; 27I; 5HI; 51J; 4-türig); Cabrio;
                                                            57F; 67J                 Coupe; Allradantrieb;
                                              275/30R20 97  248; 27H; 27I; 57F; 575 Heckantrieb;
                                                                                     10B; 11G; 11H; 11K;
                                              285/30R20 95W 24M; 27B; 27H; 5HR; 12A; 51A; 573; 71A;
                                                            57F; 68Q; 68V            721; 729; 73C; 74D;
                                              285/30R20 95Y 24M; 27B; 27H; 57F;      74P; 76B
                                                            68Q; 68V

Verkaufsbezeichnung:     7er Reihe
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen               Auflagen zu Reifen         Auflagen
7L           e1*2007/46*0276*..  155 - 300 275/35R20            22H; 22P; 248; 51G;        Nicht
701          e1*2001/116*0490*..                                57F; 575                   beschussgeschütztes
                                           285/30R20 99         22H; 22P; 248; 57F;        Fz.; nicht
                                                                68Q                        Hinterachslenkung;
                                                                                           10B; 11G; 11H; 11K;
                                                                                           12A; 51A; 71A; 721;
                                                                                           73C; 74D; 74P; 744;
                                                                                           76B; 970
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder
     einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von
     FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
     Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
     lassen.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter
     Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite
     des Reifens) herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22P) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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       Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
       im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27U) Durch Kürzen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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      Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
      dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
577) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/30R20
                    Hinterachse:                        285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5GL) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1255kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
65W) Sofern Reifen der Größe 285/25 R 20 auf der Felge 10 J x 20 oder 11 J x 20 verwendet werden, ist eine
     Freigabe des Reifenherstellers erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den
     Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
679) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/30R20
                    Hinterachse:                          275/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67J) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67W) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/30R20
                    Hinterachse:                          275/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R20
                    Hinterachse:                          275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Q) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/35R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68V) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R20
                    Hinterachse:                        285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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68Z) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/30R20
                    Hinterachse:                          285/25R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist nur zulässig, wenn
     deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AY) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        255/30R20
                    Hinterachse:                        275/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71A) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußen- und -innenseite nur Klebegewichte
     unterhalb der Felgenschulter angebracht werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76B) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Hinterachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Vorderachse.
970) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse muß mindestens 1 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse, wobei die Einpreßtiefe des Sonderrades an der Hinterachse größer/gleich der des
     Sonderrades der Vorderachse sein muß. Diese Forderung gilt nur bei Verwendung von unterschiedlichen
     Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse.
99K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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                    Vorderachse:                          255/40R20
                    Hinterachse:                          285/35R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb und automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw.
      Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Abrollumfänge gleich sind.
      Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
BBX) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
     Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile oder Gummiventile mit Ventilkappe BBS Teile-Nr. 09.15.063 zulässig. Es sind die
     Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
XFA) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/35R20
                    Hinterachse:                          265/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
YA3) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/30R20
                    Hinterachse:                          285/30R20
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    M3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0377*..
       Handelsbez.:    M3, M4

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0377*06, nur M3

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 230             y = 220                   VA
             26P                      x = 180             y = 170                   VA
             27B                      x = 270             y = 320                   HA
             27I                      x = 220             y = 270                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 230       y = 220             4                 VA
             26N                   x = 230       y = 220             4                 VA
             27F                   x = 270       y = 320            19                 HA
             27H                   x = 270       y = 320             8                 HA
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    3-V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):     ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26P                      x = 175             y = 270                   VA
             26B                      x = 225             y = 320                   VA
             27I                      x = 170             y = 260                   HA
             27B                      x = 220             y = 310                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320            23                 VA
             26N                   x = 225       y = 320             8                 VA
             27H                   x = 220       y = 310             8                 HA
             27F                   x = 220       y = 310            25                 HA
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, HA, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             27I                      x = 250             y = 280                   HA
             27B                      x = 300             y = 330                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
             27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    X3
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0512*..
       Handelsbez.:    X-REIHE (X3, X4)

       Variante(n):     BMW X3, BMW X4

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 350             y = 370                   VA
             26P                      x = 300             y = 320                   VA
             27B                      x = 330             y = 460                   HA
             27I                      x = 280             y = 410                   HA
Teilegutachten 366-0130-14-MURD-TG/N1

ANLAGE: 2 BMW, BMW AG                                            Radtyp: SV005
Hersteller: BBS GmbH                                             Stand: 23.10.2014
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Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                 Nacharbeit im Bereich                   Achse
                                     von [mm]             bis [mm]
             26B                      x = 300             y = 500                   VA
             26P                      x = 290             y = 450                   VA
             27B                      x = 300             y = 330                   HA
             27I                      x = 250             y = 280                   HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich               Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]         um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500            10                 VA
             26N                   x = 300       y = 500             8                 VA
             27F                   x = 300       y = 330            28                 HA
             27H                   x = 300       y = 330             8                 HA
						
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