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							Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                                Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 25.03.2014
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Fahrzeughersteller                         : BMW, BMW AG
Raddaten:
Radgröße nach Norm             : 8 1/2 J X 19 EH2+           Einpreßtiefe (mm)      : 15
Lochkreis (mm)/Lochzahl        : 120/5                       Zentrierart            : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung       Ausführungsbezeichnung                               Mittenl Zentrierring-    zul.      zul.     gültig
                                                                      och     werkstoff        Rad-      Abroll   ab
              Kennzeichnung                    Kennzeichnung          (mm)                     last      umf.     Fertig
              Rad                              Zentrierring                                    (kg)      (mm)     datum
OMU9L9BP15B72 LK120 ET15                       Ø72.6 Ø74.1                 72,6     Kunststoff     710     2095    04/10
6
OMU9L9BP15726 LK120 ET15                       Ø72.6 Ø74.1                 72,6     Kunststoff    690     2144     09/06
OMU9L9BP15726 LK120 ET15                       Ø72.6 Ø74.1                 72,6     Kunststoff    710     2095     09/06
OMU9L9KA15B72 LK120 ET15                       Ø72.6 Ø74.1                 72,6     Kunststoff    710     2095     04/10
6
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme ( z. B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend
ersetzt werden.
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : BMW, BMW AG
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 663C
Zubehör                                    : ZJB3 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X-N1; X1; X1-N1; (Nur BMW X1)
Zubehör                                    : ZJB3 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : Z89; 3L; 3K; 390X; 3K-N1; ZR; 560L; 7/G
Zubehör                                    : ZJB3 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : X3; X-N1; (Nur BMW X3)
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 6C
Zubehör                                    : AEZ Artikel-Nr. ZJB8
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3-V
Zubehör                                    : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=27mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3L; (nur BMW 3er (F30) ab 2012)
Zubehör                                    : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 3K-N1; 3K; (nur BMW 3er (F31) ab 2012)
Zubehör                                    : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm



                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                                Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                               Stand: 25.03.2014
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Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,25, Schaftl. 33 mm, Kegelw. 60 Grad,
                                             für Typ : 5L; K-N1; 5K
Zubehör                                    : ZJB8 ww. ZJB0+OE-Schraube=28mm
Befestigungsteile                          : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für
                                             Typ : 765
Zubehör                                    : ZJB4 ww. OE-Schrauben + ZJB0
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 110 Nm für Typ : 7/G
                                             120 Nm für Typ : ZR; Z89; 3K; 3K-N1; 3L; 390X; 560L; 663C
                                             120 Nm ( Nur BMW X1 ) für Typ : X-N1; X1; X1-N1
                                             140 Nm für Typ : K-N1; 3-V; 5K; 5L; 6C; 765
                                             140 Nm ( Nur BMW X3 ) für Typ : X-N1; X3
                                             140 Nm ( Radschrauben M14x1,25 ) für Typ : 3K; 3K-N1; 3L
Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                   Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  85 - 250 225/40R19 89Y 11A; 24C; 26B; 26N;                  BMW 3er (F31) ab
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                        57E; 575                             2012;
                                                                                             Ab
                                                 225/40R19 93  11A; 22L; 22Q; 24C;           e24*2007/46*0022*03;
                                                               24D; 26B; 26N; 27B;           Ab
                                                               27F                           e1*2007/46*0315*06;
                                                 235/35R19 91Y 11A; 22L; 22Q; 24C;           Radschraube
                                                               24D; 26B; 26J; 27B;           M14x1,25;
                                                               27F; 5GG                      Allradantrieb;
                                                                                             Heckantrieb;
                                                 245/35R19 93  11A; 22L; 22Q; 24C;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                               24D; 26B; 26J; 27B;           12A; 51A; 512; 56C;
                                                               27F
                                                 255/35R19 92Y 11A; 22L; 22Q; 24D;           6AA; 71K; 721; 725;
                                                               27B; 27F; 57F; 575            73C; 74C; 74P; 77E;
                                                                                             4DL
3L             e1*2007/46*0314*..      85 - 250 225/40R19 93        11A; 22L; 22Q; 24C;      BMW 3er (F30) ab
                                                                    244; 247; 26B; 26N;      2012;
                                                                    27B; 27F                 Ab
                                                                                             e1*2007/46*0314*05;
                                                                                             Limousine; Stufenheck;
                                                 235/35R19 91       11A; 22L; 22Q; 24C;      Allradantrieb;
                                                                    24D; 26B; 26J; 27F       Heckantrieb;
                                                 245/35R19 93       11A; 22L; 22Q; 24C;      10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                    24D; 26B; 26J; 27B;      12A; 51A; 56C; 573;
                                                                    27F
                                                                                       71K; 721; 725; 73C;
                                                                                       74C; 74P; 4DL
3-V            e1*2007/46*0559*..      100 - 250 225/40R19 93Y XFC; 11A; 244; 247;     ab
                                                               27I                     e1*2007/46*0559*01;
                                                                                       Allradantrieb;
                                                 225/45R19 96  XFB; 11A; 244; 247;     Heckantrieb;
                                                               27I; 575                10B; 11B; 11G; 11H;
                                                 235/40R19 96  XFD; 11A; 244; 247;     12A; 51A; 573; 71K;
                                                               27H; 27I; 67H           721; 725; 73C; 74C;
                                                 235/45R19 99  11A; 244; 247; 27I; 67K 74P; 4DL




                                  Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                    von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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Verkaufsbezeichnung:     BMW 3ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
3K           e1*2007/46*0315*..  120 - 240 225/35R19 88          11A; 21B; 241; 246;      Nur bis
3K-N1        e24*2007/46*0022*..                                 5FE; 57E; 575            e1*2007/46*0314*04;
3L           e1*2007/46*0314*..            235/35R19 91          11A; 21B; 22B; 241;      Nur bis
390X         e1*2001/116*0344*..                                 244; 246; 260; 5FE       e1*2007/46*0315*05;
                                           255/30R19 91          11A; 22B; 244; 247;      Nur bis
                                                                 270; 5GG; 57F; 575       e24*2007/46*0022*02;
                                                                                          Ab
                                                                                          e1*2001/116*0344*06;
                                                                                          Touring; Limousine;
                                                                                          Allradantrieb;
                                                                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 77E; 4O2

Verkaufsbezeichnung:     BMW 5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen        Auflagen zu Reifen               Auflagen
560L         e1*2001/116*0230*.. 110 - 270 235/35R19 91  57E; 68X; 976                    Touring;
                                           245/35R19 93Y 11A; 21P; 24J; 5HA               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                          12A; 51A; 56C; 573;
                                                                                          71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 744; 75I;
                                                                                          77E
560L           e1*2001/116*0230*..   110 - 270 235/35R19 91 57E; 68X; 976                 Limousine;
                                               245/35R19    11A; 21P; 51G; 57E;           10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            572; 68R; 976                 12A; 51A; 56C; 573;
                                              245/35R19 93Y 11A; 21P; 5HA                 71K; 721; 725; 73C;
                                                                                          74C; 74P; 744; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW 6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen       Auflagen
663C         e1*2001/116*0253*.. 190 - 270 245/40R19             51G; 57E; 575            10B; 11G; 11H; 12A;
                                           245/40R19 94          52J                      51A; 530; 56C; 71K;
                                                                                          721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 76A; 77E

Verkaufsbezeichnung:     BMW 7ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen             Auflagen zu Reifen            Auflagen
7/G          e1*93/81*0007*.., 105 - 240 245/40R19          11A; 22B; 24J; 24M;           Heckantrieb;
               e1*98/14*0007*..                             53S                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/40R19 96Y 11A; 21B; 22B; 22F;           12A; 51A; 56C; 71K;
                                                            24J; 24M                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 75I; 4MJ
765            e1*2001/116*0172*.., 150 - 327 245/45R19          51G; 57E; 574            10B; 11B; 11G; 11H;
               e1*98/14*0172*..               255/40R19 96Y      11A; 24J; 57E; 68G;      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                 68Y                      721; 725; 73C; 74C;
                                                                                          74P; 75I; 76A; 97G;
                                                                                          4LR




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 4 von 20
Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X1-N1        e24*2007/46*0024*.. 85 - 190 225/40R19 89W 11A; 21B; 241; 246;               Nur BMW X1;
                                                        57E; 575                          Allradantrieb;
                                          235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241;               Heckantrieb;
                                                        244; 246; 51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 241;               12A; 51A; 56C; 573;
                                                        244; 246                          71K; 721; 725; 73C;
                                          255/35R19 92W 11A; 22B; 244; 247;               74C; 74P; 744; 77E;
                                                        57F; 575                          4DA

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen        Auflagen zu Reifen                 Auflagen
X1           e1*2007/46*0275*.. 85 - 190 225/40R19 89W 11A; 21B; 241; 246;                Nur BMW X1;
                                                       57E; 575                           Allradantrieb;
                                         235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241;                Heckantrieb;
                                                       244; 246; 51J                      10B; 11B; 11G; 11H;
                                         245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 241;                12A; 51A; 56C; 573;
                                                       244; 246                           71K; 721; 725; 73C;
                                         255/35R19 92W 11A; 22B; 244; 247;                74C; 74P; 744; 77E;
                                                       57F; 575                           4DA

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X1, X3, X5, X6)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen        Auflagen zu Reifen                Auflagen
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 85 - 190 225/40R19 89W 11A; 21B; 241; 246;                Nur BMW X1;
                                                        57E; 575                          Allradantrieb;
                                          235/35R19 91W 11A; 21B; 22B; 241;               Heckantrieb;
                                                        244; 246; 51J                     10B; 11B; 11G; 11H;
                                          245/35R19 93  11A; 21B; 22B; 241;               12A; 51A; 56C; 573;
                                                        244; 246                          71K; 721; 725; 73C;
                                          255/35R19 92W 11A; 22B; 244; 247;               74C; 74P; 744; 77E;
                                                        57F; 575                          4CF; 4DL
X-N1         e1*2007/46*0454*.. 100 - 230 245/45R19 98  11A; 22I; 24C; 244; 247           Nur BMW X3;
                                                                                          Allradantrieb;
                                              255/40R19 96       11A; 21P; 22B; 24C;      Heckantrieb;
                                                                 244; 247                 10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R19 100      11A; 21P; 22B; 24C;      12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                 244; 247                 721; 725; 73C; 74A;
                                                                                          74P; 75I; 77E; 4CF;
                                                                                          4DL

Verkaufsbezeichnung:     X-REIHE (X3)
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen      Auflagen
X3           e1*2007/46*0512*.. 100 - 230 245/45R19 98           11A; 22I; 24C; 244; 247 Nur BMW X3;
                                                                                         Allradantrieb;
                                              255/40R19 96       11A; 21P; 22B; 24C;     Heckantrieb;
                                                                 244; 247                10B; 11B; 11G; 11H;
                                              255/45R19 100      11A; 21P; 22B; 24C;     12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                 244; 247                721; 725; 73C; 74A;
                                                                                         74P; 75I; 77E; 4DA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                     Seite: 5 von 20
Verkaufsbezeichnung:     Z4/Z REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW        Reifen                Auflagen zu Reifen        Auflagen
ZR           e1*2007/46*0373*..  115 - 225 235/35R19 91          11A; 21J; 22B; 22F;       Cabrio; Heckantrieb;
Z89          e1*2001/116*0499*..                                 24C; 244                  10B; 11B; 11G; 11H;
                                 115 - 250 225/35R19 88          11A; 21J; 24C; 57E;       12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                 670; 673                  721; 725; 73C; 74C;
                                              235/35R19 87       11A; 21J; 24C; 57E;       74P; 97K; 4CH
                                                                 676; 68X
                                              235/35R19 91       11A; 21J; 24C; 57E;
                                                                 676; 68X
                                              255/30R19 91       11A; 22B; 22F; 244;
                                                                 247; 57F; 673

Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
5K           e1*2007/46*0455*.. 120 - 280 245/40R19 98      11A; 21B; 24M; 241;            Nur BMW 5er Touring;
                                                            246; 260; 271; 51J             Allradantrieb;
                                              255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            246; 247; 260; 271;            12A; 51A; 56C; 71K;
                                                            5IE; 51J                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           74P; 75I; 765; BEN;
                                                                                           4CF
5K             e1*2007/46*0455*..   100 - 330 245/35R19 93       11A; 21B; 241; 246;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                 260; 51J; 57E; 572;       Heckantrieb;
                                                                 67C
                                              245/40R19 98       11A; 21B; 24M; 241;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 246; 260; 271; 51J        12A; 51A; 56C; 71K;
                                              255/35R19 96       11A; 21B; 241; 244;       721; 725; 73C; 74C;
                                                                 246; 247; 260; 271; 51J   74P; 75I; 765; BEN;
                                              255/40R19 96       11A; 21B; 241; 244;       4CF
                                                                 246; 247; 260; 271; 51J
5L             e1*2007/46*0363*..   100 - 330 245/35R19 93Y      11A; 21B; 24M; 241;       Stufenheck;
                                                                 246; 260; 271; 5HA;       Heckantrieb;
                                                                 51J
                                              245/40R19 94Y      11A; 21B; 24M; 241;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 246; 260; 271; 5HI; 51J   12A; 51A; 56C; 71K;
                                              255/35R19 96Y      11A; 21B; 241; 244;       721; 725; 73C; 74C;
                                                                 246; 247; 260; 271; 51J   74P; 75I; 765; BEN;
                                              255/40R19 96Y      11A; 21B; 241; 244;       4CF
                                                                 246; 247; 260; 271; 51J
5L             e1*2007/46*0363*..   120 - 330 245/40R19 94Y      11A; 21B; 24M; 241;       Stufenheck;
                                                                 246; 260; 271             Allradantrieb;
                                              255/35R19 96Y      11A; 21B; 241; 244;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 246; 247; 260; 271        12A; 51A; 56C; 71K;
                                                                                           721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           74P; 75I; 765; BEN;
                                                                                           4CF




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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Verkaufsbezeichnung:     5ER REIHE ,GRAN TURISMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen            Auflagen zu Reifen             Auflagen
K-N1         e1*2007/46*0508*.. 120 - 280 245/40R19 98      11A; 21B; 24M; 241;            Nur BMW 5er Touring;
                                                            246; 260; 271; 51J             Allradantrieb;
                                              255/35R19 96Y 11A; 21B; 241; 244;            10B; 11B; 11G; 11H;
                                                            246; 247; 260; 271;            12A; 51A; 56C; 71K;
                                                            5IE; 51J                       721; 725; 73C; 74C;
                                                                                           74P; 75I; 765; BEN;
                                                                                           4CF
K-N1           e1*2007/46*0508*..   100 - 330 245/35R19 93       11A; 21B; 241; 246;       Nur BMW 5er Touring;
                                                                 260; 51J; 57E; 572;       Heckantrieb;
                                                                 67C
                                              245/40R19 98       11A; 21B; 24M; 241;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 246; 260; 271; 51J        12A; 51A; 56C; 71K;
                                              255/35R19 96       11A; 21B; 241; 244;       721; 725; 73C; 74C;
                                                                 246; 247; 260; 271; 51J   74P; 75I; 765; BEN;
                                              255/40R19 96       11A; 21B; 241; 244;       4CF
                                                                 246; 247; 260; 271; 51J

Verkaufsbezeichnung:     6ER REIHE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW        Reifen                 Auflagen zu Reifen        Auflagen
6C           e1*2007/46*0562*.. 230 - 330 235/40R19 92           11A; 24J; 26B; 57E;       Lim (Gran Coupe 4-
                                                                 67H                       türig); Allradantrieb;
                                              245/35R19 93       11A; 24J; 26B; 26N;       Heckantrieb;
                                                                 57E; 572; 67U             10B; 11B; 11G; 11H;
                                              245/40R19 94       11A; 24J; 244; 247;       12A; 51A; 56C; 573;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H        71K; 721; 725; 73C;
                                              255/35R19 96       11A; 24C; 244; 247;       74A; 74P; BEN; 4CF
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H
                                              255/40R19 96       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26N; 27B; 27H
6C             e1*2007/46*0562*..   230 - 330 235/40R19 92W      11A; 24J; 26B; 26N;       Nicht Lim (Gran Coupe
                                                                 5GM; 57E; 67H             4-türig); Cabrio;
                                              235/40R19 92Y      11A; 24J; 26B; 26N;       Coupe; Allradantrieb;
                                                                 57E; 67H                  Heckantrieb;
                                              245/35R19 93W      11A; 24J; 26B; 26N;       10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                 5HA; 57E; 572             12A; 51A; 56C; 573;
                                              245/35R19 93Y      11A; 24J; 26B; 26N;       71K; 721; 725; 73C;
                                                                 57E; 572                  74A; 74P; BEN; 4CF
                                              245/40R19 94       11A; 24J; 248; 26B;
                                                                 26N; 27B; 27H; 5HI
                                              255/35R19 96       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F
                                              255/40R19 96       11A; 24C; 244; 247;
                                                                 26B; 26J; 27B; 27F

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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       FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
       dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
     der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
     herzustellen.
22B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
     Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte
       Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens)
       herzustellen.
22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der
     Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22Q) Durch vollkommenes Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel der Hinterachse auf der Radaußenseite an die
     Radhauswand über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
241) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
246) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand
     des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft
     befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des
     Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein,
     dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter
     Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens),
     im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen.
     Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.)
     kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der
     Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens
     (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
260) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
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ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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26B) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
26N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.
271) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die
     gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 13,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
27B) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
     der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem beigefügten Anhang /
     Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser ist die Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
     bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
     beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
27I)   Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel ist die Freigängigkeit
       der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO
       bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Die genauen Maße / Bereiche sind dem
       beigefügten Anhang / Hinweisblatt "Nacharbeitsprofile Fahrzeug" am Ende dieser Anlage zu entnehmen.
4CF) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 68 56 227 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4CH) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 23 67 79 490 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.
4DA) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 227 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4DL) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden.
     Alternativ kann ein geeignetes Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
4LR) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*2001/116*0172*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den
     Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
     werden.
4MJ) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 11 8 378 682 ( nur e1*98/14*0007*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
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zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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      Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet
      werden.
4O2) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art.
     Nr.: 36 10 6 856 209 ( nur e1*2007/46*0314*..,e1*2007/46*0315*..,e24*2007/46*0022*..) ist zulässig. Das
     System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes
     Nachrüstkontrollsystem verwendet werden.
512) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit
     16-Zoll-Reifen ausgerüstet sind.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
530) Diese Rad/Reifen-Kombination ist an PKW mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit größer 250
     km/h nur zulässig, wenn eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der
     Reifengröße vorliegt; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße
     erforderlich. Es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
56C) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß die Montage der Reifen wegen der
     Felgenbettform nur von der Radinnenseite erfolgen darf.
572) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        245/35R19
                    Hinterachse:                        285/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
574) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
     An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
     (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
     eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                              Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                             Stand: 25.03.2014
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                                                                                                     Seite: 11 von 20
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
575) Es sind die serienmäßigen Reifen-Kombinationen zulässig.
     Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
     nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die Hinweise und Empfehlungen des Fahrzeugherstellers
     sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.
     Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
57E) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Vorderachse zulässig.
57F) Die Verwendung dieser Reifengröße ist auf dieser Radgröße nur an der Hinterachse zulässig.
5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1120kg.
5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1230kg.
5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1260kg.
5HA) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1300kg.
5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu
     10% nach ETRTO zulässig.
5IE)   Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
       Achslast von 1420kg.
670) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          265/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
673) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                     Vorderachse:                          225/35R19
                     Hinterachse:                          255/30R19
       Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
       nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
       Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
       An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
       (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
       eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
       empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
       Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
676) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                           Reifengröße:
                   Vorderachse:                            235/35R19
                   Hinterachse:                            275/30R19


                                Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                  von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67C) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          295/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67H) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67K) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                        Reifengröße:
                    Vorderachse:                        235/45R19
                    Hinterachse:                        265/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
67U) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          255/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68G) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 13 von 20
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          285/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68R) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          245/35R19
                    Hinterachse:                          275/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68X) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/35R19
                    Hinterachse:                          265/30R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
68Y) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          255/40R19
                    Hinterachse:                          295/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
6AA) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit
     Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind, oder diese der Serienkombination
     entsprechen.
     Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird
     empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
     Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des
     Tiefbetts angebracht werden.


                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 14 von 20
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
744) Das Anzugsmoment der Befestigungsteile der Räder ist der Betriebsanleitung des Fahrzeuges zu
     entnehmen.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74C) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller bzw. die vom
     Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der
     serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage
     zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
75I)   Die zulässige Achslast des Fahrzeugs darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser
       Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges, gegebenenfalls
       ist die erhöhte Achslast im Anhängerbetrieb anzupassen oder zu streichen.
765) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 20-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
76A) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nur an der Vorderachse zulässig und nur in Verbindung mit den
     unter Gliederungspunkt "0. Hinweise" genannten Sonderrädern für die Hinterachse.
77E) Das indirekte Reifendruckkontrollsystem ist zu kalibrieren. Es ist dafür den Ausführungen der
     Bedienungsanleitung Folge zu leisten.
976) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur an der Vorderachse zulässig.
     Bei Verwendung gleicher Reifengrößen an der Vorderachse und Hinterachse muß die Maulweite des
     Sonderrades der Vorderachse kleiner/gleich der des Sonderrades der Hinterachse und muß die
     Einpreßtiefe des Sonderrades der Vorderachse größer/gleich der des Sonderrades der Hinterachse sein.
     Bei Verwendung einer breiteren Reifengröße an der Hinterachse kann die Einpreßtiefe des Sonderrades
     an der Hinterachse maximal größer sein als die Hälfe aus der Reifen-Nennbreiten-Differenz zwischen der
     Reifengröße an der Hinterachse und der Reifengröße an der Vorderachse, wobei die
     Einpreßtiefen-Differenz der Serie nicht überschritten werden darf.
97G) Die Verwendung von Sonderrädern mit unterschiedlichen Maulweiten ist zulässig. Die Maulweite des
     Sonderrades an der Vorderachse muß mindestens 1 Zoll kleiner sein als die des Sonderrades der
     Hinterachse.
97K) Bei Verwendung von verschiedenen Reifengrößen auf Vorder- und Hinterachse muss die Maulweite des
     Sonderrades an der Hinterachse mindestens 1/2 Zoll größer sein als die des Sonderrades der
     Vorderachse.
BEN) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 374 mm
     (Dicke 36mm) an der Vorderachse nicht zulässig.
XFB) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                   Vorderachse:                           225/45R19



                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 15 von 20
                    Hinterachse:                          245/40R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFC) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          225/40R19
                    Hinterachse:                          265/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.
XFD) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig:
                                                          Reifengröße:
                    Vorderachse:                          235/40R19
                    Hinterachse:                          275/35R19
      Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße
      nur auf einer anderen Felgengröße zulässig.
      Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten.
      An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung
      (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist
      eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird
      empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
      Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 16 von 20


Nacharbeitsprofile Fahrzeug
Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW
       Fahrzeugtyp:    3-V
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0559*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    ab e1*2007/46*0559*01

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 175            y = 270                     VA
             26B                      x = 225            y = 320                     VA
             27I                      x = 170            y = 260                     HA
             27B                      x = 220            y = 310                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320             23                VA
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
             27F                   x = 220       y = 310             25                HA
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 17 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Heckantrieb, Lim (Gran Coupe 4-türig)

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26B                      x = 300            y = 500                     VA
             26P                      x = 290            y = 450                     VA
             27B                      x = 300            y = 330                     HA
             27I                      x = 250            y = 280                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 300       y = 500             10                VA
             26N                   x = 300       y = 500              8                VA
             27F                   x = 300       y = 330             28                HA
             27H                   x = 300       y = 330              8                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 18 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3L
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0314*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):    Ab e1*2007/46*0314*05, Heckantrieb, Limousine, Nur BMW 3er (F30) ab 2012,
Stufenheck

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 175            y = 270                     VA
             26B                      x = 225            y = 320                     VA
             27B                      x = 220            y = 310                     HA
             27I                      x = 170            y = 260                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26J                   x = 225       y = 320             23                VA
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
             27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
_______________________________________________________________________________________________________________
                                                                                                    Seite: 19 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    6C
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0562*..
       Handelsbez.:    6ER REIHE

       Variante(n):    Allradantrieb, Cabrio, Coupe, Heckantrieb

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 300            y = 450                     VA
             26B                      x = 350            y = 500                     VA
             27I                      x = 250            y = 280                     HA
             27B                      x = 300            y = 330                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 350       y = 500              8                VA
             26J                   x = 350       y = 500             16                VA
             27H                   x = 300       y = 330              8                HA
             27F                   x = 300       y = 330             28                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0480-06-WIRD/N10
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 46871
ANLAGE: 9 BMW, BMW AG                                             Radtyp: OMU9L
Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH                            Stand: 25.03.2014
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                                                                                                    Seite: 20 von 20

Fahrzeug:

       Hersteller:     BMW AG
       Fahrzeugtyp:    3K
       Genehm.Nr.:     e1*2007/46*0315*..
       Handelsbez.:    BMW 3ER REIHE

       Variante(n):

Nacharbeit Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen                Nacharbeit im Bereich                     Achse
                                     von [mm]            bis [mm]
             26P                      x = 175            y = 270                     VA
             26B                      x = 225            y = 320                     VA
             27I                      x = 170            y = 260                     HA
             27B                      x = 220            y = 310                     HA

Aufweiten Radhausausschnittkantenbereich:

                 Auflagen               Im Bereich                Aufweiten           Achse
                                  von [mm]      bis [mm]          um [mm]
             26N                   x = 225       y = 320              8                VA
             26J                   x = 225       y = 320             25                VA
             27H                   x = 220       y = 310              8                HA
             27F                   x = 220       y = 310             25                HA




                               Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00
                 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
						
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