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							GUTACHTEN zur ABE Nr. 49417 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ MU8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 1 von 6

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo
                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 1
Modell                          MUNCHEN
Typ                             MU8520
Radgröße                        8,5 J x 20 EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
I3B          MU8520 I3B / ohne Ring               5/120/72,6         30        735    2150

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49417
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           MU8520...(s.o.)
Radgröße                        8,5 J x 20 EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°        130                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49417 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ MU8520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                 Seite 2 von 6


Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und     Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                        Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid   225, 235       245/35R20   K1a R02                         A01 A12 A14
HY                                                                                A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..                                                                Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung                                                              S02
BMW 5er-GT             120-330        245/35R20   R02 T91 T95                     A01 A12 A14
GT, K-N1               120-330        245/40R20   R02                             A21 Flh L04
e1*2007/46*0215*..;    120-330        255/35R20   R02 T93 T97                     NBF V20 VA1
e1*2007/46*0508*..                                                                S02
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-GT             120-330        245/35R20   R02 T91 T95                     A01 A12 A14
GT, K-N1               120-330        245/40R20   R02                             A21 Flh L05
e1*2007/46*0215*..;    120-330        255/35R20   R02 T93 T97                     NBF V20 VA1
e1*2007/46*0508*..                                                                S02
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          100-330        245/35R20   K1a R02                         A01 A12 A14
5L                                                                                A21 A58 L04
e1*2007/46*0363*..                                                                Lim V20 VA1
- mit Allradlenkung                                                               S02
BMW 5er-Reihe          100-330        245/35R20   K1a R02                         A01 A12 A14
5L                                                                                A21 A57 L05
e1*2007/46*0363*..                                                                Lim V20 VA1
- ohne Allradlenkung                                                              S02
BMW 5er-Touring        100-330        245/35R20   K1a R02                         A01 A12 A14
5K, K-N1                                                                          A21 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                               F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                VA1 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring        100-330        245/35R20   K1a R02                         A01 A12 A14
5K, K-N1                                                                          A21 A57 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                               F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                VA1 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 7er ActiveHybrid   235, 330       245/40R20   R02                             A01 A12 A14
HY, 3-HY, 7L           235, 330       255/35R20   R02 T97                         A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..;                                                               NBF V20 VA1
e1*2007/46*0586*..;                                                               S02
e1*2007/46*0276*..
BMW 7er-Reihe          155-400        245/35R20   R02 T91 T95                     A01 A12 A14
701, 7L                155-400        245/40R20   R02                             A21 L04 NBF
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20   R02 T93 T97                     V20 VA1 S02
e1*2007/46*0276*..
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          155-400        245/35R20   R02 T91 T95                     A01 A12 A14
701, 7L                155-400        245/40R20   R02                             A21 L05 NBF
e1*2001/116*0490*..;   155-400        255/35R20   R02 T93 T97                     V20 VA1 S02
e1*2007/46*0276*..
- ohne Allradlenkung



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49417 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ MU8520
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 6
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3                   100-230        245/40R20   K1a R02                              A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K1a R02                              A21 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;                                                                      VA1 S02
e1*2007/46*0454*..
- incl. Facelift 2014
BMW X4                   100-230        245/40R20   K1a R02                              A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K1a R02                              A21 B90 V20
e1*2007/46*                                                                              VA1 S02
0512*11-.., 0454*13-..
BMW X4                   100-230        245/40R20   R02                                  A12 A14 A21
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   R02                                  B90 KMV V20
e1*2007/46*                                                                              VA1 S02
0512*11-.., 0454*13-..
- mit M-Paket -
Verbreiterungen

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ MU8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 4 von 6

Spezielle Auflagen und Hinweise

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F40    Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

K1a    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).



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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49417 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ MU8520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 5 von 6
Lim      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.

R02      Diese Reifengröße ist nur an Achse 1 zulässig.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T91    Reifen (LI 91) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1230 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20
Nr. 19   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.

VA1     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 1 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 12, Gutachten Nummer 55802213, Ausfertigung 1
(RADTYP MU9520) für die Achse 2 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.



Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49417 nach §22 StVZO

Anlage 14 zum Gutachten Nr. 55802113 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 8,5 J x 20 EH2+ Typ MU8520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 6 von 6

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. April 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 6 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. April 2015




Coen                                                                                 00227696.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49417*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             8,5 J x 20 EH2+


Typ:                         MU8520



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                      Kraftfahrt-Bundesamt
                                    DE-24932 Flensburg



                                            2
Nummer der ABE: 49417*03

Die ABE-Nr. 49417 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 8,5 J x 20 EH2+ , Typ
MU8520, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55802113 (4. Ausfertigung)
vom 20.04.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16,     (1. Ausfertigung)
17, 18,                               (1. Ausfertigung)
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7                   (2. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 20.04.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 07.05.2015
Im Auftrag




Nina Haderup


Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55802113 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
22.04.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49417*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49418 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55802213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ MU9520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 1 von 7

Auftraggeber                    MAK s.p.a.
                                Via C. Colombo
                                I-25013 Carpenedolo (BS)
                                QM-Nr.: 01 06 007

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad zur Verwendung an Achse 2
Modell                          MUNCHEN
Typ                             MU9520
Radgröße                        9,5 J x 20 EH2+
Zentrierart                     Mittenzentrierung

Aus-         Kennzeichnung Rad/ Zentrierring      Lochzahl/          Einpress- Rad-   Abrollumfang
führung                                           Lochkreis- (mm)/   tiefe     last   (mm)
                                                  Mittenloch-ø       (mm)      (kg)
                                                  (mm)
IB           MU9520 IB / ohne Ring                5/120/72,6         35        735    2250

Kennzeichnungen
KBA-Nummer                      49418
Herstellerzeichen               MAK
Radtyp und Ausführung           MU9520...(s.o.)
Radgröße                        9,5 J x 20 EH2+
Einpresstiefe                   ET...(s.o.)
Herkunftsmerkmal                MADE IN ITALY
Herstelldatum                   Monat und Jahr

Befestigungsmittel

Nr.       Art der Befestigungsmittel Bund          Anzugsmoment (Nm)      Schaftlänge (mm)
S02       Serienschraube M14x1,25 Kegel 60°        130                    27,5

Prüfungen

Entsprechend den Kriterien des VdTÜV Merkblattes 751 (in der jeweils gültigen Fassung) wurden an
den im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeugen Anbau-, Freigängigkeits- und
Handlingsprüfungen durchgeführt.

Verwendungsbereich

Hersteller                      BMW

Spurverbreiterung               innerhalb 2%




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
GUTACHTEN zur ABE Nr. 49418 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55802213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                   PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ MU9520
Hersteller                       MAK s.p.a.

                                                                                    Seite 2 von 7

Handelsbezeichnung     kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und        Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                      Hinweise                           Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW 5er ActiveHybrid   225, 235       275/30R20   K2b R03 T97                        A01 A12 A14
HY                     225, 235       285/30R20   K2c K4i K6i K8e R03                A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..                                                                   Lim V20 HA2
- ohne Allradlenkung                                                                 S02
BMW 5er-GT             120-330        275/35R20   K2b K6i K8g R03 T02 T98 147        A01 A12 A14
GT, K-N1               120-330        285/30R20   K2b K6i K8g R03 T99 147            A21 Flh L04
e1*2007/46*0215*..;                                                                  NBF V20 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                   S02
Gran Turismo
- mit Allradlenkung
BMW 5er-GT             120-330        275/35R20   K2b R03 T02 T98 147                A01 A12 A14
GT, K-N1               120-330        285/30R20   K2b R03 T99 147                    A21 Flh L05
e1*2007/46*0215*..;                                                                  NBF V20 HA2
e1*2007/46*0508*..                                                                   S02
Gran Turismo
- ohne Allradlenkung
BMW 5er-Reihe          100-330        275/30R20   K2b K4i K6i K8e R03 T93 T97 147    A01 A12 A14
5L                     100-330        285/30R20   K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99 147    A21 A58 L04
e1*2007/46*0363*..                                                                   Lim V20 HA2
- mit Allradlenkung                                                                  S02
BMW 5er-Reihe          100-330        275/30R20   K2b R03 T93 T97 147                A01 A12 A14
5L                     100-330        285/30R20   K2c K4i K6i K8e R03 T95 T99 147    A21 A57 L05
e1*2007/46*0363*..                                                                   Lim V20 HA2
- ohne Allradlenkung                                                                 S02
BMW 5er-Touring        100-330        275/30R20   K2b K4i K6i K8e R03 T97 147        A01 A12 A14
5K, K-N1               100-330        285/30R20   K2c K4i K6i K8m R03 T95 T99 147    A21 A58 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                                  F40 L04 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                   HA2 S02
- mit Allradlenkung
BMW 5er-Touring        100-330        275/30R20   K2b R03 T97 147                    A01 A12 A14
5K, K-N1               100-330        285/30R20   K2c K4i K6i K8e R03 T95 T99 147    A21 A57 Car
e1*2007/46*0455*..,                                                                  F40 L05 V20
e1*2007/46*0508*..                                                                   HA2 S02
- ohne Allradlenkung
BMW 7er ActiveHybrid   235, 330       275/35R20   K2b R03 147                        A01 A12 A14
HY, 3-HY, 7L           235, 330       285/30R20   K2b R03 T99 147                    A21 A58 L05
e1*2007/46*0323*..;                                                                  NBF V20 HA2
e1*2007/46*0586*..;                                                                  S02
e1*2007/46*0276*..
BMW 7er-Reihe          155-400        255/35R20   R03 T97 147                        A01 A12 A14
701, 7L                155-400        275/35R20   K2b K6g K6i K8g R03 T02 T98 147    A21 L04 NBF
e1*2001/116*0490*..;   155-400        285/30R20   K2b K6g K6i K8g R03 T95 T99 147    V20 HA2 S02
e1*2007/46*0276*..
- mit Allradlenkung
BMW 7er-Reihe          155-400        255/35R20   R03 T97 147                        A01 A12 A14
701, 7L                155-400        275/35R20   K2b R03 T02 T98 147                A21 L05 NBF
e1*2001/116*0490*..;   155-400        285/30R20   K2b R03 T95 T99 147                V20 HA2 S02
e1*2007/46*0276*..
- ohne Allradlenkung




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55802213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                     PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ MU9520
Hersteller                         MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 3 von 7
Handelsbezeichnung       kW-Bereich     Reifen      Reifenbezogene Auflagen und         Auflagen und
Fahrzeug-Typ                                        Hinweise                            Hinweise
ABE/EWG-Nr.
BMW X3                   100-230        245/40R20   K2b R03 T95 T99 147                  A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K2b R03 T93 T97 147                  A21 B90 V20
e1*2007/46*0512*..;      100-230        275/35R20   K2b K6v R03 147                      HA2 S02
e1*2007/46*0454*..       100-230        285/30R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95
- incl. Facelift 2014                               T99 147
                         100-230        285/35R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 147
BMW X4                   100-230        245/40R20   K2b R03 T95 T99 147                  A01 A12 A14
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   K2b R03 T93 T97 147                  A21 B90 V20
e1*2007/46*              100-230        275/35R20   K2b K6v R03 147                      HA2 S02
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        285/30R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95
                                                    T99 147
                         100-230        285/35R20   K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03 147
BMW X4                   100-230        245/40R20   R03 T95 T99 147                      A12 A14 A21
X3, X-N1                 100-230        255/35R20   R03 T93 T97 147                      B90 KMV V20
e1*2007/46*              100-230        275/35R20   A01 K2b K6v R03 147                  HA2 S02
0512*11-.., 0454*13-..   100-230        285/30R20   A01 K2b K4i K4w K6x K8a R03 T95
- mit M-Paket -                                     T99 147
Verbreiterungen          100-230        285/35R20   A01 K2a K2b K4i K4w K6x K8a R03
                                                    147

Allgemeine Hinweise

Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche (mit Ausnahme der M+S-Profile) und
Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugbrief und -schein,
Zulassungsbescheinigung I) zu entnehmen. Ferner sind nur Reifen einer Bauart und achsweise eines
Reifentyps zulässig. Bei Verwendung unterschiedlicher Reifentypen auf Vorder- und Hinterachse sind
die Hinweise des Fahrzeug- und / oder Reifenherstellers zu beachten.

Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden Auflage
aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen.

Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei
Fahrzeugen mit Allradantrieb darf nur ein Ersatzrad mit gleicher Reifengröße bzw. gleichem
Abrollumfang verwendet werden.

Die Bezieher der Räder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene
Reifenfülldruck zu beachten ist.




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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55802213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ MU9520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 4 von 7

Spezielle Auflagen und Hinweise

147      Das Sonderrad (gepr. Radlast) ist in Verbindung mit dieser Reifengröße nur zulässig bis zu
einer zul. Achslast von 1470 kg. Eine erhöhte zulässige Achslast bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33
zu Ziff. 16 h bzw. Feld 22 zu Feld 7.1-8.3 in den Fahrzeugpapieren) ist zu beachten.

A01     Nach Durchführung der Technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage der
vorliegenden ABE unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den
Kraftfahrzeugverkehr oder einem Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation nach Nummer 4 der
Anlage VIIIb zur StVZO zur Durchführung und Bestätigung der in der ABE vorgeschriebenen
Änderungsabnahme vorzuführen.

A12    Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.

A14    Zum Auswuchten der Räder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb der
Felgenschulter oder des Tiefbettes angebracht werden. Bei Anbringung der Klebegewichte im
Felgenbett ist auf einen Mindestabstand von 2 mm zum Bremssattel zu achten.

A21     Es sind nur schlauchlose Reifen zulässig. Werden keine Ventile mit TPMS-Sensoren
verwendet, sind Metallschraubventile mit Befestigung von außen zulässig. Bei Verwendung bis zu
einer Höchstgeschwindigkeit von 210 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit, Fzg.-Schein, Ziff.
6 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld T oder bei Verwendung von Winterreifen mit
Geschwindigkeitssymbol Q, R, S, T oder H) sind auch Gummiventile zulässig. Werden Ventile mit
TPMS-Sensoren verwendet, so sind die Hinweise und Vorgaben der Hersteller zu beachten. Die
Ventile und Sensoren müssen für den vorgeschriebenen Luftdruck und die Höchstgeschwindigkeit
geeignet sein. Die Ventile müssen den Normen E.T.R.T.O., DIN oder Tire and Rim entsprechen und
dürfen nicht über den Felgenrand hinausragen.

A57    Diese Rad/Reifen-Kombination(en) ist (sind) zulässig an Fahrzeugausführungen mit Front
bzw. Heck-Antrieb und Allradantrieb (z.B. 2WD, 4WD, Quattro, Syncro, 4-Matic, 4x4 u. ä.)

A58    Rad-Reifen-Kombination(en) nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

B90    Sonderrad nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 356 mm
an Achse 1.

Car    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart
Kombilimousine (Avant, Break, Caravan, Kombi, Station-Wagon, Tourer, Turnier, Touring, ...).

F40     Rad/Reifenkombination nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Luftfederung an Achse 2.

Flh      Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Fließheck
(3-türig und 5-türig).

HA2     Die hier aufgeführten Rad-Reifenkombinationen für die Verwendung an Achse 2 sind nur
zulässig in Verbindung mit denen in Anlage 14, Gutachten Nummer 55802113, Ausfertigung 1
(RADTYP MU8520) für die Achse 1 genannten Radreifenkombination. Es gelten die jeweiligen
Auflagen und Hinweise.

K2a     Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von
dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor Radmitte herzustellen. Die gesamte
Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes
des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt
sein.



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Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55802213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ MU9520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                       Seite 5 von 7
K2b    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K2c    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte
herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal
möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.

K4i    An Achse 2 ist die Radhausinnenverkleidung an der Radhausausschnittkante auszuschneiden
bzw. um 5 mm zu kürzen und anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K4w An Achse 2 sind die Befestigungen der Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen in den Radhausausschnittkanten zu entfernen. Die Kunststoffverbreiterungen
bzw. Kotflügelverbreiterungen sind anschließend dauerhaft neu zu befestigen.

K6g   An Achse 2 ist die Befestigungslasche der Heckschürze am Übergang zur
Radhausausschnittkante um 5 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K6i   An Achse 2 sind die in das Radhaus ragenden Kanten der Heckschürze auf einer Länge von
100 mm bis auf die Innenkontur des umgelegten Radlaufes folgend zu kürzen.

K6v    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K6x    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm auszuschneiden bzw. zu kürzen.

K8a    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 100 mm vor bis 100 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8e    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 200 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8g    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 400 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 5 mm aufzuweiten.

K8m An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich 300 mm vor bis 200 mm hinter
Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

KMV Betrifft nur Fahrzeugvarianten mit serienmäßigen Kunststoffverbreiterungen bzw.
Kotflügelverbreiterungen (Radlaufleisten).

L04     Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nur zulässig an Fahrzeugen mit
Allradlenkung (4WS).

L05      Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination(en) ist(sind) nicht zulässig an Fahrzeugen
mit Allradlenkung (4WS).

Lim    Die Rad/Reifen-Kombination ist zulässig für Fahrzeugausführungen der Aufbauart Limousine.

NBF Die Räder sind nicht zulässig für gepanzerte bzw. beschussgeschützte
Fahrzeugausführungen.


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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49418 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55802213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                  PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ MU9520
Hersteller                      MAK s.p.a.

                                                                                         Seite 6 von 7
R03      Diese Reifengröße ist nur an Achse 2 zulässig.

S01    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S01 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

S02    Zur Befestigung der Räder dürfen nur die Befestigungsmittel Nr. S02 (siehe Seite 1)
verwendet werden.

T02    Reifen (LI 102) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1700 kg (Fzg.-Schein, Ziff.
16 bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T93    Reifen (LI 93) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1300 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T95    Reifen (LI 95) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1380 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T97    Reifen (LI 97) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1460 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T98    Reifen (LI 98) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1500 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

T99    Reifen (LI 99) nur zulässig für Fahrzeuge mit zul. Achslasten bis 1550 kg (Fzg.-Schein, Ziff. 16
bzw. Zulassungsbescheinigung Feld 8).

V20    Bei Verwendung verschiedener Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse sind folgende
Reifenkombinationen, sofern die Reifengrößen in der Spalte "Reifen" aufgeführt sind, möglich:

         Vorderachse    Hinterachse

Nr. 1    225/35R20      255/30R20, 265/30R20
Nr. 2    235/30R20      265/25R20, 275/25R20, 285/25R20
Nr. 3    235/35R20      265/30R20
Nr. 4    235/45R20      255/40R20, 265/40R20
Nr. 5    245/30R20      285/25R20, 295/25R20
Nr. 6    245/35R20      275/30R20, 285/30R20, 295/30R20
Nr. 7    245/40R20      275/35R20, 285/35R20
Nr. 8    245/45R20      275/40R20
Nr. 9    255/30R20      295/25R20, 305/25R20
Nr. 10   255/35R20      285/30R20, 295/30R20
Nr. 11   255/40R20      285/35R20, 295/35R20
Nr. 12   255/45R20      285/40R20
Nr. 13   265/30R20      305/25R20, 325/25R20
Nr. 14   265/35R20      295/30R20, 305/30R20
Nr. 15   265/40R20      295/35R20, 305/35R20
Nr. 16   265/45R20      295/40R20
Nr. 17   275/35R20      305/30R20
Nr. 18   275/40R20      315/35R20
Nr. 19   295/35R20      335/30R20, 345/30R20

Es sind nur Reifen eines Herstellers und achsweise eines Profiltyps zulässig, für die der Reifen- oder
Fahrzeughersteller die Eignung für das jeweilige Fahrzeug bestätigt. Diese Bestätigung ist vom Führer
des Fahrzeugs mitzuführen.




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GUTACHTEN zur ABE Nr. 49418 nach §22 StVZO

Anlage 12 zum Gutachten Nr. 55802213 (1. Ausfertigung)

Prüfgegenstand                 PKW-Sonderrad 9,5 J x 20 EH2+ Typ MU9520
Hersteller                     MAK s.p.a.

                                                                                      Seite 7 von 7

Prüfort und Prüfdatum

Die Verwendungsprüfung fand am 20. April 2015 in Lambsheim statt.

Prüfergebnis

Aufgrund der durchgeführten Prüfungen bestehen keine technischen Bedenken o.g. Sonderräder
unter Beachtung der Auflagen und Hinweise zu verwenden.

Die in diesem Gutachten aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach der Umrüstung den
heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Gutachten verliert seine Gültigkeit, wenn sich
entsprechende Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen
eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

Das Gutachten umfasst Blatt 1 bis 7 und gilt für Sonderräder ab Herstellungsdatum Februar 2013.

Der Technische Dienst Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH,
Am Grauen Stein, 51105 Köln ist mit seinem Ingenieurzentrum Technologiezentrum Typprüfstelle,
Lambsheim für die angewendeten Prüfverfahren vom Kraftfahrt-Bundesamt entsprechend EG-FGV für
das Typgenehmigungsverfahren des KBA unter der Nummer KBA-P 00010-96 benannt.

Lambsheim, 20. April 2015




Coen                                                                                 00227697.DOC




Technologiezentrum Typprüfstelle Lambsheim - Königsberger Straße 20d - D-67245 Lambsheim
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg




               ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE)


nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679)



Nummer der ABE:              49418*03



Gerät:                       Sonderräder für Personenkraftwagen
                             9,5 J x 20 EH2+


Typ:                         MU9520



Inhaber der ABE              MAK S.p.A.
und Hersteller:              IT-25013 Carpenedolo (BS)




Für die oben bezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser
Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt:

Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß
auch für den Nachtrag.

In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen
Änderungen bzw. Ergänzungen ein.
                       Kraftfahrt-Bundesamt
                                 DE-24932 Flensburg



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Nummer der ABE: 49418*03

Die ABE-Nr. 49418 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 9,5 J x 20 EH2+ , Typ
MU9520, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 55802213 (4. Ausfertigung)
vom 20.04.2015 beschrieben.

Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr.

3, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13,         (1. Ausfertigung)
14, 15, 16                          (1. Ausfertigung)
1, 2, 4, 5, 6                       (2. Ausfertigung)

des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an
den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden.



Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.


Im Übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten der Typprüfstelle
Fahrzeuge/Fahrzeugteile der TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Köln, vom 20.04.2015
festgehaltenen Angaben.


Flensburg, 07.05.2015
Im Auftrag




Anlagen:

Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung
Nachtragsgutachten Nr. 55802213 (4. Ausfertigung), zur Genehmigung vorgelegt am:
22.04.2015
                    Kraftfahrt-Bundesamt
                                  DE-24932 Flensburg



Nummer der ABE: 49418*03


- Anlage -


Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung

Nebenbestimmungen

Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag.



Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16,
24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
						
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